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Thomas Brehl: Auch Axel Reitz jetzt in Gesinnungshaft - Verfassungsbeschwerde ohne aufschiebende Wirkung (28.07.06)

July 28th, 2006 · Post your comment (28 Comments)

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Axel Reitz

Seit Mittwoch, dem 26.07.2006 befindet sich jetzt auch Axel Reitz in einer Haftanstalt „unserer“ Republik. Mit ihm verliert der Nationale Widerstand gerade im Westen Deutschlands einen der umtriebigsten Aktivisten und Organisatoren für die Dauer von 2 Jahren und 9 Monaten.

Reitz, der schon 1996 als damals 13jähriger, erste Kontakte zum Nationalen Widerstand knüpfte, kann also bereits als 23jähriger auf eine 10jährige Dienstzeit zurückblicken, in der alle Höhen und Tiefen des politischen Widerstandes durchlebte. Immer wieder Opfer auch körperlicher Attacken des politischen Gegners, wurde er auch frühzeitig vor die Gerichte gezerrt, um einschlägige Strafen wegen der sattsam bekannten Paragraphen 86, 86a und 130 entgegenzunehmen. Seine Eltern sahen sich darüber hinaus dem fortgesetzten Antifa-Terror gegen die Familie nicht mehr gewachsen und verwiesen ihn des Hauses.

Schon 1999 übernimmt er wegen des plötzlichen Todes des unvergessenen Kameraden Siegfried Lutz erst 16jährig die Führung der „Freien Kameradschaft Köln“, die sich bald darauf den Ehrennamen eines von Kommunisten ermordeten SA-Mannes gibt und fortan „Kameradschaft Walter Spangenberg“ heißt. Im selben Jahr wird Reitz Gründungsmitglied des Kampfbundes Deutscher Sozialisten und rückt bald darauf in dessen Organisationsleitung auf.

ReitzAxel-Polizei.JPG
Reitz in Konfronation mit Polizei bei einer Demo im letzten Jahr

Stets bleibt er unverzagt und einsatzfreudig. Auf keiner wichtigen Demo fehlt er und sein rhetorisches Talent läßt ihn auch bald zum umworbenen Redner auf Veranstaltungen und Demonstrationen werden.

Eine dieser Demo-Reden wurde ihm letztlich auch zum Verhängnis, denn als er dem berechtigten Zorn vieler Bürger über den durch Steuergelder finanzierten Neubau der Bochumer Synagoge lautstark Ausdruck verlieh und dabei ausgiebig aus dem Talmud zitierte, schlug die Staatsmacht gnadenlos zu. Zwar lassen die Talmud-Zitate das Judentum tatsächlich in einem sehr ungünstigen Licht erscheinen, es muß aber doch eigentlich erlaubt sein, zur Einordnung einer religiösen oder auch politischen Gruppe aus deren eigenen Schriften zu zitieren.

Im mehrtägigen Prozeß wird aber sehr schnell deutlich, daß die Justiz und an ihrer Spitze Richter Große Feldhaus unbedingt ein hartes Urteil sprechen will und wenig Lust hat, sich durch Entlastendes der Verteidigung davon abhalten zu lassen. Zwischendurch keimt aber immer wieder Hoffnung auf. So z.B. als der vom Gericht geladene und eigentlich als Belastungszeuge vorgesehene Judaistik-Professor die Authentizität der von Reitz verwendeten Zitate bestätigt. Fast schon verzweifelt wendet der Verhandelnde Richter ein, die Kammer habe sich selbst einen Talmud besorgt und könne die Zitate nicht finden. Dies sei nicht ungewöhnlich, es gäbe auch einen Talmud für Nichtjuden, in dem verschiedene Dinge nicht drinstünden, so der Experte. Auch die Behauptung des Gerichtes, es handele sich ja schließlich um jahrhundertealte Richtlinien, die heute kaum noch ihre einstige Bedeutung hätten, widerlegt der Sachverständige und sagt aus, daß der Talmud auch heute noch für gläubige Juden (und das sind nunmal die, die in die Synagoge gehen) verbindliche Lehre sei.

Aber es nutze alles nichts, unter Einbeziehung einer anderen Strafe wurde Axel Reitz zu 2 Jahren und 9 Monaten Haft verurteilt und als die Revision kürzlich verworfen wurde, war die Ladung zum Haftantritt nur noch eine Frage der Zeit.

