| Landgericht Itzehoe |
Itzehoe / Schleswig-Holstein: Wie der BLICK NACH RECHTS meldet, hat das Landgericht Itzehoe die Berufung des schleswig-holsteinischen NPD-Funktionärs Peter von der Born zurückgewiesen, der im November 2005 zu zehn Monaten Haft verurteilt worden war, weil er im Dezember 2004 am Selbstschutz einer NPD-Veranstaltung im holsteinischen Steinburg teilgenommen hatte. Das Versammlungslokal sowie Autos der Versammlungsteilnehmer waren seinerzeit von Antifaschisten mit Steinattacken angegriffen worden, ohne daß die Polizei ausreichend Kräfte vor Ort hatte, die in der Lage waren, diesen Angriff zurückzuschlagen. Die Versammlungsteilnehmer nahmen daraufhin ihr Notwehrrecht in Anspruch. Dabei zahlte es man den Angreifern mit gleicher Münze heim.
| Peter von der Born |
Im BLICK NACH RECHTS liest sich das freilich so:
„Im Dezember 2004 hatte der im Ordnerdienst der Partei tätige Kieler, der bereits mehrfach für die NPD bei Wahlen kandidierte, sich an einer Gewaltorgie beteiligt, bei der gegen eine Saalveranstaltung der NPD in der Gemeinde Steinburg protestierende Demonstranten in Selbstjustiz attackiert und verfolgt wurden. Von der Born verteilte dabei Tritte gegen eine Person. …“
In der offiziellen Pressemitteilung der Polizei vom 4. Dezember 2004 heißt es allerdings:
POL-IZ: Steinburg: Ausschreitungen bei NPD Wahlveranstaltung
04.12.2004 - 18:48 Uhr, Polizei Itzehoe [Pressemappe]
Itzehoe (ots) - Bei einer Wahlkampfauftaktveranstaltung der NPD in einem Lokal in Steinburg, Kreis Steinburg, kam es am 4. Dezember, gegen 15 Uhr zu Auseinandersetzungen mit Angehörigen der “Linken Szene”.
Um den Veranstaltungsort möglichst nicht bekanntwerden zu lassen, wurde das Lokal, in Absprache mit dem Veranstalter, lediglich durch einige zivile Beamte direkt bewacht.
Etwa gegen 15 Uhr tauchten dann plötzlich etwa 50 teilweise vermummte Personen vor dem Lokal auf und begannen Steine und Flaschen gegen das Veranstaltungsgebäude zu werfen. Während in der Nähe gelagerte größere Polizeieinheiten auf dem Weg waren, stürmten nun etliche der insgesamt etwa 80 Veranstaltungsteilnehmer mit Stühlen und Tabletts bewaffnet aus dem Lokal und stürzten sich auf die vermummte Gruppe. Es kam zu einer Schlägerei. Die zunächst zahlenmäßig stark unterlegenen zivilen Polizeibeamten konnten die Massenschlägerei nicht unterbinden. Erst nachdem ein Beamter zwei Signalschüsse aus seiner Dienstpistole abgab, ließen die Parteien voneinander ab und wurden dann von den eintreffenden Polizeibeamten in Gewahrsam genommen.
Nach einer Überprüfung konnten die Veranstaltungsteilnehmer wieder in das Lokal zurück. 47 Angehörige der linken Szene wurden zunächst vor Ort festgehalten und anschließend den Gewahrsamszellen der Polizei in Itzehoe und Elmshorn zugeführt.
Nach Beendigung der Veranstaltung gegen 18 Uhr wurden die Personen wieder entlassen.
Bei den Auseinandersetzungen wurde eine Scheibe des Lokals sowie einige Fahrzeuge der Veranstaltungsteilnehmer beschädigt. Verletzte, behandlungsbedürftige Personen waren nicht zu verzeichnen.
Entsprechende Anzeigen wegen Sachbeschädigung und Körperverletzung - auch gegen einige Veranstaltungsteilnehmer* - werden gefertigt.
ots-Originaltext: Polizei Itzehoe
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=52209
Rückfragen bitte an:
Polizei Itzehoe
PI Itzehoe, Pressestelle
Stefan Hinrichs
Telefon: 04821-602 207
Fax: 04821-602 204
Weiter heißt es dann im BLICK NACH RECHTS: „In dieser Angelegenheit wird das Landgericht auch noch die Berufungen von Stefan Köster, NPD-Landesvorsitzender in Mecklenburg-Vorpommern und dort gerade in den Landtag gewählt, sowie Ingo Stawitz, der dem Landesvorstand der Nationaldemokraten in Schleswig-Holstein angehört, verhandeln. Deshalb hat der Landtag von Schwerin direkt nach seiner konstituierenden Sitzung auch die Immunität Kösters aufgehoben.“
Hier vergißt man freilich hinzu zu fügen, daß die Immunitätsaufhebung auch mit den Stimmen der NPD-Fraktion, einschließlich Kösters, erfolgte, zumal es hier nicht den geringsten Grund gibt, sich hinter einer wie auch immer gearteten Immunität zu verstecken, liegt in diesem Fall doch absolut nichts vor, weshalb man sich genieren müßte.
Stawitz und Köster erhielten im Mai vor dem Amtsgericht in Itzehoe eine Bewährungsstrafe von acht Monaten sowie eine Auflage, zusätzlich 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten.
Siehe auch
Blick nach Rechts 26.10.06
Quelle: Störtebeker-Netz 27.10.06



6 responses so far ↓
1 Schörner // Oct 27, 2006 at 16:19
Deutlicher kann die Justiz gar nicht unter Beweis stellen, wie das Recht von immer mehr Richtern in der JRD mit Füssen getreten wird.
