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Strafrechtsmißbrauch gegen Antifaschisten in Baden-Württemberg? (18.01.06)

January 18th, 2006 · Post your comment (No Comments)

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Stuttgart / Baden-Württemberg: Über einen angeblichen Mißbrauch des Strafrechtes gegenüber Antifaschisten echauffiert sich heute die JUNGE WELT. So beklagt sie sich darüber, daß in den vergangenen Wochen mehrere Antifaschisten nach Paragraph 86a verurteilt wurden, weil sie auf Ansteckern oder Aufnähern durchgestrichene Hakenkreuze verwendet hatten. (Über diese Problematik berichteten wir bereits im November vergangenen Jahres. – Die Schriftleitung). So berichtet das frühere FDJ-Blatt mit dem Namen einer ehemaligen HJ-Zeitung, daß ein Versandhandel aus Leutenbach ins Visier der Staatsanwaltschaft geraten ist, weil er entsprechende Aufnäher produzierte und vertrieb, auf denen Hakenkreuze im Verbotschild oder im Mülleimer zu sehen waren. Vor Gericht wurde der Versandbetreiber dafür zu einer Geldstrafe von 1500 Euro verurteilt.

Ähnliche Verurteilungen gab es bereits im Vorjahr. So wurde seinerzeit der Tübinger Student Patrick Helber zu einer Geldstrafe unter Vorbehalt verurteilt, weil er einen solchen Aufnäher auf seinem Rucksack gehabt hatte. Auch gab es eine Hausdurchsuchung aus ähnlichem Anlaß mit Beschlagnahmungen beim sogenannten Nix-Gut-Versand in Winnenden.
Die Stuttgarter Staatsanwältin Sabine Mayländer meinte dazu gegenüber der SÜDDEUTSCHEN ZEITUNG: „Stellen Sie sich vor, dass die Leute das Hakenkreuz wieder im politischen Kampf verwenden. Dann könnten sich ja auch die Nazis bald wieder mit ihren Symbolen hinstellen.“ Gleichzeitig monierte sie: „Man kann sich doch auch ohne Hakenkreuze gegen Nationalsozialisten aussprechen.“ Zuvor hatte sie gegenüber der Fernsehsendung MONITOR gesagt: „Der normale Bürger kommt gar nicht auf die Idee, sich entsprechende Abzeichen ans Revers zu heften.“

Andernorts beschlagnahmte man in Baden-Württemberg jetzt eine Antifa-Broschüre, in der eine Karikatur eine Mausefalle zeigte, in der sich ein Hakenkreuz verfangen hat, an dem kleine Parteifähnchen mit den Aufschriften DVU, NPD und REP hängen. Die Vorlage dazu stammte übrigens aus einer IG-Metall-Zeitschrift.

Um dagegen anzugehen macht jetzt die linksextreme Rote Hilfe e. V., das Antifa-Pendant zur nationalen HNG, mobil. So klagt ein Vertreter dieser Organisation gegenüber der JUNGEN WELT: „Wenn Minderjährigen, die am Beginn einer linken Politisierung stehen und ihre emanzipatorische Orientierung mit eindeutig antifaschistischen Aufnähern an ihren Jacken symbolisieren wollen, diese Aufnäher auf offener Straße von Polizisten abgerissen werden, dann wird klar, daß sich die staatlichen Exekutivorgane zu einschüchternden Handlangern faschistischer Kreise machen und linkes Engagement im Keim ersticken wollen.“

Die Rote Hilfe e. V. will nun eine Gegenöffentlichkeit mobilisieren, um ein politisches Klima zu schaffen, daß es der Justiz nicht mehr so einfach machen soll, „Menschen zu kriminalisieren, nur weil sie ihrer antifaschistischen Gesinnung deutlichen Ausdruck verliehen haben. Ein typischer Antifa-Charakter, stets austeilen, aber nie einstecken wollen. Allerdings stehen die Aussichten für die Rote Hilfe e. V. Keineswegs mal so schlecht, da sie sich auf einschlägige Urteile des Bundesgerichtshofes und des Oberlandesgerichtes Stuttgart stützen kann, in denen man schon Anfang der 80iger Jahre die Strafverfolgung von „Handlungen aus dem Tatbestand des § 86a StGB« ausgeschlossen hatte, wenn sich diese als „von der Allgemeinheit gebilligte und daher in strafrechtlicher Hinsicht im sozialen Leben gänzlich unverdächtige Verhaltensweisen darstellen und somit den Schutzzweck der Norm nicht verletzen.“

Siehe auch
Junge Welt 18.01.06

Störtebeker-Netz 27.11.05

Quelle: Störtebeker-Netz 17.01.06



Tags: Allgemeines

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