Altermedia Deutschland – Störtebeker-Netz
Altermedia Deutschland – Störtebeker-Netz: In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)


Staatsanwalt öffnet Busses Grab!

(30.07.08)

July 30th, 2008 · Post your comment (201 Comments)

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Unglaublich: Die Staatsanwaltschaft hat das Grab des verstorbenen Friedhelm Busse wieder öffnen lassen! Grund: Sicherstellung einer Reichskriegsflagge! Thomas „Steiner“ Wulff hatte die Fahne am Samstag auf den im Grab herabgesenkten Sarg ausgebreitet. Jetzt droht ein Strafverfahren!

Der Vorgang habe bereits zwei Tage nach der Beerdigung stattgefunden, so Staatsanwalt Helmut Walch. Zunächst war unklar um welche Fahne es sich eigentlich handelt, so war im Polizeibericht zunächst von einer Hakenkreuzfahne die Rede. Tatsächlich handelte es sich um die Reichskriegsflagge aus den Jahren 1935 bis 1945.

Friedhelm Busse

Dennoch dürfte dieser Fall nicht nur einmalig sondern auch an Pietätlosigkeit kaum zu übertreffen sein. Die Fahne hat 1,80 Meter unter der Erde wohl kaum einen “Schaden” angerichtet. Darüberhinaus war es der ausdrückliche Wunsch des Verstorbenen, mit einer solchen Fahne beerdigt zu werden. Inwieweit sich „Steiner“ nun des Paragraphen 86a des Strafgesetbuches schuldig gemacht hat, steht dabei noch auf einem ganz anderen Blatt geschrieben. Handelte es sich bei der Beerdigung um eine „nichtöffentliche Veranstaltung“, wenn man mal davon absieht, dass das Corpus delicti ohnehin „öffentlich“ kaum zu sehen gewesen ist.

Friedhelm Busse war am vergangenen Dienstag im Alter von 79 Jahren gestorben. Im Alter von 16 Jahren kämpfte er in der Waffen-SS gegen die anrückenden Alliierten. Später war er in unterschiedlichen nationalen Parteien tätig, unter anderem auch als Vorsitzender, der inzwischen verbotenen FAP. Zum Begräbnis am Samstag kamen rund 100 Nationalisten nach Passau. Elf von ihnen wurden anschließend festgenommen, darunter auch Thomas „Steiner“ Wulff, wegen der ausgebreiteten Fahne.

Siehe auch
Focus Online 30.07.08



Tags: Allgemeines

201 responses so far ↓

  • 1 Leutnant // Jul 30, 2008 at 14:49

    So eine Sauerei, verdammtes Pack. Nicht mal einen letzten Willen, lassen sie einem. Typisch J….brut. Das bekommen sie eines Tages wieder, Volk steh auf ……

  • 2 NPD KV UNNA / HAMM // Jul 30, 2008 at 14:55

    Ob man jeden Wunsch eines Verstorbenen erfüllen kann oder soll, sei einmal dahin gestellt. Wir hätten es in dieser Form nicht getan, da auch Weisheit/ Klugheit zum politischen Kampf gehört, wie Friedhelm Busse im Herbst 2006 einmal gesagt hat.

    Dass aber diese freieste Staat der deutschen Geschichte noch nicht einmal vor der Schändung einer Grabstätte zurück schreckt, ist widerlich.

    http://www.npd-unna.de

  • 3 Pol Pot Superstar // Jul 30, 2008 at 14:58

    Durch die Akteneinsicht wird doch bestimmt an Name und Adresse derjenigen Person zu kommen sein, die die Öffnung des Grabes angeordnet hat? So langsam ist das Maß nämlich voll.

  • 4 Ligretto // Jul 30, 2008 at 15:07

    Von diesem system war ja nichts Anderes zu erwarten.

  • 5 Jan aus GV // Jul 30, 2008 at 15:10

    Gute Frage Pol Pot.
    Das ist skandalös! Wer biiteschön profitiert denn bitte davon? Nicht ein Begräbnis ohne einen Skandal und Sittenlosigkeit. Ich bin kein Anhänger von Personen- und Totenkult aber das ist schlicht pietätlos und eines jeden Menschen unwürdig.

  • 6 Bolle // Jul 30, 2008 at 15:17

    Schließe mich allen Vorbemerkungen an.

  • 7 Schörner // Jul 30, 2008 at 15:21

    Und ich habe geglaubt, das antideutsche Völkermordregime hat schon den Boden möglicher Niedertracht und Erbärmlichkeit erreicht.
    Ich habe mich getäuscht.

    Mehr sage ich dazu nicht. Das macht man mit sich selbst aus, und tut es dann einfach.

  • 8 Rollo- Wikinger // Jul 30, 2008 at 15:21

    Also so ein Paar widerliche Drecksäcke. Die schrecken nicht mal vor der Totenruhe zurück. Ich kann nur “Pol Pot Superstar” beipflichten, denn heraus bekommen lassen sich die Adressen und Namen auf jeden Fall!!! Das Maß ist schon lange voll, aber die Rechnung wird bekanntlich zu Schluß serviert.

    Heija Safari

  • 9 Friese Hamburg // Jul 30, 2008 at 15:23

    Dreckschweine……………..mehr sage ich dazu nicht mehr.

  • 10 Dauergast // Jul 30, 2008 at 15:24

    Auch ohne NSler zu sein: Pietätlos!

  • 11 Martin // Jul 30, 2008 at 15:25

    Das Vorgehen der Staatsanwaltschaft zeigt, wie sehr das BRD-System eine nationale Alternative fürchtet. Das kann man nur als positive Ermutigung bezeichnen. Im Übrigen macht sich das BRD-System durch eine solche Tat nur lächerlich.

    @ NPD KV Unna/Hamm

    Volle Zustimmung. Doch dass die Staatsanwaltschaft auch dann noch handelt, wenn die Tat unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet, also ohne öffentliches Zeigen der Flagge, das konnte nicht jeder ahnen. Eine schwarz-weiss-rote Fahne hätte es auch getan und damit ein Vefahren erspart.

    Da die Tat in Bayern stattfand, gilt die Tat nur als Ordnungswidrigkeit, und selbst das nur, wenn das Zeigen der Reichskriegsflagge als Provokation gewertet wird. Steiner kann also dem Verfahren gelassen entgegensehen.

  • 12 NS kommt! // Jul 30, 2008 at 15:31

    Wird sich nun Helmut Walch nach seinem Ableben auch über eine Graböffnung freuen dürfen? Auszuschließen ist das nicht.

  • 13 Alois Rommel // Jul 30, 2008 at 15:31

    Hoffe nur das man Schäuble ohne Rollstuhl,Merkel ohne Hosenanzug,Westerwelle ohne Analöffnung,Roth ohne Warze usw.unter die Erde bringt.Dieses System stirbt,die Krankheit ist schon im Endstadium.Mich würde doch einfach intressieren,ob man solche Ungeheuerlichkeiten in anderen Ländern auch so handhaben würde.Also,Leute aufgepaßt und bloß nicht unter der Erde weilen und “Mein Kampf”mitnehmen-könnte so wie oben Enden.Wenn der Wind sich dreht wären diese Grabschänder bitte als erstes zu eleminieren!

  • 14 Anonymous // Jul 30, 2008 at 15:32

    Was jetzt geschehen sollte ist doch klar: Wir klauen den toten Friedhelm Busse und beerdigen ihn nach Gotensitte wie weiland König Alerich an einem geheimen Ort.

    Nächtlich am Busento lispeln
    bei Cosenza dumpfe Lieder;
    Aus den Wassern schallt es Antwort,
    und in Wirbeln klingt es wieder!

    Und den Fluß hinauf, hinunter
    zieh’n die Schatten tapfrer Goten,
    Die den Alarich beweinen,
    ihres Volkes besten Toten.

    Allzu früh und fern der Heimat
    mußten hier sie ihn begraben,
    Während noch die Jugendlocken
    seine Schulter blond umgaben.

    Und am Ufer des Busento
    reihten sie sich um die Wette,
    Um die Strömung abzuleiten,
    gruben sie ein frisches Bette.

    In der wogenleeren Höhlung
    wühlten sie empor die Erde,
    Senkten tief hinein den Leichnam,
    mit der Rüstung auf dem Pferde.

    Deckten dann mit Erde wieder
    ihn und seine stolze Habe,
    Daß die hohen Stromgewächse
    wüchsen aus dem Heldengrabe.

    Abgelenkt zum zweiten Male,
    ward der Fluß herbeigezogen:
    Mächtig in ihr altes Bette
    schäumten die Busentowogen.

    Und es sang ein Chor von Männern:
    “Schlaf in deinen Heldenehren!
    Keines Römers schnöde Habsucht
    soll dir je dein Grab versehren!”

    Sangen’s und die Lobgesänge
    tönten fort im Gotenheere;
    Wälze sie, Busentowelle,
    wälze sie von Meer zu Meere!

  • 15 stromerhannes // Jul 30, 2008 at 15:35

    Leute, sammelt Namen mit ladungsfähigen Anschriften …..auch von Staatsanwaltschaften sowie Friedhofsverwaltungen….

    kauft Kälberstricke!

    “Laternenpfahl am Bande”….

    Notbremse.

    st.

  • 16 Torres // Jul 30, 2008 at 15:35

    @NPD Unna
    Ganz bestimmt hättet ihr das nicht getan, ihr seit ja auch Vorzeigedemokraten.

  • 17 Bube // Jul 30, 2008 at 15:36

    Hat man denn geglaubt, die Bundesrepublik lasse einfach (im wahrsten Sinne des Wortes) Gras über die Sache wachsen?

    Anstat die Reichskriegsflagge coram publico ins Grab zu legen, hätte man Sie ja auch still und heimlich im Sarg unter dem Deckel zur Ruhe betten können. Gezeilt zu provozieren und sich dann noch beschweren, dass die Provokation greift, ist leicht durchschaubar.

    Auch dass sich die NPD-Parteioberen dabei zeigen, wird Wahlergebnisse nicht verbessern.

  • 18 AA Reinfeld // Jul 30, 2008 at 15:38

    Eine der widerwertigsten und absoßendsten Aktionen der Behörden, die ich je gesehen habe! Einfach so die Totenruhe eines Kriegsveteranen zu stören, der ausdrücklich drum gebeten hatte mit dieser Fahne bestattet zu werden! Wer so eine Schandtat gutheißen kann, sollte sich einfach schämen! Der Staatsanwalt gehört gehängt!!!

  • 19 Miraculix // Jul 30, 2008 at 15:39

    Ich habe das schon bei der Beerdigung Busses vorausgesagt.

    brd Saustall.

  • 20 Anti-RECHTS/LINKS-Denken // Jul 30, 2008 at 15:40

    Also das ist doch wirklich das Letzte!!!!!!

    Sie öffnen das Grab weil jemand eine Hakenkreuzfahne darauf abgelegt hat? Ich denke nicht dass das die Störung der Totenruhe rechtfertigt! Absolut Lächerlich!

  • 21 Eichenlaub // Jul 30, 2008 at 15:40

    Absolute Sauerei, so etwas gibt es nur in der BRD. Diese Judenschw….. glauben echt dass ihr Judenstaat ewig wehret und so verhalten sie sich auch. Noch wiegen sie alle sich in Sicherheit und treiben weiter ihr Katz –und Mausspiel.

    Ich bedauere schon jetzt die Kameraden, die sich am Tag X mit der BRD-Vergangenheit auseinandersetzten müssen, um solche Schweine ausfindig zu machen.
    Es ist ein Teufelskreis. Die hiesigen Politiker müssen immer stärker und energischer gegen uns und alles was uns Heilig ist vorgehen, um ihre Machtstellung halten zu können.

    Selbst der Schaufler, der das Bussegrab ausgehoben hat soll am Tage X spüren was es heißt Untreue am Volk (auch beruflich) verübt zu haben.

    Denn sie wissen nicht was sie tun…………….
    ………aber wir wissen das es falsch ist!

  • 22 Felix // Jul 30, 2008 at 15:41

    @ Pol Pot Superstar
    (mit dem Nickname wärst Du allerdings bei Indymedia besser aufgehoben)

    Der Name des Verantwortlichen steht ja groß und breit im Artikel und in einem Städtchen wie Passau sollte sich so ein Lump doch mittelfristig zuordnen lassen.

    Vor dem Haus eines solchen Grabschänders wäre eine nationale Demonstration mal äußerst wünschenswert.

  • 23 griesgram // Jul 30, 2008 at 15:41

    Unglaublich?
    Das ist BRD.
    Langsam solltet Ihr sie doch kennen!

  • 24 Fragi // Jul 30, 2008 at 15:45

    Um Wulff seiner rechtmäßigen Strafe zuführen zu können, muss selbstverständlich das corpus delicti gesichert werden. Hätte Wulff die Hakenkreuzfahne nicht mitbeerdigen lassen, müsste man das Grab nicht wieder öffnen. Wulff ist also schuld daran, dass das Grab seines “Kameraden” geöffnet werden muss.

    Im auf dem Kopf stehenden Weltbild der Nazis stellt sich das Ganze natürlich genau andersherum dar: Schuld ist nicht der Nazi-Straftäter, sondern schuld sind jene, die die Straftat aufklären.

    Die übliche Komödie eben.

  • 25 Arischer_Wolf // Jul 30, 2008 at 15:46

    Dieses System ist sowas von pervers und krank!!! Schlimmer geht es schon nicht mehr!!!
    So langsam fällt mir schon nichts mehr zu den Schandtaten der Obrigkeit ein…

  • 26 Thore // Jul 30, 2008 at 15:58

    Was kann man von so einem kranken System auch erwarten? Das erinnert mich an ein Erlebnis von vor zwei Jahren, als wir eine Totenehrung für die Bombenopfer der alliierten Mordbrenner auf dem Ohlsdorfer Friedhof veranstalteten. Die Polizeiführung, die peinlichst genau darauf achtete, was wir sagten und taten, sah gleichzeitig tatenlos zu, wie rote Verbrecher eine lautstarke Demo auf dem Friedhof (!) mit übelsten Beleidigungen durchführten. Störung der Totenruhe, Verunglimpfung Verstorbener, alles völlig normal in diesem kranken System.

  • 27 Carsten St // Jul 30, 2008 at 16:02

    Trotz recht guter Kinderstube kann ich dazu nur sagen: “Diese Dreckschweine” – die machen in ihrem vermeintlichen Kampf gegen Rechts selbst vor Toten nicht halt. :-( (

  • 28 Freibeuter // Jul 30, 2008 at 16:04

    Das selbst (für die “Öffentlichkeit” unsichtbare)politisch korrekte Grabinhalte vor den Grundsatz der Wahrung der Totenruhe, der Pietät und – vor Allem – den Willen des Toten gehen, entlarvt diese famose brDdr-FDGO erneut als eine “freiheitlich-demokratische” Farce…

    brD heißt das System….

  • 29 9. November // Jul 30, 2008 at 16:09

    Auch aus einem Grab heraus entfaltet eine Hakenkreuzfahne ihre Wirkung indem eine Staatsanwaltschaft, durch die perverse Handlung einer Grabschändung , dies möglich macht. Unfassbar, das Hinterletzte aus einer Narrenanstalt!

  • 30 Weiterdenker // Jul 30, 2008 at 16:10

    Klar, wenn man eine Straftat – öffentliches Zeigen von Symbolen verbotener Organisationen – unterstellt braucht man auch den Beweis dafür.

    Diese Aktion war einfach nur DUMM !! Die Fahne hätte man auch in den Sarg legen können.

    Das Begräbnis war natürlich “öffentlich” oder gab es einen Sichtschutz und nur angemeldete Teilnehmer?

  • 31 Minister für Wahrheit // Jul 30, 2008 at 16:13

    Gesetze sind da um befolgt zu werden. Die Reichskiriegsflagge hat auf einem Friedhof nichts verloren – das wird Steiner nun spüren!

  • 32 Helmuth // Jul 30, 2008 at 16:14

    Ich war mal stolz Deutscher zu sein.Das bin ich schon lange nicht mehr.Deutschland hatte eine Chance – es hatte nicht sollen sein.Sollen nun ruhig die Türken kommen.

  • 33 Kein Nazi // Jul 30, 2008 at 16:16

    Der Staatsanwalt ist eine Drecksau!

  • 34 Berski // Jul 30, 2008 at 16:17

    Sowas gibt einem Wirklich zu Denken. Nicht mal vor einem Toten zeigt der Staat einen gewissen Respekt.
    Aber ist doch klar, was würde den ein Maulwurf jüdischer Herkunft denken, wenn er beim Graben einer solchen Flagge begegnet.

    Wie Krank das System wirklich ist, zeigt sich daran, dass es sich bereits von einer Fahne fürchtet, die unter der Erde liegt.

  • 35 KAI J. // Jul 30, 2008 at 16:19

    Ahoi Kameraden.

    Also mit dieser Aktion hat der Deutsche Staat wieder mal gezeigt das wir Deutsche keine Ruhe finden werden wenn wir tot sind. Wie soll das bloss weiter gehen wenn amn bei seiner Letzten Ruhe keine bekommt.???
    Wir sollten uns dagegen wehren und uns wehren aber trotzdem wünchen wir diesen netten Kameraden seine Letzte Ruhe.

    KG KAI J.

  • 36 Michael // Jul 30, 2008 at 16:24

    Rechtlich gesehen eignet sich dieses Tatsachenereignis noch wesentlich besser, einen Präzidenzfall im Rahmen des Art. 4 Abs. 1 letzte Alternative GG (Freiheit des weltanschaulichen Bekenntnisses) zu generieren, als Mahlers Heil-Hitler-Episode.

    Kann jemand diesen Rat vielleicht an die Betroffenen weitervermitteln? Danke.

  • 37 stromerhannes // Jul 30, 2008 at 16:26

    Thore // Jul 30, 2008 at 15:58

    Gutes Stichwort:

    Am letzten Wochenende wurden die von uns niederlegten Kränze von der Friedhofsverwaltung(?) entfernt. Ohlsdorf/HH

    Am Montag Mittag lagen sie wieder dort- allerdings OHNE die von uns bezahlten Schleifen….:-(((

    st.

  • 38 Leonidas // Jul 30, 2008 at 16:28

    Mir fällt dazu ein Lied mit “Messern” und irgendwas von “Republik” ein. (wurde glaube ich mal von irgendjemanden gecovert)

    Ich hoffe nur das die Anwälte Richter etc. so klug waren und ein Anonymes Grab in Erwägung ziehen denn wenn das weiter so läuft werden sicher einige Gräber geschändet (Soll kein Aufruf zur Gewalt sein)

  • 39 Rudolf // Jul 30, 2008 at 16:37

    Was ist schon die Totenruhe wert,

    wenn es um einen Fahnendelikt geht

  • 40 KTV - Monster // Jul 30, 2008 at 16:39

    Das System muss weg . So etwas nennt man auch Grabschändung . Abartige Dreckschweine …………. Sorry , aber ich glaube das Wort ist in diesem Fall angebracht .

