| Jörg Hähnel |
Berlin: Vor dem Berliner Landgericht wird morgen der Prozeß gegen den NPD-Parteifunktionär und Lichtenberger Stadtverordneten Jörg Hähnel fortgesetzt. Wir hatten in der Vergangenheit bereits mehrfach darüber berichtet.
Erstmals bezieht nunmehr auch die NPD auf ihrer Internetseite offizielle Stellung zu diesem Verfahren und zwar in solch voluminöser, aber nichts desto trotz lehrreicher Weise, dass wir diese Stellungnahme, oder besser gesagt, diesen historischen Exkurs über den Tod von Liebknecht und Luxemberg auch unseren Lesern nicht vorenthalten möchten.
Wie starb Rosa Luxemburg wirklich ?
| Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht |
Am Freitag, den 3. Juli 2009 wird vor dem Landgericht Berlin in Moabit erneut gegen den Landesvorsitzenden der Berliner NPD und Bezirksverordneten in Lichtenberg, Jörg Hähnel, verhandelt. Grund des Prozesses ist die Rede Jörg Hähnels in der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg im Dezember 2007 zum Antrag der NPD-Fraktion für einen Waldemar-Pabst-Platz in Lichtenberg. Die Anklage behauptet ohne nähere Prüfung, daß Jörg Hähnel mit seiner Rede eine Straftat gegen das Leben der Rosa Luxemburg gebilligt habe. Einen Beweis dafür konnte die Staatsanwalt nicht vorlegen. Statt dessen wird nun versucht, den mysteriösen Tod der Frau Luxemburg in einen strafbaren Mord oder Totschlag im Sinne des Strafgesetzbuches umzudeuten und diese rechtliche Bewertung wiederum als offenkundige, gerichtsbekannte Tatsache gegen Jörg Hähnel zu verwenden. Offenkundig bedeutet, daß jeglicher Gegenbeweisantrag vom Gericht ohne nähere Begründung abgelehnt werden kann. Dadurch wird der Prozeß zur Farce. Mit diesem unglaublichen Unternehmen bahnt sich ein möglicher Justizskandal an. Dem Fortgang des Prozesses muß mit äußerster Spannung gefolgt werden.
Die Fortsetzungsverhandlung gegen Jörg Hähnel findet um 9:30 Uhr im Saal 731 des Landgerichtes Berlin Turmstr. 91 statt.
Lesen Sie nachfolgend warum und wie Rosa Luxemburg wirklich starb und erfahren Sie mehr über das Kriegs- und Belagerungsrecht, die revolutionäre Diktaturgewalt, über Hoch- und Landesverrat und über das Standrecht.
Revolutionärer Staatsschutz und wehrhafte Demokratie – Die Hinrichtung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg im Januar 1919
Von Stefan Lux, M. A.
Das Problem der parlamentarischen Mißverständnisse
Die Geschäftsordnung (GO) der Bezirksverordnetenversammlung (BVV) Lichtenberg von Berlin beschränkt im Absatz drei des Paragraphen sechsundzwanzig „Sachbeiträge der Verordneten, Zwischenfragen“ die Redezeit bei Sachbeiträgen auf fünf Minuten.
Einerseits ist diese Redezeitbegrenzung aus organisatorischen Gründen sinnvoll, weil sie die Redner zwingt eng bei der Sache zu bleiben. Andererseits übt die einschränkende Vorschrift auf die Redner einen unmittelbaren Zwang aus, der je nach individuellen Fähigkeiten zu qualitativ sehr verschiedenen Verkürzungen, Zuspitzungen und Dramatisierungen führen kann. Deswegen und wegen der individuellen Fähigkeiten der Zuhörer können Mißverständnisse auftreten. Mißverständnisse sind also systemimmanent und müssen in Kauf genommen werden. In der Regel bleibt dies ohne außerparlamentarische Folgen, ausgenommen außenstehende Interessengruppen nutzen dies zum Beispiel für ihre Lobbyarbeit.
Neben dem eindeutig vorsätzlichen Mißbrauch von Mißverständnissen durch außerparlamentarische Interessenten, kann dieses Phänomen zwei weitere Folgen haben:
Zum einen unterliegen die Mitglieder und Anhänger einer Weltanschauungspartei wie der LINKEN in der Regel weltanschaulich bedingten kognitiven Dissonanzen. In diesem Fall unterwerfen sie die Realität ihrer Weltanschauung. Dies führt zu schematischen und leicht steuerbaren Reaktionen der LINKEN.
Zum anderen können von den Mitgliedern und Anhängern einer Weltanschauungspartei wie der LINKEN aus weltanschaulichen Gründen parlamentarische Debatten durch vorsätzliche Handlungen, wie grobe Störungen der Ordnung, verhindert werden, weil die LINKEN befürchten, daß die parlamentarische Debatte eines von ihnen tabuisierten und ritualisierten Themas neutralen und kritischen Zuhörern einen alternativen und kritischen Zugang zu diesem Thema ermöglicht. Ein Ereignis dieser Art bedeutet den Verlust der Kontrolle über Tabus sowie die damit verbundenen Rituale und damit in diesen Fällen das Ende der linksextremen Machtstellung durch die Manipulation der Menschen. Aus Sicht der LINKEN müssen sie sogar auch antidemokratisch verhindern, daß Zuhörer etwas im Sinne der LINKEN missverstehen können.
Wegen des unten behandelten Problems der sogenannten „antifaschistischen Front“ gegen die parlamentarische Demokratie, die das parlamentarische System faktisch außer Kraft setzt und in ein bolschewistisches Akklamationssystem mutiert, ist die kognitive Dissonanz der LINKEN seitens der NPD-Fraktion ein wichtiges Arbeitsmittel zur parlamentarischen Fernsteuerung und Vorführung der LINKEN, sowie der anderen etablierten Blockparteien, wenn sie sich von der LINKEN vereinnahmen lassen und sich unkritisch an antidemokratischen Akklamationen der LINKEN beteiligen.
Die parlamentarische Steuerung und Vorführung der LINKEN mittels ihrer „antifaschistischen“ Reflexe ist eine Methode zur Durchbrechung des etablierten Blocks, der in der Tradition der stalinistischen „Volksfrontstrategie“ steht und in der BRD hauptsächlich von der LINKEN initiiert wird. Die Eskalation, die von der LINKEN durch die Denunziation Jörg Hähnels geschieht, war von Seiten der NPD-Fraktion aber nicht kalkulierbar und deswegen nicht steuerbar. Die NPD-Fraktion ist nicht an einer Eskalation interessiert, sondern beabsichtigt mit dem Antrag zur Umbenennung des Anton-Saefkow-Platzes in Waldemar-Pabst-Platz zwei fundamentale weltanschauliche Angelegenheiten mit erheblicher politischer Wirkung öffentlich zu debattieren, um die herrschende Diffamierung, Diskriminierung, Ausgrenzung und Beleidigung der NPD durch die etablierten Blockparteien durch Thematisierung und Tabubruch zu durchbrechen:
Erstens den systematischen Mißbrauch Karl Liebknechts und Rosa Luxemburgs seitens der LINKEN als demokratische Feigenblätter. Hier stehen im Mittelpunkt der kritischen Betrachtungen Jörg Hähnels die für die LINKE BRD-Identität stiftenden politischen Märchen von den selbstlosen „kämpferischen Demokraten“ Liebknecht und Luxemburg.
Zweitens soll mit dem Antrag eine breite öffentliche Debatte über die allgemeine Lage der Menschen- und Bürgerrechte in Verbindung mit der für diese Rechte sehr problematischen Theorie und Praxis der sogenannten „wehrhaften“ oder „streitbaren“ Demokratie, im englischsprachigen Original „militant democracy“ bezeichnet, eingeleitet werden. Dieser Komplex ist für die NPD-Fraktion von erheblicher Bedeutung, da immer wieder die NPD unter dem Stichwort „wehrhafte Demokratie“ repressiv rechtsbrüchig verfolgt wird.
Der historische Hintergrund des Antrags für einen Waldemar-Pabst-Platz
Die Ereignisse vom 29. September 1918 bis zum 16. Januar 1919
Die Mehrheitsparteien des Reichstags Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD), Fortschrittliche Volkspartei (FVP) und ZENTRUM begannen Ende September 1918 einen Vorstoß zur Ablösung des monarchistischen Reichskanzlers Graf von Hertling, zur Parlamentarisierung des Reiches, zur faktischen Unterstellung der Obersten Heeresleitung (OHL) unter die politische Führung und zur Aufnahme von Friedensverhandlungen.
Die Absichten der Mehrheitsparteien wurden der Obersten Heeresleitung (OHL), Hindenburg und Ludendorff, am Sonntag, den 29. September 1918, vom Staatssekretär des Äußeren, von Hintze, vorgetragen. Die OHL akzeptierte die Initiative zur Reform des politischen Systems des Deutschen Reiches, leistete entgegen den Erwartungen der Mehrheitsparteien keinen Widerstand und vertrat diese Ideen mit dem Programm der „Revolution von oben“. Am 29. September 1918 waren die Würfel gefallen, es war fester Wille der Mehrheitsparteien des Deutschen Reichstages, der Ministerialbürokratie des Reiches und der deutschen Staaten, sowie der für den Landkrieg zuständigen militärischen Führungsorganisation des Deutschen Reiches, den Staat von einer konstitutionellen Monarchie in eine parlamentarische Monarchie revolutionär umzubilden.
Die durch den Prinzen Max von Baden am 3. Oktober 1918 gebildete neue Reichsregierung war eine parlamentarisch-demokratische, die sich auf die Mehrheitsparteien des Reichstages, SPD, FVP und ZENTRUM stützte und der Reichstagsmehrheit verantwortlich war. Die von der revolutionären Reichsregierung aufgenommenen Waffenstillstandsverhandlungen mit dem us-amerikanischen Präsidenten Woodrow Wilson führten in dessen dritter Note zum deutschen Waffenstillstandsgesuch, zur Forderung, die Monarchie im Deutschen Reich abzuschaffen. Die seit dem 3. Oktober 1918 stattfindenden revolutionären Ereignisse wurden am 28. Oktober 1918 im Deutschen Reichstag durch das Gesetz zur Änderung der Reichsverfassung von 1871 rechtlich gesichert.
Die deutsche Novemberrevolution von 1918 wurde von ihrem Beginn an von Bolschewisten durch konterrevolutionäre Bestrebungen behindert und bekämpft. Zwei linksextremistische Gruppen, zum einen die sogenannten „Revolutionären Obleute“, die im Umfeld der USPD agierten und zum anderen die sogenannte „Gruppe Internationale“, die gewöhnlich unter dem Phantasienamen „Spartakusbund“ öffentlich firmierte und von deren Angehörigen zur Jahreswende 1918 zu 1919 die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) gegründet worden war, wollten mit allen legalen, aber besonders auch unter massiven Einsatz von jeder Art von illegalen Mitteln verhindern, daß Deutschland ein parlamentarisch-demokratisches politisches System erhielt. Sie strebten statt eines parlamentarisch-demokratischen Rechtsstaates eine von Willkür gekennzeichnete terroristisch-bolschewistische Militärdiktatur nach sowjetrussisch-leninistischem Vorbild an. In den folgenden Tagen bereiteten die Bolschewisten einen ersten Putsch vor, der zu den Ereignissen des 9. November 1918 in Berlin führte, zur sozialdemokratischen Novemberrevolution.
