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Altermedia Deutschland – Störtebeker-Netz: In einer Zeit des Universalbetruges ist die Wahrheit zu sagen eine revolutionäre Tat (George Orwell)


Wie die Schweiz 64 Jahre nach Kriegsende den Nationalsozialismus besiegt (02.07.09)

July 2nd, 2009 · Post your comment (19 Comments)

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Bern: Nach dem Willen des Schweizer Nationalrates sollen künftig Symbole wie Hakenkreuz und Hitlergruß und andere NS-Symbolik verboten sein, weil sie angeblich rassistisch sind.
Dabei unterschlägt man freilich, wie auch in anderen Breiten Europas, dass es sich beim Hakenkreuz um ein Jahrtausende altes religiöses Symbol handelt, dass auch heute noch für viele Menschen religiöses Kultsymbol ist und zwar keineswegs wegen seiner zeitweiligen Mitbenutzung durch den deutschen Nationalsozialismus. Ähnlich verhält es sich mit dem sogenannten „Hitlergruß“, der im Grunde nichts weiter ist, als der Römische Gruß aus der Zeit der Cäsaren und der vermutlich noch älter ist. Will man diese Epochen jetzt posthum vielleicht vorsichtshalber auch noch unter Faschismus- oder Naziverdacht stellen? Und was geschieht, wenn man einen Bekannten auf der Straße trifft und ihm mit der rechten Hand zuwinkt und dabei statt „Heil“, nur „Hallo“ sagt?

Im Schweizer TAGESANZEIGER heißt es dazu:
„…Der Bundesrat erachtet die Ausgestaltung der neuen Strafnorm als Übertretung mit Bussenfolge als angemessen. Damit könne die neue Norm ihre präventive Wirkung entfalten. Zudem könnten die Behörden einschreiten, ohne dass die Betroffenen unverhältnismässig angeprangert würden. Ziel ist die Abkehr von der Szene.
Die Vorlage geht zurück auf eine Motion der Rechtskommission des Nationalrats aus dem Jahr 2004. Damals beauftragte die Kommission den Bundesrat, dem Parlament «möglichst schnell» eine Vorlage über Massnahmen zur Bekämpfung des Rassimus, des Hooliganismus und der Gewaltpropaganda zu unterbreiten.
Die Vorlage sollte namentlich die öffentliche Verwendung von Symbolen, welche extremistische, zu Gewalt und Rassendiskriminierung aufrufende Bewegungen verherrlichen, unter Strafe stellen. National- und Ständerat nahmen 2005 die Motion an. …“

In der Schweiz ist dieses Vorhaben nicht unumstritten. So fragt man vielerorts mit Recht, weshalb man lediglich NS-Symbolik verbieten lassen will, während man gegen die kommunistische Symbolik ganz und gar nichts zu unternehmen gedenkt, obwohl im Zeichen von Hammer und Sichel weitaus mehr Menschen ums Leben gebracht wurden, als unterm Hakenkreuz und auch nicht vor etlichen Jahrzehnten, sondern auch noch bis in die jüngste Vergangenheit.
So fragte ein Leser von 20 MINUTEN ONLINE, dem Schweizer Gegenstück zur bundesdeutschen BILD, im dortigen Forum nicht ohne Berechtigung: „Stalin war genauso ein Mörder und Schlächter wie Hitler. Warum darf man heute immer noch mit dem Roten Stern herumlaufen?“
Nicht weniger berechtigt ist die Frage, wann denn nach dem Verbot des Hakenkreuzes auch das Verbot des Kreuzes an sich kommt, besteht doch nicht der geringste Zweifel daran, dass im Namen des christlichen Kreuzes weitaus mehr Menschen verfolgt und ermordet wurden, als unter Hakenkreuz und Sowjetstern zusammen, also wenn schon denn schon …

Bei 20 MINUTEN ONLINE heißt es bezüglich der Leserreaktionen weiter: „Im Talkback überwiegt die Kritik. Sie kommt nur in ganz wenigen Fällen aus der rechtsextremen Ecke, sondern zeigt vielmehr das Dilemma auf, wie man menschenverachtende Ideologien bekämpft, ohne an den Grundwerten einer freiheitlichen Gesellschaft zu kratzen – am Recht zu sagen und zu denken, was man will.“

Einer der Leser schlug gar vor, alle Schweizer Bundesräte zu verurteilen, weil diese bei der Vereidigung die Hand in einer Form zum Schwur erheben, die dem sogenannten Kühnen-Gruß ähnlich sieht, der nach dem Willen des Schweizer Bundesrates ebenfalls verboten sein soll.