Wer Axel Reitz schreiben will, kann dies gerne tun:
Axel Reitz, JVA-Attendorn, Biggeweg 5 – 7, 57439 Attendorn, auch hat Axel eine Botschaft an die Kameraden gerichtet, die Ihr unter: www.ab-west.net abrufen könnt.

Thomas Brehl

Siehe auch
Altermedia 12.09.2005

Altermedia 11.09.2005

Tags: Allgemeines

28 responses so far ↓

  • 1 Gerd // Jul 28, 2006 at 13:06

    Laut Indymedia sitzt Axel Reitz im offenen Vollzug. Was ist an dieser Meldung dran? Dies interessiert mich bezüglich der Höhe der insgesamten Haftstrafe von 2 Jahren und 9 Monaten. Wenn dies so wäre, würde mich dies schon verwundern.

  • 2 Worch // Jul 28, 2006 at 13:39

    @ Gerd:

    Erstens würde ich nicht alles glauben, was “Indymedia” berichtet. Und zweitens könntest du vielleicht mal den Link einstellen; ich habe auf “Indymedia” nämlich keinen Bericht über Axels Haftantritt oder die Natur der Anstalt, in der er zur Zeit einsitzt, gefunden…. Und drittens scheint es dir an eigener vollzuglicher Erfahrung zu mangeln, sonst wäre dir möglicherweise bekannt, daß sogenannte “Selbststeller” häufig in den offenen Vollzug eingewiesen werden. Bei einem sogenannten “Selbststeller” geht man üblicherweise nicht von Fluchtgefahr aus; wäre irgendwie ja auch ganz schön unlogisch, sich selbst zum Haftantritt zu stellen und dann eine Einweisung in den offenen Vollzug zur Flucht zu benutzen….

    Grüße
    Christian Worch

    Kleines post scriptum,
    ein Abriß meiner vollzuglichen “Karriere”,
    wenn es dich oder sonstwen interessiert:
    März/April 1979, sechs Wochen U-Haft, Kiel; Verfahren wurde später eingestellt, ich bekam Haftentschädigung.
    März 1980 bis März 1983: Drei Jahre, die ersten elf Monate Untersuchungsgefängnis, dann zwei Jahre Hochsicherheitstrakt, die letzten sechs Wochen Normalvollzug mit Urlaubsberechtigung; Vollverbüßung, anschließende Führungsaufsicht.
    März/April 1985: sechs Wochen U-Haft, Lüneburg; nach Urteilsspruch Aufhebung des Haftbefehls und Entlassung, da “nur” zu vierzehn Monaten verurteilt.
    April 1986: Antrit der verbleibendenden zwölfeinhalb Monate aus dem Urteil des Landgerichts Lüneburg; geschlossener Vollzug in Lübeck; Entlassung nach zwei Dritteln.
    Februar 1996 bis November 1997, Hamburg-Fuhlsbüttel. Mit einem rechtskräftig gewordenen Urteil über zwei Jahre als “Selbststeller” eingerückt. Die Einweisungskommission wollte mich in den offenen Vollzug einweisen. Ich lehnte dies ab und saß in “Santa Fu”. Ab Dezember 1996 urlaubsberechtigt; vorzeitige Entlassung dreieinhalb Monate vor Strafende. (Eine Entlassung nach zwei Drittel - das wäre acht Monate vor Strafende gewesen - hatte ich abgelehnt.)

    Und nun noch ein kleines post-postscriptum:

    Warum habe ich mich Ende Februar 1996 eigentlich geweigert, mich in den offenen Vollzug einweisen zu lassen (was nur mit meiner Zustimmung möglich gewesen wäre, nicht gegen meinen Willen) und stattdessen erst mal acht Monate im geschlossenen Vollzug gesessen, bevor ich das erste Mal einen Urlaubsantrag gestellt habe? Und auch danach eine Überstellung in den offenen Vollzug dankend abgelehnt, obwohl die Anstalt meinen Haftplatz im geschlossenen gern freigehabt hätte? - Ich hätte es ja viel bequemer haben können, nicht wahr? - Nun, die Antwort ist höchst einfach, @ Gerd. Weil in unserem Kameradenkreis eine Menge Leute rumlaufen, die selbst nie im Knast gewesen sind, aber sich das Maul über andere zerreißen müssen, die ihrer Überzeugung wegen eingesperrt sind. Und zwar vorzugsweise hinter dem Rücken dieser anderen. Gerade solche Leute, die es “verwunderlich” gefunden hätten, wenn Christian Worch unmittelbar nach Haftantritt im offenen Vollzug gewesen wäre. Dorthin eingewiesen übrigens von dem selben Mann, der 1981 dafür verantwortlich war, daß ich rechtswidrig zwei Jahre nicht im Normalvollzug oder geschweige denn im offenen Vollzug war, sondern im Hochsicherheitstrakt. (Ich habe damals den Prozeß gegen das Vollzugsamt natürlich gewonnen…. Aber natürlich erst, nachdem ich die zwei Jahre im Trakt gesessen hatte. Herrgott, was solls, die H-Blocks von Long Kesh waren ein ganz anderes Ding als “unser” Trakt; also, sehen wir es mal locker….) - Aber wenn einer hinter deinem Rücken anfängt, Gerüchte zu streuen, oder einfach nur seiner “Verwunderung” Ausdruck verleiht, aus der dann andere begierig Gerüchte machen könnten, dann kommen schon mal solche unbequemen Entscheidungen heraus.

    Nochmals: Grüße
    Christian Worch

  • 3 Julius // Jul 28, 2006 at 13:45

    Verfügt Herr Reitz eigentlich über Internetanschluss im Knast?

  • 4 TodosAlemanesUnidos // Jul 28, 2006 at 14:07

    “Zwar lassen die Talmud-Zitate das Judentum tatsächlich in einem sehr ungünstigen Licht erscheinen, es muß aber doch eigentlich erlaubt sein, zur Einordnung einer religiösen oder auch politischen Gruppe aus deren eigenen Schriften zu zitieren.”

    “Den” Talmud gibt es nicht ! Deshalb kommt es auf das “wie” des Zitierens an - im Zorn (der Bürger) kann wohl kaum jemand richtig zitieren, denn das Neue Testament müßte ich täglich irgendeinem “Deutschen” um die Ohren schlagen. Allerdings ohne Einschreiten der Polizei. Diese schützt das Recht des GG Artikel 3, insb. 3.3.
    Spezifität dieses Artikels ist allerdings, daß der Beamte der Exekutive nicht unterscheiden kann, ob sich religiöses “Böses” oder “weltliches” Böses in der Larve der Glaubensfreiheit verbirgt.
    Was Staatsprinzipien und Glaubenssätze unterscheidet, ist ja die Gerichtsbarkeit. Im Staat kann nur auf das “weltliche” Böse zugegriffen werden, im Glauben hat Gott selbst den Zugriff auf das “religiöse” Böse.

    Die Verquickung des “religiösen” Bösen (gemeint hier die theologisierten Bereiche der Politik) mit weltlichem Recht sind der einzige Gefahrenpunkt, den das “Grundgesetz” der ehem. Bundesrepublik Deutschland mit Beitrittsländern “offenen Staatsschutz-Auges” erträgt, - weil nur den Glaubensangehörigen der Sharia bzw. der Mizvot anheimgestellt ist, die Grenzen in einem Rechtsstaat einzuhalten.

    Guter Glauben ist edel, Kontrolle anempfohlen.

  • 5 stefan // Jul 28, 2006 at 14:41

    Solidarität mit Kamerad Reitz!!! wer selber schon mal im Knast war der weiss das es kein Zuckerschlecken ist.Vor allem wegen Meinungsdelikten.Der Artikel auf Indymedia ist doch nur geschrieben worden um Unruhe zu stiften,und Kamerad Reitz in ein schlechtes Licht zu rücken. Solidarität ist eine Waffe.

  • 6 Rheinländer // Jul 28, 2006 at 14:49

    @ Julius

    Klar, im Knast haste auch ein eigenes Mobiltelefon zur freien Nutzung.

    —–

    Die Geschichte mit den Talmud-Zitaten mag strittig sein, aber als Reitz mit beispielsweise 300 oder 400 AO-Aufklebern in seiner Bude erwischt worden ist, war das nicht sonderlich schlau. Als Aktivist, der so sehr im Fadenkreuz des Staates steht, sollte man zumindest seine Bude “sauber” halten.

