Im Monat März gibt es für die NPD zwei wichtige Entscheidungen. Am 11. März wird der XI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes über den Revisionsantrag der Sparkasse Leipzig entscheiden. Die hatte dem Landesverband Sachsen der NPD das Konto gekündigt. Das Oberlandesgericht Dresden hat die Kündigung aber als rechtswidrig bezeichnet und der Sparkasse aufgegeben, das NPD-Konto weiterzuführen.
Das wollten die Leipziger Bänker aber nicht gelten lassen und gingen in Revision zum Bundesgerichtshof.
Eine Woche später wird der zweite Senat des Bundesverfassungsgerichtes in dem Verbotsverfahren der Bundesregierung, des Bundestages und des Bundesrates eine Entscheidung verkünden. Sie werden entscheiden, ob und in welcher Weise das Verfahren weitergeführt wird.
Die Verbotsantragssteller sind nämlich über ihre eigenen Füße gestolpert. Sie ließen von ihren Spitzeln viele der Gründe provozieren, die dann als Beweise in den Anträgen wiederzufinden waren. Mit einem solchen Vorgehen konnte sich das höchste deutsche Gericht überhaupt nicht anfreunden und setzte das ganze Verfahren erst einmal aus.
Der NPD Parteivorstand hat schon vor Monaten beantragt, dass Verfahren durchzuführen. Er war sich sicher, daß die zusammengetragenen Verbotsgründe nicht standhalten würden und am Ende die Antragsteller auf der moralischen Anklagebank in Karlsruhe sitzen könnten. Immerhin ist mit den Verbotsanträgen versucht worden, diesem Staatwesen eine ganz andere Legitimität zu geben.



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