  • 41 Manfred aus Südwest // Jul 30, 2008 at 16:40

    Hat nicht Altermedia erst auf diese Fahne im Grab aufmerksam gemacht? Man erinnere sich an so ein Bild inkl. Kommentar.

    Ja genau. Es hatten auch andere Medien nicht vorweg drüber berichtet, oder meint man vielleicht wir haben die Bilder herbeigezaubert? – Der Hausmeister

    Haben wir es also nicht unter Umständen Altermedia zu verdanken, dass Kamerad Steiner ein Strafverfahren, egal mit welchem Ausgang, angehängt bekommt?

    Sollte Altermedia nicht lieber die Bildzeitungsmanier ablegen und mal etwas seriöser und cleverer in ihrer Berichterstattung agieren? Ich denke das würde dem nat. Widerstand gut tun…*

    *Dafür gibt es doch dein Infoportal24. Wobei sich die clevere Berichterstattung auf genannter Seite darin erschöpft, irgendwelche Artikel zusammen zu kopieren. Wir denken diese “clevere” Berichterstattung überlassen wir euch… – Der Hausmeister

  • 42 Schwabe // Jul 30, 2008 at 16:51

    Nicht die Toten ruhen in Frieden, noch können die Lebenden in der B.r.D. sich ihrer Verstorbenen würdig erinnern; keine Lüge ist gemein genug, kein Meineid zu teuflisch, kein Diebstahl kann hämisch genug gefeiert, keine Ehrbeschmutzung zu ekelhaft sein, um die Vertreter dieses „Staates“ nicht zu befriedigen.
    Und doch: Wie Alarichs Grab vom Busento, so werden die Gräber unserer Kämpfer vom Strom der Zeit beschirmt
    Nicht vergessen! Nichts vergessen!

  • 43 Jupp // Jul 30, 2008 at 16:56

    Was ist denn nun die Straftat dabei? Wurde jemand mit der Fahne erdrosselt? Ein Baum , ein Strick ein ***********!!

  • 44 Dickkopp SH // Jul 30, 2008 at 17:00

    @Plagi……

    Genau. Was der Staat vorschreibt, das ist richtig. Da gibt es nichts nachzudenken, da wird blind gefolgt.
    “Bis in das Grab hinein!”
    Kann es sein, daß Du mit Adolf Eichmann verwandt bist? Eng verwandt?

  • 45 Gunvald Larsson // Jul 30, 2008 at 17:01

    Nun…die typische Fratze des Systems.

    Was lange gärt wird endlich Wut. (Kommt von den Linken, dennoch richtig.)

    @Weiterdenker :

    “Die Fahne hätte man auch in den Sarg legen können.”

    Hätte man, aber ich weiss nun nicht wie lange F.Busse noch aufgebahrt lag. Ohne ständige Totenwache verschwinden viele Dinge nachträglich AUS Särgen der Toten durch Angestellte des Bestattungsunternehmens, Schmuck usw. Alles schon vorgekommen. Und wer schaut schon nachträglich kurz vor der Beerdigung noch mal in den Sarg.

    @fragi :

    Schon mal was vom letzten Willen oder Wunsch gehört? Völlig egal was derjenige wünscht, was erdreistet sich dieses Dreckssystem diesen zu missachten.

  • 46 Denker // Jul 30, 2008 at 17:14

    Dankschreibungen für die Öffnung des Grabes bitte an:

    Der Leitende Oberstaatsanwalt der Staatsanwaltschaft Passau – Helmut Walch
    Anschrift: Domplatz 7 a, 94032 Passau
    Telefax: 0851 394-4030
    E-Mail: poststelle@sta-pa.bayern.de [email]

    Der Geschäftsleiter der Staatsanwaltschaft Passau – Franz Scheuer
    Anschrift: Domplatz 7 a, 94032 Passau
    Telefax: 0851 394-4030
    E-Mail: poststelle@sta-pa.bayern.de [email]

  • 47 Anonymous // Jul 30, 2008 at 17:15

    In die rechtsfreien Zonen, wo ungezügelte Migrantengewalt herrscht, in die Brennpunkte der Schwerkriminalität traut man sich schon lange nicht mehr.

    Aber einem Deutschen läßt man nicht mal im Grabe seine Ruhe. Die Toten können sich nicht mehr wehren. Aber ihre Söhne und Enkel können daraus lernen.

  • 48 Ein nationaler Sarkast // Jul 30, 2008 at 17:16

    @Manfred: Altermedia hatte damit nichts zu tun, Berichte und Bilder waren bereits nur wenige Stunden später auf dutzenden Seiten von Systemzeitungen und der Lokalzeitungen um Passau.

  • 49 Tand und Schande // Jul 30, 2008 at 17:22

    In die rechtsfreien Zonen, wo ungezügelte Migrantengewalt herrscht, in die Brennpunkte der Schwerkriminalität traut man sich schon lange nicht mehr.

    Aber einem Deutschen läßt man nicht mal im Grabe seine Ruhe. Die Toten können sich nicht mehr wehren. Aber ihre Söhne und Enkel können daraus lernen.

  • 50 Nationaler Widerstand Jena // Jul 30, 2008 at 17:28

    Diese Bastarde wie könne sie es wagen ihm im Grabe noch zu diskrititieren wann hört dieser Wahsinn denn endlich auf man sollte sie alle als Verräter an die W……. stellen und ihnen das Gleiche Schicksal zugemüte tun.

  • 51 Populist // Jul 30, 2008 at 17:35

    Auch der Herr Staatsanwalt Walch wird sich eines Tages vor einem Volksgericht für sein deutschfeindliches Wirken zu verantworten haben…

  • 52 F. Heusinger // Jul 30, 2008 at 17:37

    Alle an dieser Grabschaendung beteiligten muessen zur rechenschaft gezogen werden.
    Von der Spitze an bis hin zum kleinsten Sachbearbeiter muessen sie wissen, dass wir sie nicht vergessen werden!

  • 53 Anonymous // Jul 30, 2008 at 17:38

    Konrad Adenauers sechs Sargträger, das waren noch alle Ritterkreuzträger der Wehrmacht, welche die von Herrn Adolf Hitler verliehene Tapferkeitsauszeichnung für jeden sichtbar öffentlich zur Zierde angelegt hatten, als sie den Sarg des ersten Bundeskanzlers begleiteten. Aber jenes Deutschland, das war einmal! Dennoch, im Falle von Fiedhelm Busse hat das System einen eklatanten Kardialfehler gemacht. Und diesmal geht es nicht mehr um lächerliche, hirnrissige BRDDR-Gesetze, sondern um die Verletzung einer ahnenschweren deutschen Volkstradition. Als Reaktion auf diesen von BRDDR-System begangenen schweren Frevel werden Grabschändungen auf Friedhöfe zum künftigen Ausdruck der nationalen Opposition. (Als Hinweis sei daran erinnert, daß die Nescher aus Schwarafrika in Aachen wiederholt ihre lieben toten Stammesgenossen an bestimmten Festtagen ausgraben, um mit ihnen und dem Woodozauberer stundenlang ums Gräberfeld sausen. Die katholische Kirche findet das übrigens ganz in Ordnung.) In diesem Sinne, kann die Idee aus dem Beitrag Nr 14, den guten Friedhelm Busse nun gleich mehrmals, am besten immer an einem neuen geheimen Ort und immer mit einer anderen Fahne zu begraben, durchaus begrüßt werden. Und Systemlinge, die mißfallen, deren Leichnam wird später einfach regelmäßig wieder ausgebuddelt. Man lese auch fleißig nach bei Antigone von Äschylos!

  • 54 Matze // Jul 30, 2008 at 17:40

    Mir wird Schlecht wenn ich sowas lese!! Aber das dan viele “eigene” nicht mal merken was hier los ist. Wut und Trauer auf die Straße tragen am Sonnabend auf nach Bad Nenndorf und allen gefallen Helden unsres Volkes gedenken!!!

  • 55 Pu Muckl // Jul 30, 2008 at 17:45

    Wenn eine Fahne 1,80m unter der Erde keinen Schaden anrichten kann, welchen Nutzen hat sie denn da?

  • 56 Michael // Jul 30, 2008 at 17:48

    Das Systemschmierenblatt “Der Spiegel” berichtet auch schon darüber:

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,569138,00.html

  • 57 Sühnequote 1:500 // Jul 30, 2008 at 17:57

    STA Passau Franz Scheuer , Helmut Walch und Knechte!:” Wie lange braucht euer Bumerang um seine Kurve beendet zu haben?”
    Das Aufschlagzentrum wird nach Adam Riese die Kernschmelze erfahren!

  • 58 Hagen // Jul 30, 2008 at 17:59

    Man kann darüber streiten, ob das eine sinnvolle Aktion war oder nicht. Für mich gilt allerdings nach alter deutscher Sitte, daß der letzte Wunsch eines Verstorbenen zu respektieren ist. Tatsache ist, daß die besagte Fahne eben nicht öffentlich gezeigt wurde und auch nicht die Absicht bestand, dieses zu tun. Immerhin ist Herr Wulff ja fast in das Grab hineingesprungen, um die Fahne eben nicht öffentlich zur Schau zu stellen. Jeder Mensch kann sich in seinen Privaträumen die Fahne hinhängen, die seinen persönlichen Vorstellungen entspricht, sofern sie den Blicken der Allgemeinheit entzogen ist. Eagal, ob es sich um eine Hakenkreuzfahne, um eine RAF-Fahne oder die Visage von Castro handelt. Wo ist eine Hakenkreuzfahne der Öffentlichkeit mehr entzogen, als in einem Grab? Lediglich die blindwütige Aktion eine willigen Staatsanwalts bringt die Fahne jetzt ins Licht der Öffentlichkeit. Wer sorgt also jetzt dafür, daß ein “verfassungsfeindliches Symbol” gezeigt wird? Richtig! Die Staatsanwaltschaft! Ich glaube übrigens, der Staatsanwalt war in Wahrheit auf der Suche nach den Tagebüchern von Adolf Hitler. Die Familie könnte natürlich (sofern sie es will und der Graböffnung nicht zugestimmt hat) Strafanzeige gegen die Staatsanwaltschaft stellen. Die (unnötige und völlig überflüssige) Störung der Totenruhe ist nur ein Grund. Aber hier sollte offensichtlich nur Macht demonstriert werden und Familienangehörige für künftige Fälle eingeschüchtert werden. Dieses System verdient in vielen Bereichen nicht mehr, als Rechtsstaat bezeichnet zu werden.
    Übrigens: in fast allen Kulturen ist der Grabschänder über alle Zeiten verflucht.
    Dieses System hat mal wieder bewiesen, daß ihm Freiheit, Recht, ja selbst das Recht im Tod seinen Frieden zu finden, nichts mehr bedeuten, wenn es um “Rechte” geht.
    @Minister für Lüge und Propaganda Nr 31
    Bist Du der ermittelnde Staatsanwalt? Deine mangelnden Rechtskenntnisse sprechen dafür.
    Aber wahrscheinlich bist Du nur ein irregeleiteter Systemling. Wobei das eine das andere nicht ausschließt.
    @Fragi Nr 24
    Selten dämlich oder versuchst Du Dich hier in Dialektik. Versuch gescheitert. Deine Argumentation ist wie immer unschlüssig und unsachlich. Von welcher Straftat redest Du? Es gab doch gar keine Tat (vor der Graböffnung).
    Aber für Dich sind ja “Rechte” ohnehin alles Verbrecher, obwohl Du ja als Gutmensch keine Vorurteile hast. Vielleicht wird ja auch einmal Dein letzter Wille mißachtet und man stellt Deine Überreste gegen Deinen Willen in “Körperwelten” oder sonstwo aus. Die Vorstellung könnte mich zwar begeistern, wäre aber doch nicht in Ordnung.

  • 59 RaZi // Jul 30, 2008 at 18:07

    An die Konsorten, die die Schändung der Grabstelle Friedhelms angeordnet haben:

    Wir haben unser Nürnberg hinter uns…ihr aber werdet das Eure noch erleben!

    SICHER! – Wenn nicht in dieser Generation, dann in einer der kommenden.

    Es war schon immer so, daß es nach einer langen Nacht auch wieder der Tag wurde. Das ist der Lauf der Dinge. Nur aus totalem Chaos kann totale Ordnung entstehen.
    Kameraden, sehen wir diese Niedertracht als Selektionsprozess. Wer jetzt, in dieser dunkelsten Nacht, zur Fahne steht, wird es erst recht auch dann tun, wenn es heller Tag wird und wir wieder als Deutsche in einem Deutschland nach unseren Vorstellungen leben können.

    Dir, Friedhelm, Heil in Walhalla! Möge Dein Wunsch in Erfülung gegangen sein, und Du Deine Kameraden und Freunde wiedergetroffen haben, wie Du es Dir in Deinen letzten Atemzügen gewünscht hast.

    Ungebeugt.

  • 60 Miraculix // Jul 30, 2008 at 18:08

    Vieleicht kommen ja jetzt irgendwelche Leute auf die Idee, verdiente BRD Bonzen auszugraben … ?

    Wer Wind sät.

  • 61 Burk // Jul 30, 2008 at 18:10

    Das staatliche System als Grabschänder !

    Es scheint , als käme langsam das Ende dieses Systems, denn langsam gibt es nichts mehr zu toppen. Und die ” Dummen und Schläfrigen” dieses Staates werden klug und aufwachen… und sich gegen diese Perversion von Staat und Gesellschaft wenden….

  • 62 Cogito // Jul 30, 2008 at 18:18

    Der anordnende Staatsanwalt gehört hinter Gitter, weil er mit dieser Grabschändung in unverantwortlich offener Weise diesen Staat als schwaches, lächerliches Gebilde vorgeführt hat.

    Wie wär’s, wenn die Diskutanten richtig lesen würden, daß es die Reichskriegsflagge war!

  • 63 Vorschlag // Jul 30, 2008 at 18:20

    Der Speiegl ist ja das Letzte: In der Überschrift wird von einer HKF gesprochen und im Text wird dann geschrieben, dass es eine RKF gewesen sei.

  • 64 Rurik // Jul 30, 2008 at 18:30

    Es gibt – außer der Zeugung und der Geburt eines Menschen – nichts intimeres, als die Bestattung eines verehrten und geliebten Menschen! Intimität schließt Öffentlichkeit aus. Eine Bestattung ist also nicht öffentlich, sondern nur für die am offenen Grabe stehenden Kameraden, Angehörigen und Freunde des Verstorbenen gedacht. Wenn durch Dritte Öffentlichkeit hergestellt wird, indem Diese Bilder oder Filmaufnahmen machen, dann sollte man sich an Diese halten. Wollte Wulff diese Öffentlichkeit? Oder wollte er nur den letzten Willen des Verstorbenen erfüllen? Hat er den Fotografierenden bestellt? Hat er für die Veröffentlichung gesorgt? – Nein, das glaube ich nicht!
    Im Übrigen ist die Grabschändung durch die Staatsanwaltschaft unverhältnismäßig, da eine einfache Frage an den Kameraden Wulff genügt hätte, um den Umstand aufzuklären, denn er hätte ohne schlechtes Gewissen wahrheitsgemäß antworten können.
    Das ist wenigstens meine Meinung dazu.

  • 65 jochen // Jul 30, 2008 at 18:34

    Was kommt eigentlich noch?

  • 66 Fit // Jul 30, 2008 at 18:48

    Akteneinsicht fordern, Namen und Adressen merken und ins Netz stellen.

  • 67 Burger King // Jul 30, 2008 at 18:51

    Mein Gott Leute! Was soll die Empörung? Ihr empört Euch, weil ihr denkt, die BRD sollte die Regeln von Rechtsstaatlichkeit befolgen, die sie immer vorgibt, zu verteidigen. Im gleichen Atemzug bezeichnet ihr die BRD aber als Verbrecherstaat etc… Ja nun, wenn man weiß, daß es ein verlogener Verbrecherstaat ist, und das wissen wir doch alle, dann hat man sich dementsprechend darauf einzustellen und sich nicht zu beschweren, wenn einen der Verbrecherstaat verscuht kaputtzumachen, mit aller ihm zur Verfügung stehenden Macht. Das Ausbuddeln von Verstorbenen ist doch noch gar nichts! Enteignungen, Entmündigungen, grundloses Einsperren etc… auf Derartiges sollte man sich einstellen! Wenn man zur verfolgten Minderheit gehört, dann darf man dem System nicht solche Angriffsflächen bieten. Wer das doch tut, der zeigt nur, wie stark er eigentlich dem System BRD auf den Leim gegangen ist und ihm vertraut, nach dem Motto: “es gibt ja noch Grundrechte und Gesetze, das darf der Staat nicht…..” – Blödsinn! Das System wird sich einen Dreck um Grundrechte und Co. scheren, wenn es um das Bekämpfen unliebsamer Störenfriede geht. Man sollte sich hier ausnahmsweise mal ein Beispiel an den Partisanen nehmen, sofern man etwas erreichen will. Die wären schön blöd gewesen, wären sie so leicht zu erkennen gewesen.

    Lesetipp: Ernst Jünger, “Der Waldgang”

  • 68 Gast // Jul 30, 2008 at 18:55

    Ständig versucht man sich zusammen zu reißen, moderat an die Themen zu gehen und dann sowas. Die provozieren die Radikalisierung ständig, und wir sollen uns normal verhalten. Naja da hat man gleich wieder Motivation für die Diskussionen in der nächsten Frühstückspause.

    Strafgesetzbuch
    Besonderer Teil (§§ 80 – 358)
    11. Abschnitt – Straftaten, welche sich auf Religion und Weltanschauung beziehen (§§ 166 – 168)
    Gliederung
    § 168
    Störung der Totenruhe

    (1) Wer unbefugt aus dem Gewahrsam des Berechtigten den Körper oder Teile des Körpers eines verstorbenen Menschen, eine tote Leibesfrucht, Teile einer solchen oder die Asche eines verstorbenen Menschen wegnimmt oder wer daran beschimpfenden Unfug verübt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    (2) Ebenso wird bestraft, wer eine Aufbahrungsstätte, Beisetzungsstätte oder öffentliche Totengedenkstätte zerstört oder beschädigt oder wer dort beschimpfenden Unfug verübt.

    (3) Der Versuch ist strafbar.