  • 7 Thomas Brehl // Jul 28, 2006 at 18:13

    @ Rheinländer

    Das mit den AO-Aufklebern war aber nun wirklich eine Jugendsünde aus seiner Anfangszeit. Ich habe mich auch mit 15 Jahren in den Stadtbus gesetzt und dabei offen den NS-Kampfruf gelesen, hat mich damals gar nicht interessiert und heute würde ich auch jedem jungen Kameraden davon abraten.

  • 8 Saad // Jul 28, 2006 at 20:19

    @Worch
    Das mit dem Selbststeller funbktioniert aber erst, wenn man weiß wo bzw. in welcher Anstalt man sich meden /selbststellen muss. Von daher Selbsteller = Offener Vollzug … ;-)

  • 9 stoiker // Jul 29, 2006 at 6:14

    Rheinländer

    Wenn die Büttel einen einlochen wollen, dann tun sie es, egal, ob sie bei Hausdurchsuchungen fündig wurden oder nicht. Verhaftungsgründe lassen sich leicht herbeilügen. Man verschwindet in dieser unserer Demokratie sogar für Jahre hinter Gittern, selbst wenn man überhaupt kein Verbrechen begangen hat, sondern lediglich als Sündenbock mißbraucht wird, siehe Mölln und Solingen. Und trotzdem schlafen die Leute von den Diensten gut.

  • 10 Herrmann // Jul 29, 2006 at 23:35

    Sollten Richter nicht unparteiisch/objektiv entscheiden? Mir draengt sich der Verdacht auf, dass einige Vertreter dieses Berufsstandes von “ausserhalb” bezahlt werden und in eben diesem Sinne ihre Urteile faellen.

  • 11 Reinhard // Jul 30, 2006 at 0:22

    “Reitz, der schon 1996 als damals 13jähriger, erste Kontakte zum Nationalen Widerstand knüpfte, kann also bereits als 23jähriger auf eine 10jährige Dienstzeit zurückblicken, in der alle Höhen und Tiefen des politischen Widerstandes durchlebte.”

    Diese Höhen hätte ich gerne mal erläutert bekommen. Ist ja nicht so das ich in dieser Zeit im Ausland verweilt hätte, aber anscheinend gehen die Höhen an einem bundesrepuplikanischen Einwohner irgendwie unvernommen vorbei.

  • 12 Dike // Jul 30, 2006 at 1:10

    @ Rheinländer

    Wat denn nu? Mobiltelefon und Internetzverbindung im Knast??? War ja wohl n’Scherz, oder wie soll man das auffassen?

  • 13 bildad // Jul 30, 2006 at 1:50

    “Verfügt Herr Reitz eigentlich über Internetanschluss im Knast? ”

    @Julius

    Ich schätz das mal als Naiviät und nicht als 1.Aprilfrage ein.
    Ich war nur einmal in Gesinnungshaft in DÖ , schon einige Jahre her, damals gab es noch kein Internet oder auch Handys, aber ich wurde immer zum Golfplatz ausgeführt um mein Handicap zu verbessern.

  • 14 Worch // Jul 30, 2006 at 9:41

    @ bildad:

    KEIN Scherz ist der Umstand, daß “Santa Fu” einen eigenen Tennisplatz hat. Allerdings innerhalb der Mauern, aus Sicherheitsgründen… Für einen Golfplatz ist das Gelände nicht groß genug. Wegen der umliegenden Wohnbebauung kann es auch nicht erweitert werden….

    @ Dike:

    Natürlich ist es ein schlechter Scherz. Sogar im offenen Vollzug sind Handys verboten. Was nicht heißt, daß nicht einige Gefangene welche einschmuggeln und illegal betreiben. Was, wenn sie erwischt werden, zu Disziplinarmaßnahmen führen würde, möglicherweise auch zur Verlegung in den geschlossenen Vollzug. - Ich habe in meinen Haftzeiten keine Handys eingeschmuggelt, sondern Bücher. Und bin nie erwischt worden. Was aber auch egal gewesen wäre - es war linke Literatur, und dagegen hätte die Anstaltsleitung nix gesagt. Mit “Mein Kampf” hätte das zweifellos anders ausgesehen. - Gewöhnliche Telefone können im Gefängnis benutzt werden, auch im geschlossenen Vollzug; wie häufig, ist von Anstalt zu Anstalt verschieden. (Hamburg ist in der Beziehung sehr liberal, Bayern nicht.) Natürlich hat die Anstaltsleitung die Möglichkeit mitzuhören. Daß man in Hamburg ein paar Stunden täglich telefonieren kann, wenn man will, hat allerdings auch seine Schattenseiten - manchmal streiten die Knackis sich um die vergleichsweise wenigen Apparate. Während meiner Haftzeit wurde bei so einer Gelegenheit ein deutscher Gefangener von einem kurdischen Drogendealer erschlagen. Hab’ ich mir aber nie Sorgen drüber gemacht. Erstens bin ich nicht der Mann, der einfach mal so erschlagen wird. Und zweitens hatte ich gute Verbindungen zu den Jungs von der PKK, hatte zwei von ihren Bossen ein wenig bei ihren Streitigkeiten mit Behörden und Gerichten geholfen. Die PKK kontrolliert den Drogenhandel, und deshalb hätte keiner von den Kurden sich getraut, mich schief anzuschauen, geschweige denn anzufassen…