Aber macht nur weiter so, ihr schaufelt damit selbst das Grab dieses Regimes. Im Gegensatz zu totalitären Systemen, beruht seine Legitimation schließlich gerade auf dem Vorgaukeln von Freiheit und Rechtsstaatlichkeit.
Die Antwort wird sein: dann doch lieber Ordnung und Sicherheit und Arbeit, anstatt auf alles Positive verzichten zu müssen, nur weil es sich “Demokratie” nennt.
2 Schulle // Oct 27, 2006 at 19:01
Erst wenn das Deutsche Volk sich befreit ,vom System der Guthmenschen,dann wird Recht gesprochen.
3 Wadz // Oct 28, 2006 at 0:48
BLICK NACH RECHTS schrieb vom Landtag. Da stand auch nichts von anderen im Landtag vertretenen Parteien. Warum also sollte dort ein Hinweis auf die NPD erfolgen? Die ist doch eh nur mit ein paar Gestalten vertreten.
In den Fernsehaufnahmen zu den NPD-Verteidigungsmaßnahmen zu sehen ist, dass ein Mann (es soll sich dabei um Stefan Köster handeln) auf eine am Boden liegende Frau eintritt. Das sah ja nun nicht gerade nach Notwehr aus. Er, Ingo Stawitz und ein weiterer Mitangeklagter wurden jeweils zu 6 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung verurteilt.
In der Berufungsverhandlung wird sich sicher herausstellen mit welchen Waffen die am Boden liegende Frau den Stefan Köster bedrohte.
Es ist doch unerheblich, was diese Gurke in der Hand hatte, als sie an der Erde lag. Sie war unter dem Gesindel, das genügt. Mit gegangen, mitgefangen, mitgehangen. Mit Anhängern der Gegenseite hat sich man sich auch nicht so. Wenn es in diesem Zusammenhang etwas zu bedauern gibt, dann allenfalls, daß man bei dieser Steinewerferin nicht richtig zugetreten hat, dann würde sich dieser Prozeß wenigstens lohnen und mal abgesehen davon, schon erstaunlich wie emanzipationsfeindlich mancher Linker ist. Noch nichts von Gleichberechtigung gehört.
Schriftleitung Altermedia
4 PA // Oct 28, 2006 at 2:59
Das Deppenmagazin Der Spiegel (Online) hat wieder einmal einen besonders humorvollen Deppenartikel ins Netz gestellt:
“Weltweit halten repressive Regimes Dutzende Blogger und Onlinejournalisten fest. Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International veröffentlicht nun exemplarische Fälle von Internet-Autoren, die in Gefängnissen sitzen.
London - Der britische “Independent” zitiert Steve Ballinger von Amnesty International mit den Worten: “Menschen sind dafür eingesperrt worden, dass sie ihre Meinung in einer E-Mail oder auf einer Webseite geäußert haben. Seiten und Blogs sind dichtgemacht und Firewalls aufgebaut worden, um den Zugang zu Information zu sperren. Firmen haben Internet-Suchanfragen eingeschränkt, um Menschen davon abzuhalten, sich Informationen zu verschaffen, die ihre Regierungen ihnen vorenthalten wollen.”" (http://tinyurl.com/wjwqj)
Natürlich wird der Deppenstatus dieses Artikels nicht durch den Inhalt der Meldung bestimmt - der ja völlig zutreffend ist, wenn man etwa an die Masse der in der BRD und in Österreich inhaftierten Historiker und nationalen Netzpublizisten denkt - sondern von der Intention der Macher dieses Latrinenblattes, welche offensichtlich von einer Amöbenintelligenz ihrer Leser ausgehen. Anders kann man es sich wohl nicht erklären, wenn die Lügendreckschleuder Der Spiegel einerseits in so gut wie jeder Ausgabe deutsch-nationale Meinungsäußerungen am liebsten unterdrückt sehen möchte und andererseits die “Unterdrückung freier Meinungsäußerungen” in anderen Ländern beklagt. Dass die zurückgebliebene Intelligenz sogenannter Gutmenschen das Erkennen dieses Widerspruchs nicht erlaubt, wissen wir zur Genüge - und sehen es mit diesem exemplarischen Deppenartikel wieder einmal aufs trefflichste bestätigt.
5 Gernot // Oct 28, 2006 at 3:11
Hierbei sollte aber bedacht sein, daß sich die NPD nicht unnötig und im vorauseilendem Gehorsam von Gewalt grundsätzlich distanziert, sondern klarstellt, daß wo der Staat (als Ordnunsgfaktor) bürgerliche Rechte der Versammlungsfreiheit und der Meinungsfreiheit nicht mehr gewährleisten kann, wir als politische Aktivisten von unserem Notwehrrecht gebrauch machen.
6 stromerhannes // Oct 28, 2006 at 4:31
Einspruch, Revision einlegen… unter Hinweis auf den Status der “BRD”!
Medienwirksam… (sic.)
Freispruch für Peter!!!!
Bundesweit solllte dieses Schandurteil publiziert werden….
Leider ist es verboten, eine Gefangenenbefreiung durchzuführen…noch..!
Wegen diesem “Fall” ist es erforderlich, mit Waffen oder Stricken den Involvierten auf die Pelle zu rücken.
Selbstverständlich nur im Rahmen des Art.20 GG:
Mit Borm wird ein Popanz aufgebaut, der medienwirksam zur Schau gestellt wird!!!
Im Rahmen des völkischen Interesses muss allerorten ein Zeichen des Widerstandes gesetzt werden!
Vorschlag:
“Leichtigkeit des Verkehrs…” mit Leben erfüllen…anfänglich…! (Autobahnen/ Bundesstrassen)
Waffen und Stricke sind dann die Fortsetzung für den erforderlichen gelebten Widerstand…
NOTBRE§MSE!
st.
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