  • 69 Kopflos // Jul 30, 2008 at 18:58

    Totenruhe oder nicht, jedem war bewusst das diese Aktion verboten war und nu muss sich keiner wundern.

  • 70 BdU // Jul 30, 2008 at 18:59

    Der abgrundtiefe Abschaum der das ganze angeordnet hat heißt Peuker.

    “Der Passauer Oberstaatsanwalt Joachim Peuker bestätigte SPIEGEL ONLINE einen entsprechenden Bericht der “Süddeutschen Zeitung”.

    Ich hoffe, daß man Herrn Peukers Grab nicht mal mehr finden wird eines Tages.

  • 71 Rurik // Jul 30, 2008 at 19:02

    Nachtrag: Auf den veröffentlichten Bildern ist übrigens nicht erkennbar um welche Fahne es sich handelt, also ist auch da keine Öffentlichkeit hergestellt. Wie ich las, stellte ein vor Ort anwesender Staatsschutzbeamter Anzeige. Allerdings kann dieser Beamte sicherlich nicht als “Öffentlichkeit” gelten, da dieser Schnüffler von niemandem eingeladen wurde!
    Nun hat die Staatsanwaltschaft selbst die Öffentlichkeit hergestellt und sich damit eventuell selbst strafbar gemacht?! ;-)

  • 72 Marc // Jul 30, 2008 at 19:05

    Dass ist das Allerhinterletzte! Und wenn es eine Hakenkreuzfahne gewesen wäre – wen zum Henker stört das in einem geschlossnem Sarg?!

  • 73 Ben // Jul 30, 2008 at 19:07

    @Fragi
    So wie ich das sehe war der Täter geständig, da erübrigt sich die ‘bergung des Corpus delicti’.
    Zudem darf man generell die Verhältnismäßigkeit nicht vergessen. Durch die Hakenkreuzfahne unter der Erde fühlt sich wohl niemand über Gebühr gestört. Die Grabschändung ist da m.E. ein schwerwiegenderes Vergehen. Als Nicht-Jurist urteile ich da aber nur mit dem gusunden Menschenverstand — was hinsichtlich der juristischen Beurteilung bekannterweise kein Kriterium ist.

  • 74 Weiterdenker // Jul 30, 2008 at 19:11

    @ Gast

    Allerdings war die Staatsanwaltschaft durchaus befugt, das Grab öffnen zu lassen. Daher greift der §168 nicht. Pech auch.

  • 75 griesgram // Jul 30, 2008 at 19:25

    @Burger King
    “Mein Gott Leute! Was soll die Empörung? Ihr empört Euch, weil ihr denkt, die BRD sollte die Regeln von Rechtsstaatlichkeit befolgen, die sie immer vorgibt, zu verteidigen. Im gleichen Atemzug bezeichnet ihr die BRD aber als Verbrecherstaat etc… Ja nun, wenn man weiß, daß es ein verlogener Verbrecherstaat ist, und das wissen wir doch alle, dann hat man sich dementsprechend darauf einzustellen…”

    So ist es!
    Ein Regime, was vor der Beteiligung an Angriffskriegen mit mittlerweile hunderttausenden von Toten und politischem Mord nicht zurückschreckt, wird vor Grabschändung und Justizterror erst recht nicht zuzrückschrecken.
    Es würde mich nicht wundern, wenn Busse genau das vorausgesehen und sich gerade deshalb die Fahne gewünscht hat.
    Er macht sich aus dem Grab heraus noch über das Regime lustig.
    Und mal ehrlich:
    War das nicht wieder ein Eigentor für die BRD?
    Man muß es jetzt nur noch propagandistisch ausnutzen!
    Flugblätter zum Vorfall mit den Namen der Beteiligten wären eine nette Idee. Und billig massenhaft herzustellen.

  • 76 Anonymous // Jul 30, 2008 at 19:25

    Sowjetische Partisanen würden als Vergeltung in deutschen Polizeiuniformen eine Imam ausgraben, diesem etwas abschneiden und sich dabei filmen lassen! Zugegeben die Idee von Burger King klingt interessant. Den Rest kann sich jeder denken!

  • 77 Reply // Jul 30, 2008 at 19:26

    Das ist echt der Wahnsinn.

    Da fragt man sich doch, was in dem Herrn Staatsanwalt so vor sich geht, wenn er beschließt, ein Grab öffnen zu lassen, um eine Fahne sicherzustellen.

    Was ist die Motivation des Staatsanwalts, sowas zu tun?

    Ich kann mir eigentlich nur drei Möglichkeiten vorstellen:

    Er könnte aus höheren Kreisen die Anweisung bekommen haben, so zu handeln.

    Er könnte aus eigenem Antrieb handeln, weil er sich dadurch erhofft, sich für höhere Posten zu qualifizieren.

    Er könnte aus eigenem Antrieb handeln, weil er glaubt, aus moralischer und juristischer Sicht das Richtige zu tun.

    Egal, warum er das macht, es zeugt in jedem Fall von einem ekelhaften Charakter des Staatsanwalts bzw. des Systems, dem er dient.

  • 78 Rkm // Jul 30, 2008 at 19:40

    Das Urheberrecht von dem Foto liegt offenbar bei einem gewissen Hubert-Jakob Denk.

    http://www.kress.de/cont/vk.php?vknr=HBDK3440

    Foto von der ausgegrabenen Fahne:

    http://www.mediendenk.com/index.php?AID=0000007617

  • 79 matzebrei // Jul 30, 2008 at 19:45

    KLEINE HILFESTELLUNG:
    Autor des SPIEGEL-Artikels ist Björn Hengst (36), Diplom-Sozialwirt.
    Weiteres findet man hier: spiegel.de/mitarbeiter/0,4069,483,00.html

    Auch die Journaille hat Namen, Gesichter und (bei Gelegenheit) auch Adressen…

  • 80 Freiherr von Boeselager // Jul 30, 2008 at 19:57

    @Hausmeister
    “Tatsächlich handelte es sich um die Reichskriegsflagge aus den Jahren 1935 bis 1945.”

    Dir ist da was untern Tisch gefallen, ich zitiere mal
    “„Es handelte sich um eine sogenannte Reichskriegsflagge aus den Jahren 1935 bis 1945 mit einem sehr großen Hakenkreuz in der Mitte“, sagte Oberstaatsanwalt Helmut Walch”

    “Inwieweit sich „Steiner“ nun des Paragraphen 86a des Strafgesetbuches schuldig gemacht hat, steht dabei noch auf einem ganz anderen Blatt geschrieben”

    Die Frage beantwortet sich ja nun von selbst.

  • 81 Worch // Jul 30, 2008 at 20:00

    @ Rurik:

    Ich kann bezeugen, daß Wulff die Öffentlichkeit nicht wollte. Denn zu einem späteren Zeitpunkt als dem, wo er vor dem Grab abgelichtet wurde, wollte ein Teilnehmer schräg von oben in das Grab hineinphotographieren. Durchaus verärgert rief Wulff dazu: “Es werden keine Photos vom offenen Grab gemacht!” und “Nimm den Film raus!” (Letzteres war wohl technisch nicht möglich – wer benutzt heute noch Rollfilm?!) – Daß er, vor dem Grab, abgelichtet wurde, konne er wohl nicht sehen. Ich gehe davon aus, daß er das dann gleichfalls zu unterbinden versucht hätte.

    Bei der Beurteilung einer angeblich strafbaren Handlung sind folgende Umstände zu berücksichtigen: Erstens, liegt überhaupt eine strafbare Handlung vor? Wenn ja – und schon darüber kann man zweifeln! -, ist zu berücksichtigen: War sie vorsätzlich, fahrlässig oder möglicherweise unvermeidlich in dem Sinne, daß der Täter sie weder gewollt noch billigend in Kauf genommen hat noch überhaupt nur wissen mußte oder konnte, daß es sich um strafbares Verhalten handelt?

    Ob und inwieweit eine Beisetzung nun öffentlich ist, werden gegebenenfalls die Gerichte zu entscheiden haben. An anderer Stelle ist vorgetragen worden, daß Versammlungen auf diesem Friedhof nach der Friedhofssatzung nicht zulässig sind. Auch ist ein “gewöhnliches Leichenbegängnis” nach dem Versammlungsgesetz keine anmeldepflichtige Versammlung unter freiem Himmel. “Gewöhnlich” heißt in dem Sinne, daß es sich um einen Trauerzug von der Aufbahrungs- oder Aussegnungshalle zum Grab (und ggfs. dann von dort zur Friedhofspforte) handelt. Ein Versammlungscharakter im Sinne des Versammlungsgesetzes scheidet damit aus. Öffentlichkeit könnte rein theoretisch natürlich trotzdem bestehen. Juristen konstruieren in solchen Fällen manchmal Beispiele, die very sophisticated sind.

    Nehmen wir mal das folgende:

    Ich habe über meinem Bett eine Hakenkreuzfahne hängen und wohne ebenerdig, und das Schlafzimmerfenster geht zur Straße hinaus. Man könnte die Fahne mithin als Passant sehen, und damit würde ich das verbotene Symbol “öffentlich” verwenden, auch wenn es in meinen privaten Räumen hängt. Um das zu vermeiden, habe ich Tag und Nacht die Vorhänge blickdicht geschlossen. Also sieht keiner die Fahne, also ist sie nicht öffentlich.

    Nun schmeißt mir, während ich gerade im Kurzurlaub bin, ein Kommunist die Fensterscheibe ein. Am nächsten Morgen kommt ein Spaziergänger. Weil die Scheibe kaputt ist, weht der Wind die Gardinen zur Seite, und der Spaziergänger kann die Fahne mit dem verbotenen Symbol sehen.

    Rein theoretisch habe ich damit gegen § 86 a verstoßen.

    Praktisch habe ich das nicht gewollt und nicht gewußt und hätte nicht damit rechnen müssen.

    Das sind so Grenzfälle.

    Wir haben allerdings schon mehrfach erlebt, daß in Grenzfällen eher gegen uns entschieden wird als für uns.

    Vor rund zwanzig Jahren wurde Thomas Wulff in Wunsiedel verurteilt. Das Delikt war folgendes: Bei einer Aktion recht unmittelbar nach dem Tod von Rudolf Heß wurde er festgenommen und “gefilzt”. In seinem Portemonnaie hatte er ein NSDAP-Parteiabzeichen. Dieses Parteiabzeichen hatte allerdings keine Nadel, mit der man es an die Kleidung hätte anstecken können. Es war einfach nur in dem Portemonnaie. (Ein Erinnerungsstück, wie Wulff irgendwann mal erzählte; es stammte wohl von seinem Großvater, wenn ich mich recht entsinne.) Obwohl er es nicht öffentlich verwendet hat, wurde er verurteilt (wegen Vorrätighaltens zum Verwenden), mit folgender sehr sophistischer Begründung: Der Amtsrichter kam zu der Überzeugung, er hätte es öffentlich verwenden wollen, nicht durch Anstecken an die Kleidung (das war ja technisch nicht möglich), sondern, indem er es bei irgeneiner passenden Gelegenheit aus dem Portemonnaie hervorholen und unbeteiligten Dritten zeigen wollte.

    Leider ging die Sache nicht in die höheren Instanzen, mich hätte durchaus mal interessiert, was ein OLG oder das Bundesverfassungsgericht dazu gesagt hätte….

    Ein anderer Fall, nicht zwanzig, sondern fast dreißig Jahre in der Vergangenheit.

    Nach einem Prozeß gegen ihn in Süddeutschland besuchte Michael Kühnen mit ein oder zwei Kameraden als Tourist das Reichsparteitagsgelände in Nürnberg. Er trug eine geschlossene Jacke und unter dieser al Gürtel in der Hose ein SA-Koppel, also mit dem SA-Koppelschloß, das ein (winziges) Hakenkreuz zeigt. Man nahm ihn fest. Aus meinem Grund, den ich nachvollziehen konnte; einfach so, weil er Kühnen war und auf dem Reichsparteitagsgelände war. Man durchsuchte ihn und fand dieses Koppelschloß. Und man verurteilte ihn. Zwar hatte er es zu keinem Zeitpunkt öffentlich gezeigt, aber das Gericht meinte sinngemäß folgendes: Es könnte ja die geschlossene Jacke, die das Koppelschloß bedeckte und damit unkenntlich machte, sich durch irgendeine Bewegung nach oben verschieben; vielleicht, wenn er anfangen würde, Gymnastik oder Tai-chi-chuan zu machen, und dann könnte das Koppelschloß sichtbar sein, und damit sei das Tragen des nämlichen (auch unter es verdeckender Kleidung) “Vorrätighalten zur Verbreitung”.

    Kein Grund ist weit genug hergeholt, wenn politische Animositäten eine Rolle spielen.

    Wir werden sehen, was daraus wird.

    Grüße
    Christian Worch

  • 82 Angemerkt ! // Jul 30, 2008 at 20:01

    Jetzt mal ehrlich: Hat irgendjemand geglaubt, daß die Staatsanwaltschaft das nicht tut? Wenn es darum gegangen wäre, Kamerad Busse mit dieser Fahne zu beerdigen, wäre es ganz einfach und weniger populistisch gegangen. Aber zumindest hatte jetzt Wulff seinen Auftritt. Dem Kameraden Busse hat er damit keinen Dienst erwiesen ….

  • 83 Freiherr von Boeselager // Jul 30, 2008 at 20:02

    @CarstenSt
    “Diese Dreckschweine” – die machen in ihrem vermeintlichen Kampf gegen Rechts selbst vor Toten nicht halt. :-( (”

    Das hat nicht mit “Kampf gegen Rechts” zu tun, das ist eine einfache Verfolgung von Straftaten.
    Nicht mehr und nicht weniger.

  • 84 Freiherr von Boeselager // Jul 30, 2008 at 20:04

    @Weiterdenker
    “Klar, wenn man eine Straftat – öffentliches Zeigen von Symbolen verbotener Organisationen – unterstellt braucht man auch den Beweis dafür.
    Diese Aktion war einfach nur DUMM !! Die Fahne hätte man auch in den Sarg legen können.
    Das Begräbnis war natürlich “öffentlich” oder gab es einen Sichtschutz und nur angemeldete Teilnehmer?”

    Richtig.

  • 85 kalle wirsch // Jul 30, 2008 at 20:12

    @ NW Jena
    Diskrititieren?

  • 86 Mario Steffen // Jul 30, 2008 at 20:17

    Verdammtes Pack!!!!!!! Das geht ja garnicht

  • 87 naja klar // Jul 30, 2008 at 20:21

    Ihr seid natürlich niemals Pietätlos!
    Ich denke nur an massenhaft geschändete Friedhöfe, nur weil da Juden (u.a. euch nicht genehme) beerdigt sind.

  • 88 Journalistenkicker // Jul 30, 2008 at 20:38

    WER hat eigentlich das Foto geschossen?

    Der linke Betzel?

  • 89 Karl G. Schoren // Jul 30, 2008 at 20:44

    Mir stellt sich die Frage, ob der feine herr staatsanwalt sich getraut hätte, das Grab eines Kurden zu öffnen, um eine verbotene PKK Fahne rauszuholen. Seine uniformierten Büttel trauen sich oftmals ja nichtmal offen gezeigte PKK Fahnen auf Demonstrationen einzukassieren oder den offen gezeigten Hitlergruss zu ahnden und in gewohnter Manier die Demo zu sprengen.

    Die nächste Frage die sich mir dann stellt ist, warum man es sich nicht getraut hätte?

    Sind “Nazis” also wirklich so gefährlich, wie stets behauptet?

  • 90 wolzow // Jul 30, 2008 at 20:49

    Wie sagte einst deren Chefideologe Ehrenburg:
    Grabt sie sieben Meter tief, bewacht sie mit sieben Wächtern damit sie nicht auferstehen- Tja, bis ins siebte Glied will man uns ausrotten….
    …..den Rest zu dieser Ju……brut erspare ich mir an dieser Stelle.
    Friedhelm, Ruhe in Frieden!

  • 91 Gast // Jul 30, 2008 at 20:56

    an Weiterdenker:

    Befugt ist das eine, das dann aber tatsächlich anzuordnen doch etwas anderes. Ich kann mich da nicht reinversetzen. Für den vermutlich politisch desinteressierten Staatsanwalt ist doch so eine Fahne nur ein buntes Stück Nylon von irgend einem Tonträgervertrieb für Randgruppen.

  • 92 Lucifer // Jul 30, 2008 at 21:08

    Grabschänder und Leichenfledderer; das sieht dieser Drecksbande ähnlich. Der Schweinehund sollte sich was schämen!

  • 93 Niemand // Jul 30, 2008 at 21:09

    Na, wieder ein paar mehr aufgewacht? In der Besatzer-BRD herrscht die antifaschistische Inquisition, und die ist ohne jede Moral, ohne Gewissen, ohne irgendein sittliches Empfinden. Dieser Staatsanwalt Helmut Walch ist nur die typische widerliche, moralisch verkommene Demokratensau. Ein zweibeiniger Haufen antifaschistischen Drecks. Bei dem Begriff Moral muß dieser Hundsvotz im Lexikon nachsehen – im Namen des Volkes.

    Diese würdelose Demokratenbrut, die nicht nur die eigenen Deutschen verrät die im Kampf für die deutsche Freiheit fielen, sondern unser deutsches Vaterland auch noch täglich an die islamistischen Invasoren verrät, mit dieser Demokratenbrut kann man nicht diskutieren. Nur der Streitkolben in der Hand eines entschlossenen Deutschen wird dieses Land von der Herrschaft der Demokraten befreien!

    Die Demokraten sind der größte Fluch der je über die deutsche Erde gekommen ist! Die Demokraten stehen nicht für (Volks-)Demokratie, sondern für die Herrschaft des undeutschen, dreckigen, befreiten Bonner Michelpacks, und der kriecherichen SED. Die Demokraten sind die Inkarnation der Finsternis die ganz Deutschland in Dunkelheit hüllen wird, wenn man die Demokraten nicht vorher vernichtet. Der Tod der Demokraten bedeutet die Freiheit für das deutsche Vaterland! Da darf es kein kaltes Müssen mehr geben, sondern nur noch die flammende Auferstehung!

    http://www.geocities.com/tim_laumeyer/Aufruf/index.html

    Sieg oder Tod!

  • 94 Dike // Jul 30, 2008 at 21:18

    @ griesgram
    “Er [Busse] macht sich aus dem Grab heraus noch über das Regime lustig.”

    Seh’ ich gleich.

    Die Symbolik macht’s:

    Friedhelm Busses Wunsch ist erfüllt. Was kümmert den Kämpfer zu Walhall, den nach dem Köder schnappenden Kettenhund ?

    @ 14

    Ein wunderbare Ballade, diese von August Graf von Platen verfaßte. Danke!

