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Übers Ziel hinausgeschossen? (25.10.08)

October 25th, 2008 · Post your comment (7 Comments)

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Mäßige Begeisterung über Caffiers

Lorenz Caffier

Gesinnungs-TÜV

in Mecklenburg-Vorpommern

Schwerin / Mecklenburg: Wie gestern bereits berichtet, plant der frühere LPG-Vorsitzende und gegenwärtige Landesinnenminister von Mecklenburg-Vorpommern, Lorenz Caffier (CDU), eine neue Kommunalgesetzgebung, in der u. a. vorgesehen ist, dass politisch missliebige Kandidaten für Bürgermeister- und Landratsposten geheimdienstlich durchleuchtet werden, um Wahlausschüssen mit dem gewonnenen Material Gelegenheit zu geben, solche Kandidaten von der Wahl auszuschließen.

In der OSTSEE-ZEITUNG hieß es dazu gestern: „Fortan können fragwürdige Bewerber vom Verfassungsschutz durchleuchtet werden. Die Änderungen sollen den Wahlausschüssen die Legitimation geben, sich bei Zweifeln über die Verfassungstreue einzelner Bewerber durch die Landräte und den Innenminister beraten zu lassen, um sie gegebenenfalls abzulehnen. Im Unterschied zu den Wahlkommissionen dürfen beide Behörden beim Verfassungsschutz Auskünfte über die Bewerber einholen – und diese weitergeben.
Der Verfassungsschutz gibt somit nicht nur Einblick in seine gesammelten Geheimdienst-Fakten, sondern zugleich eine “bewertende Empfehlung” ab, stellt eine Ministeriums-Sprecherin klar. …“


Bislang begnügte man sich in den Wahlausschüssen mit einem formellen Lippenbekenntnis zur Demokratie, dass inzwischen alle Wahlkandidaten ablegen müssen, eingeschaltet soll der Verfassungsschutz nur dann werden, wenn man Zweifel an der Verfassungstreue des Kandidaten hat – mit anderen Worten immer dann, wenn eine Partei antritt, die der jeweiligen Landesregierung nicht wohlgefällig ist – was, und das sollte man an dieser Stelle nicht vergessen, vielleicht nicht immer die NPD sein muß.
Um dem Verfassungsschutz ausreichend Zeit zur Durchleuchtung unliebsamer Kandidaten zu geben, wird die Überprüfungszeit der Wahlkandidaten von acht auf 21 Tage verlängert.

Caffier dürfte es mit diesen Plänen wieder einmal gelungen sein, einen nahtlosen geistigen Übergang von seiner Zeit christdemokratische Blockflörte in den Reihen der Nationalen Front aus DDR-Tagen zum politischen Möchtegern-Großinquisitor in unseren Tagen zu schlagen. So war es bekanntlich auch zu DDR-Zeiten üblich, mögliche Systemkritiker gleich von vornherein bei Wahlen auszugrenzen. Manche Schweine – natürlich nur rein sinnbildlich gesehen – erkennt man eben nicht nur am Gang, sondern auch an ihrem politischen Tun.

Sinnigerweise stoßen die Pläne Caffiers bei seinen früheren Herren und Meistern unter den SED-Nachfolgern keineswegs auf ungeteilte Zustimmung. So bemerkte PDS-Landeschef Peter Ritter, dass Geheimdiensterkenntnisse auf diese Weise in der Öffentlichkeit breitgetreten würden, denn: „Das wäre völlig neu – der Verfassungsschutz betreibt Öffentlichkeitsarbeit. Alle Gremien, die für den Verfassungsschutz zuständig sind, tagen hochgeheim. Mir ist unklar, wie das praktisch umgesetzt werden soll.”
Dabei wäre dies unseres Erachtens noch das geringste Übel, denn für gewöhnlich machen rechte Kandidaten keinen Hehl aus ihrer politischen Gesinnung, so dass man eigentlich nicht so recht weiß, was für brisante geheimdienstliche Erkenntnisse man eigentlich an die Wahlausschüsse weitergeben will. So genügt es doch eigentlich kurz und bündig zu sagen, dass man die und die Kandidaten nicht haben wolle, ebenso wie in alten Zeiten.*