Die Zersetzung der deutschen Sozialdemokratie im Ersten Weltkrieg
Durch die gezielte Zersetzung der SPD wurde die Partei in verschiedene Gruppen gespalten, in die Mehrheitssozialdemokratie (MSPD), die Unabhängigen Sozialdemokraten (USPD), und die „Gruppe Internationale“, den sogenannten „Spartakusbund“. Innerhalb der sozialdemokratisch orientierten Freien Gewerkschaften bildeten die Bolschewisten die sogenannten „Revolutionären Obleute“ um Emil Barth und Wilhelm Dittmann. Die linksextremistischen Abspaltungen der SPD und die bolschewistische Interessengruppe der sogenannten „Revolutionären Obleute“ in den Freien Gewerkschaften waren die Betreiber der bolschewistischen Konterrevolution. Sie wollten keinen vom deutschen Volk getragenen Staat, sondern sie wollten eine terroristisch-bolschewistische Militärdiktatur nach sowjetrussisch-leninistischem Vorbild über das deutsche Volk errichten.
Seit Beginn der deutschen Oktoberrevolution störten bolschewistische Gruppen massiv den revolutionären Prozeß und engten den Handlungsspielraum der zivilen und militärischen Behörden des Reiches sowie der führenden Personen der Mehrheitssozialdemokratie erheblich ein. So gelang es den Bolschewisten auf breiter Front, von der „Gruppe Internationale“, dem sogenannten „Spartakusbund“, über die USPD bis zum linken Flügel der mitregierenden MSPD, eine Amnestie für politisch motivierte Straftäter (PMS) zu fordern und durchzusetzen. Diese Amnestie mit ihren schwerwiegenden Folgen, erschütterte unterbewußt irreparabel das Vertrauen weiter Teile des deutschen Volkes in das im Entstehen begriffene parlamentarisch-demokratische politische System im Deutschen Reich. Die Amnestie bildete vor der Gründung der Republik den Anfang vom Ende der Weimarer Republik, weil sie die Gestalten auftreten ließ, auf denen die Dolchstoßtheorie beruhte und den revolutionären Prozeß der Parlamentarisierung des Reiches unnötig in die Länge zog, sowie durch die Ereignisse des 9. November 1918 die breite revolutionäre Bewegung spaltete. Durch diesen katastrophalen politischen Fehler wurden zwischen dem 12. und dem 20. Oktober 1918 190 rechtskräftig verurteilte politische Straftäter, darunter sogar auch Verbrecher auf freien Fuß gesetzt. Unter den amnestierten Straftätern befanden sich auch die als unbelehrbar geltenden notorischen Linksextremisten und Angehörigen der USPD Kurt Eisner und Wilhelm Dittmann, die in den folgenden Wochen zu trauriger Berühmtheit gelangten. Eisner galt in weiten Teilen des deutschen Volkes als Synonym für Landes- und Hochverrat, sowie persönliche Unfähigkeit und vollständiges Versagen bei der Lösung politischer Probleme, er galt als linksextremistischer Prototyp: unfähig und kriminell.
Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg, die von vielen Bolschewisten als die eigentlichen Führerfiguren gesehen wurden, waren nicht amnestiert worden. Deswegen inszenierten die Bolschewisten öffentliche „Proteste“. Trotzdem vielen Menschen damals bewußt war, welche Ereignisse zwangsläufig folgen würden, wurde der rechtskräftig verurteilte Karl Liebknecht am 23. Oktober 1918 amnestiert. Er war als Militärangehöriger verantwortlich für eine gewalttätige Demonstration und war deswegen im Juni 1916 wegen Hochverrats zu vier Jahren Zuchthaus verurteilt worden. Die russische Bolschewistin Rosa Luxemburg, die am 5. August 1914 die „Gruppe Internationale“ zur Zersetzung der SPD ins Leben rief und damit vorsätzlich die Spaltung der Sozialdemokratie betrieb, befand sich in Schutzhaft und wurde am 8. November 1918 auf Grund massiven politischen Drucks der bolschewistischen Konterrevolutionäre entlassen.
Die Aufstellung der freiwilligen Regierungstreuen Truppen
Dem Rat der Volksbeauftragten und der Reichregierung unter dem Mehrheitssozialdemokraten Friedrich Ebert und dem Führer der Unabhängigen Sozialdemokraten Hugo Haase gelang es in den Monaten November und Dezember nicht die uneingeschränkte Kontrolle über das Deutsche Reich und die Truppenverbände des Wehrpflichtheeres und der Wehrpflichtmarine zu gewinnen, da die Truppen von bolschewistischen Agitatoren unterwandert worden waren, die den Soldaten der Wehrpflichttruppen durch ihre bolschewistische Agitation schwere psychische Schäden zufügten, in dem sie die Soldaten psychologisch demoralisierten. Deswegen verbündete sich die Oberste Heeresleitung mit den Mehrheitssozialdemokraten um Friedrich Ebert und stellte mit Hilfe von Berufsoffizieren und -unteroffizieren, durch Werbung und Einstellung von Freiwilligen, bereits ab dem 15. November 1918 zuverlässige Freiwilligenverbände, die später sogenannten „Freikorps“ auf. Die Freiwilligenverbände wurden zum einen für den Schutz der Grenzen im Osten, zum anderen zur Bekämpfung von Unruhen im Inneren des Reiches benötigt und eingesetzt. Kern dieser neuen Freiwilligentruppen bildeten nicht demobilisierte Truppenverbände des Feldheeres.
Die zwangsläufige Konsequenz des von Rosa Luxemburg als geistiger Brandstifterin und von Karl Liebknecht als bolschewistischer Prediger des Straßenmobs entfachten dynamischen Eskalationsprozesses von terroristischer Gewalt, stand der Versuch die Regierung der Volksbeauftragten und damit die Revolution gewaltsam zu stürzen, um die Wahlen zur Nationalversammlung, am Sonntag, den 19. Januar 1919, zu verhindern und statt dessen eine bolschewistische Militärdiktatur zu errichten.
Am Ende richtete sich die bolschewistische Gewalttätigkeit gegen sich selbst. Der wegen Hoch- und Landesverrats steckbrieflich gesuchte Karl Liebknecht und seine Komplizin Rosa Luxemburg wurden am Mittwoch, den 15. Januar 1919, am späten Nachmittag von Angehörigen der Wilmersdorfer Bürgerwehr in der Mannheimer Straße 43 in Wilmersdorf vorläufig festgenommen und schließlich nach einem Zeitraum von mehreren Stunden zum Stabsquartier der Garde-Kavallerie-Schützen-Division (GKSD) in das Hotel Eden am Kurfürstendamm gebracht. Dort wurden sie von deren ersten Generalstabsoffizier, Hauptmann, später Major Waldemar Pabst verhört. Beide kamen in der Nacht vom 15. auf den 16. Januar 1919 ums Leben. Die näheren Umstände der Todesfälle Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg untersuchte das ordentliche Feldkriegsgericht der GKSD vom 8. bis zum 14. Mai 1919 im Moabiter Kriminalgericht.
Die Tat des 15. Januar 1919
Die Ereignisse des 15. Januar 1919 wären ohne die Maßnahmen am Montag, den 6. Januar 1919 nicht möglich gewesen. Am Montag, den 6. Januar 1919 wurde der Volksbeauftragte für Wehrfragen Gustav Noske (SPD) vom Rat der Volksbeauftragten, einer Reihe von Ministern der preußischen Regierung und von Angehörigen des Zentralrates der Großberliner Arbeiter- und Soldatenräte mit den Oberbefehl über alle Regierungstruppen in und bei Berlin beauftragt. Auf Initiative des Zentralrats erhielt Noske vom Rat der Volksbeauftragten die Vollmacht mit allen geeigneten zivilgesellschaftlichen und militärischen Mitteln gegen den bolschewistischen Putsch vorzugehen. Der Zentralrat veröffentlichte dies in seinem Aufruf vom 6. Januar 1919, veröffentlich im Reichsanzeiger Nr. 5, vom 7. Januar 1919. Diese Maßnahmen und die Vollmachten für Noske waren unverzichtbare Voraussetzungen für die Ereignisse und weiteren Maßnahmen der folgenden Tage. Sie zeigen den politischen Willen der SPD den bolschewistischen Putsch auch mit äußerst harten militärischen Mitteln ein gewaltsames Ende zu bereiten.
Deswegen besteht die Tat des 15. Januar 1919 nicht aus Straftaten gegen das Leben, die damals in den Paragraphen 211, 212 und 214 des Strafgesetzbuches (StGB) geregelt waren, sondern in der Tatsache, daß beide steckbrieflich gesuchten mutmaßlichen politisch motivierten Straftäter festgenommen wurden. Da sich die Mehrheitssozialdemokratie an der politisch selbstmörderischen Amnestiekampagne beteiligt hatte, befürchteten die verantwortlichen Mehrheitssozialdemokraten, daß eine Festnahme und Inhaftierung der beiden, dem linksextremistischen Flügel ihrer Partei schwer zu vermitteln sei und sich deswegen innerparteiliche Unruhe ausbreite und daß sich weitere Abspaltungen ergeben könnten. Da Ebert und Noske einerseits und Pabst andererseits ständig telefonischen Kontakt hielten, waren die Beteiligten sowohl über die Aufspürung der beiden mutmaßlichen politisch motivierten Straftäter informiert, ordneten vermutlich die Festnahme und den Transport in das Stabsquartier der GKSD im Hotel Eden an. Auch die mutmaßliche Anordnung die beiden standrechtlich hinzurichten erfolgte nach einem Telefonat zwischen Noske und Pabst.
Der Zeitpunkt der standrechtlichen Hinrichtung der beiden ist bis heute unklar. Es mögen die späten Abendstunden des 15. Januar, vielleicht auch die frühen Morgenstunden des 16. Januar 1919 gewesen sein. Amtliche Todeszeitpunkte wurden, soweit allgemein bekannt ist, nicht ermittelt, oder waren im Fall Rosa Luxemburgs aus biologischen und medizinischen Gründen nicht ermittelbar.
