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maxh8

Tauziehen um Mahler-Paß? (30.01.06)

January 30th, 2006 · Post your comment (1 Comment)

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Potsdam / Brandenburg: Wie in den vergangenen Tagen bereits gemeldet, soll dem Dissidenten Horst Mahler der Reisepaß wieder einmal der Reisepaß für ein halbes Jahr entzogen werden, um ihn auf diese Weise daran zu hindern, an einer vom Iran ausgerichteten Konferenz um Thema „Holocaust“ teilzunehmen. Wie die BERLINER MORGENPOST am 28. Januar mitteilte, scheiterte am vergangenen Freitag ein Versuch der Klein Machnower Behörden Mahler das Dokument abzunehmen.

Kleinmachnows Ordnungsamtsleiter Ekkard Dehne erklärte dazu: „Herr Mahler hat angekündigt, uns das Dokument zusammen mit nicht näher genanntem Informationsmaterial übergeben zu wollen.“ Bei diesem handelt es sich um eine etwa elfseitige, mit dem heutigen Tagesdatum datierte, Erklärung, in der Mahler mit historischen Exkursen gegen den Paßentzug protestiert, freilich nicht ohne dabei vom hundertsten ins tausendste zu kommen. Da wir die historische Sachlage bei den meisten unseren Lesern als bekannt voraussetzen können, sei uns gestattet aus dieser Erklärung nur die maßgeblichsten Passagen zu zitieren, die sich mit dem eigentlichen Paßentzug beschäftigen.

Wir zitieren daraus wie folgt:
Sehr geehrter Herr Dehne,

ich fordere Sie auf, Ihre „paßbeschränkende Maßnahme“ vom 26. Januar 2006 sofort zurückzunehmen und mir den eingezogenen Paß unverzüglich wieder herauszugeben.

Sie haben auf Weisung gehandelt, nicht aus eigenem Antrieb. Das ergibt sich aus Pressemeldungen. Andere wollen vom Zentralrat der Juden in Deutschland die Lorbeeren einheimsen dafür, daß Sie durch Einziehung meines Reisepasses meine Bewegungsfreiheit eingeschränkt haben. Gehorsam gegenüber Ihren Vorgesetzten kann Sie aber weder rechtfertigen noch entschuldigen.
Sie haben bei der Erfüllung des Ihnen gegebenen Auftrags schwere Fehler gemacht. Sie hielten es nicht für nötig, rechtliches Gehör zu gewähren. Die „Tatsachengrundlage“ für die „paßbeschränkende Maßnahme“ haben Sie einfach der Presse entnommen. Damit nicht genug haben Sie Tatsachen, die Sie für wesentlich hielten, einfach erfunden. Sie schreiben in Ihrem Bescheid: „Insbesondere wäre es mit der aus der deutschen Geschichte resultierenden herausgehobenen Verantwortung Deutschlands gegenüber dem Staat Israel nicht zu vereinbaren, wenn Sie als deutscher Staatsbürger im Ausland den Holocaust leugnen und damit eine Straftat begehen, deretwegen Sie bereits wiederholt verurteilt worden sind.“
Sie scheinen nicht zu wissen, daß das Bestreiten des Holocausts im Iran nicht unter Strafe steht. Das Strafrecht der OMF-BRD gilt grundsätzlich nur für Taten, die im Inland begangen werden (§ 3 StGB). Auch bin ich nicht wegen „Leugnung des Holocausts“ verurteilt worden. Ich hatte im Verbotsprozeß gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands vor dem Bundes“verfassungs“gericht die Frage erörtert, warum Juden zu allen Zeiten von allen Völkern, in deren Mitte sie in Erscheinung getreten sind, gehaßt wurden und noch gehaßt werden. Dafür hat mir die 22. große Strafkammer des Landgerichts Berlin wegen „Volksverhetzung“ 9 Monate Freiheitsentzug ohne Bewährung zudiktiert. Gegen das Urteil habe ich Revision eingelegt, über die der Bundesgerichtshof noch nicht entschieden hat.
Sollte sich herausstellen, daß Sie Ihren Bescheid vom 26. Januar 2006 an Dritte – z.B. an die Presse - gelangen ließen, wären Sie wegen übler Nachrede oder gar wegen Verleumdung zur Verantwortung zu ziehen. Das ist jedoch ein untergeordneter Gesichtspunkt.
Mit der „paßbeschränkenden Maßnahme“ stellen Sie sich absichtlich der Klärung der Frage entgegen, ob es den „Holocaust“, den die Judenheit behauptet, überhaupt gegeben hat.
Vielleicht ist es noch nicht zu Ihnen durchgedrungen, daß die Führer der Weltjudenheit – insbesondere die Brüder Jacob und Nehemiah Robinson, „der König der Diaspora Juden“ Nahum Goldmann, der „Kaiser von Amerika“ Felix Frankfurter, Rabbi Wise und „die rechte Hand von Präsident Roosevelt“ Sam Rosenman – sich verabredet hatten, zwecks Festschreibung der von ihnen ersonnenen Geschichtslügen das „Internationale Militärtribunal“ für den „Nürnberger Prozess“ gegen die Führung des Deutschen Reiches ins Leben zu rufen.
Die Holocaustjustiz der OMF-BRD steht in der Tradition der Scheingerichtsbarkeit, die mit dem Internationalen Militärtribunal der Siegermächte über das Deutsche Reich gekommen ist. Nicht Erkenntnis und Gerechtigkeit sind ihre Leitsterne, sondern die „Fortsetzung der Kriegsanstrengungen der alliierten Nationen“ (US-Chefankläger Jackson) Das Wirken der OMF-Gerichte dient der Verschleierung der Gewalt- und Willkürherrschaft der Feinde des Deutschen Reiches.

