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| Sir Ralf Dahrendorf |
Es herrschen nicht nur Gesinnungsdruck und Gesinnungsschnüffelei; es herrscht auch ein Gesinnungsstrafrecht. …Viel mehr als Ansicht und Gesinnung ist dieser Gedankenpolizei noch nie eingefallen …
Berlin: Ein recht bemerkenswertes und für bundesdeutsche Medien erstaunlich freimütiges Plädoyer in Sache Meinungsfreiheit gab am 27. Dezember der Soziologe Sir Ralf Dahrendorf (*1929) in der WELT. Dahrendorf ist ein typischer Vertreter des bundesrepublikanischen politischen Wanderarbeitertums, daß ihn in den fünfziger Jahren zunächst in die SPD, später aber in die FDP führte. Dort trug er in erheblichem Maße mit dazu bei, den dort ursprünglich einmal vorhandenen deutschnationalen Charakter zu beseitigen und sie auf linken Anpassungskurs zu bringen. Später aber verließ er auch die FDP und ging nach England, wo er den „Liberal Democrats“ beitrat. Darüber hinaus agierte er dort zunächst von 1974 bis 1984 als Direktor der London School of Economics. Von 1987 bis 1997 agierte er dann als Rektor der St. Antony’s College, um dann von 1991 bis 1997 den Posten eines Prorektors an der Universität Oxford zu bekleiden. Zunächst von Königin Elisabeth II. zum Sir gemacht, darf er sich seit 1993 auch als Baron Dahrendorf of Clare Market nennen, ein Adelstitel der ihm auch einen Platz im Oberhaus des britischen Parlamentes verschaffte. Seit Januar 2005 ist er Forschungsprofessor am Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung.
In der WELT nun gab Sir Dahrendorf seiner Sorge über die wachsende Bedrohung der Meinungsfreiheit innerhalb der westlichen Hemisphäre beredten Ausdruck, wobei er sich auch nicht scheute, ganz besonders heiße Themen anzufassen, aber man lese selbst, wir zitieren wie folgt:
Nicht alle Widerwärtigkeiten sind Straftaten - Gastkommentar - Bedrohte Meinungsfreiheit
von Ralf Dahrendorf
Seit dem 11. September 2001 werden immer mehr Freiheiten im Namen der Freiheitsverteidigung beschnitten. Neue Visa-Bestimmungen und andere Reisebeschränkungen, immer mehr staatlich erfaßte persönliche Daten und die allgegenwärtige Präsenz von Überwachungskameras erinnern mehr an George Orwell als an John Stuart Mill. Großbritannien ist nicht das einzige Land, in dem Habeas-Corpus-Rechte wie die Unantastbarkeit der Person beschränkt werden sollen.
Jetzt ist sogar das fundamentale Grundrecht einer liberalen Ordnung, die Meinungsfreiheit, unter Druck geraten.
Manche Einschränkungen sind verständliche Relikte aus der Vergangenheit, die aber trotzdem überprüft werden sollten. In Österreich wurde der britische Historiker David Irving verhaftet, weil er den Holocaust leugnet; doch in der Gefängnisbücherei fand er zwei seiner Bücher, die zu seiner Verhaftung geführt hatten! In Berlin herrscht große Sorge vor einer Schändung des Holocaust-Mahnmals, obwohl der Architekt Peter Eisenman den Aktionen rund um sein Werk gelassen entgegensieht. Die Ursachen für andere Einschränkungen sind jüngeren Datums. In den Niederlanden werden seit der Ermordung Theo van Goghs neue Gesetze gegen Haßpredigten gefordert. In Großbritannien haben Gesetzesvorschläge über die Anstiftung zu religiösem Haß zu Zweifeln an der liberalen Reputation von Tony Blair geführt.
Können derartige Forderungen nach Beschränkung der Meinungsfreiheit jemals legitim sein? Die grundsätzliche Antwort darauf muß sicher nein lauten.
Zwar können alle Freiheiten von den Feinden der Freiheit mißbraucht werden, aber die Vorteile der freien Meinungsäußerung sind größer als der Schaden durch ihren Mißbrauch.
So hat Amartya Sen gezeigt, wie Meinungsfreiheit dazu beiträgt, vermeintliche Naturkatastrophen wie Hungersnöte zu lindern, weil sie aufzeigen hilft, wie ein paar Wohlhabende die Not der vielen ausnutzen. Auch ist die Aufdeckung von Korruption in vielen Fällen gleichbedeutend mit deren Verhinderung. Der Nutzen der Meinungsfreiheit kann somit weit über den befreienden Effekt eines “Marktplatzes der Ideen” hinausgehen.
Gibt es also keine Ausnahmen? Heute machen wir uns Sorgen über die Ausnutzung der Meinungsfreiheit zur Beschwörung von Gewalt. Doch um das Gedeihen freier Gesellschaften zu fördern, sollten die Beschränkungen der freien Meinungsäußerung eher gelockert als verschärft werden.
Meiner Meinung nach sollte die Leugnung des Holocaust im Gegensatz zur Forderung nach Tötung von Juden nicht unter Strafe gestellt werden.
Ebensowenig sollten die in den Moscheen verbreiteten Attacken gegen den Westen, wie bösartig sie auch sein mögen, verboten werden. Anders zu behandeln jedoch sind offene Aufforderungen, sich einem Selbstmordkommando anzuschließen. Wie steht es um die Verherrlichung der “Märtyrer”, die bei der Ermordung anderer ums Leben kamen? Die Grenze zwischen impliziter und expliziter Anstiftung ist nicht so leicht zu ziehen, aber auch hier sollte man eher großzügig als einschränkend agieren.
In allen Fällen sind aktive und wache Bürger gefragt, die gegen Dinge auftreten, die ihnen mißfallen, und nicht der Ruf nach einem Staat, der strenger dagegen vorgeht. Die direkte Anstiftung zu Gewalt wird - zu Recht - als inakzeptabler Mißbrauch der Meinungsfreiheit gesehen, aber viel von den Widerwärtigkeiten, die ein David Irving und die Haßprediger von sich geben, fällt nicht in diese Kategorie. Deren Tiraden sollte man mit Argumenten beikommen, nicht mit der Polizei.
Der Autor, Mitglied des britischen Oberhauses, war Rektor des St. Antony’s College in Oxford.
© Project Syndicate/Institut für die Wissenschaften vom Menschen, 2005
Übersetzung: Helga Klinger-Groier
Quelle: Die Welt 27.12.05
Siehe auch
Ralf Dahrendorf (Wikipedia)

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