*Nun,Herr Caffier kennt sich ja aus, darf ihn aber deshalb jedermann im Lande als „Provinz-Mielke“ oder gar „Möchtegern-Himmler“ bezeichnen? – Wir meinen: Nein, denn das wäre ethisch – und rechtlich – nicht vertretbar – und zum anderen auch eine Zumutung für die Manen der beiden eben genannten Zeitgenossen, die vielleicht aufgrund ihres nicht immer ehrenwerten Erdenwandels mit Sicherheit dies und jenes, aber mit Gewissheit nicht DAS verdient haben.
Wir werden daher mit grimmiger und politisch völlig korrekter Entschlossenheit gegen all die in die Schranken treten, die sich erdreisten, mit solchen Vergleichen Herrn Caffier, der im Übrigen natürlich ein ehrenwerter, nur seine Bürgerpflicht tuender Minister ist und selbstverständlich ganz und gar kein „Kaffernlori“ – (ts, ts, ts, wie kommen manche Leute überhaupt nur auf so etwas Perfides und Abgeschmacktes), mit Himmler und Mielke auf eine Stufe heben zu wollen.
Unsere in breitesten Kreisen zu Recht geradezu sprichwörtliche Güte und Menschenfreundlichkeit ist schließlich auch nicht unermesslich. – Die Schriftleitung

Zurückhaltend in der Würdigung von Caffiers neuester Glanzleistung ist auch das frühere SED-Bezirksorgan und jetzt in „unabhängig“ machende Springer-Blatt OSTSEE-ZEITUNG. Dort heißt es in einem Kommentar über das geplante Gesetz skeptisch: „…Die Nazis nutzen die Ängste der Menschen für ihren eigenen Erfolg schamlos aus. Sie deshalb als Kandidaten bei Wahlen auszuschließen – dieser Weg klingt irgendwie verlockend, aber auch zu simpel, als dass er Erfolg versprechend sein könnte“ und „Zum Grundgesetz gehört aber auch das passive Wahlrecht. Das heißt: Jeder Staatsbürger darf sich als Kandidat aufstellen lassen. Jeder! An dieser Stelle könnte der Innenminister übers Ziel hinausschießen.“

Doch nicht nur aus der PDS und deren früheren Parteiorgan kommt Widerspruch, auch der frühere Vizepräsident des Landesverfassungsgerichtes; Helmut Wolf, gibt sich etwas hin- und hergerissen, so meinte er: „Politisch begrüße ich das Vorhaben, rein juristisch kriege ich aber kalte Füße, wenn ein bestimmter Personenkreis schon im Vorfeld von der Wahl ausgeschlossen wird.”
Wenig glücklich ist auch Städte- und Gemeinderatsexperte Klaus-Michael Glaser, der sich in weiser Voraussicht schon darum besorgt, dass die von dieser Gesetzgebung betroffenen Leute klagen werden und dass man dann als Gemeindewahlleiter faktisch allein da stünde.

Besorgnisse die Caffier jedoch mit lässiger Handbewegung beiseite schiebt, so verspricht er, dass man die Gemeindewahlleiter keineswegs allein lassen wolle und dass man das Gesetz im November von Landtag absegnen lassen wolle. Das Landeskabinett hat bereits einstimmig dafür votiert. Begeisterte Zustimmung kommt auch aus den Reihen der SPD, obwohl das Vorgehen gegen politisch Andersdenkende gerade dort Erinnerungen an die frühere Sozialistengesetzgebung Bismarcks erwecken müsste, so meinte SPD-Landtagsfraktionsvize Heinz Müller: „Feinde der Demokratie haben in wichtigen Ämtern unseres demokratisch verfassten Staates nichts zu suchen.”

Ein Vokabular, dass man sich merken sollte, wenn die SPD wieder einmal Krokodilstränen über die Verfolgung oppositioneller Politiker in gewissen Ländern Afrikas oder Asiens vergießen sollte.

Siehe auch
Ostsee-Zeitung 24.10.08

Schweriner Volkszeitung 24.10.08

Ostsee-Zeitung Kommentar 24.10.08

Anhang: Über eine Diskussion zum Thema “Wie wehrhaft sollte Demokratie sein? Über den Umgang mit Gegnern der Demokratie” in Greifswald, die letztlich in ein Spektakel typisch demokratischen Parteigezänks ausartete siehe hier.



Tags: Allgemeines

7 responses so far ↓

  • 1 Delstop // Oct 25, 2008 at 18:22

    Wir können doch gleich neben dem passiven auch das aktive Wahlrecht einschränken.
    Jeder Wähler bekommt erst eine Einladung zur Wahl, wenn er vom Verfassungsschmutz überprüft wurde und einen Wisch unterschreibt, dass er nur die vom System für gut befundenen Parteien wählt. Um dies zu überprüfen, werden Wahlcomputer eingeführt. So kann genau überprüft werden, ob jemand die falsche Partei oder Person wählt.