Die Siegermächte des Zweiten Weltkriegs hatten, als Deutschland völlig am Boden lag, die Macht und die Mittel dazu erlangt, die Geschichtsschreibung in ihrem Sinne zu bestimmen, die Deutschen als Verbrecher darzustellen und die Nachkriegs“ordnung“, d.h. die Weltherrschaft der Mammonisten auf den von ihnen selbst erfundenen Geschichtslügen zu errichten.
Es ist ausgeschlossen, daß unsere Feinde zu irgendeinem Zeitpunkt geneigt gewesen sein könnten, auf die Früchte ihres Sieges über das Deutsche Reich zu verzichten. Sie waren stets – und sind immer noch – entschlossen, diese Früchte zu bewahren und die Grundlagen ihrer Macht gegen Verlust zu schützen. Wer sein Reich auf Lügen erbaut hat, fürchtet nichts mehr als die Wahrheit, die es zum Einsturz bringt.
Deshalb sind die Gerichte der OMF-BRD auf dem Gebiet der Geschichtsschreibung – am öffentlichen Bewußtsein vorbei - ausdrücklich weiterhin an die Vorgaben der Siegermächte, d.h. an ihre Geschichtslügen, wie sie im Nürnberger Urteil gegen die Führung des Deutschen Reiches festgeschrieben sind, gebunden worden.
In der erkennbaren Absicht, das Deutsche Volk abermals über seine Ohnmachtslage zu täuschen, hat die Regierung der OMF-BRD folgende Manipulation in Szene gesetzt: Im Zwei-plus-Vier-Vertrag, der am 12. September 1990 unterzeichnet wurde, ist vollmundig die uneingeschränkte Souveränität der OMF-BRD verlautbart wie folgt: …

Es folgt ein langer, langer historischer Exkurs, den wir uns an dieser Stelle schenken, da es nicht unsere Aufgabe ist, die Geschichte des Nürnberger Prozesses oder rechtliche Passagen über den Fortbestand des Deutschen Reiches zu dokumentieren. Leser, die mit dem Stil Mahlers vertraut sind werden uns dafür Dank wissen, wer nicht, wird sicherlich auch auf anderem Wege zum vollständigen Dokument kommen, vielleicht, indem er sich an Horst Mahler persönlich wendet: hm@horst-mahler.de