  • 95 Jan aus GV // Jul 30, 2008 at 21:22

    An den “Freiherrn”
    Selbst sachlich gesehen tut diese Fahne dort unten keinem weh. Straftat im BRD System hin oder her. Es war der letzte Wunsch. Es war durchaus angemessen. Es ist nichts Schlimmes. Das Symbol ist alt und steht für ausschließlich Positives. Deine Herrscher fürchten sich davor und verbieten sie. Du hingegen krabbelst ungeachtet dessen weiter in deren Arsch weil es da schön warm ist. Für dich weht noch sehr bald ein äußerst rauher und kalter Wind. Grabschändung bleibt Grabschändung, ob gesetzlich verordnet oder nicht!
    Außerdem, wie schon erwähnt(!), war es nicht möglich die Fahne IN den Sarg zu legen und außerdem ist diese Diskussion völlig irrelevant.
    Würdest du die Symbolgie einer Fahne als Straftat bezeichnen? Dann bist du mit Sicherheit der größte Faschist auf Erden.

    Und an “naja klar”
    Dein Schwarz-weiß Denken ist unagebracht. Du redest hier von einer äußerst dummen Minderheit welche sich, wie es sich zumeist herausgestellt hat und daher immer seltener geworden, als Systembüttel herausgestellt haben. Der Vergleich stimmt auch nicht. Tut mir aufrichtig Leid daß ihr keine Helden habt.

  • 96 Jan aus GV // Jul 30, 2008 at 21:25

    “Symbolgie”… gemeint ist natürlich Symbolik

  • 97 Alamanne // Jul 30, 2008 at 21:27

    Irgendwie wird da langsam aber sicher eine Grenze überschritten, die sicher nicht zur De-Eskalation beiträgt. Und dies nicht von “radikaler” Seite.

    Meine erste reaktion: Mein Gott, sind die die krank! Und damit ist nicht der Fahnenleger gemeint……………….

  • 98 Dorfheini // Jul 30, 2008 at 21:34

    Man sollte froh sein, daß man nur die Fahne wollte. Luther und Schiller sollen ja niemals eine Grabstätte gefunden haben.

    M.Ludendorff “Der ungesühnte Frevel”

  • 99 AN-Windeck // Jul 30, 2008 at 21:54

    Eine Schweinerei für was die Staatsanwaltschaft heutzutage in der Lage sind. Außerdem wollte Friedhelm mit einer Fahne beerdigt werden.

    Freispruch für Thomas Wulff

  • 100 Rkm // Jul 30, 2008 at 21:57

    “WER hat eigentlich das Foto geschossen?”

    Guckst Du hier:
    http://www.stern.de/politik/panorama/:Passau-Hakenkreuzfahne-Nazi-Grab/632827.html

    Laut Stern Copyright Hubert Denk.
    Einfach mal gegoogelt und siehe da, die Spur führt geradewegs nach Passau. Ruf doch gleich morgen früh mal an und frag nach. Könnte man ohnehin später als Zeugen laden.

    Wieviel dieser Schnappschuß wohl bisher in die Kasse gespült haben mag ? 2000 € ? 3000 € ?

  • 101 Freiherr von Boeselager // Jul 30, 2008 at 22:10

    @Jan aus GV
    “An den “Freiherrn”
    Selbst sachlich gesehen tut diese Fahne dort unten keinem weh. Straftat im BRD System hin oder her”

    Nichts da mit hin und her. Warum auf einmal so eine Nachsicht mit dem Strafrecht? Ist es nicht die nationale Szene, die permanent auf die Einhaltung des StGB pocht, wenn es um das strafrechtliche Fehlverhalten Andersdenkender geht?

    “Es war der letzte Wunsch. Es war durchaus angemessen”

    Nichts gegen den letzten Wunsch, solange er nicht gegen besagtes StGB verstößt.

    “Das Symbol ist alt und steht für ausschließlich Positives”

    Es hat schon seinen Grund, warum dieses Symbol den § 86 bedient, bedankt euch bei eurem Föööhrer.

    “Deine Herrscher fürchten sich davor und verbieten sie.”

    Nun reitet doch nicht immer auf Angst rum. Hallo, wer seit ihr denn? *lach*
    Was passiert ist stinknormale Verfolgung von Rechtsbeugung.

    “Du hingegen krabbelst ungeachtet dessen weiter in deren Arsch weil es da schön warm ist”

    Nö, danke, lass mal gut sein, mir steht der Märtyrerstatus nicht so gut wie euch.
    Ich bin mir bewußt, wie weit man sich mit legalen Mitteln innerhalb unserer Gesellschaft bewegen, und sie mit verändern kann.

    “Für dich weht noch sehr bald ein äußerst rauher und kalter Wind.”

    Würde ich sogar zur Zeit begrüßen, die Hitze geht mir aufm Sack. :-)

    “Außerdem, wie schon erwähnt(!), war es nicht möglich die Fahne IN den Sarg zu legen und außerdem ist diese Diskussion völlig irrelevant.”

    Warum war es nicht möglich? Hatten die Angehörigen, die ja normalerweise den letzten Willen “ausführen”, was dagegen?

    “Würdest du die Symbolgie einer Fahne als Straftat bezeichnen? Dann bist du mit Sicherheit der größte Faschist auf Erden.”

    Wenn es sich um eine Symbolik handelt, die den § 86 betrifft, bezeiche ich das zu recht als Straftat. Und nicht nur ich.
    Was den Vorwurf betrifft, ich sei ein Faschist, stelle ich fest, dass bei dieser ganzen Aktion sich Steiner als solcher dargerstellt hat und die NPD-Vertreter sich in diesem “achso rebellischen Verhalten” gesonnt haben. Aber was macht man nicht alles um populistisch Außenwirkung zu erhaschen, von der sich, bis auf paar tausend braunen Torfnasen, der Rest der Bevölkerung angewiedert abwendet.
    Schon erbährmlich, wen man auf solche Shows zurück greifen muß. Da stellt sich echt die Frage nach Moral und Anstand.

  • 102 Hagen // Jul 30, 2008 at 22:14

    @Freiherr von…..
    Die Aktion der Staatsanwaltschaft diente also der Verfolgung einer Straftat. Welcher Straftat?
    Erst durch die widerrechtliche Öffnung des Grabes wurde eine Straftat begangen. Du wirst es nie begreifen, daß man einen Sachverhalt prüfen und bewerten muß, bevor ein Urteil gefällt wurde. Deine Meinung ist dabei völlig uninteressant. Wie ein Gericht letztlich entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Es soll noch Richter geben, die ihrem Gewissen folgen und Recht sprechen.

  • 103 naja klar // Jul 30, 2008 at 22:25

    @Jan aus GV: Nee is klar, dann waren’s mal wieder die anderen….
    Ja so seid ihr! Was anderes konnte ja jetzt nicht kommen. Ein echter deutscher steht nunmal nicht zu seinen Heldentaten (oder jenen von Kameraden volbrachten). Ihr tut nur gutes…. haha

    Und zum Thema Walhalla: Sollte er da nicht mutig, blutig im Kampfe gestorben sein?
    Aber bei euch passt ja eh alles, wenn es einmal passend gemacht wurde, gell?!

    Natürlich spricht nur ihr die absolute Wahrheit – ihr seid nunmal Götter…HIHI

  • 104 W. Hamburg // Jul 30, 2008 at 22:28

    Lucifer // Jul 30, 2008 at 21:08

    Grabschänder und Leichenfledderer; das sieht dieser Drecksbande ähnlich. Der Schweinehund sollte sich was schämen!

    Nicht mal den Anstand traue ich denen zu.
    Das ist nur noch der allerletzte Bodensatz.

    Der Name und die Anschrift des Staatsanwaltes gehören unbedingt veröffentlicht!

  • 105 Faktor Deutschland // Jul 30, 2008 at 22:47

    Dieser Vorfall zeigt nur,wie verkommen dieses System schon ist!!!!

  • 106 Rurik // Jul 30, 2008 at 22:54

    @ Worch

    Stimmt. Wir werden sehen, was dabei herauskommt. Trotzdem steht die brd-Justiz am Ende mit nacktem Hintern im Schneesturm; denn egal wie sie entscheiden wird, sie kann nur falsch entscheiden.

    Gruß
    Rurik

  • 107 Brit Mila // Jul 30, 2008 at 23:04

    Eine UNGLAUBLICHKEIT!
    Wann fleddern sie den Leichnam?

  • 108 Willner // Jul 30, 2008 at 23:09

    @ Fragi
    “Im auf dem Kopf stehenden Weltbild der Nazis stellt sich das Ganze natürlich genau andersherum dar: Schuld ist nicht der Nazi-Straftäter, sondern schuld sind jene, die die Straftat aufklären.”

    Die Welt steht Kopf! Kein Wunder das Verrückte wie wir endlich richtig liegen.

  • 109 Marion M. // Jul 30, 2008 at 23:10

    BdU: “Der abgrundtiefe Abschaum der das ganze angeordnet hat heißt Peuker.”

    Peuker ist Sprecher der StA Passau und somit für die Beantwortung von Presseanfragen zuständig. Ob er die Graböffnung angeordnet hat, geht aus den Berichten der SZ und bei Spiegel Online nicht hervor.

  • 110 Täglicher Wahnsinn // Jul 30, 2008 at 23:19

    Danke an Anonymous für den Beitrag 14.

    Ruhe in Frieden Kamerad Busse, im Leben konnten sie deinen Geist nicht brechen, voll Feigheit vergehen sie sich nun an deinem Grab um dir nach dem Tode deinen letzten Wunsch im Leben zu verwehren.

    Mögest du Frieden finden und möge für diese Lumpen die solches anordnen oder gutheißen dereinst der Tag der Rechtfertigung kommen.

  • 111 Schörner // Jul 30, 2008 at 23:34

    Ich hoffe, daß der Staatsanwalt von Angehörigen und Anwesenden mit Klagen und Anzeigen eingedeckt wird:
    Störung der Totenruhe
    Diebstahl von Grabbeigaben
    Amtsmißbrauch
    Unverhältnismäßigkeit des Vorgehens (Hr. Wulff und Anwesende fragen, etwa wäre angemessen gewesen)

  • 112 Gbs. // Jul 30, 2008 at 23:35

    Nun, mag sein, daß rechtlich gesehen in diesem Fall eine Graböffnung möglich war. Es bleibt aber trotzdem ungeheuer pietätlos und absolut überflüssig.
    Sollen die Gerichte klären, ob Kamerad Steiner sich einer Straftat schuldig gemacht hat – ich erkläre ihm hiermit (öffentlich) meine Solidarität.

  • 113 Schörner // Jul 30, 2008 at 23:58

    @Niemand

    Nur der Streitkolben in der Hand eines entschlossenen Deutschen wird dieses Land von der Herrschaft der Demokraten befreien!

    Immer dieses geradlinige Denken (ging mir auch so). Falsch!
    1. Wir sind in einem Krieg, den ein unehrenhafter Feind gegen unser Volk bis zur völligen Vernichtung führen wird.
    2. Es muß kein Deutscher sein! Es muß nichteinmal jemand von uns sein:
    Lesen Sie bitte aufmerksam die Kommentare #67 und #76. In diese Richtung müssen wir lernen zu denken und entsprechend zu handeln! Dann erst haben wir nämlich den Ernst der Lage wirklich begriffen.

    Solange wir uns nciht nur propagandistisch darüber empören, sd. wahrhaft innerlich empört sind, solange rechnen wir mit soetwas nicht, solange haben wir noch immer ein viel zu ehrenvolles, positives Bild vom Judenregime.
    Zeigen wir uns also wirklich gelehrig…

  • 114 RaZi // Jul 31, 2008 at 0:01

    @ Christian Worch:

    Wie hoch fiel jeweils das Strafmaß aus? Hast Du das noch parat? Würde mich bei den hanebüchenen Argumentationen interessieren – wirklich unglaubliche Fälle die Du da geschildert hast.
    Aber wir wissen alle, daß ein untergehendes System um sich beisst.

    Beste Grüße!

  • 115 NPD-Freund // Jul 31, 2008 at 0:07

    Steiner hatte die Fahne nicht selbst dabei,es sind Kameraden an ihn herran getreten das man eine Fahne habe und den letzten Willen Friedhelms erfüllen wolle.Der Sarg war schon zu sonst hätte man ihm die Fahne unter den Kopf gelegt.
    Die Fahne wurde mit einer SWR Fahne überdeckt damit sie nicht öffendlich ist.Es wurde Erde über beide Fahnen geschüttet damit die Fahne nicht öffentlich wird.
    Ähnlich wurde vor 10 Jahren bei den Begräbnissen von zimmermann und Kubiak verfahren damals hat sich die Staatsanwaltschaft nicht getraut die Gräber nochmals zu öffnen.

    Friedhelm wird seine Fahne wiederbekommen,wir werden sie zwar nicht 1,80 tief eingraben können aber er bekommt seine Fahne ins Grab !

    Vielleicht sollte man am 16-17 August ein Bundesweites Totengedenken für Friedhelm Busse in Passau ansetzen? Dieses WE haben sich doch eh fast alle frei gehalten!

    Ruhm und Ehre für Friedhelm Busse

  • 116 Ulrich von Buer // Jul 31, 2008 at 0:18

    Friedhelm hält die BRD Brut noch im Grab auf Trab.
    Ich denke an die schönen Tage in Flandern usw.
    Du warst wirklich ein Kämpfer.Ruhe in Frieden

    Ulrich von Buer

  • 117 Tand und Schande // Jul 31, 2008 at 0:39

    Esoteriker und Menschen die dem “magischen Denken” verhaftet sind gestehen bestimmten Zeichen ja übernatürliche Kräfte zu.

    Ich habe aus beruflichen Gründen lange Zeit in Regionen gelebt, wo die Einheimischen – gleich, ob sie frisch aus dem Busch kamen, oder ob sie den Abschluß einer europäischen Universität vorweisen konnten – offen oder verdeckt Anhänger magisch-religiöser Systeme waren. In billigen Hollywood-Horror-Schmonzetten werden diese “Religionen” – meist unter dem Begriff “Voodoo” subsumiert.

    Eigentlich stellt das magische Denken eine Frühform menschlicher Denktätigkeit dar. Primitive Negerstämme, kleine Kinder oder Erwachsene mit psychopathologischen Auffälligkeiten denken aber heute noch so.

    Obwohl magisches Denken meist harmlos ist, kann es in seiner ausgeprägten Form auch Symptom einer Psychose oder schizotypischen Persönlichkeit sein.

    Gefährlich wird es immer dann, wenn die Anhänger magischen Denkens bei der Ausübung ihrer Religion bzw. Obsession Dritte schädigen oder – wie es beim Vodoun-Exzess der Roten Sekte Berichten zufolge häufiger vorkommt – Tote schänden und die Totenruhe stören um daraus materiellen und “spirituellen” Gewinn zu ziehen.

    Ein psychisch gesunder Mensch kann sich im Gegensatz zu einem kranken von „magischen“ Handlungen und Denkweisen lösen. Er wird nicht versuchen Verstorbene seinem Willen dienstbar zu machen – er wird sie ehren. Er wird nicht Opfer von rituellen Zwangsstörungen aller Art sein, oder in materielle Gegenstände und Symbole ominöse Zauberkräfte hineininterpretieren. Er wird leblose Dinge als leblose Dinge und nicht als göttliche Requisiten mit Zauberwirkung ansehen.

    Bei uns in Europa wenden sich vornehmlich bedrängte Menschen aus den untersten, bzw. bedrohtesten
    Klassen der Gesellschaft dem Vodoun-Glauben zu. Sie hoffen mit Hilfe der magischen Versprechen des Vodoun die alltäglichen Ohnmachtserfahrungen (beispielsweise gegenüber zunehmender “Jugendgewalt”) überwinden zu können und steigern sich bisweilen in Allmachtsphantasien (gegenüber ihren nicht diesem magischen Denken verhafteten Mitbürgern) hinein.

    Aber häufig vergessen gerade intellektuell weniger leistungsfähige und volkskundlich weniger bewanderte europäische Adepten dieses imaginierten Vodoun-Glaubens, daß speziell rituelle Handlungen mit Toten
    äußerst gefährlich sein können.

    Unbedachtheit, Unwissenheit, Gier und Machtstreben unlauterer Geister können sich sehr schnell auch gegen unerfahrene Möchtegern-Magier wenden und üble Folgen nach sich ziehen.

    Auf Haiti ist Vodoun fester Bestandteil der Alltagskultur und es würde niemandem, der noch alle fünf Sinne beisammen hat einfallen, Baron Samedi – den Wächter des Grabes – mutwillig herauszufordern.

    Als weißer Europäer habe ich mich gerade unter den Negern und Mulatten immer als Vertreter einer aufgeklärten, rational und nüchtern denkenden und allem zauberischen Humbug abholden Rasse gefühlt.

    Aber heute fällt mir auf, daß gerade Linke ein äußerst seltsames Verhältnis zu bestimmten Zeichen und Symbolen haben. Mit Rationalität und Logik allein, kann ich mir da manche hysterischen Aufregungen schon lange nicht mehr erklären.

    Ich glaube zwar nicht, daß bloße Zeichen allein Zauberkräfte entfalten können, aber die heftigen Reaktionen vieler linker erinnern mich schon bisweilen an Okkultismus, Hexenglauben und schwarze Magie.

    Aber vielleicht irre ich mich auch. Vielleicht gibt es doch Symbole die so unglaublich wirkmächtig sind, daß sie die Grundfesten der Welt erschüttern können. Vielleicht werden manche Symbole zu Recht so gefürchtet, daß man sich mit allen Mittel vor ihnen schützen muß?

  • 118 36. XX // Jul 31, 2008 at 1:01

    Für die Grabschändung ist allein die Staatsanwaltschaft mit seinen bekannten Vertretern und die Polizei als Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft verantwortlich.
    Weder die Friedhofsverwaltung noch die Friedhofsangestellten tragen Schuld an der Grabschändung. Während der Beisetzung haben sich die Friedhofsangestellten vollkommen neutral und freundlich verhalten.
    Es bleibt uns und den Wünschen des toten Kameraden überlassen, wie wir unsere Beisetzungen durchführen – Grabschänder aber waren in der Vergangenheit verflucht und werden in Zukunft immer verflucht sein – wir vergeben und vergessen nichts!

  • 119 Thorhammer // Jul 31, 2008 at 1:01

    Wie ist es denn möglich, daß die Reichskriegsflagge ein verfassungsfeindliches Symbol ist, wenn diese Reichskriegsflagge ein Symbol des nicht untergegangenen Deutschen Reichs ist und dessen Verfassung die einzig gültige Verfassung ist, welche von unseren Vorvätern in freier Entscheidung beschlossen wurde?

