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Unabhängige deutsche Gerichte ? (29.01.06)

15:55 · Post your comment (No Comments)

Folgendes Paradebeispiel der deutschen „Rechtsprechung“ ist uns jetzt wieder zu Ohren gekommen:
So griffen vor einiger Zeit 4-5 Linksfaschisten einen Kameraden an, mit der Absicht, diesen zusammenzuschlagen.
Jetzt wurden diese linken Gewalttäter dafür belohnt, indem der Angegriffene an die Gewalttäter 1000,- Euro „Solidaritätsspende“ zahlen soll.

Zum Tathergang erfuhren wir folgendes:
Der Kamerad besuchte vor 1 ½ Jahren das Wernigeröder Rathausfest. In einer Seitengasse lief er dann einer Handvoll linksfaschistischen Punks und Red-Skins über den Weg. Als diese den Kameraden erkannten, griffen sofort 4-5 von denen den Kameraden an. Sie hatten sich aber leider etwas verrechnet. Denn sie hatten nicht wie sonst üblich, mit 10 gegen einen angegriffen, sondern waren halt nur 4-5. (Vorm nächsten Angriff lieber nochmals nachzählen, ob Ihr auch wirklich eine 10 zu 1 Übermacht habt. Sofern man überhaupt zählen kann)

Und so verteidigte sich der Kamerad nach Leibeskräften, wobei die Linksfaschisten gewaltig was auf die Nase bekamen. Laut Strafgesetz nennt sich das wohl eindeutige Notwehr. Der Angriff konnte also erfolgreich abgewehrt werden. Könnte man nun meinen: Glück gehabt, daß es nur 4-5 waren, und die sich vorm Angriff verzählt hatten. Und damit erledigt der Fall.

Aber erledigt war der Fall noch lange nicht.
So kam kurz nach der Auseinandersetzung die Polizei. Diesen gegenüber gaben sich dann die Angreifer als angebliche „Opfer“ aus. Sie wollten der Polizei weismachen, daß einer alleine 4-5 Leute angegriffen haben soll.

Und so kam es nun, daß gegen den Kameraden Anklage wegen Körperverletzung erhoben wurde.
In der nun erfolgten Gerichtsverhandlung wurden als erstes die „geschädigten“ Linksfaschisten angehört. („Geschädigt“ sind die aber höchstens im Kopf. Nur mal so nebenbei bemerkt). Dabei verstrickten sich diese immer wieder in Widersprüche. Ein ebenfalls vorgeladener Polizeibeamter sagte auch ganz andere Tatsachen aus, als das, was die Linksfaschisten geäußert haben.

Anschließend waren dann eigentlich noch 6 oder 7 unbeteiligte Zeugen vorgeladen, die keiner der beiden Seiten angehörten, aber an Ort und Stelle diesen ganzen Vorfall mehr oder weniger mit eigenen Augen gesehen haben.
Vielleicht hätten diese ja den Vorgang, wie oben geschildert, auch bestätigen können. Im gesamten hätte die Verhandlung also mit einem Freispruch für den Kameraden, und anschließender Anklage der Rotfaschisten enden müssen.

Aber die vorsitzende Richterin ließ diese anderen Zeugen nicht mehr vorsprechen! Statt dessen verkündete sie lieber gleich das Urteil, da sie trotz aller Widersprüche gleich den Aussagen der gewalttätigen Rotfaschisten glaubte!
Und so wurde der Kamerad dazu verurteilt, an die Angreifer insgesamt 1000,- Euro zu zahlen! Somit wurden die Angreifer für Ihre geplante, aber gescheiterte Gewalttat auch noch fürstlich belohnt!

Ist das „unabhängige“ Rechtsprechung?
So ist uns auch zu Ohren gekommen, daß besagte Richterin bisher jeden „Rechten“ verurteilt hatte, der vor ihr vor Gericht stand. Dabei sollen schon einige „zweifelhafte“ Urteile gefällt worden sein. (Laut Aussage einiger Betroffener).
So gibt es auch Gerüchte, daß wohl der Sohn der Richterin mal mit einem Skinhead eine tätliche Auseinandersetzung gehabt haben soll. (Wobei aber dieser Skinhead nachweislich kein aktiver Nationalist ist, sondern unpolitisch) Genaueres wissen wir darüber aber auch nicht, da wir ja mit unpolitischen Skinheads kaum bis keinen Kontakt haben.
Seit dem wird aber nun vermutet, daß sie nun generell auf alles was „Rechts“ ist, nicht mehr gut zu sprechen ist. Viele Menschen machen heutzutage ja den Fehler, und setzten generell unpolitische Skinheads mit „Rechten“ gleich.
Und diese Richterin wird nun sehr gern eingesetzt, wenn es gegen einen „Rechten“ geht. Ist das Zufall? Und eine „Befangenheit“ der Richterin gibt es natürlich auch nicht…;)

Zum Schluß stellt sich nun die Frage:
Wie wäre die Verhandlung ausgegangen, wenn sich der Kamerad nicht gewährt hätte, und sich zusammenschlagen lassen hätte? Würde uns nicht wundern, wenn er selbst dann noch verurteilt worden wäre.
Denn wer anfängt ist doch egal. Wer in der Übermacht ist, ist auch egal. Wer verletzt wird, ist auch egal. Das einzigste, was nicht egal ist, welche Meinung die Beteiligten haben. Und danach richtet sich scheinbar immer wieder das Urteil.

An die lieben „geschädigten“ Linksfaschisten:
Freut Euch nicht zu sehr über diesen Geldregen. Es werden eines Tages auch andere Zeiten kommen. Dann werden all diese „Gerichtsurteile“ genauestens unter die Lupe genommen und von einem wirklich unabhängigen Gericht wieder neu aufgerollt werden.
Dann werdet Ihr dieses Geld schön wieder zurückgeben und Euch selber als Beschuldigte verantworten dürfen.
Also versauft oder verkifft das Geld lieber nicht, und legt es statt dessen bis zum Rückzahlungstag lieber „auf die hohe Kante“.

* Irgendwie vermissen wir die Angabe, daß der Betroffene hier in die Berufung gegangen ist, oder will er den Fall so auf sich beruhen lassen. – Die Schriftleitung

Quelle: Nationaler Beobachter Wernigerode 28.01.06

Tags: Allgemeines

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