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Nationale Kunst

Späte Gerechtigkeit – Frühere Auflagenbescheide gegen nationale Demonstrationen als rechtswidrig erkannt (27.12.05)

December 27th, 2005 · Post your comment (No Comments)

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Nationale Demonstration am 3. April 2004 in Neubrandenburg

Neubrandenburg / Mecklenburg: Eine bittere Pille mußte dieser Tage die Neubrandenburger Stadtvertretung einstecken. So wurde ihr inzwischen gerichtlich verdeutlicht, daß früher auf ihre Initiative zustande gekommene Auflagenbescheide gegenüber nationalen Demonstrationen in Neubrandenburg mit geltendem Recht nicht vereinbar sind.

Nicht ohne Mißmut und mit auffällig lakonischer Kürze teilt der Neubrandenburger NORDKURIER daher heute mit:
„…Auflagen der Stadt Neubrandenburg beim Aufmarsch rechtsextremer Kameradschaften 2002 und 2004 sollen nicht rechtens gewesen sein. Das wurde vom Gericht in einer öffentlichen Verhandlung deutlich gemacht. Der Demo-Anmelder Hamisch hatte gegen die Auflagenbescheide der Stadt geklagt und beide Verfahren verloren.

Auflagen wie das Verbot von Trommeln und bestimmter Fahnen, vor allem schwarzer, sowie Veränderungen der angemeldeten Rute und auch die zeitliche Einschränkung für die Gesamtdemonstration seien unter keinen rechtlichen Gesichtpunkten” zulässig gewesen. Das Verfahrensergebnis teilte OB Paul Krüger (CDU) jetzt der Stadtvertretung mit.“

Ohne jeden Zweifel ein Fall von später Gerechtigkeit, aber besser spät als nie. Bei diesem Verfahren handelt es sich letztlich einmal mehr, um die Aburteilung von politischen Willkürakten die von etablierten Kommunalpolitikern gegen politische Aktivitäten ihrer politischen Gegner initiiert werden, obwohl sie genau wissen, daß sie letztlich vor Gericht in der Regel den kürzeren ziehen. Zweck solcher in der Regel sinnlosen, dafür aber kostenintensiven Schikanen sind sogenannte „Zeichensetzungen“ mit denen man nach außen hin politische Korrektheit demonstrieren möchte, tatsächlich aber letztlich nur der Allgemeinheit finanziellen Schaden zuführt. Ein geringes Problem für die Verursacher, ist es doch nicht ihr Geld was auf diese Weise für juristische Niederlagen vergeudet wird. Daß man durch dieses Urteil jedoch in Zukunft belehrt wird, ist jedoch wohl nicht zu erwarten.

Siehe auch
Nordkurier-Neubrandenburg 27.12.05

Quelle: Störtebeker-Netz 27.12.05

Tags: Allgemeines

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