    Zu dem systemgemäßen unglaublichen Akt der Grab- und Totenruheschändung ist genug gesagt worden.

  • 120 Virruber // Jul 31, 2008 at 1:19

    Angesichts der Tatsache, daß ich die politische Meinung der meisten Kommentatoren nicht teile, kann ich mir ein Schmunzel bezüglich der eventuellen Folgen für Herrn Wulff kaum verkneifen. Recht so, denn die Situation dürfte ihm ja wohl klar gewesen sein … oder etwa nicht? Entweder ist er also recht dickköpfig – manchen mögen es auch mutig nennen – oder unglaublich … hm … ich drücke es mal so aus: ungeschickt bezüglich des Vorausdenkens. Sei es wie es sei!
    Was hingegen die Vorgehensweise der Behörden betrifft, jene war wohl nur bedingt nötig. Freiheit ist schließlich die Einsicht in die Notwendigkeit.
    Statt Pietätlosigkeit nenne ich es als Atheist aber eher übermäßigen Tatendrang, welcher an anderen Stellen wesentlich besser aufgehoben wäre. Sofern Herr W. die Tat gestanden hat, hätte man den Lappen auch dort lassen können, denn eine Interpretation des Vorgangs könnte auch jene sein, daß dieses symbolträchtige Stück Stoff dort hingelangt, wo es hingehört … ins Grab unter der Erde. Nun aber bietet sich also für die Vertreter des übersteigerten Nationalbewußtseins die Möglichkeit, anzuprangern, was selbst betrieben wurde.
    Ach … ist es nicht herrlich, der Komödie “Mensch” zu folgen?

  • 121 Hochschüler // Jul 31, 2008 at 2:01

    Lieber Jan

    ein Hakenkreuz ist weder angemessen noch nicht schlimm.Sie ist allenfalls für’n Arsch.
    Ich will euch mal bei dieser “Treueerfüllung” sehen, wenn es der letzte Wunsch eines Kameraden ist, seine Freundin , eine Castrofahne oder seine letzte vollgeschissene Windel mit zu beerdigen.Was ich damit meine:
    Der Herr Steiner ist genauso ein Populist wie jeder andere scheinheilige Politiker auch.In der Naziszene gilt die Aktion doch bestimmt schon als rechtes Gegestück zu Willi Brandts Kniefall.
    Echte Helden braucht das Land!!
    “Grabschändung bleibt Grabschändung, ob gesetzlich verordnet oder nicht!”
    Das sag auch bitte einigen deiner Kameradn weiter, die mit den Gedanken spielen, mal einen jüdischen Friedhof zu besuchen.

  • 122 Hindenburg // Jul 31, 2008 at 2:30

    “Der Vorgang habe bereits zwei Tage nach der Beerdigung stattgefunden, so Staatsanwalt Helmut Walch.”

    Ich nehme an, daß das Grab während dieses Zeitraumes unter ununterbrochener Kontrolle des liebenswerten Staatsanwaltes, respektive seiner Schergen gestanden hat, da ansonsten der Nachweis schwer werden dürfte, daß es sich bei der von ihm ausgegrabenen Fahne um die selbe handelt, die Steiner da reingelegt hat.

    Wer weiß schon, wer da in der Zwischenzeit was anderes vergraben hat und auf dem Foto ist die Fahne von Wulf nicht zu identifizieren.

    Nur mal so…

  • 123 Hindenburg // Jul 31, 2008 at 2:42

    Da oben fehlt ein “f”, soviel Zeit muß sein.

  • 124 1+1 // Jul 31, 2008 at 3:11

    @Boeselager, nur “gut”, daß es in diesem Lande keine Sorgen gibt, außer eine verdächtige Fahne.
    Seien sie vorsichtig! Passen sie auf, wenn sie ohne sich umzudrehen zurücktreten! Sie könnten vom Rand einer (Erd-)Scheibe fallen!

  • 125 Mira Kulix // Jul 31, 2008 at 3:38

    Droht eine linke Antifa-Diktatur?

    Der Sozi-OB von Passau, Dupper, erst seit dem 30. April 2008 mit nur 300 Stimmen mehr im Amt, kämpft schon „antifaschistisch“ mit seinen Genossen, wozu vermutlich auch ein gewisser Staatsanwalt zählt, für eine „rechts“-freie Oase in Bayern:
    “Passau (ddp-bay). Der Passauer Oberbürgermeister Jürgen Dupper (SPD) hat sich bestürzt über Ausschreitungen Rechtsextremer bei der Beerdigung eines Szene-Mitglieds am Samstag gezeigt. «Es ist unerträglich, wie die Angehörigen dieser Szene das Gewaltmonopol des Staates in Frage stellen und Angehörige der Polizeikräfte angreifen», sagte Dupper am Sonntag. «In Passau sind Rechtsextremisten unerwünscht.»“

    http://www.direktbroker.de/news-kurse/details/Politik-News/Passauer+B%C3%BCrgermeister+en/18553263

    Da den Sozis überall die Wähler weglaufen, versuchen sie jetzt verstärkten mit einer inszenierten Angstmache vor „Rechts“ sich beim bürgerlichen Wählerpublikum einzuschleimen und sich als „antifaschistische Schutzmacht“ anzudienen. Siehe dazu die Sozi-Kampagne wegen dem PDS-SOLID-Camp und dem Passauer Friedhof. Auch die Einmischung der Knobloch scheint in diesen Plan zu passen.

    “Die NPD steht nach diesem Eklat wohl erneut auf dem Prüfstand, ob sie verfassungsrechtlich tragbar ist. Bundesvorsitzender Udo Voigt war für eine Stellungnahme heute nicht erreichbar.“

    http://www.mediendenk.com/index.php?AID=0000007617

    Wird jetzt eine „antifaschistische“ Linksfrontregierung, eine „DDR light“, vorbereitet?

  • 126 noricus // Jul 31, 2008 at 6:58

    Daß der Staat dem sog. “rechten Spektrum” mit einer atemberaubenden Arroganz begegnet, die nur mehr vom Antifa-Pöbel und sattsam bekannten Kultusgemeinden gut geheißen wird, scheint jenen Richtern, die selbst vor Grabschändung nicht mehr zurückschrecken, um sich im “Kampf gegen Rechts” hervor zu tun, nicht bewußt zu sein.
    Mehr und mehr komme ich zur Überzeugung, daß dieses offensichtliche Unrecht, mit dem Behörden und NGO’s ein Klima der Angst, Unsicherheit und des Hasses verbreiten, tatsächlich geplant und gewollt ist.
    “Irgendwann”, so scheint deren Rechnung zu lauten, ” platzt einem oder mehreren von diesen Nazischweinen der Kragen und sie lassen sich zu einem Vergeltungsschlag hinreißen.”
    Ein Vergeltungsschlag, der für Medien, Exekutive, “Justiz” und Gesetzgeber natürlich ein idealer Vorwand wäre, um noch repressiver gegen uns vorzugehen.
    Daß dieser geplante Gesinnungsterror tatsächlich so funktionieren wird, scheint mehr als fraglich, da eine wichtige Größe dabei völlig ignoriert wird: Die Meinung der schweigenden Mehrheit des Volkes.
    Diese Meinung steht nicht gegen, sondern FÜR uns und unser Anliegen.
    Keine noch so ausgefeilten Bespitzelungsmethoden, kein noch so perfekter Überwachungsstaat kann ein in Wallung geratenes Volk noch bändigen, kann eine Bewegung, die aus dem Volk erwuchs, um dem Volk zu dienen, aufhalten.

  • 127 Worch // Jul 31, 2008 at 7:11

    @ Razi:

    Die Höhe der damals verhängten Strafmaße erinnere ich nicht mehr. Bei Wulff werden es sechzig oder neunzig Tagessätze gewesen sein, er wird das besser erinnern als ich. Bei Kühnen wird es sich im gleichen Rahmen gehalten haben. Edgar Geiß zahlte in den späten 70-er Jahren 9.600 D-Mark für den Hitlergruß am Kapplergrab. Der war allerdings eindeutig öffentlich, das Bild ging durch die Weltpresse. Was hat Mahler für den Hitlergruß beim Haftantritt erhalten? In erster Instanz sechs Monate, im zweiten Durchgang noch ein paar mehr?

    Wenn ein Autofahrer dich einfädeln läßt oder dir sonstwie den Vorrang läßt, ist es üblich, sich bei ihm dafür zu bedanken, indem man die rechte Hand hebt. (Würde man die linke heben, könnte er das durch die Rückscheibe wahrscheinlich nicht sehen.) Ich bin ein höflicher Mensch, ich bedanke mich, wenn mir einer eine kleine Gefälligkeit erweist. Aber nun stell dir mal vor, da hat mich der Fahrer hinter mir gerade einfädeln lassen, ich hebe dankend die Hand, und in dem Moment kommt mir auf der Gegenfahrbahn ein Streifenwagen entgegen. Da könnten dann zwei Polizisten aussagen: Der Worch hat uns mit dem Hitlergruß gegrüßt! Dann liegt es allein am Richter (freie Beweiswürdigung), ob er glaubt, daß die Geste als verbotener Gruß den entgegenkommenden Polizisten galt oder tatsächlich dem Autofahrer hinter mir, der mich vorgelassen hat. So schnell kann man ein paar tausend Euro loswerden oder ein paar Monate Knast fangen.

    Ist manchmal schon ganz schön irre, was man mit unseren Gesetzen so alles anstellen kann!

    Grüße
    Christian Worch

  • 128 Lamersdorff // Jul 31, 2008 at 7:22

    @ Schörner (# 110) & alle anderen, die sich hier erregen

    Leider muß ich Sie alle furchtbar enttäuschen. Das Grab wurde mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit überhaupt nicht geöffnet.
    Die Beisetzung erfolgte am Samstagvormittag. Danach wurde das Grab provisorisch mittels einer Platte verschlossen. Die endgültige Schließung des Grabes durch Verfüllung mit Erdreich ist in Deutschland eine kommunale Aufgabe, die nur von kommunalen Friedhofsangestellten (Angehörigen des öffentlichen Dienstes) vorgenommen wird. Diese Schließung sollte nach mir vorliegenden Informationen am ersten regulären Arbeitstag nach der provisorischen Grabschließung erfolgen, also am Montag.
    Die Sicherung des Beweismittels für die unzweifelhafte Straftat, immerhin eine öffentlich zu Propagandazwecken zur Schau gestellte Hakenkreuzfahne, ordnete der zuständige Staatsanwalt vor Montagmorgen an. Die vollziehende Polizei musste also lediglich vor der endgültigen Schließung des Grabes das Beweismittel in einem Strafverfahren. Die hier geschürte Vorstellung, das Grab sei aufgeschaufelt worden, ist für jeden, der die Abläufe im kommunalen Bestattungswesen kennt, völliger Mumpitz. In Wahrheit hat ein Polizist mit einer Teleskopstange in das noch offene Grab hineingefischt.

    Ebensolcher Mumpitz sind die Straftatvorwürfe, die Schörner in diesem Zusammenhang erhebt.
    (i)die Totenruhe wurde nicht gestört. Der Sarg wurde nicht geöffnet.
    (ii)die Sicherung von Beweismitteln durch zuständige Ermittlungsbehörden kann kein Diebstahl sein
    (iii) da der Staatsanwalt die Sicherung des Beweismittels im Rahmen seiner Zuständigkeit (fachlich, sachlich, geographisch) angeordnet hat, kann ein Amtsmissbrauch nicht vorliegen
    (iv)das Vorgehen war nicht unverhältnismäßig. Da selbst unter den direkt Anwesenden keine Einigkeit darüber bestand, um was für eine Fahne es sich gehandelt habe, war die Beschaffung des direkten Beweismittels unerlässlich. Steiner als Zeugen zu befragen, ist unerheblich, schließlich hat der als eventueller Täter ein Zeugnisverweigerungsrecht. Für die anderen Tatzeugen, die sich teilweise u. U. der Beihilfe zu einer Straftat schuldig gemacht haben, dürfte das Zeugnisverweigerungsrecht teilweise ebenso gelten

    Ich finde es immer wieder erstaunlich, dass Personen vom politischen rechten Narrensaum unseres Vaterlandes immer wieder sehenden Auges Straftaten begehen und sich dann wundern, dass sie die volle Härte des Gesetzes trifft.

    Die Botschaft unseres Gemeinwesens an Steiner & Consorten ist:

    in Deutschland dulden wir keinen Hakenkreuze, weder über noch unter der Erde.

    Wer sich an diese Regel nicht hält, wird bestraft. Wulff hat sich an das Verbot nicht gehalten. Folglich ist Wulff zu bestrafen. Wäre es Wulff tatsächlich darum gegenagen, seinen Kameraden Busse zu ehren, hätte er die Fahne völlig legal in eine undurchsichtige Papiertüte gelegt.
    Aber Wulff kann ja, wenn er über die entsprechenden parlamentarischen Mehrheiten verfügt, für eine Änderung der geltenden Gesetzeslage sorgen.
    MfG
    SvL

  • 129 Hallenser // Jul 31, 2008 at 8:07

    Scheiss Demokratenpack! Wer Wind säht , wird Sturm ernten! Einst kommt der Tag der R….!

  • 130 huckeduster // Jul 31, 2008 at 8:52

    In einem Staat, in dem krimelles Ausländergesindel für den täglichen Terror gegen die deutsche Bevölkerung mit Hätschelurteilen belohnt werden, wundert mich diese Fahnenaktion nicht.
    Keine Angst Herr Unrechtsstaatsanwalt. Auf deinem Sarg wird keine Fahne gelegt. Aber wir kommem mit “Fahne” und voller Blase!

  • 131 Anti Matze // Jul 31, 2008 at 8:58

    mir wird schlecht, wenn ich von solchen Ereignissen lese..und dann sehe das Leute wie der dicke Matze sowas zum Anlaß nehmen und WERBUNG für ihren bescheuerten Aufmarsch am nächsten Wochenende zu machen..der nix ..auch rein gar nix mit Busse zu tun hat.
    die NDS Spacken haben echt den Schuss nicht gehört. Kein Wunder das Molau und fast die komplette Süd-NDS NPD euch boykottiert..

  • 132 Jägermeister // Jul 31, 2008 at 9:00

    Perverser und kranker geht es kaum noch.Ich wünsche mir die DDR zurück.

  • 133 Dieter der Reichsritter // Jul 31, 2008 at 9:09

    Die BRD stinkt – aber gewaltig!!!!

  • 134 Lutz // Jul 31, 2008 at 9:23

    Weiss gar nicht, was sich hier darüber aufgeregt wird. Ist doch klar, dass das Beweismaterial sicherzustellen ist. Jeder weiss, dass die Sache eine Straftat ist. Wer ist dafür verantwortlich, wenn ein Beweisverfahren durchgezogen wird. Der Beamte oder der Täter?

  • 135 Ritter Runkel // Jul 31, 2008 at 9:43

    Welches Potential war da bisher ungenutzt.vergammelt:

    Goldzähne
    Grabbeilagen in Form von Geld und Schmuck
    Orden und Ehrenzeichen, etc.
    gute Ausgehanzüge
    Gelenkprothesen, Glasaugen, Katheter, usw.

    Nun Bedarf es nur noch einer pfiffigen Begründung und der Staatshaushalt ist saniert, ganz abgesehen vom Abbau der Arbeitslosenzahlen, da alles erstmal n o c h in Handarbeit.

    Dies ist noch Satire!!!!!!!!!!!!!!!

  • 136 Eberndorfer // Jul 31, 2008 at 9:47

    Irgendwie erinnern micht die schwarz-behemdeten Glatzkoepfe im obigen Foto an Al Capone.

    Reichskriegsflaggen sind heute nicht ‘umweltfreundlich’, nicht ueber, nicht unter der Erde.

    Vertrauen ist gut, Kontrolle besser:

    Man grabe eine zweite Reichskriegsflagge irgendwo oeffentlich ein und verstaendige die Polizei.

    Mal sehen, ob die dann auch kommen…

  • 137 Ritter Runkel // Jul 31, 2008 at 9:53

    Lutz
    Auf Grund deiner Argumentation dürften dann H4- Empfänger, Insolventierer, Rentner und alle anderen Schuldner auf event. Wertsachen untersucht und somit gestört werden.

    Da findest Du und deine Meschpoge ja gar keine Ruhe!!!!!!!!!!!!!!!11

  • 138 Michael Haake // Jul 31, 2008 at 9:54

    Das Ganze ist doch wieder einmal ein Paradebeispiel
    für “Unsere wehrhafte Demokratie”.
    Ein Fleißkärtchen vom Zentralrat ist so gut wie sicher…

    Saludos de Andalusia
    M.H.

  • 139 Schörner // Jul 31, 2008 at 10:01

    @Lamersdorff

    Die Sicherung des Beweismittels für die unzweifelhafte Straftat, immerhin eine öffentlich zu Propagandazwecken zur Schau gestellte Hakenkreuzfahne,

    Eine Grabbeigabe ist eine öffentliche Zurschaustellung?
    Auf dem Foto ist weiters deutlich sichtbar, daß selbst beim kurzen Vorgang des Einbringens der Grabbeigabe, darauf geachtet wurde.

    Weiters ergibt sich gerade aus der Grabräuberei seitens der Staatsanwaltschaft, daß die öffentliche zur Schau Stellung nicht gegeben war, denn sonst gäbe es ja Bilder und eindeutige Zeugenaussagen, um welche Fahne es sich gehandelt hat.

    Aus dem ergibt sich, daß das Regime eben NICHT wußte, um welche Fahne es sich handelte, folglich nur vermutete, daß es sich um eine Hakenkreuzfahne handeln könnte – Paradoxerweise wird GERADE damit die Art des Einbringens in das Grab, um keine öffentliche Zurschaustellung zu erzeugen, damit zum Hinweis, auf das Einbringen einer “verbotenen” Fahne!
    Die Absurdität sollte selbst ihnen auffallen.

    Mal davon abgesehen: kommen sie sich bei einer slchen Aktion nicht schäbig vor?
    Ist der Friedhof und ein Begräbnis wirklich der geeignete Platz, um äußerst fragwürdige “Gesetze” noch bis ins fremde Grab hinein und unter Negierung des letzten Wunsches Verstorbener zu exekutieren?

    Hat die Staatsanwaltschaft in der BRD so wenig zu tun, oder “kämpft” sie gerade deshalb immer öfter lieber dort, wo gar kein Mut notwendig ist, und überläßt dem organiserten Verbrechen und der Korruption deshalb das Feld?

    Sogar sie könnten verstehen, daß ein Staatswesen mit einer solchen Justiz, zugrundegehen MUSS, weil der Filz alles erstarren läßt.