Diese standrechtliche Hinrichtung der beiden politisch motivierten Straftäter erwies sich, trotz rechtlicher Vertretbarkeit, als politischer Fehler. Erst durch die Tötung gelang es den Bolschewisten die beiden steckbrieflich gesuchten Landes- und Hochverräter, deren Aktivitäten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit Ursache für zahlreiche Kapitalverbrechen, besonders Raub, Entführung und Mord war, von Konterrevolutionären zu „revolutionären Märtyrern“ umzudeuten. Die Mythenbildung der Bolschewisten wurde unmittelbar betrieben. Bis zum heutigen Tag wird gebetsmühlenartig das Konstrukt kolportiert, daß „Karl“ und „Rosa“ die Revolution vor sogenannten monarchistischen Offizieren bewahren wollten. Deswegen mußten auch bolschewistische Verbrechen, Landes- und Hochverrat, Raub, Entführung und Mord zu revolutionären Heldentaten umgedeutet werden. In dieser absurden Weltanschauung konnten nur monarchistische Offiziere dem bolschewistischen Treiben ein gewaltsames Ende setzen, es dürften nicht die von Sozialdemokraten befehligten Regierungstruppen sein. In dieser Anschauung treffen sich auch Internationalsozialisten und Nationalsozialisten.
Zur Entstehung der Mordlegende
Im Fall der Hinrichtung von Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg wurde schnell von den Bolschewisten der Mythos geschaffen, daß die beiden mutmaßlichen Landes- und Hochverräter von „monarchistischen Offizieren“ ermordet wurden. Die Mordlegende stützt sich auf die verschleiernde Pressemitteilung, das amtliche Kommunique der Garde-Kavallerie-Schützen-Division vom 16. Januar 1919, für dessen Wortlaut der Chef der Presseabteilung der Division Leutnant Dr. Fritz Grabowsky verantwortlich war und den Artikel des führenden Bolschewisten Leo Jogiches in der Roten Fahne vom 12. Februar 1919.
Die Rechtslage in der Revolutionszeit
Hochverrat und seine strafrechtliche Würdigung in der Revolution
Eine der wesentlichen Fragen in der Revolutionszeit war, ob von den Bolschewisten das Verbrechen des Hochverrats durch den Januarputsch verübt wurde. Hochverrat begeht nach § 81 des damaligen Strafgesetzbuches (StGB), wer die Verfassung des Deutschen Reiches gewaltsam ändern will. In der Revolutionszeit waren dafür mehrere Voraussetzungen zu klären. Erstens bezog sich der § 81 StGB von 1870/71 nur auf die konstitutionell-monarchische Verfassung? Zweitens war der Hochverratsparagraph auch auf eine aus der konstitutionell-monarchischen Verfassung rechtmäßig fortentwickelten revolutionären Staatsordnung anwendbar? Drittens konnte die Vorschrift auch zum Schutz einer unter Rechtsbruch entstandenen revolutionären und diktatorischen Staatsordnung genutzt werden? Viertens bestand die Frage, ob von der sozialdemokratischen Revolution am 9. November 1918 bis zum Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt am 10. Februar 1919 überhaupt eine Verfassung und somit eine schützenswerte Staatsordnung existierte?
Zu den Fragen wird folgendes ausgeführt:
1. Auch wenn bei der Schaffung des Paragraphen 81 im Strafgesetzbuch (StGB) von 1870/71 nur an den Schutz der monarchisch-konstitutionellen Staatsordnung gedacht worden war, bezieht sich die Norm des § 81 StGB von 1870/71 auf jede Verfassung des Deutschen Reiches. Verfassung im Sinne des § 81 StGB war sowohl die Reichsverfassung von 1871, als auch eine an ihre Stelle getretene neue Verfassung ohne Berücksichtigung, ob sie unter Wahrung der Normen der alten Reichsverfassung rechtens entstanden war, oder durch revolutionären Rechtsbruch der alten Verfassung.
2. Im Fall des revolutionären Rechtsbruchs mußte eine neue Verfassung geschaffen werden, um den Hochverratsparagraphen wirksam werden zu lassen. Es bedürfte dazu nicht der Verabschiedung einer formellen Verfassungsurkunde, da Verfassung im Sinne der Hochverratsnorm die materielle Verfassung, also die rechtliche Grundordnung des Staates darstellte, die Gesamtheit der das Dasein und Sosein der Nation regelnden grundsätzlichen Normen.
3. In einer Revolution konnte sich eine neue vorläufige Verfassung bilden, wenn sich der revolutionäre Rechtsbruch durchgesetzt hatte, ein neuer ordnender verfassungsmäßiger Mindestbestand gebildet wurde, mit dem Ziel eine neue Verfassungsordnung zu errichten.
4. Die erste Phase der sozialdemokratischen Revolution vom 9. November bis zum 19. Dezember 1918 war im oben beschriebenen Sinn eine „verfassungslose Zeit“, da zwar die alte Verfassung fortbestand, der revolutionäre Rechtsbruch es aber zuließ die Revolution in verschiedene Richtungen zu entwickeln. In dieser Phase konnten die Bolschewisten nur mit gewaltsamem Vorgehen gegen die Revolution an und für sich Hochverrat begehen. Dieser Zustand war mit der Entscheidung des Allgemeinen Deutschen Kongresses der Arbeiter- und Soldatenräte für die Errichtung einer parlamentarischen Demokratie durch allgemeine, freie und geheime Wahlen zu einer Nationalversammlung am 19. Dezember 1918 beendet. Der Rätekongreß bestätigte auch den Rat der Volksbeauftragten als oberstes Staatsorgan und setzte als einziges Kontrollorgan den Zentralrat der Groß-Berliner Arbeiter- und Soldatenräte für den Rat der Volksbeauftragten ein. Damit konnte mit der Hochverratsnorm gegen gewaltsame Bestrebungen vorgegangen werden, diese revolutionäre Regierung zu stürzen und diese verfassungsmäßige Ordnung insgesamt gewaltsam zu ändern.
5. Seit dem 19. Dezember 1918 stellte der Versuch den Rat der Volksbeauftragten zu stürzen, den Zentralrat auszuschalten und die Wahlen zur Nationalversammlung zu verhindern den Tatbestand des Hochverrats dar. Der Aufruf vom 6. Januar 1919 den Rat der Volksbeauftragten zu stürzen, die Wahlen zur Nationalversammlung zu verhindern und eine bolschewistisch-terroristische Militärdiktatur zu errichten, war verfassungswidrig und erfüllte den Tatbestand des Hochverrats. Ebenso zahlreiche Aufrufe in ähnlicher Art in den folgenden Tagen.
Staatschutz und Revolution
Um in einer revolutionären Lage den Staat vor Verbrechen wie Hochverrat schützen zu können, muß geklärt werden, wer die revolutionäre Diktaturgewalt inne hat. Der Rat der Volksbeauftragten war ohne jeden Zweifel Inhaber der revolutionären Diktaturgewalt.
Das Staatsschutzrecht stand während der revolutionären Übergangszeit dem mit revolutionärer Diktaturgewalt ausgestatteten Rat der Volksbeauftragten zu. Nach der Wahl zur Nationalversammlung und der Bildung der Regierung Scheidemann diesem Organ. Mit Gesetz vom 10. Februar 1919 und vom 4. März 1919 wurden die alten Zuständigkeiten des Belagerungszustandsrechts auf die neuen Reichsorgane übertragen.
In der revolutionären Übergangsphase handelten die zum Staatsschutz eingesetzten militärischen und polizeilichen Kräfte häufig ohne Berücksichtigung positiver Rechtsvorschriften, nur auf Grundlage des überpositiven Rechts des Staates sich selbst zu bewahren, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und den inneren Frieden zu wahren. Nach den Wahlen zur Nationalversammlung waren die Entscheidungsträger bemüht so schnell wie möglich staatliches Handeln auf den Boden einer positiven Rechtsordnung zu stellen.
Der Waffengebrauch des Militärs
Rechtsgrundlage für den Waffengebrauch des Militärs und seine Beteiligung zur Bekämpfung von Hochverratshandlungen und anderen inneren Unruhen bildete die Dienstvorschrift vom 19. März 1914, die durch die Revolution nicht außer Rechtskraft gesetzt wurde. Mit ihrer Hilfe wurde der bolschewistische Militärputsch im Januar 1919 niedergeschlagen. Noske präzisierte für die Regierungstruppen und die Zivilbevölkerung in der Bekanntmachung vom 20. Januar 1919 des Oberbefehlshabers der regierungstreuen Truppen in und um Berlin die Vorschriften über den Waffengebrauch.
In der Bekanntmachung vom 20. Januar 1919 gab Noske im wesentlichen den Wortlaut der Dienstvorschrift vom 19. März 1914 wieder, die an einigen Stellen ohne Sinnänderung gestrafft worden war.
Das Recht zum Waffengebrauch durch das Militär wurde in der Bekanntmachung für den Zweck der Selbstverteidigung, das Niederlegen von Waffen Dritter, zur Verhinderung der Flucht festgenommener Personen und zum Schutz in Bewachung stehender Personen und Sachen ausdrücklich bestätigt.
Ausdrücklich wurde die Pflichtwidrigkeit betont Waffen nicht zu gebrauchen, wenn der gesetzliche Zweck nur durch den Gebrauch der Waffe zu erreichen war.
Auch das Recht des Militärs im Fall innerer Unruhen selbstständig vorzugehen, wenn die zuständigen zivilen Stellen an der Erfüllung ihrer Aufgaben gehindert sind, wurde ausdrücklich erwähnt. Diese Vorschrift blieb erhalten und gestaltete den § 17 des Wehrgesetzes der Weimarer Republik.
Nach dem Gesetz über die vorläufige Reichsgewalt vom 10. Februar 1919 wandte die Reichsregierung das Recht zur Verhängung des Belagerungszustands nach Ari. 68 der Reichsverfassung (RV) von 1871 i. V. m. dem Preußischen Gesetz über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 (BZG) uneingeschränkt an.
Kriegs- und Belagerungszustand
Bis zum 10. Februar 1919 nutzte die revolutionäre oberste Reichsgewalt ihre uneingeschränkte revolutionäre Diktaturgewalt, die sie aus dem eigentlichen Recht der Revolution sich selbst zu schützen ableitete. Deswegen nutzte Noske im Januar 1919 auf Grund seiner umfassenden Vollmachten die uneingeschränkte revolutionäre Diktaturgewalt und nicht das beschränkte Belagerungszustandsrecht.
Es wurde zwischen dem einfachem und dem verschärftem Kriegszustand unterschieden. Bereits im einfachen Kriegszustand wurden bestimmte Strafrechtsvorschriften gegen die Reichssicherheit und gemeingefährliche Verbrechen verschärft und mit der Todesstrafe bedroht.
Im teilweise verschärften Kriegszustand wurden sieben von acht wesentlichen Grundrechte des preußischen Grundrechtskatalogs suspendiert, im total verschärften Kriegszustand wurde auch der Art. 7 das Verbot der Ausnahmegerichtsbarkeit aufgehoben. Es konnten außerordentliche Kriegsgerichte eingesetzt werden.