  • 2 Steinmeier // Oct 25, 2008 at 18:52

    @ Delstop

    Die Bundesregierung begrüßt Ihre hilfreiche Anregung.

    Ich selbst hatte ja zum Schutz der demokratischen Ordnung und des friedlichen Zusammenlebens der Menschen bereits am 28. April diesen Jahres um 18:59 Uhr ganz ähnliche Maßnahmen als Teoil des European Mainstreaming angedacht.

    http://de.altermedia.info/general/hurra-wir-haben-demokratie-280408_14008.html#comment-270825

  • 3 Lina // Oct 25, 2008 at 20:43

    Das glaube ich gern, daß das Namenschamäleon über den “Gesetzvorschlag” der Landesregierung nicht so arg erfreut ist.

    Die nächsten könnten nämlich sie selbst sein.

  • 4 Freibeuter // Oct 25, 2008 at 22:21

    Caffier ehemaliger LPG-Apparatschik ? Na, dann wundert mich dieser Vorschlag, der stark nach “Tscheka” riecht, überhaupt nicht.

    Ab nach Workuta in den GULAG wegen Dummheit, Alt-Genosse Caffier ! : Wer zu spät kommt, den soll das Leben bekanntlich (angemessen) strafen !

  • 5 Axel Heinzmann // Oct 26, 2008 at 13:00

    Diese Demokröten zerstören hemmungslos alle demokratischen und freiheitlichen und rechtsstaatlichen Errungenschaften der Menschheit bzw. Deutschlands, man denke nur an 1848! Und werfen uns vor, die Ewiggestrigen zu sein bzw. nichts aus der Geschichte gelernt zu haben. Ob Caffier mit seinen kryptokommunistischen Frechheiten durchkommt, hängt von den zuständigen Richtern ab: Wenn das auch schon alles so linke Säcke sind? Hier in Baden-Württemberg ist die Rechtslage jedenfalls so, daß Verfassungstreue erst geprüft werden soll, wenn man tatsächlich als Bürgermeister oder Landrat gewählt worden wäre. Entsprechende Attacken von links wie auch der CDU bei meinen Bürgermeisterkandidaturen
    scheiterten so. Aber das ist schon einige Jahre her und diese BRD ist nicht besser geworden!!!
    heinzmann.axel@web.de

  • 6 BdU // Oct 27, 2008 at 10:38

    “Politisch begrüße ich das Vorhaben, rein juristisch kriege ich aber kalte Füße, wenn ein bestimmter Personenkreis schon im Vorfeld von der Wahl ausgeschlossen wird.”

    Ach Gottchen, “kalte Füße” kriegt er also nur bei einem Generalangriff auf die primitivsten Grundrechte und Prinzipien der FDGO. Und wenn politisch mißliebige Bürger von der WAHL ausgeschlossen werden sollen, dann stimmt er zumindest POLITISCH zu? Politische Zustimmung zu einer De-Facto Abschaffung der Demokratie? Denn nichts anderes liegt vor, wenn die Machthabenden ihre Macht mißbrauchen um die Opposition von den Wahlen auszuschließen. Wieso erläßt man nicht einfach gleich ein knappes Bundesparteiengesetz:

    §1. In der Bundesrepublik Deutschland bestehen als einzige zugelassene Parteien die Parteien des demokratischen Blocks. (CDU/CSU, SPD, FDP, Grüne und Linke)

    §2. Wer es unternimmt den organisatorischen Zusammenhalt einer anderen politischen Partei aufrecht zu erhalten oder eine neue politische Partei zu bilden, wird, sofern die Tat nicht nach anderen Vorschriften mit einer höheren Strafe bedroht ist, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft.

    Dann hat man wenigstens endlich klargestellt, wen der Bürger gefälligst zu wählen hat, kann die Mandate unter sich verteilen und der Bürger braucht sich nicht mehr mit Ankreuzen rumzuärgern, kann einfach die Kandidatenliste zusammenfalten und einwerfen.

    Panzerfäuste wären zumindest gegen derlei Gesochs sinnvoll, fährt es doch idR in gepanzerten Fahrzeugen herum.

  • 7 HansSachs // Oct 28, 2008 at 12:55

    Klein- und Grossschreibung beachten, ansonsten können wir deinen Kommentar hier nicht posten.

    Die Schriftleitung

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