    Die BRD erweist sich mit Abschaum an Staatsanwaltsposten keinen guten Dienst und dieses Vorgehen hat wieder sehr vielen Menschen die Augen über diesen Staat geöffnet, der sie zwar nicht mehr schützen kann, der aber bei Begräbnissen sogar in Gräbern herumschnüffelt.
    Dieses ganze Vorgehen ist im Grunde nichts anderes als ein Zeichen von Schwäche. So verliert es den letzten Rückhalt in der Justiz, bis niemand mehr da ist, wenn es soweit sein wird, um es zu verteidigen. Welcher anständige Mensch kann sich mit diesem Leichenfleddereregime denn noch identifizieren?

    Mal davon abgesehen, hat das Vorgehen dieses Judenregimes, wie man hört auch viele Botschaften in aller Welt erreicht. Ja das stärkt das Ansehen ungemein, wenn man dann meint, anderen Staaten mit dem moralischen Zeigefinger kommen zu können.

    Machen sie nur weiter. Sie versenken ihr Judenregime ganz von alleine in der Jauchegrube.

  • 140 BdU // Jul 31, 2008 at 10:01

    @Noricus

    “Irgendwann”, so scheint deren Rechnung zu lauten, ” platzt einem oder mehreren von diesen Nazischweinen der Kragen und sie lassen sich zu einem Vergeltungsschlag hinreißen.”
    Ein Vergeltungsschlag, der für Medien, Exekutive, “Justiz” und Gesetzgeber natürlich ein idealer Vorwand wäre, um noch repressiver gegen uns vorzugehen”

    Exactamente. Daher sollte man sich nicht provozieren lassen und sich in Geduld üben. Das System wartet schließlich nur auf solche verständlichen aber unbedachten und törichten Aktionen wie den Angriff auf das Solid-Lager. Gewalt darf nur in Form von sofortiger Gegenwehr erfolgen wenn man angegriffen wird. Alles andere muss schon wegen der extrem ungleichen Kräfteverhältnisse abgelehnt werden.

  • 141 OswaldSpengler // Jul 31, 2008 at 10:04

    Pol Pot Superstar…nomen est omen he he wenigsten einer der die notwendige Lösung erkannt hat.

  • 142 xxx // Jul 31, 2008 at 10:08

    Herr Oberstaatsanwalt Walch im Land der Wolpertinger ist kein unbeschriebenes Blatt und hat, falls die nachstehenden Berichte (siehe Links unten) stimmen, bereits mehrfach das Vertrauen in den niederbayerischen Rechtsstatt zu untergraben versucht.
    Graben scheint seine Spezialität zu sein. Die Buddelei wegen einer Fahne hat etwas vom Auftakt einer veritablen Justizposse. Zudem erfährt Herrn Busse post mortem dank Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Walch die “Ehre”, einen Bekanntheitsgrad zu erreichen, der ihm zu Lebzeiten nicht vergönnt war. Nebenbei liest und hört die Öffentlichkeit auch etwas über die feinen Methoden der kultivierten Antifa-Journalisten des NDR.

    Es bleibt zu wünschen, dass Herrn Leitenden Oberstaatsanwalt Walch bei dem anstehenden Verfahren eine maßgebliche und vor allem sichtbare Rolle zukommt, so dass auch weiterhin der Unterhaltungswert gewährleistet ist und das Publikum innerhalb und außerhalb Bayerns auf seine Kosten kommt.

    http://www.richterdatenbank.net/staatsanwaltdatenbank/StaatsanwaltReportagen/133.html

    http://www.sueddeutsche.de/bayern/artikel/440/141136/print.html

    Walch – welch ein Mann!
    Viele Grüße nach Deggendorf!

  • 143 Dieter der Reichsritter // Jul 31, 2008 at 10:09

    Nachgedacht!!!!

    Es funktioniert! Das System wird immer weiter offengelegt! Nur so kann man dem Volk zeigen, was hier eigentlich los ist!

    Hihi! Das System merkt aber scheinbar noch nichts! Weiter so!

  • 144 Tom // Jul 31, 2008 at 10:29

    Ach Lutz,für dich ist alles “Rechte” ne Straftat aber so seid ihr Blöd Leser.

  • 145 NPD-Freund // Jul 31, 2008 at 10:34

    @Lamersdorff
    Das Grab war mit Erde gefüllt du Hohlbrot,woher ich das weis ? Ich habe selbst geholfen das Grab bis zur Hälfte mit Erde zu füllen und konnte beobachten das der Rest vom Bagger erledigt wurde.

    @Lutz
    Es ist unverhältnis mäßig ein Grab zu öffnen umetwas zu finden was vorher gar nicht öffentlich war entweder das Stasibullenschwein hat es gesehn dann gibt es eine Zeugenaussage und eine Verurteilung hat er nur erahnt und nicht mehr gesehn als auf dem Foto dann war es keine öffentliche Tat und somit nicht strafbar.

    Nun ja wenn die Fahne weg ist dann muss das HK wohl in einer Nacht und Nebelaktion auf der Friedhofsmauer angebracht werden.Erklär mich gern bereit.

  • 146 Wetekamp // Jul 31, 2008 at 10:39

    @Lamersdorff

    “Wer sich an diese Regel nicht hält, wird bestraft. ”

    Klasse Spruch. Wenn das nicht FREIHEIT, GLEICHHEIT und vor allem BRÜDERLICHKEIT ist. Passen Sie auf, daß Ihnen die linke Faust nicht einschläft, das wäre gegen die Regel!

  • 147 Doppeladler // Jul 31, 2008 at 10:48

    Da kommt einem die Galle hoch. Staatliche Grabschänder, gibt’s das sonst noch wo auf der Welt???
    Die BRD im Verfolgungswahn, bedroht von einer vergrabenen Fahne. Dummheit und geistige Degeneration haben Hochkunjunktur.
    Einfach zum Kotzen

  • 148 1+1 // Jul 31, 2008 at 11:15

    @Lutz

    Schon einmal etwas von Verhältnismäßigkeit gehört?

  • 149 1+1 // Jul 31, 2008 at 11:21

    @Lamersdorff

    “…(i)die Totenruhe wurde nicht gestört. Der Sarg wurde nicht geöffnet.”

    Ich schmeiss mich weg vor lachen.
    Ihre Behauptung würde gewiss in Gruftiekreisen zur Freude führen, aber die Justiz sieht derartige Vorgänge anders, da reicht manchmal bereits entsprechender Gesang auf’n Kadaveracker oder ein Farbklecks auf’n Stein…

  • 150 urfin // Jul 31, 2008 at 11:33

    @Lamersdorff: “… Die Sicherung des Beweismittels für die unzweifelhafte Straftat, immerhin eine öffentlich zu Propagandazwecken zur Schau gestellte Hakenkreuzfahne…”

    1. Die Fahne wurde nicht “öffentlich zur Schau gestellt”, sondern, wie auf dem Foto von der Gegenseite zu sehen ist, von Steiner im ausgehobenem Grab über dem Sarg von Busse entfaltet; faktisch im Erdreich. Das ist im juristischem Sinne keine “Öffentlichkeit”. Danach wurde das Grab provisorisch abgedeckt, so daß “die Öffentlichkeit” auch nicht ad post gegeben war. Niemand konnte mehr einen Blick auf die Fahne werfen, mit der der Sarg einhüllt wurde.

    2. Die Trauerfeier und anschließende Beerdigung Busses war ebenso keine “öffentliche Veranstaltung” auf dem Friedhof, zu der irgendwelche “Öffentlichkeit”, geschweige “antifaschistische Öffentlichkeit” von Familie Busse und Busses Freunden/Kameraden geladen war.

    3. Da das strafrechtsrelevante Merkmal “Öffentlichkeit” m.E. so nicht gegeben war, die Grabstelle von Busses Familie zumindest auf Zeit entgeltlich erworben wurde, zudem Steiner in (und nicht über!!) Busses Grab ihm damit einen “letzten Wunsch” erfüllte, entfällt ebenso der Vorsatz “des Zeigens verbotener Symbole in der Öffentlichkeit” zum Zweck der Provokation, nationalsozialistischer Agitation etc.

    Auf die Klageschrift der StA darf man gespannt sein. So ohne weiteres kommt die vermutlich beim Gericht nicht durch, ganz egal wie man selbst zum letzten Wunsch Busses und der Ausführung durch Steiner steht.

  • 151 Wolfgang Reinhard // Jul 31, 2008 at 11:37

    @Tand und Schande // Jul 31, 2008 at 0:39 – 117

    „Aber heute fällt mir auf, daß gerade Linke ein äußerst seltsames Verhältnis zu bestimmten Zeichen und Symbolen haben. Mit Rationalität und Logik allein, kann ich mir da manche hysterischen Aufregungen schon lange nicht mehr erklären.“

    Wenn man heute die Seminare in den Kaderschmieden der Besatzungs-Offiziere (Uni-Politologie) besucht, hört man auffällig oft zwei Begriffe „inszenieren“ und „Symbolik“.

    Es geht nicht darum, die Wirklichkeit getreu abzubilden, sondern symbolträchtige Gesten zu inszenieren. Das ist Polit-Hollywood, um abzulenken von der Wirklichkeit oder etwas zu halluzinieren, was nicht da ist. Und/oder zu hetzen. Jedenfalls alles zu tun – was das Deutsche Volk davon abhält aufzuwachen.

    Im übrigen ist nun mal so, daß der Mensch kein rationales Wesen ist, sondern gefühlsbetont agiert und auch so gesteuert wird. Das ist schlicht eine verkaufs-psychologische Erkenntnis, die der Feind gnadenlos umsetzt. Im übrigen siehe auch LeBon „Psychologie der Massen“.

    Neue Nationalistische Plakatkunst geniessen – und die Welt verstehen: http://forum.thiazi.net/showthread.php?t=12254&page=88

    Insbesondere:
    06 Internationalismus. Psycho-Terror durch Zersetzung, Schuld-Kult & Umerziehung
    http://wolfgangreinhard.slide.com/?w_page=4&s_page=1&public_pr=None

  • 152 Mario Steffen // Jul 31, 2008 at 11:50

    Prost ein Bier auf diesen Scheiss Staat!!!!!

  • 153 Querdenker // Jul 31, 2008 at 12:31

    @Lamersdorff
    “Die vollziehende Polizei musste also lediglich vor der endgültigen Schließung des Grabes das Beweismittel in einem Strafverfahren. Die hier geschürte Vorstellung, das Grab sei aufgeschaufelt worden, ist für jeden, der die Abläufe im kommunalen Bestattungswesen kennt, völliger Mumpitz.”

    Völliger Mumpiz ist es allerhächstens als nicht Anwesender solche Behauptungen aufzustellen.
    Das Grab wurde unmittelbar nach der Beerdigung von den Friedhofbediensteten mittels eines Kleinbaggers zugeschaufelt und das Erdreich verdichtet.

    Die Polizei kam also ums buddeln nicht herum.

    Der ganze Vorgang ist bezeichnent für dieses schändliche Regime.

  • 154 Dickkopp SH // Jul 31, 2008 at 13:00

    @Christian:

    “Ist manchmal schon ganz schön irre, was man mit unseren Gesetzen so alles anstellen kann!”

    Überleg Dir mal, was man hiermit anstellen könnte:

    Der Staatsschutz der Hansestadt Hamburg verfügt neben der nötigen kriminellen Energie und dem Willen, etwas zu unternehmen, über folgende Gegenstände/Sachen:

    Eine nicht unerhebliche Anzahl Kopfhaare…
    Einige Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens ( Zahnbürste, Rasierklingen, Tasse, Becher etc…)….
    den beinahe minütlich protokollierten Tagesablauf der vegangenen ca. 6 Jahre…
    Den Terminkalender für die folgenden ca 3 Monate…

    des bekannten Hamburger Nazi-Kaders Christian Worch.
    ( Beliebig austauschbar die Person und das Bundesland. Also SH – Borchert, MeckPomm – Pastörs, Nds – Molau und so weiter, und so bitter.)

    Und dann findet eine Straftat statt, aufgebauscht in den Medien. Und im Zuge der auf den am Tatort vorgefundenen genetischen Spuren einsetzenden Ermittlungen wird die – unabhängige – Staatsanwaltschaft einen Täter finden.

  • 155 Dexter // Jul 31, 2008 at 13:23

    @ Rurik (Nr. 71)
    kein schlechter Ansatz..
    Nur gerade WEIL dieser Fotograph wahrscheinlich nicht eingeladen war (außer er ist ein verdeckter VS-ler) und somit ungehindert teilnehmen konnte, ist die Beerdigungsfeier wohl als öffentlich anzunehmen.. Wäre die Beerdigung allerdings als nicht-öffentlich einzustufen, ist der Fotograph durchaus mit §86a STGB zu konfrontieren. Egal wierum, ich frage mich wie zum Teufel es möglich ist, bei ca 90 Teilnehmern einen Pressefuzzi aus der ersten Reihe ungehindert und vielleicht noch ungesehen ein Foto schießen zu lassen..! Und wie rechtfertigt Udo Voigt mit seiner Position seine Anwesenheit neben der Fahne? Dieses Foto wird bei einem erneuten Vebotsversuch des Regimes hinsichtlich der NPD eine Hauptrolle spielen.

    “Sie werden sich noch wünschen wir hätten unsere Fahnen nur eingegraben!!”

  • 156 Lamersdorff // Jul 31, 2008 at 14:22

    Über die rechtlich relevante finale Schließung des Grabes hat die Passauer Friedhofsverwaltung eine andere Auffassung. Es entspräche in keiner Weise gängiger Praxis, Gräber – egal ob Urnen- oder Erdgräber – im Beisein von Angehörigen oder sonstigen Teilnehmern der Trauerfeier zu schließen. Schon gar nicht mit technischem Gerät.

    Am Samstag erfolgte eine provisorische Schließung des Grabes, die mit einer dafür vorgesehenen Metallplatte gesichert wurde. Die finale Schließung erfolgte am Montag.
    Ich würde auch niemandem raten, zu behaupten, er habe als Nichtbediensteter der Friedhofsverwaltung ein Grab mit verfüllt. Das dürfen in Deutschland nur öffentlich Bedienstete, sehr zum Ärger der Beerdigungsübernehmer – schauen Sie mal in das Bestattungsgesetz des Freistaates Bayern oder der übrigen Bundesländer.
    Wenn Sie als Nichtangehöriger des ÖD, zur amtlichen Schließung eines Grabes unbefugt, an der Schließung einer Grabstätte in relevanter Weise teilnehmen, dann haben Sie sich in diesem Falle – das Busse-Grab war auch Tatort – u. U. der Beweisverdunkelung schuldig gemacht. Backen Sie also kleine Brötchen mit Ihren Behauptungen.

    Faktisch ist die amtliche Schließung eines Grabes erst dann erfolgt, wenn die provisorische Grabplatte durch hinreichend aufgeschüttetes und verdichtetes Erdreich ersetzt werden kann.
    Folglich darf ein Grab handwerklich auch nur von den zur Schließung befugten Personen geöffnet werden, und zwar auf Anweisung des Dienstherren.
    Die Polizei gräbt da überhaupt nicht.

    Gleichwohl – es geht hier um die offensichtliche Straftat des Wulff.
    Wulff hat eine Hakenkreuzfahne zumindest für juristisch relevante Sekunden der Öffentlichkeit im juristisch relevanten Sinne der Öffentlichkeit präsentiert. Die Öffentlichkeit waren in diesem Falle die Teilnehmer an der Trauerfeier. Die mögen zwar im einzelnen den Anblick eines Hakenkreuzes als angenehm oder gar stimulierend empfinden, deren persönliches Empfinden setzt aber geltendes Recht nicht außer Kraft – sie sind in dieser Situation Öffentlichkeit und die öffentliche Zurschaustellung des Hakenkreuzes in der Öffentlichkeit ein Straftatbestand. Selbst wenn, was nicht der Fall war, eine Einladung ergangen wäre, die sich an einen definierten Personenkreis gerichtet hätte, dürfte eine Zusammenkunft „unter sich“ nicht für die Begehung einer Straftat genutzt werden. Eine Straftat ist eine Straftat ist eine Straftat.
    Nationaler Konsens in unserem Vaterland ist, dass Hakenkreuze insigniae non grata sind. Die Fahne hätte im Sarg oder auf dem Sarg in einer geeigneten Verpackung platziert werden können. Solange man das Hakenkreuz nicht zeigt, isset jut. Nun hat Wulff es gezeigt, so isset nit jut.

    Es war Wulff völlig klar, dass er eine Straftat begeht. Seine Persönlichkeit und sein Werdegang lassen auch keine anderen Rückschlüsse zu, als das es sich um einen Wiederholungstäter handelt.
    Deswegen muss er hart bestraft werden.

    Da über die strafrechtliche Relevanz aufgrund der Vertuschungshandlungen des Wulff und der anstehenden amtlichen Schließung des Grabes keine ausreichende Ermittlungssicherheit bestand, von den unmittelbaren Tatzeugen war schließlich keine abschließend sicheren Erkenntnisse zu erwarten waren (besonders im Hinblick auf mögliche Zeugnisverweigerungsrechte), mussten die zuständigen Ermittlungsbehörden den Griff in die letzte Ruhestätte des Busse von Amts wegen vornehmen, um nicht den Vorwurf der Strafvereitelung zu riskieren.

    Mit freundlichen Grüßen
    SvL

    P. S.: ein ganzer Beitrag ohne persönliche Beleidigung. Das mache mir hier mal einer nach!

  • 157 NPD-Freund // Jul 31, 2008 at 16:14

    @Lamersdorff

    Ich habe persönlich mitgeholfen das Grab mit Erde zu füllen.Erst mit den Händen dann mit einer Schaufel.
    Den Rest erledigte der Bagger der Friedhofsverwaltung das Grab war zu.

  • 158 NPD-Freund // Jul 31, 2008 at 16:16

    @Lamersdorff
    Das Bestattungsgesetz des Freistaates Bayern interresiert mich einen SCHEIßDRECK

  • 159 Brit Mila // Jul 31, 2008 at 16:24

    “Die Ausgrabung des Beweisstückes war als notwendig erachtet worden. Sie wurde für die Ermittlungsakte minutiös auf mehr als 20 Bildern dokumentiert. > Letztendlich befreite sie den Friedhof auch von einer unangenehmen Attraktion für rechtsextreme Anhänger. ”

    Geht’s noch unlogischer? Nomen ist offenkundig nicht immer gleich Omen.

    http://www.mediendenk.com/index.php?AID=0000007617

    Mal den Schlußsatz anhören. Wenn das keine unverhohlene Aufforderung zur Ausrottung ist ….

    http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_video/0,,SPM2488_VID4899806,00.html

  • 160 Thorhammer // Jul 31, 2008 at 16:52

    Ich denke, es dürfte noch einige zigtausend Gräber unserer Helden geben, in welchen ebenfalls eine Hakenkreuzfahne ruht.