    Es ist schon ganz interessant, was in Gefängnissen so passiert. Läßt sich aber nicht mit dem vergleichen, was man von den USA her kennt, wo gerade erst ein paar Bosse der “Aryan Brotherhood” wegen etlicher in verschiedenen Gefängnissen begangener Morde oder Mordversuche verurteilt worden sind. - Wenngleich die rassische Durchmischung deutscher Gefängnisse sich bald mit der amerikanischer messen kann….

    Grüße
    Christian Worch

  • 15 Worch // Jul 30, 2006 at 9:43

    @ Reinhard:

    Wer immer nur in die Tiefe schaut, verliert den Blick für Höhen, nicht wahr? Ich hoffe für dich, du bist schwindelfrei; nicht daß dich eines Tages der Ruf der Tiefe ereilt.

    Grüße
    Christian Worch

  • 16 bacardi // Jul 30, 2006 at 17:07

    Bezeichnend ist doch das der VOM GERICHT geladene Judaistik-Professor die Authentizität der von Reitz verwendeten Zitate, sowie deren Verbindlichkeit für gläubige Juden dem entsetzten Richter bestätigte.

    Und das Thema war schließlich die Finanzierung einer Synagoge durch Steuermittel ( Steuern ist das Geld, was der Staat seinen “Bürgern” wegnimmt, um es eigenen Gelüsten folgend, zu verbraten).
    Auch in dieser Synagoge wird dann also vermutlich der Talmud ein Thema sein. Ein für Juden verbindliches Regelwerk, dessen Inhalt nach Meinung u.a. des Bochumer Landgerichts zum Teil volksverhetzenden Charakter hat.

    Aber wer, außer den Auserwählten, weiß schon wirklich was in Synagogen so abgeht.

    ______________________________

    @C.Worch

    falls noch von Interesse, hier der Verweis zu dem Artikel einer virtuellen “antifa-ruhr” auf indymedia:

    http://de.indymedia.org/2006/07/153321.shtml

  • 17 Thomas Brehl // Jul 30, 2006 at 18:00

    @ Reinhard

    Du kennst die Höhen im politischen Widerstandskampf nicht? Dann kennst Du den gesamten Widerstand nicht und seinen schweren Kampf gegen die unerträglichen Zustände in Deutschland. Scheinst auch ein Mann der Theorie zu sein, dann laß´ Dir die Praxis erklären:

    Grundlose Festnahmen, Haussuchungen, Attacken des politischen Gegnerns, Verbote, Geld- oder Haftstrafen… das alles sind die Tiefen des politischen Widerstandes.

    Geglückte Demos, Verteilaktionen, Zustimmung bei der Bevölkerung, positive Erlebnisse im Bereich der Kameradschaft, ein gewonnenes Verfahren, die Durchsetzung des Domonstrationsrechtes, die Rede eines Ritterkreuzträgers, das Lob für eine eigene Rede oder einfach eine rundherum geglückte Veranstaltung ohne Störung durch Polizei oder Kommune, das sind die Höhen in diesem politischen Ringen.

    Und all das hat der relativ junge Axel Reitz bereits durchlebt, jetzt kapiert?

  • 18 Dike // Jul 30, 2006 at 22:25

    @ Christian Worch

    “Gewöhnliche Telefone können im Gefängnis benutzt werden, auch im geschlossenen Vollzug; wie häufig, ist von Anstalt zu Anstalt verschieden.”