Auch die Jugendorganisation der Schweizer Volkspartei (SVP), die Junge SVP soll sich in diesem Zusammenhang zu Wort gemeldet haben, augenscheinlich jedoch nicht allzu offiziell, denn auf den offiziellen Webseiten der Jungen SVP findet sich in dieser Richtung nichts. Doch meldet 20 MINUTEN ONLINE:
„…Auch die Junge SVP hat sich inzwischen zu Wort gemeldet. Sie findet das Hakenkreuzverbot daneben, es schränke die freie Meinungsäusserung weiter ein. Es sei befremdlich, dass nicht auch Hammer und Sichel verboten würden, hätten die kommunistischen Regimes doch mehr Menschen auf dem Gewissen als die faschistischen.
«Wir fordern den Bundesrat deshalb auf, geschlossen nochmals die Primarschule zu besuchen», schreiben die Jungpolitiker in einer Stellungnahme. Und fordern die sofortige Abschaffung nicht nur des neuen Gesetzes, sonder gleich des ganzen Antirassismusgesetzes.“

Ob sie mit dieser Forderung durchkommen? Wir würden nicht darauf wetten und vielleicht ist es ja auch besser so, zeigen Verbote dieser Art doch nur Verfolgungswahn Orwellscher Prägung, ohne dass sie den Geist, der hinter solchen Symbolen steht, auch nur ansatzweise brechen könnten. Im Gegenteil, gerade Repressionsmaßnahmen dieser Art sorgen dafür, dass Symbole dieser Art, die früher nur flüchtig betrachtet wurden, nunmehr als stilles Bekenntniszeichen zur persönlichen Erbauung angenommen werden und wenngleich auch nicht im öffentlichen Raum so doch aber zu Hause, denn dort sollen Hakenkreuze künftig auch nicht verboten sein, ebenso wenig wie sie es in solchem Fall in Deutschland sind, vorausgesetzt natürlich, man gibt den Nachbarn keinen Einblick von außen hin in die inneren vier Wände.

Und wenn wir schon mal dabei sind, ein Hakenkreuz zu Hause ist nichts ohne ein ordentliches Führerbild, vor dem man ja zu hohen Feiertagen, oder aber wenn der Rechtsstaat mal wieder durch besondere Durchgeknalltheit glänzt eine kleine Kerze anzünden kann.
Statt des in solchen Fällen zu anderen Zwecken üblichen Vaterunsers genügt wohl ein kurzes „Du hattest doch Recht. – Amen.“

Siehe auch
20 Minuten 01.07.09

Tagesanzeiger 01.07.09

Anhang: Presseerklärung des Eidg. Justiz- und Polizeidepartments (EJPD) vom 1. Juli 2009

Bern. Wer rassistische Symbole öffentlich verwendet oder verbreitet, soll in Zukunft mit einer Busse bestraft werden. Dies sieht eine Ergänzung des Strafgesetzbuchs vor, die der Bundesrat am Mittwoch bis Ende Oktober in die Vernehmlassung geschickt hat. Die neue Strafnorm soll zum Schutz der Menschenwürde und des öffentlichen Friedens beitragen.

Der Bundesrat erachtet die Ausgestaltung der neuen Strafnorm als Übertretung, die mit Busse bedroht wird, als angemessen. Damit kann die Strafnorm ihre präventive Wirkung entfalten. Sie ermöglicht zugleich ein Einschreiten der Strafbehörden, das die Betroffenen nicht unverhältnismässig anprangert, sondern vielmehr zu einer Abkehr von der Szene bewegen soll. Die Vorlage geht auf eine Motion der Rechtskommission des Nationalrats (04.3224) zurück.

Als Symbole gelten nicht nur Fahnen oder Abzeichen, sondern auch Parolen oder Grussformen, wie im erläuternden Bericht des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD) ausgeführt wird. Die neue Strafnorm zielt hauptsächlich auf die namentlich erwähnten Symbole des Nationalsozialismus, wie etwa das Hakenkreuz oder den Hitlergruss. Sie erfasst aber auch Abwandlungen solcher Symbole. Damit wird z.B. auch der bei rechtsextremen Auftritten als Ersatz für den Hitlergruss verwendete Kühnengruss strafbar.