Die im total verschärften Kriegszustand zu bildenden außerordentlichen Kriegsgerichte urteilten ausschließlich über Zivilisten, da alle Militärpersonen der ordentlichen Kriegsgerichtsbarkeit unterstanden. Die Bildung und das Verfahren waren im Preußischen Belagerungszustandsgesetz vom 4. Juni 1851 geregelt.
Hochverrat im total verschärften Belagerungszustand
Nach § 4 des Einführungsgesetzes (EG) zum Strafgesetzbuch von 1870 (StGB) standen die Verbrechen der §§ 81 (Hochverrat), 88, 90, 307, 311, 312, 315, 322, 323 und 324 bei Erklärung des Kriegszustands mit dem Tod zu bestrafen. Wurde der total verschärfte Kriegszustand verhangen waren die außerordentlichen Kriegsgerichte zuständig.
Die Rechtmäßigkeit des ordentlichen Kriegsgerichtsverfahrens
Gemäß der Militärstrafgerichtsordnung gab es gegen das Urteil des Feldkriegsgerichtes kein Rechtsmittel. Nur die Nichtbestätigung des Urteils durch den Gerichtsherren hätte eine neue Verhandlung bewirken können. Gerichtsherr war der Divisionskommandeur Generalleutnant Heinrich von Hofmann. Seine Entscheidung bedurfte wiederum der Bestätigung durch den Militärbefehlshaber, den damaligen Oberbefehlshaber in und bei Berlin Gustav Noske (SPD), der das Urteil des ordentlichen Feldkriegsgerichts der Garde-Kavallerie-Schützen-Division vom 14. Mai 1919 nach Einholung von Gutachten der zivilen Justizverwaltung am 8. März 1920 bestätigte und ihm damit endgültige Rechtskraft verlieh.
Die Zuständigkeit des ordentlichen Feldkriegsgerichtes in der Sache Liebknecht und Luxemburg war polemischen Angriffen ausgesetzt. Vielen Bolschewisten war nicht einsichtig, daß mit der sozialdemokratischen Revolution vom 9. November 1918 und der Aufhebung des Kriegs- und Belagerungszustands am 12. November 1918 die Rechtsnormen des Kriegs- und Belagerungsrechtes weiter galten. Da die Garde-Kavallerie-Schützen-Division aber eine moblile militärische Einheit war, war dieses Gericht durch Gesetz zuständig. Der Rat der Volksbeauftragten hatte die rechtlichen Grundlagen der Militärgerichtsbarkeit durch Verordnung vom 5. Dezember 1918 ausdrücklich bestätigt.
Der Begriff entschlossene Tat und seine Bedeutung
Das Universalwörterbuch des Duden beschreibt den Begriff entschlossen als zielbewußt, energisch, nicht zögernd. Damit bedarf der Begriff der Zeitnähe. Eine Tat beschreibt der Duden als die Ausführung eines Vorhabens. In der Definition des Dudens wurde die Formulierung „entschlossene Tat“ für den Entschluß des damaligen Hauptmann Pabst gewählt, die Festnahme der beiden mutmaßlichen, steckbrieflich gesuchten Hoch- und Landesverräter anzuordnen und umsetzen zu lassen. Eine Straftat wurde nicht gebilligt, da wir Nationaldemokraten die grundsätzliche politische Formel, „Sicherheit durch Recht und Ordnung“ vertreten. Deswegen haben wir den Begriff Tat auch nicht im Sinn von Straftat gebraucht, sondern so wie der Duden es ausdrückt, als Ausführung eines Vorhabens, daß sehr rasch und Nachhaltig umgesetzt werden muß. Der Begriff „entschlossene Tat“ kann nur auf die vorläufige Festnahmen angewandt werden, weil diese rasch vorgenommen wurde. Anschließend wurde viel Zeit gebraucht um die Verdächtigen zur Erkennung dem Stabsquartier der Garde-Kavallerie-Schützen-Division im Hotel Eden zuzuführen.
Der Begriff „entschlossene Tat“ ist auf die Todesfälle von Liebknecht und Luxemburg nicht anwendbar, auch nicht dann, wenn Kraft revolutionärer Diktaturgewalt, in überpositiver Auslegung des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851, tatsächlich ein außerordentliches Kriegsgericht gebildet worden war, die beiden wegen Hoch- und Landesverrat zum Tod verurteilte und den sofortigen Vollzug ohne Bestätigung anordnete.
Die Hypothese von dem überpositiven außerordentlichen Kriegsgerichtsverfahren gegen Liebknecht und Luxemburg widerlegt nicht das rechtskräftige Urteil des ordentlichen Feldkriegsgerichts der GKSD, da diese Frage nicht erörtert wurde. Die Hypothese steht aber in Widerspruch zum amtlichen Kommunique der GKSD wegen der beiden Todesfälle. Major Waldemar Pabst hat aber die standrechtlichen Hinrichtungen Anfang der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts öffentlich verbreitet.
Wehrhafte Demokratie
Eine Theorie der „Wehrhaften Demokratie“ formulierte 1937 der Politikwissenschaftler Karl Löwenstein. Die „Wehrhafte Demokratie“ ist eine problematische Angelegenheit, weil sie Menschen- und Bürgerrechte im allgemeinen und den Rechtsstaat im besonderen in Frage stellt.
Waldemar Pabst war mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit der Prototyp des „Wehrhaften Demokraten“. Mit der Aufspürung und Festnahme von Liebknecht und Luxemburg handelte er mit Sicherheit als „Wehrhafter Demokrat“. Mit seinem Einsatz für die Hinrichtung der mutmaßlichen politisch motivierten Straftäter überschritt er die Grenze in den überpositiven Rechtsraum, die ein Merkmal der „Wehrhaften Demokratie“ ist. Im Vergleich hierzu stellt der sogenannte „Aufstand der Anständigen“ keinen Akt „Wahrhafter Demokratie“ dar, da nicht mit überpositiven Mitteln eine konkrete Bedrohung abgewehrt wird, sondern mit kriminellen Mitteln eine legale oppositionelle politische Partei repressiv verfolgt wird.
Die Problematik der „Wehrhaften Demokratie“ in einer parlamentarischen Debatte anzusprechen ist legitim. Das die Vertreter des Bolschewismus eine solche Debatte nicht führen wollen ist verständlich und voraussehbar. Das die nichtbolschewistischen Parteien die notwendige Debatte über die „Wehrhafte Demokratie“ nicht führen können oder wollen, ist nicht voraussehbar. Erwartet wurde von der NPD-Fraktion, daß die nichtbolschewistischen Parteien dem bolschewistischen Konstrukt von den „Revolutionären Karl und Rosa“ entgegentreten, die Umdeutungen der Bolschewisten aufdecken und eine kritische Debatte über die „Wehrhafte Demokratie“ führen. Dies geschah nicht.
Den Major Waldemar Pabst zum Thema „Wehrhafte Demokratie“ auszuwählen, ist für die NPD-Fraktion besonders sinnvoll, da Pabst, ohne daß der Begriff existierte, der entscheidende Geburtshelfer des parlamentarisch-demokratischen Systems im Deutschen Reich war. Er setzte zur Durchsetzung des parlamentarisch-demokratischen Systems militärische Gewalt ein und mißachtete die Menschen- und Bürgerrechte von Liebknecht und Luxemburg in überpositiver Auslegung des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und die Vorschrift über den Waffengebrauch des Militärs und seine Mitwirkung zur Unterdrückung innerer Unruhen vom 19. März 1914. Ohne seinen Einsatz hätte Deutschland mit einiger Sicherheit eine bolschewistische Militärdiktatur werden können. Pabst kann somit als Prototyp des „Wehrhaften Demokraten“ gewertet werden. Seine rasche Entfernung vom parlamentarisch-demokratischen System zeigt seine selbstkritische Einstellung zum Parlamentarismus, aber nicht zur „Wehrhaften Demokratie“. Pabst wandte sich kooperativen Modellen politischer Systeme zu.
„Antifaschismus“ hebt den Parlamentarismus auf
Es war seit Stalins Volksfrontpolitik der 1930er Jahre das Bestreben der Bolschewisten die parlamentarische Demokratie auszuhebeln, für die eigenen Zwecke zu instrumentalisieren, einen Block aller Parteien zu bilden, die den Bolschewisten zumindest beim Konstrukt des „Antifaschismus“ folgen und schließlich die parlamentarische Demokratie mit Hilfe der parlamentarischen Demokraten zu beseitigen, damit eine bolschewistisch-terroristische Militärdiktatur errichtet werden kann. Diese Methode wird heute von den LINKEN auch in Lichtenberg praktiziert.
Mit dieser Methode wird die parlamentarische Demokratie vor ihrer vollständigen Zerstörung schon faktisch im Fall von parlamentarischen Initiativen der NPD beseitigt. Die von der Partei der bolschewistischen LINKEN „antifaschistisch“ kontrollierte Bezirksverordnetenversammlung (BVV) muß sich dem „antifaschistischem“ Diktat der LINKEN beugen. Im Fall eines anderen Umgangs mit der NPD werden die Bezirksverordneten öffentlich diffamiert, diskriminiert, ausgegrenzt und beleidigt.
Die NPD-Fraktion versucht den „antifaschistischen“ Block aufzubrechen. Das Thema „Wehrhafte Demokratie“ wurde als geeignet erachtet. Wenn eine der etablierten Parteien sich mit einem eigenständigen Beitrag an einer Debatte zum Thema beteiligen würde, wäre der „antifaschistische“ Block beschädigt. Die Reaktion auf den Antrag der NPD zur Umbenennung des Anton-Saefkow-Platzes war für die NPD-Fraktion enttäuschend, da sich die etablierten Parteien offenkundig nicht mit dem Antrag und seiner Intention befaßt haben. Die Partei die LINKE führte hier allein das Wort und reagierte hysterisch, da sie ihre Mythen über die Ereignisse der Monate vom Oktober 1918 bis zum Januar 1919 bedroht sah.
Sicherheit durch Recht und Ordnung
Sicherheit durch Recht und Ordnung ist ein Wahlspruch der NPD seit den 1960er Jahren. Er ist Programm und unterstellt die NPD ohne Abstriche dem staatlichen Gewaltmonopol, der Gesetzmäßigkeit der Regierung und der Unabhängigkeit der Gerichte. Die NPD billigt deswegen nicht Straftaten gegen das Leben. Die Tötung von Liebknecht und Luxemburg war ein schwerer politischer Fehler, der es den Bolschewisten erlaubte die beiden mutmaßlichen politischen Straftäter mythisch zu verklären und ihre Rolle in der Zeit vom Mittwoch, den 23. Oktober 1918 bis zum Mittwoch, den 15. Januar 1919 umzudeuten.
Eine Inhaftierung der beiden und ihre rechtskräftige Verurteilung durch ein ordentliches Gericht wäre sinnvoll gewesen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wären beide zum Tode verurteilt und hingerichtet worden.