    Im Gegensatz zu Axel Reitz, darf Germar Rudolf (JVA-Stammheim) weder Telefonanrufe empfangen, noch tätigen. Besuch kann er zweimal pro Monat je eine halbe Stunde erhalten. Drei Pakete im Jahr. Bücher und Musik-CDs dürfen ihm (nur über den Handel) geschickt werden. Briefe darf Germar unbegrenzt erhalten. Diese werden zensiert und dauern im Durchschnitt 4-6 Wochen hin und her.

    Wie lauten die Bedingenen/Beschränkungen für Axel Reitz?

    Nachdem A.R. das Zitieren des Talmuds zum Verhängnis wurde (darauf haben die Häscher wohl nur gewartet und es ist m.E. erstaunlich, daß ein Widerstandskämpfer vom Format eines Axel Reitz, außer Betracht ließ, daß das Zitieren daraus für deutsche Nichtjuden strafbar ist.

    Wenn A.R. Bücher im Knast erhalten darf, erlaube ich mir nachflogende Empfehlung:

    Israel Shahak

    “Jüdische Religion,
    Jüdische Geschichte

    Aus dem Inhalt:

    1- Israel - ein Utopia für Auserwählte?

    2- Vorurteile und Verfälschungen

    3- Orthodoxie und Interpretation

    4- Die Bürde der Geschichte

    5- Gesetze gegen Nichtjuden

    6- Politische Konsequenzen

    Die Vita von Israel Shahak”

    Das Buch ist in der BRD im Handel erhältlich, kann aber auch hier (für interessierte Leser) abgerufen werden:

    http://www.abbc2.com/historia/shahak/german.htm

  • 19 Worch // Jul 31, 2006 at 10:36

    @ Dike:

    Telefonanrufe dürfen in keinem Gefängnis empfangen werden, ausgenommen möglicherweise in Fällen schwerwiegender familiärer Nachrichten wie Todesfällen engster Angehöriger. Ansonsten sind die Möglichkeiten, ausgehende Gespräche zu führen, von Anstalt zu Anstalt höchst unterschiedlich gehandhabt; das ergibt sich auch aus meinem Beitrag, wenn man genau liest. Allgemein ist das Thema im Strafvollzugsgesetz (StVollzG) geregelt. Die Durchsetzung der darin festgeschriebenen Rechte der Gefangenen ist allerdings in den Haftanstalten von Flächenländern und vor allem im Süden der Republik erheblich schwieriger als beispielsweise in Stadtstaaten wie Hamburg, Berlin oder Bremen.

    Die Modalitäten des Vollzuges von Axel Reitz sind mir bisher nicht bekannt.

    Grüße
    Christian Worch

  • 20 Dike // Jul 31, 2006 at 11:33

    @ Christian Worch

    “Die Modalitäten des Vollzuges von Axel Reitz sind mir bisher nicht bekannt.”

    Darum ging’s mir hauptsächlich. Danke soweit.
    Noch eine Frage: Wird die Briefpost in den br JVA durchgängig zensiert, oder wird auch dieser Aspekt “von Anstalt zu Anstalt unterschiedlich gehandhabt”?

  • 21 Worch // Jul 31, 2006 at 12:58

    @ Dike:

    Auch das ist unterschiedlich. In manchen Haftanstalten findet nur eine sogenannte “Sichtkontrolle” der eingehenden Post statt, um festzustellen, ob sich möglicherweise Bargeld oder sonstige verbotene Dinge darin befinden. Andere Anstalten lesen ein- und ausgehende Post stichprobenartig mit, wieder andere jede Zeile, jedes Wort. Je nach Urteilsgrund und möglichen anderen Faktoren kann es auch in ein und der selben Anstalt passieren, daß die Post einiger Gefangener gar nicht oder allenfalls stichprobenartig mitgelesen wird, die anderer mit äußerster Gründlichkeit. Die Betroffenen erfahren das in der Regel nicht. (Außer natürlich, wenn ein- oder ausgehende Briefe angehalten beziehungsweise ohne Aushändigung zu ihrer Habe genommen werden. Oder gar bei der Staatsanwaltschaft landen.) Hier gilt auch nicht der “Gleichbehandlungsgrundsatz”, sondern dies ist der Entscheidung der Anstalt oder einzelner zuständiger Beamter überlassen. Es kann also willkürlich gehandhabt werden.