… Herr Dehne, Sie verstehen jetzt vielleicht die Panik, mit der die Weltjudenheit auf die Ankündigung von Präsident Ahmadineschad reagiert, daß im Iran eine wissenschaftliche Kommission zur Untersuchung der Holocaustthese ins Leben gerufen werden solle.
Wenn – wie Sie schreiben – meine Teilnahme an der von Iranischer Seite geplanten Konferenz „erhebliche Belange der Bundesrepublik Deutschland“ gefährden würde, so ist damit über die Bundesrepublik Deutschland alles schon gesagt, was zu sagen ist. Diese wird zusammen mit dem Grundgesetz an dem Tage untergehen, „an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die vom Deutschen Volk in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“ (Artikeö 146 Grundgesetz). Es wird der Tag sein, an dem das Deutsche Volk durch seine Reichsordnende Versammlung die Geschichtslügen der Feinde des Deutschen Reiches förmlich zurückweisen und sich für souverän erklären wird. Dieser Tag kommt schneller als Sie, denken. Die Konferenz von Teheran wird das Ende der Bundesrepublik gewaltig beschleunigen, denn diese ist auf der Lüge errichtet, die in Teheran zerschmettert werden wird, die Holocaustlüge.
Ich weise Sie abschließend darauf hin, daß das Deutsche Reich fortbesteht. Seine Gesetze sind wirksam. Diese können jedoch noch nicht durchgesetzt werden, weil die Fremdherrschaft die dafür erforderlichen Maßnahmen in völkerrechtswidriger Weise mit Gewalt verhindert. Ihre Handlungsweise wird nach Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches als Landesverrat zu ahnden sein.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Horst Mahler“

Seitens des zuständigen Ministeriums ließ man allerdings bereits wissen, daß die Reisebeschränkung rechtsgültig sei, „unabhängig davon, ob die Behörden faktisch den Paß haben“.

Siehe auch
Berliner Morgenpost 28. Januar 2006

Störtebeker-Netz 28.01.06

Störtebeker-Netz 25.01.06

Quelle: Störtebeker-Netz 30.01.06



Tags: Allgemeines

1 response so far ↓

  • 1 leonhard lediger // Apr 19, 2006 at 17:42

    seit dem jahre 1906 sind wir deutsche schon in der ziellinie der ausländischen neider, dieses manifestierte sich mit dem eintritt 1914 in den österreichischen krieg, welcher sich dann zum ersten weltkrieg ausweitete, der auch nur durch die jüdisch-amerikanische geld-und materialmacht unsererseits verloren wurde. nicht umsonst konnte sich damals im russischen reich, welches ja vor dem deutschen reich kapitulierte, der kommunismus eine revolution starten, welche sich darauffolgend zur sowjetunion ausbildete.
    im westen aber zogen sich die kriegshandlungen, ich möchte fast sagen:menschenschlächtereien, bis zum november 1918 hin. frankreich, england und auch deutschland-österreich war ausgeblutet, da kam der us-amerikaner, sah seinen profit, schickte sein material, von welchem die europäer nur träumen konnten, gelenkt von der >east-coasteast-coastgermany must perishniederemarbeiterklasseyong-plan20ergebt mir vier jahre zeitlinke

    Wir wollen doch berücksichtigen, daß es allen politischen und gesellschaftlichen Unbilden zum Trotz immer noch so etwas wie Groß- und Kleinschreibung gibt. Wir sind zwar im allgemeinen recht generös, aber darauf wollen wir doch bestehen, es sei denn daß es sich beim Kommentator um einen vollkommenen Idioten handelt, dem ohnehin nicht mehr zu helfen ist, ansonsten kommt nächstens der Schneider mit der Scher’.

    Schriftleitung Altermedia

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