Zusammenfassung
Im Mittelpunkt des Verfahrens gegen Jörg Hähnel steht die Frage, ob er eine Straftat gebilligt hat. Dazu ist notwendig zu klären welcher rechtliche Rahmen bestand und wann und wie in diesem Rahmen welche Handlung eine Straftat darstellte und welche nicht.
1. Seit dem 29.September 1918 herrschte in Deutschland ein friedlicher revolutionärer Prozeß auf Grundlage der bestehenden Reichsverfassung von 1871, getragen von den Mehrheitsparteien des Deutschen Reichstages, der Ministerialbürokratie und der Obersten Heeresleitung.
2. Seit dem 28. Oktober 1918 war das Deutsche Reich eine parlamentarische Monarchie mit dem Reichstag verantwortlichem Reichskanzler.
3. Am 9. November 1918 wurde die deutsche Oktoberrevolution zur sozialdemokratischen Novemberrevolution. Die Übergabe der Regierungsgewalt an die SPD und die Ausrufung der Republik war notwendig geworden, um linksextremistische Umtriebe zur Errichtung einer bolschewistisch-terroristischen Militärdiktatur zu vereiteln.
4. Der am 10. November 1918 gebildete Rat der Volksbeauftragten war faktisch alleiniger Inhaber der revolutionären Diktaturgewalt.
5. Mit dem Beschluß des Ersten Allgemeinen Kongresses der Arbeiter- und Soldatenräte Deutschlands vom 19. Dezember 1918 allgemeine, gleiche, freie und geheime Wahlen zu einer Deutschen Nationalversammlung abzuhalten, der Bestätigung des Rates der Volksbeauftragten als oberstes Organ der gesetzgebenden und vollziehenden Gewalt im Deutschen Reich und der Bestimmung des Zentralrates der Groß-Berliner Arbeiter- und Soldatenräte zum Kontrollorgan des Rates der Volksbeauftragten, hatte das Deutsche Reich eine neue revolutionäre Verfassungsordnung, die mit allen positiven und überpositiven Rechtsmitteln bewahrt werden dürfte.
6. Mit dem Austritt der Unabhängigen Sozialdemokraten aus dem Rat der Volksbeauftragten, am 29. Dezember 1918, war die SPD alleiniger Inhaber der revolutionären Diktaturgewalt und berechtigt zum Schutz der Verfassung und des revolutionären Staates und seiner Organe überpositive Rechtsmittel anzuwenden.
7. Am 6. Januar 1919 wurde der Volksbeauftragte Gustav Noske (SPD) vom Rat der Volksbeauftragten, Teilen der preußischen Landesregierung und des Zentralrates der Groß-Berliner Arbeiter- und Soldatenräte zum Oberbefehlshaber in und bei Berlin ernannt und mit außerordentlichen Vollmachten ausgestattet.
8. Noske auf Grund der revolutionären Diktaturgewalt befugt, die Vorschritten des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 und die Vorschrift über den Waffengebrauch des Militärs und seine Mitwirkung zur Unterdrückung innerer Unruhen vom 19. März 1914 überpositiv auszulegen und damit Freiheit von den Beschränkungen dieser Normen zu besitzen.
9. Der Zentralrat der Groß-Berliner Arbeiter- und Soldatenräte verhängte am 6. Januar 1919 den vollständig verschärften Kriegs- und Belagerungszustand in und bei Berlin, veröffentlicht am 7. Januar 1919 im Reichsanzeiger Nr. 5.
10. Am 15. Januar 1919 wurden die steckbrieflich gesuchten mutmaßlichen Hoch- und Landesverräter Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg in ihrem Versteck aufgespürt und dem Stab der Garde-Kavallerie-Schützen-Division zugeführt.
11. In überpositiver Auslegung der Vorschrift über den Waffengebrauch des Militärs und seine Mitwirkung zur Unterdrückung innerer Unruhen vom 19. März 1914 stellte der erste Generalstabsoffizier der Division, der damalige Hauptmann Waldemar Pabst fest, daß die zivilen Behörden in der Frage der Behandlung von Liebknecht und Luxemburg nicht handlungsfähig waren, übernahm die vollziehende Gewalt, bildete in überpositiver Auslegung des preußischen Gesetzes über den Belagerungszustand vom 4. Juni 1851 ein den Beschränkungen des Gesetzes nicht unterworfenes außerordentliches Kriegsgericht, daß die beiden mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wegen Hoch- und Landesverrates zum Tod verurteilte und in überpositiver Auslegung des Gesetzes den sofortigen Vollzug anordnete.
12. Der Gebrauch der Schusswaffen ohne formale Hinrichtungssituation ergab sich aus der oben genannten Vorschrift vom 19. März 1914, da der gesetzliche Zweck, die beiden mit dem Tod zu bestrafen, nicht anders zu erreichen war, als in der gewählten Form.
13. Die amtliche Darstellung der Todesfälle, als im Fall Liebknecht auf der Flucht erschossen und im Fall Luxemburg von einem unbekannten aus einer wütenden Menge heraus erschossen, war Grundlage für den Mordmythos. Die Darstellung der Hinrichtungen in dieser Form war aber politisch geboten, da die SPD im Fall des Bekanntwerdens einer angeordneten Hinrichtung eine weitere Zersetzung der Partei befürchten mußte und eine unzulässige Beeinflussung des Wahlergebnisses zur Deutschen Nationalversammlung am Sonntag, den 19. Januar 1919
14. Gerichtlich belangt wurden ohne, daß dem ordentlichen Feldkriegsgericht die oben aufgezählten Tatsachen bekannt waren, der Oberleutnant a. D. Kurt Vogel wegen Wachvergehen, hier der mangelhafte Schutz Luxemburgs vor den Kolbenschlägen Runges und die illegale Beseitigung der Leiche, sowie der Husar Otto Wilhelm Runge wegen versuchten Totschlags an Liebknecht und Luxemburg und der Leutnant zur See Rudolf Liepmann wegen Begünstigung Runges.
15. Die Urteile fußten auf dem damaligen Recht und sind bis heute rechtskräftig.
16. Der Mordmythos ist Teil der bolschewistischen Strategie und Taktik, daß alle Handlungen einer nicht bolschewistischen Macht gegen bolschewistische Vergehen und Verbrechen und bolschewistischen Rechtsbrechern grundsätzlich „illegal“ sind.
17. Aus den genannten Gründen hat Jörg Hähnel keine Straftat gegen das Leben der Rosa Luxemburg gebilligt, da keine Straftat vorlag, sondern die überpositive Anwendung bestehender Rechtsnormen zum Schutz des Staates und seines Bestandes, als Akt „Wehrhafter Demokratie“. Dies hat Jörg Hähnel in seiner Rede deutlich gemacht.
Quelle: NPD 01.07.09
Siehe auch
Fortsetzung im Berufungsvefahren gegen Berlins NPD-Chef Jörg Hähnel – Altermedia 25.10.08
Berufungsprozeß gegen Berliner NPD-Landesvorsitzenden Jörg Hähnel – Altermedia 25.10.08
Gewaltsame Revolution und Umsturz nächstens straffrei – Altermedia 25.10.08




57 responses so far ↓
1 Werner // Jul 2, 2009 at 9:14
Italienische Carabinieri schlagen junge deutschstämmige Südtirorer brutal zusammen und bezeichnen sie dabei als “deutsche Schweine”.
http://www.suedtiroler-freiheit.com/content/view/1369/1
2 Skeptiker // Jul 2, 2009 at 9:17
Fraglos eine absolut folgerichtig herausgearbeitete rechtswissenschafliche Studie.
Gleichwohl ist davon auszugehen, dass diese von der BRD-Gesinnungsverfolgung-”Justiz” ingoniert wird und stattdessen die Mythenbildung der Bolschewisten zur “offenkundigen Wahrheit” erklärt werden wird.
Die BRD bewegt sich damit politisch und juristisch auf DDR-Niveau zu. Leider!
3 kuckuck // Jul 2, 2009 at 9:25
Mal sehen ob die Schmalzrüben von BRD-Richtern das auch in Ihr madiges Hirn bekommen…
4 nachgeschaut // Jul 2, 2009 at 9:37
Danke für die ausführliche Darstellung – ähnlich umfassend kenne ich sonst nur den lesenswerten Artikel von Grotefend: Der Dolchstoß – keine Legende
http://www.vho.org/VffG/2004/4/Grotefend380-401.html
(der vor allem die Ereignisse vor dem deutschen Angebot eines Waffenstillstands beschreibt – gewundert hat mich daher der Ausdruck “Dolchstoßtheorie”, denn der Dolchstoß war ja die Praxis.)
Ich finde es auch gut, daß/wie Herr Hähnel in die Offensive geht und bin gespannt, ob der Staatsanwalt wirklich Lust und Wissen hat, um sich mit Herrn Hähnel in eine Diskussion einzulassen.
Ich wünsche Herrn Hähnel alles Gute!
5 Volksgenosse // Jul 2, 2009 at 9:42
Ein Witzprozeß alà Besatzerrepublik BRD, fehlt nur noch, daß Edelkommunistin Sahra Wagenknecht als Nebenklägerin auftritt.
6 Heinz_OH // Jul 2, 2009 at 9:46
Ein hochinteressanter Beitrag, den ich mir für mein Archiv gespeichert habe.
Aber mir kam auch ein wertender Gedanke: Oswald Spengler schreibt u.a. über das Unvermögen der Deutschen aufgrund ihres Volks-Charakters, eine Revolution im Stile der Franzosen zu initiieren und durchzuführen. Uns läge die Blutrausch-Mentalität der Franzosen nicht, die dem reinen Machtdenken mit brutalen Mitteln Geltung verschafft. Spengler schreibt demzufolge dann von einer volksspezifischen Art der Revolution.
Mich erinnert der Beitrag an Spenglers Charakterisierung. Ist es nicht wirklich “typisch deutsch” im Nachhinein eine juristische Legitimierung für eine revolutionäre Tat zu formulieren?
Der Bruderkrieg (also Bürgerkrieg) ist das schlimmste, was einem Volk passieren kann. Er reißt tiefe Wunden, die oft Generationen brauchen, um zu heilen. Nicht nur die (Weimarer) Republik war durch die ständigen Aufstandsversuche und Aufstände der Roten gefährdet, sondern Deutschland war gefährdet. Nur deshalb ließen sich natioan Gesinnte Freiwillige, Einheiten des sich auflösenden Heeres von Noske, dem Bluthund der SPD-Regierung, wie ihn der Spartakus nannte, zum “Schutz der Republik” verpflichten.
Revolutions-Zeiten sind immer Chaos-Zeiten. Es herrscht Kriegsrecht. Zu den Opfern des Bürgerkrieges zählten Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht, aber auch Männer wie Hauptmann Berthold, der 1920 in Harburg vom roten Mob gelyncht wurde.
Wo gehobelt wird, da fallen Späne.