    Ob nun die Staatsanwaltschaft all diese Gräber nun auch aufbuddeln wird?

  • 161 Jupp // Jul 31, 2008 at 17:20

    Erstaunlicherweise hat der Staatsanwalt keine Angst vor Vergeltungsschlägen. Es könnte ja jemand auf die Idee kommen auf die Gräber seiner Verwandschaft zu pinkeln.

  • 162 Rolf Rastlos // Jul 31, 2008 at 17:22

    Ich verstehe nicht, warum sich hier auf Medien wie Spiegel Online bezogen wird, obwohl diese doch “Hetzer” und “Lügner” sind.

    Sollte das Beilegen der Fahne dem Erfüllen des letzten Wunsches gedient haben, ging dies nach hinten los. Das hätte man unauffälliger machen können. Aber schlechte PR ist auch PR.

    Fazit: In Anbetracht der Wahlen auf sich aufmerksam machen. Auf dämlichste Art und Weise.

  • 163 Norman Bordin // Jul 31, 2008 at 17:24

    Hier heult sich Tobias Bezler (Robert Andreasch) aus.

    http://www3.ndr.de/ndrtv_pages_video/0,,OID4900738_VID4899806,00.html

    Natürlich, wie immer gespickt mit Episoden aus seiner grenzdebilen Phantasiewelt. Und für nen Überfall mit Knochenbrüchen sieht er doch ganz passabel aus. Der Hetzbeitrag konnte spätestens 72 Stunden nach dem vermeintlichen Überfall aufgenommen werden von daher dürften schwere Verletzungen nicht auskuriert sein.

    Medien lügen, auch bei Dir im Wohnzimmer!

  • 164 Ali H. // Jul 31, 2008 at 18:19

    Dann kann man den stinkenden Kadaver ja gleich mit auf den Kompost werfen. Mehr Platz für normalintelligente Verstorbene.

  • 165 Capistrano // Jul 31, 2008 at 18:43

    @Lamersdorff

    …furchtbare Juristen…

  • 166 Marion M. // Jul 31, 2008 at 20:22

    urfin: [Viel Unsinn über den Begriff der Öffenlichtkeit im juristischen Kontext]

    Löblich, dass du dich für juristische Fragestellungen interessierst. Allerdings solltest du bei deinen Ausführungen die Realität nicht vollkommen aus den Augen verlieren. Oder möchtest du, dass Dritte wg. deiner Hirngespinste Schwierigkeiten bekommen?

  • 167 Schörner // Jul 31, 2008 at 20:33

    @Lammersdorf
    Sie haben meine Fragen nicht beantwortet.

  • 168 Einherjer // Jul 31, 2008 at 21:04

    “Wulff hat eine Hakenkreuzfahne zumindest für juristisch relevante Sekunden der Öffentlichkeit im juristisch relevanten Sinne der Öffentlichkeit präsentiert.”

    Na, Labersdorf, merken Sie jetzt selber, was für eine Kümmelspalterei hier betrieben wird? Alles, was dieser Drecksstaat und solche hündischen Arschkriecher wie Sie uns antun wird auf Sie zurückfallen. Gnadenlos und konsequent. Warten Sie ab: Bald ist in der Judenrepublik auf deutschem Boden Schluss mit Tischlein-Deck-Dich und Ihre feinen Kanakenfreunde werden uns dann mal zeigen, was Zusammenhalt bedeutet. Und kommen Sie dann ja nicht bei uns angekrochen. Aus der deutschen Volksgemeinschaft haben Sie niederträchtige Kreatur sich bereits selber ausgeschlossen. Sie sind ein vaterlandsloser Nichtsnutz und werden als genau so einer auch zugrunde gehen! Ich freu mich schon drauf!

    Alles für Deutschland!

    Einherjer

  • 169 Worch // Jul 31, 2008 at 21:55

    @ Doppeladler:

    Wie schön, daß Friedhelm Busse, bei der Waffen-SS zum Panzerjäger ausgebildet, sich nicht eine Kriegswaffe ins Grab gewünscht hat! Ich meine, ich persönlich bin froh über jede Kriegswaffe, die verbuddelt und dann nach Möglichkeit nie wieder ausgebuddelt wird. Aber nun stell dir mal vor, so ein zur Panzerjagd geeignetes Kriegsgerät hätte auf Anweisung der Staatsanwaltschaft wieder ausgebuddelt werden müssen. Da hätte dann doch gleich der Kampfmittelräumdienst anrücken müssen!

    Grüße
    Christian Worch

  • 170 Freiherr von Boeselager // Jul 31, 2008 at 22:18

    @Hagen
    “@Freiherr von…..
    Die Aktion der Staatsanwaltschaft diente also der Verfolgung einer Straftat. Welcher Straftat?”

    Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen .

    “Erst durch die widerrechtliche Öffnung des Grabes wurde eine Straftat begangen. ”

    Im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren ist das nicht das erste und auch nicht das letzte Grab was geöffnet wird/wurde. Es ist keine Straftat, es dient der Aufklärung einer begannenen Straftat

    “Du wirst es nie begreifen, daß man einen Sachverhalt prüfen und bewerten muß, bevor ein Urteil gefällt wurde.”

    Eben, Prüfung des Sachverhsaltes –> Öffnung des Grabes –> Ermittlungen.
    Schon an deinem Geschreibsel ist zu erkennen, dass du der jenige, sei beruhigt, einer von vielen, bist, der hier begriffsresistent ist.

    “Deine Meinung ist dabei völlig uninteressant. ”

    Eben, genau wie die Meinungen der empörten Kundschaft hier vor Ort.

    “Wie ein Gericht letztlich entscheiden wird, bleibt abzuwarten. Es soll noch Richter geben, die ihrem Gewissen folgen und Recht sprechen.

    Abwarten. Wenn Richter ihrem Gewissen folgen und Recht sprechen, dürfte für Steiner die staatliche Unterkunft bis auf weiteres gesichert sein.

  • 171 Hagen // Jul 31, 2008 at 22:53

    @ Lamersdorf#
    Was sind denn “juristisch relevante Sekunden” und was ist ein “juristisch relevanter Sinn”?
    Selten so einen juristisch relevanten Unsinn gelesen. Willst Du hier mit Deinen Worthülsen Eindruck schinden? Mit solchen Argumenten kriegst Du nicht einmal den “kleinen Schein”. Es reicht vielleicht für die Volkshochschule. Die ist aber, und das nicht nur im juristisch relevanten Sinn” , keine Hochschule.
    Außerdem geht Dein seitenlanges Geschwafel über Friedhofsordnungen völlig am Thema vorbei. Sollte Dein Berufsziel Friedhofsgärtner sein, dann bist Du qualifiziert. Test bestanden.
    Schaufel und Mütze kannst Du Dir beim Pförtner abholen.

  • 172 urfin // Jul 31, 2008 at 23:31

    @ Marion M.

    Wer sollte denn wegen meiner Ausführungen Schwierigkeiten bekommen und weshalb? Findest Du nicht, daß du ein wenig arrogant daherkommst, aber ziemlich unkonkret bleibst? Nur “heiße Luft”, die du mal ablassen wolltest? Ich halte das zumindest für einen schlechten Stil…

  • 173 Lamersdorff // Jul 31, 2008 at 23:58

    der Sargschmuck aber nur noch für die Nachwelt wichtig. Der Verstorbene steht vor seinem außerirdischen Richter in der dafür notwendigen Bekleidung.

    MfG
    SvL

  • 174 Lamersdorff // Aug 1, 2008 at 0:01

    Sorry, der vorstehende Artikel # 169 war nicht vollständig. So soll es stehen:

    Welchen Respekt billigen Nazis eigentlich Ihren Fahnen zu?
    Wulff hätte die Fahne völlig legaliter in eine undurchsichtige Umhüllung legen können und diese stehend in der üblichen würdigen Weise in das Grab legen können. Damit hätte er auch der Fahne den einem Symbolum zustehenden Respekt erwiesen.
    In zivilisierten Kreisen ist die Fahne das Symbolum einer Nation oder Schicksalsgemeinschaft. Dieses Symbolum würdig und ehrenvoll zu behandeln, insbesondere hat man darauf zu achten, dass die Fahne nicht beschmutzt wird. Aus diesem Grunde werden Särge in den nordischen Ländern und in den USA niemals mit Fahne beigesetzt. Auch im heutigen Deutschland wird bei offiziellen Bestattungen die Dienst-, Landes- oder Bundesfahne, wie auch Helm oder Dienstmütze vor der Beisetzung vom Sarg entfernt. Der Sargschmuck ist nur für die Nachwelt wichtig. Der Verstorbene steht schließlich bereits vor seinem außerirdischen Richter in der dafür notwendigen Bekleidung. Deswegen legt man Orden und Ehrenzeichen nicht in den Sarg, sondern stellt sie der Nachwelt zur Schau.
    Ich möchte der HKF hier keine falschen Ehren zubilligen. Aber einer wie Wulff will das wohl. Für den ist die HKF so heilig, dass sie ihm als Ehrenschmuck für einen Sarg würdig ist.
    Wulff hat mit seiner Handlung billigend in Kauf genommen, dass das Symbolum der Schicksalsgemeinschaft, in der er sich mit dem Busse verbunden fühlte verschmutzt wurde. Was ist von solchen Führungspersönlichkeiten zu halten, die die eigene Fahne in den Dreck schmeißen?
    @ Schörner fragt in # 139:
    „Eine Grabbeigabe ist eine öffentliche Zurschaustellung?“
    Eine Grabbeigabe ist per se keine öffentliche Zurschaustellung, wohl aber kann die Art der Beigebung der Beigabe eine solche sein.
    Wulff wählte eine umständliche und auffällige Art der Beigebung, einzig und allein um die Aufmerksamkeit auf das Fahnentuch zu lenken. Es ist in unserem Kulturkreis keineswegs üblich sich während der Verabschiedung bäuchlings an den Rand eines offenen Grabes zu legen, um Gegenstände in das offene Grab einzubringen.
    Die eventuell vom Täter beabsichtigte ungeschickte Tatausführung ließ aber durchaus die Schlussfolgerung zu, dass es sich bei dem Gegenstand um eine HK-F handelte, die einige Sekunden zu Propagandazwecken direkt zu sehen war.
    Damit war die Straftat erfüllt, denn eine solche ist nicht von ihrer Dauer abhängig, wohl aber von der Tatsache, dass das entsprechende Straftatmerkmal erfüllt war.
    Somit war es nötig, das corpus delicti zu bergen. Zumal eine – wenn vielleicht auch nur fiktive HKF im Grab einen weit über den Tag der Beisetzung ausgehenden Propagandazweck erfüllt hätte, der geeignet sein könnte, die inkriminierte Ruhestätte des Busse für nationalsozialistische Bevölkerungsteile zu mystifizieren und aus dem Grab eines mehrfach vorbestraften, aber sonst völlig unbedeutenden, Naziseine Kult- und Pilgerstätte zu machen.

    MfG
    SvL

  • 175 Andi // Aug 1, 2008 at 0:07

    @ Lamersdorff:

    Ihren Ausführungen bezüglich des angeblich strafbaren Verhaltens von Kamerad Steiner kann ich nicht folgen.

    Es ist gemäß § 86a StGB strafbar, Kennzeichen einer verfassungswidrigen Organisation öffentlich zu verwenden. Als ein solches gilt auch das Hakenkreuz. Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf einen Beschluss des OLG – Koblenz vom 17.02.1981, wonach es erlaubt ist, Kennzeichen im Sinne des § 86a auf einer privaten Feier, z.B. auf einer Geburtstagsfeier, auf einem privaten Grundstück, das von außen nicht einsehbar ist, zu zeigen.

    Nach einem Urteil des LG Köln vom 05.07.2000 fällt im Übrigen – wegen fehlender Öffentlichkeit – tatbestandlich nicht unter § 130 StGB, wenn man in einem engen, überschaubaren und bestimmten Personenkreis volksverhetzende Äußerungen tätigt, so dass diese der breiten Öffentlichkeit nicht bekannt werden und auch nicht bekannt werden können.
    Die juristische Parallele zwischen § 130 StGB und § 86 StGB ist insbesondere im Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit zu erblicken.

    Aus den beiden Entscheidungen lässt sich folgern, dass weder die Anwesenheit mehrerer Personen noch die Durchführung einer Veranstaltung unter freiem Himmel zwangsläufig auf eine öffentliche Verwendung eines Kennzeichens verfassungswidriger Organisationen i.S.d. § 86a schließen lassen.
    Da der Verlauf der Trauerfreier jedoch von Journalisten wie Polizisten beobachtet werden konnte und die Teilnehmerzahl bei annähernd 100 Personen gelegen haben dürfte, ist das Tatbestandsmerkmal der Öffentlichkeit in Bezug auf die Beerdigung als solcher möglicherweise gegeben.
    Jedenfalls hat Steiner die Fahne aber nicht während der Beerdigung öffentlich gezeigt. Ebenso wenig verwendet beispielsweise jemand ein solches Kennzeichen öffentlich, der dieses für Dritte unsichtbar unterhalb des Pullovers oder unterhalb der Jacke trägt (vgl. u.a. OLG Dresden, Urteil vom 19.06.2000). Kamerad Steiner hat die Fahne, wie den Berichten der Presse zu entnehmen war, auf die Trauerfeier unter der Jacke „geschmuggelt“.

    Somit hat er bis zum Absenken der Fahne auf das Grab auch eindeutig keine derartige Straftat begangen. Nun behaupten Sie, Wulff hätte für „juristisch relevante Sekunden“ der Öffentlichkeit die Fahne präsentiert. Ich sehe mich dazu veranlasst, Sie darauf hinzuweisen, dass wir uns bei der Betrachtung dieser Tat im Straf- und nicht etwa im Zivilrecht befinden. Rechtsbegriffe wie der einer „juristischen Sekunde“ sind für die strafrechtliche Bewertung des Falles vollkommen untauglich.
    Es zählt vielmehr, was die Öffentlichkeit tatsächlich gesehen hat. Steiner hat offenkundig darauf geachtet – dies beweist das in der Presse kursierende Foto -, die Fahne erst im Grab auf dem Sarg auszubreiten, um einen Blick der Öffentlichkeit auf diese und die auf ihr befindlichen Insignien zu verhindern.
    Dem Journalist gelang es scheinbar auch nicht, ein Foto zu schießen, bei dem eindeutig ein Hakenkreuz zu erkennen ist. Die Behauptung eines Polizisten, eine Hakenkreuzfahne gesehen zu haben, erweist sich als reine Mutmaßung: Hätte dieser tatsächlich eine derartige Fahne gesehen, so wäre aus dem Polizeibericht eine Spezifizierung von dieser hervorgegangen, d.h. man hätte dann seitens der Polizei zweifellos auch eine Unterscheidung zwischen Blutsfahne und Reichskriegsflagge (des Dritten Reiches) vornehmen können. Einem bayerischen Polizisten sind die unter § 86a StGB fallenden Symbole nämlich durchaus auch en detail bekannt. Stattdessen spricht man pauschal von einer Hakenkreuzfahne, worauf man nicht wegen eines angeblich gesehenen Hakenkreuzes schließt, sondern offensichtlich nur aufgrund der Farbrezeption.

    Eine „juristische Sekunde“, während der eine öffentliche Verwendung des besagten Kennzeichens stattgefunden haben soll, lag demnach nicht vor.
    Rein hypothetisch betrachtet: Hätten sich sämtliche Teilnehmer während des Fahnenwurfs im Grab aufgehalten – was aus räumlichen Gründen weder theoretisch noch faktisch denkbar gewesen wäre – und der Journalist hätte danach die auf dem Sarg ausgebreitete Fahne von oben fotografiert, so dass ein Kennzeichen i.S.d. § 86a StGB für die Öffentlichkeit erkennbar gewesen wäre, könnte man eine Diskussion über strafrechtliche Relevanz der Tat führen.
    Nachdem ein solches Szenario jedoch nicht zu beobachten war und das einzige gerichtlich verwertbar Beweismittel in der sichergestellten Fahne liegt, die aber noch lange keine „öffentliche Verwendung“ indiziert, hat sich unser Kamerad Steiner auch nicht wegen einer Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen strafbar gemacht.

    P. S.: Übrigens auch ein ganzer Beitrag ohne persönliche Beleidigung.

  • 176 Merlin // Aug 1, 2008 at 4:35

    Das Linksbündnis von Provokateuren und Aufheizern mit ihrem Antifa-Feindbild aus alten KPD-SED-Zeiten: „Nazis“, “Faschisten“ und Antikommunisten.

    Bei SPD und Jusos
    http://www.endstation-rechts.de/index.php?option=com_artforms&Itemid=192

    Bei Kommunisten und Linksextremisten
    http://ooe.kpoe.at/news/article.php/20080731101049775

    Bei Andreasarsch, Maegerle, Kolthoff, herrschenden Medienkonzernen und „Brot und Spiele“-Organisatoren
    http://www.netz-gegen-nazis.com/seite/impressum-0

  • 177 Dieter der Reichsritter // Aug 1, 2008 at 9:48

    Friedhelm Busse hat gewusst, dass sein Grab noch einmal aufgemacht wird. Er wusste bestimmt auch, dass er dadurch ein weiteres mal in die Medien kommt. Das war sein letzte Aktion über den Tod hinaus. Dass die Menschen in Passau und Umgebung sich empören, dass das Grab noch mal geöffnet wurde, war wohl Friedhelms Ziel. Man sollte auch nicht vergessen, dass demnächst in Bayern Wahl ist. Er hat der BRD noch mal richtig in den Allerwertesten getreten… Das kann uns bei der nächsten Wahl noch zusätzlich Stimmen bringen.

  • 178 Schörner // Aug 1, 2008 at 10:36

    @Lamersdorf
    Wenn das so ist, dann sind also erst recht die minutenlang wehenden Hakenkreuzfahnen, welche das ZDF und Giudo Knopp fast täglich zeigen, auch strafbar?

    Und wie strafbar haben sich jene Personen gemacht, welche in Berlin öffentlich riesige Hakenkreuzfahnen gehißt haben – für einen Film?