    Grüße
    Christian Worch

  • 22 Dike // Jul 31, 2006 at 15:21

    @ Christian Worch

    Aha. Ist klar soweit.
    Besten Dank !
    Gruß
    Dike

  • 23 TodosAlemanesUnidos // Jul 31, 2006 at 17:56

    @ bacardi:

    “Aber wer, außer den Auserwählten, weiß schon wirklich was in Synagogen so abgeht.”

    Das kann man Ihnen beantworten:

    ” Es geht aber nicht darum, was er sagt, sondern was er denkt, und was viele andere Leute denken. ”
    (M. Blumenthal, Direktor jud. Museum Berlin und ehem. US-Finanzminister unter J. Carter) über Hohmann und Möllemann im Interview der Net-zeitung vom 14.11.2003 (Für dieses Deutschland …”)

  • 24 Thomas Brehl // Jul 31, 2006 at 19:53

    @ Dike

    Bitte eines nicht vergessen: Germar Rudolf hat sich der Inhaftierung durch Flucht entzogen (ich bewerte das nicht und schon gar nicht negativ, ich stelle das nur fest) und Axel Reitz ist Selbststeller. Das spielt im Zusammenhang mit jeglicher Art der Lockerungen und Vergünstigungen immer eine große Rolle.

    Auch ich warte noch auf Axels ersten Brief aus der Haft, dann wissen wir mehr über seine Haftbedingungen und ich bin gerne bereit, diese dann auch öffentlich zu machen.

    Sofern Du allerdings durch die Formulierung “…Widerstandskämpfer vom Format eines Axel Reitz” den Eindruck zu erwecken versuchst, Axel habe wissen müssen, daß ihn ein solches Zitat für Jahre in den Knast bringt, dann bist Du mit den Meinungsknebelungsparagraphen nicht richtig vertraut. Das Recht der freien Meinungsäußerung wird ganz bewußt durch völlig schwammige und beliebig interpretierbare Gummiparagraphen eingeschränkt, sodaß jede Rede im “freiesten Staat deutscher Geschichte” zum unkalkulierbaren Risiko wird.

    Axel Reitz hätte also nur eines machen können: Gar nicht reden! Das aber kann man von einem engagierten Regimekritiker und Freiheitskämpfer beim besten Willen nicht erwarten oder gar fordern.

  • 25 TodesAlemanesUnidos // Aug 2, 2006 at 18:42

    @ Th. Brehl

    “.. Gar nicht reden! …”
    Eingeschränkt richtig, Herr Brehl.
    Reden immer - die Frage ist nur, WANN - und WIE. Ob ein vorhergehendes Sachstudium nicht angebrachter wäre, gerade wegen der “Gummiparagraphen” …
    http://www.jewish-forum.de/showtopic.php?threadid=1809&pagenum=2
    Sehr lesenswert und hinweisreich.

  • 26 Reinhard // Aug 4, 2006 at 22:27

    @Thomas Brehl

    Ah so, ich dachte doch tatsächlich Nationaler Widerstand hätte irgendwas mit dem deutschen Volk zu tun.
    Natürlich ist es ein gewonnes Verfahren ein grandioses Ergebnis.
    Nur eben schert das weder den Hartz Empfänger, die 14 000 000 Menschen mit Migrationshintergrund oder das globale Kapital das irgend etwas.

  • 27 Reinhard // Aug 4, 2006 at 22:33

    “Und all das hat der relativ junge Axel Reitz bereits durchlebt, jetzt kapiert? ”

    Nein! Mir ging es bei dem schwülstigen Text nicht um Axel Reitz.
    Sondern darum das da behauptet wurde, er hat alle Höhen und Tiefen des nationalen Widerstandes erlebt.
    Diese Aussage mag eine Realitätsbeschreibung sein (oder doch nicht?). Wenn das allerdings die Höhen sind, sollten sich alle Fragen, die auch nur drei Monate länger dabei sind, ob sie in den letzten jahren nicht nur Scheisse gebaut haben.

  • 28 Worch // Aug 5, 2006 at 14:22

    @Reinhard:

    Aus der Sicht eines Mannes, der sich selbst bezichtigt, Spießer zu sein, mag das eine berechtigte Frage sein. Aber mit der Parole “Ruhe ist die erste Bürgerpflicht” können die herrschenden Verhältnisse noch ein paar Generationen so bleiben.

    Grüße
    Christian Worch

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