7 Freiheit und Glaube // Jul 2, 2009 at 9:47
Wenn man schon hauptamtliche Mitarbeiter der ehemaligen DDR – Stasi in dieser „Demokratie“ schützt und auch noch als Beamte einsetzt, dann MUSS man natürlich auf dem Weg zum Kommunismus, auch diese beiden Kriminellen als Freiheitskämpfer verkaufen und schützen.
Alles was antideutsch und antinational ist, wird gepflegt.
Man kann ja auch alle Städte, Plätze und Straßen nach diesen beiden „Freiheitskämpfern“ benennen, damit sie IMMER in Erinnerung bleiben (müssen).
8 RevierFörster // Jul 2, 2009 at 10:02
Als RevierFörster kann ich versichern, R. Luxemburg und K. Liebknecht wurden waidgerecht aus der Wildbahn genommen…
9 Squirrel // Jul 2, 2009 at 10:07
„…Die Lichtenberger Bezirksstadträtin für Kultur und Bürgerdienste, Katrin Framke hat beim Polizeipräsidenten von Berlin Strafanzeige gegen Jörg Hähnel, NPD-Verordneter der Bezirksverordnetenversammlung Lichtenberg, wegen der öffentlichen Billigung der Tötung von Rosa Luxemburg und Karl Liebknecht gemäß § 140 Nr. 2 StGB, wegen Verunglimpfung des Andenkens von Anton Saefkow, von den Nazis ermordeter aktiver Widerstandskämpfer gegen das NS-Regime, gemäß § 189 und vorsorglich wegen anderer in Betracht kommender Straftatbestände, gestellt. …“
( http://de.altermedia.info/general/berufungsprozes-gegen-berliner-npd-landesvorsitzenden-jorg-hahnel-040609_29349.html )
Wie oft wurde von „linken“, „antifanten“, aber auch „Gutmenschen“ „das Andenken von Verstorbenen“ verunglimpft !
Aber noch viel schwerwiegender ist die „öffentlichen Billigung der Tötung“ von Deutschen Wehrmachtssoldaten sowie NSDAP-Politker und NSDAP-Aktivisten !
Aber auch heute „erfreuen“ und billigen diese Menschen öffentlich das Töten von deutschen Menschen, wenn diese sich für Deutschland einsetzen !
Ja mehr noch, „sie“ rufen dazu auf !
Hier scheint aber kein „Staatsanwalt“ den Drang zu verspüren, Anklage zu erheben !
Und kein „deutsches“ Gericht verteidigt diese Menschen, die im aufrichtigen Glauben an ihr Vaterland das Leben lassen mussten !
Kein so brutales Verbrechen der „anti-Deutschen“ wird strafrechtlich verfolgt, geschweige denn die nachträgliche Billigung dieser Verbrechen !
Nun ja, auch Das wird sich bald ändern ! Wenn das Ende dieses brd-Systemes kommt ….
( Ach ja , ICH finde gut, das „Varus“ hingerichtet wurde ! )
Gruss Squirrel – brd verrecke !
10 “Auf, hebt unsere Fahnen…” // Jul 2, 2009 at 10:07
Artikel über die Jüdin aus Polen Rozalia Luksenburg:
http://de.metapedia.org/wiki/Rosa_Luxemburg
11 Organisation-Consul // Jul 2, 2009 at 10:13
Liebknecht und Luxemburg.
Also wenn sie da schon gelebt hätte, wer weis ob dann nicht auch die Wagenknecht heute als zionistischer Gutmensch in unseren verhunzten Geschichtsbüchern stünde.
12 Hans // Jul 2, 2009 at 10:21
Der Mordmythos ist Teil der bolschewistischen Strategie und Taktik.
Rosa Luxemburg,geb.05.03.1870 ermordet Berlin 15.01.1919. marxistische Theoretikerin und Politikerin. Schloss sich schon als Schülerin der sozialistischen Arbeiterbewegung an.Emigrierte 1889 nach Zürich und studierte dort Nationalökonomie(1897 Promotion).Nach Übersiedlung nach Berlin 1899 und Eintritt in die SPD entwickelte Sie sich zur führenden Theoretikerin des linken Parteiflügels. 1905 ging Sie in den unter russischer Herrschaft stehenden Teil Polens und nahm in Warschau an Demostrationen und Kämpfen gegen die russische Staatsmacht teil. Vom 04.03.1906 bis zum 28.06. 1906 in Warschau in Haft., kehrte Sie über Finnland nach Deutschland zurück. Schon im Vorfeld u.a. auf den Internationalen Sozialistenkongressen,(1907,1912,1914) und in der II. Internationale aktiv gegen die Kriegsgefahr eintretend, bekämpft Sie im Ersten Weltkrieg 1914-1918 die Burgfriedenspolitik der SPD. Vom 31.03.1915 bis 18.02.1916 sowie ab 10.07.1916 war Sie als Kriegsgegnerin in Berlin,Wronke (Posen) sowie Breslau inhaftiert. Nach Ihrer Freilassung 09.11.1918 ging Sie nach Berlin. Nach dem Sturz der Monarchie strebte Sie eine Rätedemokratie an. Im Januar 1919 unterstützte Sie aus Gründen der Parteiräson den Aufstand des Spartakusbundes in Berlin, von dessen Scheitern Sie überzeugt war und den Sie deswegen missbilligt hatte. Rosa Luxemburg wurde von Freikorpsoffizieren ermordet. Hier die Geschichte verfälschen ist nicht nur schändlich,sondern im höchsten Maße arogant und dumm.
13 Heinz_OH // Jul 2, 2009 at 10:21
Waröm issen alles röt?
Entschuldigung, die Hitze.
Danke für den Hinweis. – Der Hausmeister
14 aha // Jul 2, 2009 at 10:36
Der Artikel ist gut, trifft aber nicht den Kern: Liebknecht, Luxemburg, Eisner usw. waren nicht nur amnestierte “Revolutionäre”, Hochverräter und Wehrkraftzersetzer sondern zuallererst Juden!
15 Treueschwur // Jul 2, 2009 at 10:39
Der von der NPD geschilderte Verfahrensverlauf beweist, dass wir im kryptokommunistischen Berlin keine richtige Gewaltenteilung, sondern eine Gewaltenhäufung wie in waschechten totalitären Staaten haben. Manch einen linken Richter und Staatsanwalt kenne ich noch aus meiner Studienzeit; sie wären in der inzwischen verreckten SBZ wegen Linksextremimus-Abweichungen (”Die Kinderkrankheit des Kommunismus” [Lenin]) drangewesen. Heute beugen sie das Recht, wo und wie sie nur können. Damit heißt für unseren angeklagten Kameraden Recht zu bekommen ist in der brd Glücksache.
16 machno // Jul 2, 2009 at 10:50
@Squirrel
hää??? von welchen “antideutschen” gewalttaten sprichst du?
und hierzu:
“Aber noch viel schwerwiegender ist die „öffentlichen Billigung der Tötung“ von Deutschen Wehrmachtssoldaten sowie NSDAP-Politker und NSDAP-Aktivisten !
Aber auch heute „erfreuen“ und billigen diese Menschen öffentlich das Töten von deutschen Menschen, wenn diese sich für Deutschland einsetzen !
Ja mehr noch, „sie“ rufen dazu auf !
Hier scheint aber kein „Staatsanwalt“ den Drang zu verspüren, Anklage zu erheben !
Und kein „deutsches“ Gericht verteidigt diese Menschen, die im aufrichtigen Glauben an ihr Vaterland das Leben lassen mussten !
Kein so brutales Verbrechen der „anti-Deutschen“ wird strafrechtlich verfolgt, geschweige denn die nachträgliche Billigung dieser Verbrechen !”
sorry. aber warum soll ich um mörder trauern, welche aus eigener dummheit heraus sich zum schlachtvieh einer menschenverachtenden und verbrecherichen ideologie (darf man das so nennen, ach quatsch, machen wir irrglauben draus) gemacht haben?
TOTER NAZI = GUTER NAZI !!!
hört endlich auf rumzuheulen! die braune pest hat angefangen zu stänkern und letztendlich (…sei dank) den arsch voll versolt bekommen.
ÄTSCH
17 RevierFörster // Jul 2, 2009 at 11:08
@ Squirrel
…( Ach ja , ICH finde gut, das „Varus“ hingerichtet wurde ! )…
Nach der berümten Schlacht stürtzte Varus sich in sein Schwert (Freitod)
Da Varus kein Linker war und nicht von den “Nazis” “ermordet” wurde und auch keiner “auserwählten” Religionsgemeinschaft angehörte, dürfte er wie andere “Freiwild” sein, das man beleidigen darf…
18 wookie // Jul 2, 2009 at 11:17
nach überpositiver Auslegung des Rechts, wird Hauptmann Waldemar Pabst selbstverständlich ein Denkmal gesetzt werden müssen und die Filmrechte seiner Heldentat gehen nach Hollywood, in der Hauptrolle Tom Cruise.
- Ein feiger Mord bleibt ein feiger Mord, auch wenn man eventuell derzeit eine Hinrichtung juristisch rechtfertigen HÄTTE KÖNNEN.
Selbst Terrororganisationen wie IRA, ETA rechtfertigen Ihre Anschläge wenigsten selbst und schieben sie nicht feige irgendwelchen Dritten unter.
19 OHEIM // Jul 2, 2009 at 12:04
Zum Thema.
Eine Leiche im Landwehrkanal usw.
Klaus Gietinger Berlin 1995
http://www.gietinger.de
20 Arndt // Jul 2, 2009 at 12:45
Ist die polnische Jüdin Rosa Luxemburg, BUND-Sozialistin und anarchistische Spartakistin vom linken Flügel der SPD, ein Vorbild und eine schützenswerte Person der heutigen Demokratie?
Über die blutgierige antidemokratische Revolutionärin Rosa Luxemburg in der deutschen SPD hier ein Auszug aus “Marxisten im Widerstreit”, von Singer im Seewaldverlag 1979:
“Rosa Luxemburg kam auf ihr Lieblingsthema, den Massenstreik, beim jährlichen Parteitag zu sprechen:
August Bebel (SPD) versuchte die Wogen zu glätten:
»Nun hat die Debatte nach einer Richtung einen etwas seltsamen Charakter angenommen. Ich habe mit Ausnahme der Jahre, in denen ich mich in “Staatspension” (im Gefängnis) befand, allen Parteikongressen beigewohnt. Aber eine Debatte, in der so viel von Blut und Revolution die Rede gewesen wäre wie in der heutigen, habe ich noch nicht gehört. Als ich das alles hörte, habe ich ein paarmal unwillkürlich auf meine Stiefelspitzen gesehen, ob diese nicht bereits im Blut wateten … «
Die Bebelsche Resolution empfahl den Massenstreik nur als Defensiv-, nicht als Offensivwaffe. In privatem Kreis wiederholte Bebel seinen Protest, und Rosa Luxemburg berichtete darüber Leo Jogiches (polnischer Jude und BUND-Sozialist):
– Und dann würde die blutige KPD-Rosa in den “revolutionären” Berliner Tagen doch noch von Ordnungstruppen der sozialdemokratischen Noske-Republikaner erschossen und in den Landwehrkanal geworfen.”