  • 179 borger // Aug 1, 2008 at 10:41

    Der eigentliche Sinn des §86 ist die Verwendung dieser Zeichen in der Öffentlichkeit zu unterbinden, dazu mag man stehen wie man will, dass ist eine andere Sache. Hier wurde eines dieser vom Gesetzgeber in der Öffentlichkeit unerwünschten Zeichen im wahrsten Sinne des Wortes zu Grabe getragen. Mit der Beerdigung der Fahne wurde also exakt den Vorstellungen des Gesetzgebers entsprochen, da diese Fahne endgültig – die Polizeiaktion zur „Rettung des Beweismittels“ war ganz sicher nicht vorhersehbar – aus der Öffentlichkeit verbannt.

    Hier werden die Gesetze zur Verfolgung politischer Gegner bewusst Sinn entstellt und dabei selbst vor der Störung der Totenruhe nicht zurück geschreckt. Es folgt jetzt irgendwann ein Gerichtsverfahren – vielleicht durch mehrere Instanzen – in dem Das „Beweismittel“ vorgelegt wird und vermutlich auch von den Medien präsentiert wird. Es tritt also genau das ein, was der Gesetzgeber mit diesem Gesetz eigentlich verhindern wollte.

    Den Regierenden in diesem Lande steht das Wasser bis zum Hals, sie brauchen solche Aktionen um von den wahren Problemen abzulenken (auch in Bayern stehen Wahlen an). Zeitlich dazu passend stellt die GdP-Zeitung in ihrer Juli-Ausgabe fest, dass von 88 jugendlichen Intensivtätern in München gerade mal 10 ethnische Deutsche sind. Eine Bevölkerungsgruppe von ca. 10% stellt ca. 90% der Intensivtäter und die Polizei hat nichts Besseres zu tun, als Gräber zu schänden.

    Zitat:
    Angela Samietz vom PP München stellte das Projekt ProPER vor. Hier werden jugendliche Intensivtäter erfasst und beobachtet. Derzeit befinden sich 88 Jugendliche in der Datei; davon 34 Deutsche und
    54 Nichtdeutsche. Die Referentin relativierte jedoch diese Zahlen: Nach Geburtsland und Herkunft der Eltern gefragt, verringert sich die Zahl der deutschen Intensivtäter auf 10. Hintergründe dafür werden in mangelnder Integration und
    der sozialen Herkunft vermutet.
    http://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/dp200807/$file/DeuPol0807.pdf

  • 180 Lamersdorff // Aug 1, 2008 at 11:06

    @ Schörner

    Da Sie die Antwort kennen, erspare ich mir die Antwort. Im übrigen empfehle ich Ihnen die Lektüre der heutigen Erklärung des NPD-Vorstandes.

  • 181 Na Hallo // Aug 1, 2008 at 14:46

    Ich kann nur eins dazu sagen Pfui Teufel BRD Ihr werdet untergehen und das schlimme Ihr merkt es nicht mal. Solche Geschmackslosigkeit wurde zu bestimmten zeiten mit dem Tot bestraft.

  • 182 Schörner // Aug 1, 2008 at 16:16

    @Lamersdorf

    Da Sie die Antwort kennen, erspare ich mir die Antwort.

    Woher soll ich die Antwort kennen, sie haben die Frage ja nicht beantwortet.

  • 183 Lamersdorff // Aug 1, 2008 at 21:17

    @ Schörner # 178

    Ich halte Sie für einen intelligenten Menschen, der den Blödsinn seiner Frage begreift, weil er die Antworten kennt.
    Wenn Sie der Meinung sind, dass Prof. Knopp und/oder das ZDF sich strafbar machen, dann empfehle ich Ihnen, Strafantrag zu erstatten.
    Wenn die Erfolg hat, dann haben Sie aber einen gut bei Ihren Kameraden.
    Ihre Filmfrage beantworte ich nicht, da ich nicht weis, um welchen Film es sich handeln soll. Mir ist kein solcher Film bekannt.

  • 184 Dexter // Aug 2, 2008 at 13:45

    @ Andi (Nr. 175)

    Diese Ausführung bringt die Sache recht genau auf den Punkt, und ihrer logischen Konsequenz ist weitestgehend zuzustimmen. Steiner hat sich sichtlich bemüht, keine Öffentlichkeit im juristischen Sinne herzustellen, was ihm offensichtlich gelungen ist, denn die Notwendigkeit der Bergung beweist die fehlende Detaillierung zur Tatbestandsklärung über die einzelnen Mutmaßungen hinaus. Was der zuständige Richter entscheiden wird, liegt dennoch auf der Hand, gerade in einer Stadt wie Passau verbunden mit einer Thematik wie dieser.

    @ Lamersdorff (Nr. 174)

    1. Wulffs Verrenkungen am Grabe deuten nicht auf Propagandazwecke, sondern vielmehr auf die problematische Erfüllung eines letzten Wunsches.

    2. Hier ist kein virtuelles Testgelände um gegen Wulff zu spalten. Dafür gibt es zahlreiche andere Foren. Ich kenne ihn genausowenig wie Sie, aber Ihre Auffassung von Recht und Unrecht macht ihn mir erheblich sympathischer ohne ihn reden zu hören.

    3. Wulff hat die Fahne nicht “in den Dreck geschmissen” und um es gleich vorwegzunehmen, sie war vermutlich auch nicht aus Taiwan. Desweiteren ging es um die Erfüllung eines letzten Wunsches, an deren Ausführung wohl kein Kamerad Anstoß nahm.

    4. “zivilisiert”, “Kulturkreis”:
    Ich halte es weder für zivilisiert, eine Grabstätte wegen einer beigefügten Fahne öffnen zu lassen, noch kann ich irgendwo darin auch nur halbwegs einen Bezug zum Kulturkreis sichten. Darüberhinaus spreche ich wohl im Namen fast aller hier Vertretenen, wenn ich sage, dass wir dem Wort “üblich” im Zusammenhang mit “zivilisiertem Kulturkreis” bestenfalls humoristischen Unterhaltungswert abgewinnen können.

    5. Auch wenn ich Ihnen hier so manches Mal nur Dank LK Latein aus alten Tagen folgen konnte, haben Sie in älteren Beiträgen von der Bestattungsverordnung bzgl. “aufschaufeln” geschrieben: Das mehrmals oben verlinkte “Berichterstattungs-” Video, zeigt nach 15 Sekunden, was von Ihren Vermutungen zu halten ist.

    MkG D.

  • 185 Hektor // Aug 2, 2008 at 17:40

    Kan uns doch recht sein, dass mit dem Strafverfahren. Dann kommen auch viele Einzelheiten der Grabschaendung ans Licht und koennen oeffentlich gemacht werden.

  • 186 FK-Bremen // Aug 3, 2008 at 12:46

    Zu Lamersdorf (183)

    Bei dem Film handelt es sich um Walküre (Originaltitel: Valkyrie) Der im Jahr 2007 vom Regisseur Bryan Singer gedreht wurde.
    Der Film handelt um das gescheiterte Hitler-Attentat 20. Juli 1944.
    Bei den Dreharbeiten in Berlin und Brandenburg wehten über mehrere Tage Hakenkreuzfahnen.
    Ganz öffentlich!

    Für mehr Informationen http://de.wikipedia.org/wiki/Walk%C3%BCre_(Film)
    (Auch wenn ich es nicht mag wen Leute sich ständig auf Wikipedia beziehen).

    Ich freue mich schon wenn die ganzen Kameraden ins Kino gehen um sich so eineen blöden Film anzusehen unr weil da ein paar Hakenkreuzfahnen zu sehen sind! Aber das ist hier nicht das Thema.

    FAKT ist, dass es Herr Busses letzter Wunsch war mit einer solchen Fahne beerdigt zu werden und meiner meinung nach DARF man ihm sowas nicht verwehren!
    Es ist halt Sch.. gelaufen das jemand davon Fotos macht.
    Ich mache Herr Wulff keine Vorwürfe und bin der Meinung das er das Richtige gemacht hat.

    Ruhe in Frieden Panzerjäger der 12. SS-Panzer-Division “Hitlerjugend” Friedhelm Busse!
    Eines tages, auch wenn wir es eventuell nicht mehr mitbekommen, werden alle ihre rechte Strafe dafür bekommen!

  • 187 Schörner // Aug 3, 2008 at 12:47

    @Lamersdorf
    Auch ich halte Sie fpr einen intelligenten Menschen. Deshalb bin ich ein wenig verwundert, daß Sie den Sinn meiner Frage nicht zu verstehen vorgeben.
    Sie haben in langen Ausführungen dargelegt, daß sich Herr Wulff durch das auch nur sekundenlange Zeigen einer HK-Fahne strafbar gemacht habe. Anknüpfend an Ihre Argumentation habe ich Ihnen die Frage bezüglich der Strafbarkeit der Zurschaustellung von sehr großen Hakenkreuzfahnen auf öffentlichen Plätzen und im TV über Minuten, ja Stunden, gestellt.

    Als Filmlektüre dazu empfehle ich die DVD “Mein Führer. Die wahrste Wahrheit über Adolf Hitler”. Sehr aufschlußreich das Bonusmaterial, auf dem sogar erstaunte Passanten zu den öffentlich wehenden riesigen HK-Fahnen befragt werden.

  • 188 dosso // Aug 3, 2008 at 22:53

    Ach Leutchen, regt’s Euch net auf – das ist doch übliche Praxis. Der StA leitet ein Ermittlungsverfahren ein, da muss das Corpus delictum schließlich sichergestellt werden. Aus ähnlichen Gründen werden immer und überall Gräber geöffnet. Der tote Busse soll froh sein, dass er so noch mal an die frische blauweisse Luft kommt. Ein Unruhestifter wie der wird sich über die angebliche “Störung der Totenruhe” garantiert nicht beschweren. Wetten?

  • 189 dosso // Aug 3, 2008 at 22:54

    “delicti” muss es natürlich heißen…

    d.

  • 190 Donnerschlag // Aug 4, 2008 at 2:56

    Die Maske ist nun endgültig gefallen !!!!

  • 191 Blosenburg // Aug 4, 2008 at 8:16

    Ganz allgemein steht dem eigentlichen Zeichen eine entsprechende Bezeichnung zur Seite. Diese kann je nach dem sprachlichen Raum unterschiedlich ausfallen, in den Hintergrund treten, oder aber es kommt eine weitere Benennung hinzu.
    Im Falle der SS–Rune, die sich auf Sowelu stützt, ist dies, so wie ich das gerade jetzt sehe, zum regelrechten Verhängnis geworden, und zwar von dem Moment an, wo die Sowjetunion angegriffen wurde.
    Es wurde damals vielleicht hundertmal am Tag »Sowjets« gesagt, aber kaum einmal »Sowelu«.
    Auf diese Weise wurde die Rune zwar als Zeichen hochgehalten, im Klang durch das »Sow« quasi auch angerufen, dann kam jedoch an Stelle der zweiten richtigen Silbe eine falsche.
    Wenn es heisst, dass diese Rune missbraucht wurde, könnte ich mir das so erklären.

  • 192 Schörner // Aug 4, 2008 at 9:32

    :-) Erinnerungen an die Schulzeit.
    Deklination Neutrum:
    Singular: -um, -i, -o, -um, -o
    Mehrzahl: -i, -orum, -is, -os, -is
    Das Objekt der Tat -> Das Objekt wessen? -> Genitiv -> delicti

  • 193 Totenburg // Aug 4, 2008 at 11:49

    @Blosenburg 191
    aus Runenmythologischer Sicht eine recht interessante Betrachtung. Aus Runenmythologischer Sicht würde ich dann aber nicht in der Haut des StA stecken wollen, sollte sich auf dieser Fahne ein Hakenkreuz befunden haben – wurde doch dieses Symbol bei den alten Germanen da zu verwendet, etwas dem Donnergott Thor zu weihen – was in dem Fall des Kameraden Busse auch Sinn machen würde, ihn auf diese Art und Weise (nach germanischem Glauben) nach Walhall zu geleiten. Und wenn ich mich nicht irre, lebte unser Kamerad Friedhelm Busse im germanischem Glauben.

    Es ist auch sehr erheiternd hier Beiträge zu lesen, unsere Kameraden würden jüdische Friedhöfe schänden – komisch an solchen Aussagen ist doch, daß man dabei nicht den Haß der Moslems auf Juden berücksichtigt; aber diese Tatsache gefällt je den Mülltikülti – Gutmenschlein nicht, somit wird es einfach mal totgeschwiegen. Warum werden denn die Täter solcher Schändungen nie gefaßt? Es heißt dann immer wieder gleich “rechtsradikale schändeten jüdischen Friedhof” obwohl es dafür keinerlei Beweise gibt.
    Es wird in antidemokratischer Manie nichts ausgelassen um national gesinnte Menschen zu diskreditieren, allerdings kann ich mich einem Beitrag hier anschließen, in dem es sinngemäß heißt: “unfreiwillige Wahlwerbung für die NPD Landtagswahlen in Bayern aufgrund von Einmischung durch die Behörden” – das wird auf jeden Fall Wählerstimmen einbringen. Ein Großteil der Bayern sind streng katholisch, eine Grabschändung ist für gläubige Katholiken nicht nur eine Pietätslosigkeit, sondern eine schwere Sünde.

  • 194 Blosenburg // Aug 4, 2008 at 13:40

    @ Totenburg

    Wenn ich von dem Beispiel »Sowelu/Sowjet« ausgehe, würde ich sagen, dass bestimmte Leute genau wussten, was für ein Instrument sie damit in der Hand hatten, und vor allem, dass man mit dem »Jet« auch noch eine regelrechte Jet-Set-Welt heraufbeschören konnte.
    Die, die jetzt das Hakenkreuz in Filmen oder strafrechtlich vor sich her tragen, werden durch eine abgewandelte Bezeichnung bestimmt auch eine andersgeartete Wirkung hervorrufen können.
    In Betracht käme Swa-stika, bei dem das Schwergewicht vielleicht auf »Stick« gelegt wird. Auch »Croix Gammée«, Gamma-Kreuz erscheint mir vielsagend. Sowohl »Jet« als auch »Gamma« hat etwas mit Strahl und Strahlen zu tun.
    Der StA wird da sicher dementsprechend geschützt werden.

    Ich möchte aber noch hinzufügen, dass heute der hundertste Geburtstag meines Vaters ist, der ein Kommunist, wenn auch ein edler, war und dass ich in dieser Nacht im Traum jemand begegnet bin, der diesen Krieg gegen die Sowjets führte.
    Sobald ich wieder bei klarem Verstande war, tat sich das oben Erwähnte auf. Unter diesen Umständen messe ich dem eine große Bedeutung zu.
    Danke für das Eingehen auf meinen Beitrag.

  • 195 Totenburg // Aug 4, 2008 at 16:35

    @Blosenburg,
    Ich bin kein Esoteriker, aber interessieren mich solche Dinge. Ich habe bei heidnisch- germanischen Gruppen Dinge mitbekommen, die nach wissenschaftlichen Erkentnissen fast nicht möglich sind. Offensichtlich liegt darin auch das Verbot bestimmter Symbole. Es gibt nämlich nicht eine wirklich nachvollziebare logische Begründung, bestimmte Symbole zu verbieten. Das Hakenkreuz zum Beispiel wird von den Hinduisten als heiliges Zeichen verwendet.
    Es gibt Symbole aus Terrorregimen, die nicht verboten sind, also mit der “Gutmenschlichkeits und Betroffenheisschiene” hier aufzufahren, ist unglaubwürdig. Eine mythologische Verwendung also von gewissen Symbolen und Runen, könnte durchaus Kräfte freisetzen, ob nun konstruktiv oder destruktiv liegt wahrscheinlich am Anwenderselbst – eine gründliche Runenausbildung wäre da nicht von Nachteil.

  • 196 dosso // Aug 5, 2008 at 1:43

    @Schörner: Mir wird ganz warm um’s Herz, wenn ich dich deklinieren höre… Du bist zwar ‘ne alte braune Ekelschwelle, aber hier hast du mich 100% auf deiner Seite! Lateiner aller Länder, gebt den Römern was aufs caput – und allen ihren feigen Vasallen ;-)

    Vale!

  • 197 RaZi // Aug 5, 2008 at 1:54

    @ Worch

    Danke, Christian, für diese Darlegungen (127). Soweit ich weiß, ist ja mittlerweile sogar der Widerstandsgruß, den Michael Kühnen eingeführt hat, verboten (?). Nicht nur “gefühlt” ist die Hatz gegen alles Nationale schlimmer geworden, auch zahlreiche Gerichts- bzw. Verbotsurteile belegen dies. Es bleibt zu hoffen, daß es trotz aller Behinderungen doch noch einmal zu einer Wende in unserem Sinne kommt.

    Viele Grüße,

    RaZi

  • 198 dosso // Aug 5, 2008 at 16:20

    @Totenburg:

    “Es gibt nämlich nicht eine wirklich nachvollziebare logische Begründung, bestimmte Symbole zu verbieten. Das Hakenkreuz zum Beispiel wird von den Hinduisten als heiliges Zeichen verwendet.”

    Danke, mit diesem Argumentationsmodell könnenauch Islamisten einiges anfangen.
    Du bist gegen das islamische Kopftuch? Tja, mein Lieber, es ist doch gar nichts anderes als das Kopftuch, das du in manchen ländlichen Gegenden unseres Landes auf den Köpfen der Bäuerinnen siehst – was regst du dich also auf?

    Jetzt hast du was zum Nachdenken, hoffe ich…

    dosso

  • 199 Totenburg // Aug 6, 2008 at 14:37

    @Dosso 198

    Warum soll ich etwas gegen das islamische Kopftuch haben? In den islamischen Ländern ist es ja auch durchaus angebracht. Von mir aus sollen die muslemischen und jüdischen Gäste die im Moment noch unser Land bes… ähm bevölkern, ruhig die Kultur ihres Heimatlandes beibehalten, das vereinfacht die stückweise Zurückführung. Wer heute noch der Ansicht ist, Integration würde fünktionieren, der möge doch erst einmal mit der einfacheren Aufgabe anfangen, Trisomie21Patienten (Mongis) zu einem Abiturabschluß zu kriegen, deren IQ liegt oftmals höher, als bei so einigen osmanischen Wanderratten.

  • 200 dtarmee // Aug 9, 2008 at 20:37

    Eine Frechheit . Der Staatsanwalt sollte sich schämen einen Toten seine letzte Ruhe zu rauben !!

  • 201 Totenburg // Aug 12, 2008 at 19:56

    @dtarmee // Aug 9, 2008 at 20:37

    “Eine Frechheit . Der Staatsanwalt sollte sich schämen einen Toten seine letzte Ruhe zu rauben !!”

    Glaube mal nicht, daß eine solche Sauerei auf Dauer ohne Folgen bleibt – offensichtlich fühlen sich einige Systemlinge eine Spur zu sicher. Bei Wotan – die Quittung wird erfolgen, in welcher Form auch immer!

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