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Schwerin / Mecklenburg: Mit oben stehender, schon fast ein wenig „rechtsradikal“ anmutender Überschrift, warnt heute die OSTSEE-ZEITUNG vor den verstärkten Aktivitäten ausländischer Krimineller in Mecklenburg-Vorpommern. Die Zeitung beruft sich dabei auf die Erkenntnisse des Landeskriminalamtsdirektors Ingmar Weitemeier, der dazu erklärte: „Unsere Ermittlungen ergeben bei den Straftaten viel mehr als früher grenzüberschreitende Bezüge.“ Nach Weitemeier ist es vor allem der EU-Beitritt Polens, der Mecklenburg-Vorpommern zunehmend in den Sog internationaler Kriminalität führt.
So betont der LKA-Chef, daß inzwischen selbst einfache Autoeinbrüche teilweise auf das Konto ausländischer oder international tätiger Krimineller gehen würden, während die lockeren Kontrollen an den Grenzen die Beweglichkeit der Täter kaum einschränkt. Allerdings geht er davon aus, daß die Kriminalität in diesem Jahr nicht zugenommen habe. Für das Jahr 2004 waren in Mecklenburg-Vorpommern insgesamt 179.000 Straftaten registriert worden. Von diesen hatten 246 – laut Verfassungsschutz – „rechtsextremistischen“ Charakter. Von diesen 246 Straftaten wiederum waren 186 sogenannte „Propagandadelikte“, bei denen es sich vielfach um gewöhnliche Wand- und Straßenschmierereien handelt, die man aufgrund geänderter Zählweisen als „rechtsextrem“ registriert, obwohl in Wirklichkeit gar keine Täter dafür bekannt sind. Bei den übrigen handelt es sich in der Regel um gewöhnliche Meinungsdelikte, die nur in Deutschland oder Österreich strafbar sind.
Wir kommen also zu dem Schluß, daß das „rechtsextreme“ Straftatenaufkommen für das Jahr 2004 gemessen an der Gesamtstatistik etwa 0,14 Prozent beträgt. Was für eine Gefahr. Doch gehen wir ähnlich wie LKA-Chef Weitemeier, davon aus, daß auch diese Statistik sich in diesem Jahr nicht wesentlich verändert haben wird.
Überraschend ist diese Entwicklung freilich kaum. Nicht zuletzt von nationaler Seite wurde auf diese Folgen der Grenzöffnung immer wieder aufmerksam gemacht. Selbst zu DDR-Zeiten war man nach einigen Zeiten liberalisierten Grenzverkehrs, in denen das bloße Vorzeigen des Personalausweises zum Grenzübertritt genügt hatte, wieder zu den alten Methoden zurückgekehrt, nachdem man ähnliche Erfahrungen gesammelt hatte.
Siehe auch
Ostsee-Zeitung 28.12.05
Verfassungsschutzbericht für M-V 2004, S. 29-30
Quelle: Störtebeker-Netz 28.12.05



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