Über die blutrünstigen Vorstellungen jüdischer Revolutionäre sind noch andere Aussprüche überliefert.
Am 17. September 1918 formulierte in einer Parteiversammlung von Petrograd der jüdische Revolutionär Sinojew folgende Sätze:
Sein jüdischer Genosse Trotzki schuf daraufhin als Terrorinstrument die Rote Armee.
Ein weiter Vertrauter Trotzkis, der polnische Jude Wolodarski-Goldstein, emigrierte 1913 in die USA, wo er Mitglied der American Socialist Party und Herausgeber der “Roten Zeitung”- Hausorgan der Revolution – wurde. Mit Trotzki aus New York nach Petrograd zurückgekehrt, erklärte er als Agitprop-Kommissar kurz und bündig:
Es war also schon damals ein Massenmord an 10 Millionen russischen nationalen Bürgern geplant.
Über den Ursprung der Handwerker- und Industriearbeiter-Ideologie, dem so genannten internationalen proletarischen Sozialismus.
Um besser verstehen zu können, warum die sozialdemokratischen Führer der jungen deutschen Republik ihre ärgsten Feinde, Rosa Luxemburg und Wilhelm Liebknecht, liquidieren mussten, hier eine kleine Abhandlung über die Unterschiede von Sozialdemokratie, Kommunismus, Trotzkismus, BUND-Anarchismus und Bolschewismus.
Es gibt da viele propagandistisch gefärbte Darstellungen aus unterschiedlichen parteipolitischen Sichten. Die heutige Sozialdemokratie ist weitgehend durch die SED- und Stasi-Westarbeit ideologisch unterwandert worden und mehrheitlich ein sozialistisch-kommunistisch-trotzkistisches, antibürgerliches Konstrukt. Die einvernehmliche Zusammenarbeit zwischen SED-LINKE und SPD-Trotzkisten, als „Antifaschisten“ – also als „Prokommunisten“ – in einigen Parlamenten, zeigt dies deutlich.
Ich will mal versuchen eine objektive Darstellung vorzulegen.
Der jüdische Rabbinersohn Karl Marx aus Trier und der calvinistische Pfarrerssohn Friedrich Engels aus Elberfeld schrieben Ende 1847 das so genannte “Manifest der kommunistischen Partei”. Vermutlich im Auftrage der Freimaurerloge “Humanitas” in Brüssel. Darauf entstanden überall in Europa revolutionäre Bewegungen aus Handwerksburschen, liberalen Bankiers und Unternehmern, um von den allein regierenden Fürsten über einen revolutionären Druck sich sozialliberale Parlamente zu erstreiten, wie in Frankreich nach der Revolution. Diese liberalen und sozialen “Arbeiter” (Gesellschaftsarbeiter = Freimaurer) wollten durch den Aufbau und die Förderung von Handel, Banken und Industrie den allgemeinen Wohlstand heben und das soziale Los der Industriearbeiter, Bankangestellten, Handlungsgehilfen und Handwerksburschen verbessern, wie es der französische Frühsozialist Saint Simon und sein Förderer, der Bankier Rodrigues, erdacht hatten.
Zur Organisierung der Lohnabhängigen, der Proletarier, gründeten Marx und Engels in London eine internationale Arbeitergesellschaft als Vorstufe der Gewerkschaftsbewegung. Mit Streiks sollen die Forderungen der organisierten Arbeiter künftig durchgesetzt werden. Um die Interessen dieser international organisierten Lohnabhängigen auch politisch gegenüber den Nationalstaaten zu vertreten, wurden in den einzelnen Ländern “soziale und demokratische” Parteien gegründet. So entstand auch in Deutschland eine “Sozialdemokratische Partei” (SPD), die sich aus dem 1863 in Leipzig gegründeten “Allgemeinen deutschen Arbeiterverein” entwickelte. Der Marx-Biograph Franz Mehring schrieb über den SPD-Gründer Lassalle:
Auf internationaler Ebene waren diese Parteien in der 1864 von Marx in London gegründeten so genannten “Internationale” organisiert.
Das “Kommunistische Manifest” wurde 1869 in London auch ins Russische übersetzt durch den Anarchisten Bakunin und im Verlag Alexander I. Herzen (London) gedruckt, um die russischen Unterschichten in revolutionäre Bewegung gegen den zaristischen Staat zu versetzen. Auch von New York aus wurden anarchistische Propagandaschriften nach Russland eingeschmuggelt. Meist von ausgewanderten Ostjuden. Darauf gründeten jüdische Handwerker und Kleingewerbetreibende in Russland, Litauen und Polen verschiedenen “Arbeiterzirkel”, welche sich dann 1897 zum “BUND” zusammenschlossen, einer allgemeinen jüdischen sozialistischen politischen Organisation, um spezielle jüdische Interessen durchzusetzen. Besonders der jüdische Bankier Baron Günzburg in Petersburg, welcher eine staatsfeindliche Rote Fahne am schwarzen Schaft ( den Farben der Sozialisten und Anarchisten) im Wappen trug und ein Geschäftspartner der Rothschild-Bankiers in Frankfurt/M. war (die ihren Namen von einem roten Hausschild in der Frankfurter Judengasse hatten), unterstützte die marxistische Schulung von jüdischen Intellektuellen als zukünftige Anführer von revolutionären Bewegungen.
Durch Gründung von “Arbeiterkreisen” (Minsk 1884, Wilna 1886) suchten die jüdischen Intellektuellen besonders intelligente Angehörige der Arbeiterklasse zu revolutionären Propagandisten zu erziehen.
Da die russische Regierung die Beseitigung des christlich-zaristischen Staates durch eine jüdisch gelenkte Revolution befürchtete, zumal auf hohe zaristische Würdenträger und Regierungsbeamte ständig anarchistische Attentate verübt wurden, griff sie zu radikalen Gegenmaßnahmen.
Die russische Regierung ließ daher die Rabbinerschulen in Wilna und Shitomir wegen revolutionärer Propaganda schließen, dem jüdischen Bankhaus Günzburg wurden die Staatsaufträge und Finanzierungen entzogen, schwarz gekleidete Hundertschaften des Innenministeriums demolierten jüdische Zentren der “Bund”-Bewegung, die Fremdenrechtsgesetze gegen die Juden wurden verschärft. Der russische Journalist und Schriftsteller Dostojewski schrieb empört:
Darauf gewährten die Londoner Rothschild-Bankiers dem zaristischen Finanzminister Witte keine Kredite mehr.
Im Jahre 1895 vereinigte der nichtjüdische Rechtsanwalt Lenin in Petersburg 20 marxistische Arbeiterzirkel zum “Kampfbund zur Befreiung der Arbeiterklasse”, welcher zwischen 1895 und 1899 ca. 221000 Arbeiter zum Streik anleitete. Dieser Lenin, der eigentlich Uljanow hieß und aus einer halbkalmückischen russischer Beamtenadelsfamilie stammte, wurde später von interessierter Seite zum “Juden” gemacht, obwohl er, neben Stalin, vom Judentum am meisten gehasst wurde wegen seiner Vereitelung einer jüdischen Vorherrschaft unter Anführung der Juden Trotzki-Bronstein, Kamenjew-Rosenfeld und Sinojew-Radomilski in der russischen Sozialdemokratie.
Im Jahre 1898 machten marxistische “Kampfbünde” aus Petersburg, Moskau, Kiew und Jekaterinoslaw sowie der jüdische BUND den ersten Versuch, sich zu einer sozialdemokratischen Partei zu vereinigen. Im März 1898 fand in Minsk der I. Parteitag der Sozialdemokratischen Partei Russlands (SDAPR) mit 9 Teilnehmern statt. Lenin befand sich noch in der sibirischen Verbannung, wegen seiner illegalen Streikorganisation der Petersburger Textilarbeiter.
Jüdische und polnische Intellektuelle und BUND-Vertreter bildeten in der SDAPR die Mehrheit und vertraten daher überwiegend liberale, unternehmerische und jüdische Interessen und weniger die sozialen Forderungen der russischen Arbeiter und Bauern.
Durch sein Propagandablatt “Iskra” konnte Lenin jedoch seine russische Anhängerschar vergrößern, zu der als Trittbrettfahrer sich auch einige radikale jüdische Intellektuelle gesellten. Die “Iskra-Gruppe” stellte bald auch auf den Parteitagen, welche zum Teil heimlich in London abgehalten wurden, wegen der zaristischen Verfolgung, die Mehrheit der Delegierten und nannten sich daher Bolschewiki. Diese standen im Interessengegensatz zu der sozialdemokratischen Minderheit, den „Menschewiki“, die sich hauptsächlich aus jüdischen BUND-Revolutionären und Anarchisten, liberalen Sozialisten und “ökonomistischen” Kleinhändlern zusammensetzte.
Später kam es zur Spaltung der SDAPR.
Die sozialdemokratischen Menschewiki bildeten im Frühjahr 1917, zusammen mit liberalen Bankiers und Industriellen ein demokratisches Parlament nach westlichem Vorbild, nach dem sie mit Hilfe der verbündeten westalliierten Militärmission, Geheimdienste, Logen und dem englischen Botschafter Buchanan in Petersburg, den kriegsmüden Zaren abgesetzt hatten. Die wichtigsten Taten dieser “Frühjahrsrevolutionäre” und Marionetten der westalliierten Militärmission und des internationalen Großkapitals, waren die sofortige Aufhebung aller zaristischen Beschränkungen gegenüber den Juden und die Fortsetzung des Krieges gegen das kaiserliche Deutschland. Mit der Aufrechterhaltung einer zweiten Front im Osten sollte Amerikas Kriegseintritt auf dem westeuropäischen Kriegsschauplatz erleichtert werden.
Lenins “Iskra”-Gruppe, die radikalere bolschewistische Mehrheitsfraktion der SDAPR, hielt sich zu dieser Zeit im Schweizer Exil auf. Als sie mit deutscher Geheimdiensthilfe in einem plombierten Waggon durch Deutschland und nach Russland geschafft worden waren, entfachten sie eine radikale Antikriegspropaganda und brachten so die gesamten sozialdemokratischen russischen Arbeiterräte (Sowjets) auf ihre Seite, mit denen sie die so genannte Oktoberrevolution von 1917 zum Sturz der menschewistisch-liberalen Kriegstreiberregierung der Kerenskis, Lwows und Miljukows durchführten.
Nach der Beseitigung der philosemitischen antirussischen Marionettenregierung, beendeten die Bolschewiki sofort den Krieg mit Deutschland. Diese in Russland so zur Macht gekommene Gruppe nahm nach der Revolution den Namen “Kommunistische Partei der Sowjetunion (Bolschewiki)” KPdSU(B) an.