Gemäss der vorgeschlagenen Gesetzesänderung wird nur das öffentliche Verwenden oder Verbreiten rassistischer Symbole strafbar. Nach bundesgerichtlicher Rechtsprechung gelten alle Äusserungen und Verhaltensweisen als öffentlich, die nicht im Familien- und Freundeskreis oder sonst in einem durch persönliche Beziehungen oder besonderes Vertrauen geprägten Umfeld erfolgen. Strafbar werden ferner die Herstellung, das Lagern sowie die Ein-, Durch- oder Ausfuhr zur öffentlichen Verwendung oder Verbreitung von rassistischen Symbolen. Eine Herstellung liegt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht nur dann vor, wenn eine Fahne oder ein Video produziert werden, sondern bereits wenn eine Vorlage kopiert oder Texte und Bilder elektronisch gespeichert werden.

Nicht strafbar wird gemäss Vorlage die Verwendung oder Verbreitung rassistischer Symbole, wenn sie schutzwürdigen kulturellen oder wissenschaftlichen Zwecken dienen. Dies wäre etwa bei einer Kriegsberichterstattung, bei der dokumentarischen Aufbewahrung von Symbolen aus der Nazi-Zeit oder im Rahmen von Ausstiegshilfen aus der Szene der Fall. Im Übrigen erfüllen auch Kriegsfilme, in denen die Schauspieler aus Authentizitätsgründen rassistische Symbole tragen, einen kulturellen Zweck.

Quelle: EJPD 01.07.09



Tags: Allgemeines

19 responses so far ↓

  • 1 Adler // Jul 2, 2009 at 16:58

    Tja, früher sagte man “Heil” und heute “Hi”. Schon irre diese Welt…

  • 2 Tand und Schande // Jul 2, 2009 at 17:00

    Wohin solche Idiotien führen sieht man ja an den heutigen “Schweizer” Schülern (überwiegend Kanacken):

    http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,633936,00.html

  • 3 Bube // Jul 2, 2009 at 17:16

    Ich wusste nicht, dass es in der Schweiz ein Problem mit Hakenkreuzen und Hitlergruß gibt, d.h. dass diese Zeichen dort so verbreitet sind, dass sie verboten werden müssen. Aber vielleicht ist es auch nur Gehorsamkeit des Nationalrats.

  • 4 Tell (CH) // Jul 2, 2009 at 17:45

    Schweizer Staatsbürger, was heisst das heute schon! Der Irrsinn nimmt ganz Europa in Beschlag und wenn wir uns nicht langsam zusammenraufraufen und nicht endlich dagegen vorgehen, können wir uns bald auch in “Reservationen” wiederfinden! Genauso wie einst die Indianer. Aber nein, die Einheimischen hetzten viel lieber gegen “Rechts” und lassen sich zur Schlachtbank führen.

  • 5 Runbert // Jul 2, 2009 at 18:02

    Praktisch ist auch, dass – mit Ausnahme der Swastika – nicht gesagt wird, welche Zeichen gemeint sind. So ists recht! Freie Wilkür der Justiz. Die wird schon dafür schauen, dass ein allfälliger Mullah mit antsemitischer Propaganda laufen gelassen wird. Aber wehe ein lauteres Schweizer Bürschchen trägt heimatstolz eine Flagge mit Hellebarde, Armbrust oder heraldischen Zeichen – DA kann man zuschlagen. Jupppiii!

  • 6 Bereicherunganzeiger // Jul 2, 2009 at 18:03

    @Tand und Schande

    Ha, man stelle sich das Gekeife vor, wären deutsche Täter gewesen. Allein die Überschrift:
    ,,…schlagen…bewusstlos”
    Wärs ein Migr gewesen wäre wieder der Hubschrauber wegen Mord nach Karlsruhe geflogen.
    Aber so…

  • 7 Bereicherunganzeiger // Jul 2, 2009 at 18:22

    ,, Strafbar werden ferner die Herstellung, das Lagern sowie die Ein-, Durch- oder Ausfuhr zur öffentlichen Verwendung oder Verbreitung von rassistischen Symbolen. Eine Herstellung liegt gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung nicht nur dann vor, wenn eine Fahne oder ein Video produziert werden, sondern bereits wenn eine Vorlage kopiert oder Texte und Bilder elektronisch gespeichert werden.” (…!)

    Das ist allerdings jakobs Krönung!

  • 8 Doofer Deutscher // Jul 2, 2009 at 18:42

    “…soll in Zukunft mit einer Busse…”

    wie jetzt? Omnibusse? O je! – wenn das der gute alte Schopenhauer noch erlebt hätte, wie nun auch in der Schweiz die deutsche Schriftsprache verhunzt wird.

  • 9 Bube // Jul 2, 2009 at 19:07

    @ 8 Doofer Deutscher // Jul 2, 2009 at 18:42

    “‘…soll in Zukunft mit einer Busse…’ wie jetzt? Omnibusse? O je! – wenn das der gute alte Schopenhauer noch erlebt hätte, wie nun auch in der Schweiz die deutsche Schriftsprache verhunzt wird.”

    Das schweizerische Hochdeutsch wird ohne ß geschrieben, doofer Deutscher. Durchweg schreibt man dort stattdessse ss.
    mehr hier:
    http://de.wikipedia.org/wiki/%C3%9F#In_der_Schweiz_und_in_Liechtenstein

  • 10 OperationAvalon // Jul 2, 2009 at 19:09

    So viel zu der freien neutralen Schweiz.

  • 11 Runbert // Jul 2, 2009 at 19:11

    @Doofer Deutscher

    In der Schweiz war immer die Adelungsche s-Schreibung verbindlich. Die Heyse’sche s-Schreibung (welche auch in Deutschland erst 1996 verbindlich wurde und mittlerweile schon wieder der Rechtschreibereform zum Opfer fiel) hat sich in der Schweiz nie durchgesetzt.

  • 12 Heizölkutscher // Jul 2, 2009 at 19:19

    Geld stinkt nicht, nicht in der Schweiz und nicht in Israel.

  • 13 Dike // Jul 2, 2009 at 19:20

    @ Tell

    Bin- wie öfters – ganz Ihrer Meinung.

    Es ist ja längst nach 12:00 und die Sandkasten”schlachten” untereinander haben kein Ende. Schlimm.

    @DD

    Ich glaube, die Schweizer benutzen gar kein “ß”. Aber ich kann mich täuschen. Habe jetzt nicht recherchiert. Tell wird das genau wissen…

  • 14 Adler // Jul 2, 2009 at 19:29

    Heizölkutscher

    Guter Kommentar! Während des Zweiten Weltkrieges war auch das Deutsche Reich in der Schweiz als “Kunde” ja durchaus willkommen. Schließlich hat man “bar chash” gezahlt…

  • 15 Waldbruder // Jul 2, 2009 at 19:34

    Danke, @Altermedia, für die Anregung, eine Kerze vor den Bild unseres Führers zu entzünden. Das werde ich nach dem Lesen der heutigen Artikel auf dieser Seite in aller Stille und Einkehr zelebrieren.

  • 16 Stronzo // Jul 2, 2009 at 21:07

    Von wegen neutrale Schweiz. Die sind mittlerweile noch mehr am Einknicken als wir. Siehe:
    http://www.pi-news.net/2009/06/schweiz-plant-liberalisierung-der-beschneidung/

  • 17 Franz // Jul 2, 2009 at 22:18

    Das ist vermutlich wieder ein Machwerk der Juden in der Schweiz. Dort ist die Politik und Justiz auch völlig mit Juden durchseucht.

  • 18 Ledermantel // Jul 3, 2009 at 4:24

    Die Schweiz kann einem schon Leid tun!

    Als die Jüdin und Schweizer Bundespräsidentin Ruth Dreyfuss, in der Schweiz das Pendant zum BRD-§ 130 auf den Weg brachte und dieser auch in der Schweiz zum Maulkorbgesetz wurde – ging es auch sogleich los mit den angeblichen “nachrichtenlosen Vermögen”, welche die Juden allesamt für sich reklanierten. – Da merkte der Eidgenosse – allerdings zu spät – dass auch hier die “Nasen” die Oberhand hatten – und NICHT die eigentlichen Schweizer selbst.

    So war es nicht verwunderlich, dass diverse nationale Gruppen auch dem “deutschen Gruß” mehr huldigten, als ihrer ach so hochgelobten schweizer Liberalität.

    Einen Blocher der schon vorher auf demokratischem Wege, auf die Problematik des “schleichenden Schweizer Untergangs” hinwies, hatte man zwar gewählt aber nicht als “Volksvertreter” eingesetzt.

    Dafür kommt es jetzt noch schlimmer.

  • 19 G.B. // Jul 3, 2009 at 7:07

    @ Ledermantel

    “…das Pendant zum BRD-§ 130 auf den Weg brachte und dieser auch in der Schweiz zum Maulkorbgesetz wurde…”

    Revisionisten sind nicht beißwütig, deshalb hilft gegen sie auch kein “Maulkorb”. Vermutlich meinen Sie einen Knebel.

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