Die unterlegenen und entmachteten Menschewiken und BUNDISTEN wollten aber ihre Sache noch nicht aufgeben. In alter Manier griffen sie wieder zu ihren erprobten Kampfmitteln, der Heimtücke und dem Attentat. So wurde Lenin durch die Jüdin Kaplan angeschossen, wogegen der aus Amerika herbeigeeilte jüdische Intellektuelle Trotzki sich als russischer Arbeitervertreter ausgab, auf Lenins Ableben wartete und auf sich als Nachfolger aufspielte.
Andernorts hatten russische und polnische Menschewiken und BUND-Leute mehr Erfolg. So hatten sich einige in der deutschen Sozialdemokratie eingenistet. Mit Rosa Luxemburg, Jogisches, Parvus-Helphand u.a., betrieben sie eine radikale, terroristische Propaganda unter den Arbeitern und planten einen blutigen Staatsumsturz in Deutschland. Diese so genannte Spartakus-Gruppe nutzte das Kriegsende in Deutschland und die Abdankung des Kaisers aus und versuchte mit “Soldatenräten” und anarchistischen Banden die Macht an sich zu reißen und auch die Regierungsgeschäfte legaler demokratischer Parlamente zu stören.
Daher musste die junge Republik unter sozialdemokratischer Führung die blutrünstigen fremden Staatsumstürzler des Spartakistenaufstandes in Berlin liquidieren lassen.
Am 7. November 1918 hatte sich in München eine Räteregierung aus Anarchisten, jüdischen Abenteurern und BUNDISTEN, Kunststudenten, kriminellen Terroristen und Gossenabschaum die Macht erschlichen. Als Anführer der Bande wurden die Namen Auer, Eisner, Mühsam, Toller und Leviné bekannt. Die legale sozialdemokratische Regierung Hoffmann musste nach Bamberg flüchten, bzw. ausweichen und rief Reichswehrtruppen, Schützenvereine, Freikorps und Bürgerwehren zur Hilfe gegen die roten Terroristen. Über die Vorgänge in München und in der “Räteregierung” wurde die Staatsregierung in ihrem Bamberger Exil laufend durch einen bürgerlichen Geheimdienst in der bayerischen Hauptstadt und dessen freiwillige Meldegänger aus einem Marinefreikorps informiert, zu denen auch ein Adolf Hitler gehörte. Erst am 6. Mai 1919 war München freigekämpft und von den Banden gesäubert. Die roten Pöbelbanden, welche ein paar Münchner Bürger als Geiseln ermordet hatten, wurden von einem ordentlichen bürgerlichen Gericht abgeurteilt. Diese spartakistischen Mordorgien an unliebsamen deutschen Bürgern waren den Berliner erspart geblieben, dank dem raschen Eingreifen nationaler preußischer Demokraten mit SPD-Noske und seiner militärischen Schutztruppe unter Hauptmann Pabst vom Gardeschützenregiment. Die internationalistischen Volksverhetzer und blutigen Revolutionäre Luxemburg und Liebknecht wurden im Tiergarten nach herrschendem Kriegsrecht standrechtlich erschossen.
Jene Luxemburg- und Liebknecht-Verehrer bei den heutigen LINKEN bereiten vermutlich heimlich einen Spartakisten-Aufstand vor, sonst würden sie sich nicht so fanatisch für die Rehabilitierung der roten Revolutionäre und ihrer Taten einsetzten und damit vom bürgerlich-demokratischen Staat eine Billigung für ihre eigenen revolutionären Bestrebungen, getarnt als „antifaschistische Bestrebungen“, erhalten wollen.
21 Don Geraldo // Jul 2, 2009 at 13:25
Juristisch brillant argumentiert.
Allerdings glaube ich nicht, daß die üblichen dumpfbackigen BRD-Juristen das überhaupt verstehen.
22 Squirrel // Jul 2, 2009 at 13:46
Zu “@RevierFörster // Jul 2, 2009 at 11:08 ”
ICH glaube die römischen Lügen nicht, da die einzigen „Zeugen“ ein nachträglicher Bericht der Römer selbst war !
…..Daher schlossen sie die Römer mühelos ein und machten sie nieder, so dass Varus und die Angesehensten aus Furcht, gefangen genommen oder getötet zu werden – denn verwundet waren sie schon – sich zu einer furchtbaren, aber notwendigen Tat entschlossen. Sie töteten sich selbst.
Als dies bekannt wurde, wehrte sich auch keiner mehr, auch wenn er noch kräftig war, sondern die einen taten es ihrem Anführer nach, die anderen warfen die Waffen weg und überließen sich dem, der sie töten wollte. Denn fliehen konnte keiner, wenn er es auch noch so gerne wollte.“…..
http://de.wikipedia.org/wiki/Varusschlacht
( Ist schon „witzig „ : Man tötet sich selbst , aus Furcht getötet zu werden….. lol )
Wie soll ein Römer wissen, was damals geschehen ist, wenn angeblich keiner der Römer überlebt hat !
Die “römische Propaganda” hat natürlich versucht aus dieser vernichtenden Niederlage nachträglich ein “Heldenepos” zu dichten !
Die Geschichte war ja für die “Römer” geschrieben worden – oder glauben Sie, das es Begeisterung ausgelöst hätte, wenn man geschrieben hätte :
“Varus war ein total unfähiger Feldherr, hat sich von “wilden” Germanen in den Sumpf locken lassen und wurde beim Versuch zu fliehen ergriffen und hingereichtet…. ”
Glauben SIE immer was ihnen vorgesetzt wird !?
Ich glaube ja auch nicht an den “heiligen Holo” und das aus gutem Grund !
Gruss Squirrel – brd verrecke !
23 Leipziger // Jul 2, 2009 at 13:48
@machno 16:
Ich mag mich irren, aber doch kann ich mich daran erinnern, jemals davon gehört/gelesen/recherchiert zu haben, dass die “braune Pest” bereits am Ende der 1910er irgendetwas zu sagen gehabt hätte.
Aber vielleicht hat ja Hitler auch die Rosa und den Karl auf dem Gewissen, indem er und seine Gefolgsmänner zurück in die Vergangenheit gereist sind. Man weiß es nicht. Vielleicht erhellen uns in ein paar Jahren diesbezüglich die Geschichtsbücher noch etwas mehr als heutzutage, wenn dann z.B. allein Spielberg und Co. für die Absegnung historischer Tatsachen verantwortlich zeichnen.
Gestalten wie du sind so selten dämlich, dass sie selbst ihre eigene, tatsächliche Dummheit und Ignoranz schon nicht mehr verifizieren können. Köstlich.
24 Squirrel // Jul 2, 2009 at 13:50
Zu“@RevierFörster // Jul 2, 2009 at 11:08 ” :
Für das haben Sie meine volle Zustimmung :
“…Da Varus kein Linker war und nicht von den “Nazis” “ermordet” wurde und auch keiner “auserwählten” Religionsgemeinschaft angehörte, dürfte er wie andere “Freiwild” sein, das man beleidigen darf… ”
Es ist leider wahr !
Gruss Squirrel – brd verrecke !
25 Squirrel // Jul 2, 2009 at 13:55
Zu “@machno // Jul 2, 2009 at 10:50″ :
Im “Altermedia-Forum” benutzt “Wetekamp” folgende Signatur :
“Diskutiere nie mit Idioten, denn sie ziehen Dich auf ihr Niveau herab und schlagen Dich mit Erfahrung !”
Mehr ist nicht zu sagen !
brd verrecke !
26 Leave a Comment // Jul 2, 2009 at 14:05
Ein grösseren Stuz, als den Artikel, hab ich mein Leben noch nicht gelesen.
Aber das beweisst, wie verblendet ihr doch alle seid.
Mal sehen, wann euch eine nationalwissentschaftliche Studie erzählt, die Erde wäre doch eine Schreibe. Ihr glaubt es ja eh
27 Tand und Schande // Jul 2, 2009 at 14:07
Hauptmann Pabst stand in dauerndem Kontakt mit hohen und höchsten sozialdemokratischen Führer. Der – nicht nur konkludente – Befehl Luxemburg und Liebknecht zu eliminieren kam unmittelbar von Ebert und Noske.
28 Reval // Jul 2, 2009 at 14:14
Der Torso der Wasserleiche von Rosa Luxemburg war vor gut einem Monat in der anatomischen Sammlung der Berliner Charité aufgetaucht.
Schlußf0lgerung: DIE TODESUMSTÄNDE SIND MINDESTENS UNKLAR!
29 Südtiroler // Jul 2, 2009 at 15:29
@Werne
Bei diesen jungen, deutschen Südtirolern handelte es sich um eine Gruppe Punks. Ihr findet es in der Regel doch gut, wenn diese von der Polizei eine Abreibung bekommen.
Eure Heuchelei ist ja nicht zum aushalten. Wer fährt denn immer voller Begeisterung nach Italien, um dort den Konzerten der Veneto Fronte beizuwohnen? Frag dort doch einmal auf welcher Seite diese stehen. Auf der Seite der deutschsprachigen Südtiroler oder auf Seiten der Polizei.
30 Albert // Jul 2, 2009 at 15:45
Na, wen interessiert es, wie diese Schwuchtel gestorben ist??
31 Levi Scholl // Jul 2, 2009 at 16:07
@30:
Zum Thema Schwule gibt es hier einen interessanten Artikel.
http://www.focus.de/politik/deutschland/christopher-street-day-piusbrueder-ziehen-nazi-vergleich_aid_413453.html
Pius-Priesterweihen der römischen Konservativen zogen auch NPD-Leute an:
http://www.mittelbayerische.de/top-themen/artikel/pius_priesterweihe_zog_auch_di/421837/pius_priesterweihe_zog_auch_di.html
Grüne und Juden fordern Konsequenzen für die konservativen Piusbrüder:
http://www.focus.de/politik/deutschland/piusbrueder-gruene-und-juden-fordern-konsequenzen_aid_413568.html
32 Levi Scholl // Jul 2, 2009 at 16:08
Zum Thema Holocaustleugnung:
http://www.merkur-online.de/nachrichten/bayern/ermittlungen-gegen-bischof-williamson-mm-378054.html
Rosa Luxemburg darf man nicht mit unschuldigen Juden gleichsetzen.
Dagegen wehrte sich schon der Bund jüdischer Frontsoldaten damals!
33 Rotkaeppchen // Jul 2, 2009 at 16:10
“… ohne nähere Prüfung, daß Jörg Hähnel mit seiner Rede eine Straftat gegen das Leben der Rosa Luxemburg gebilligt habe. …”
Wo kann ich die Regierung der BRD anzeigen(?), diese billigt – jedes Jahr aufs Neue – den Mordversuch an Herrn Reichskanzler Adolf Hitler und seines Wehrmachtsstabes….????
34 Franz // Jul 2, 2009 at 16:38
Ist doch völlig gleich, wie diese jüdische Hetzerin aus Polen umgekommen ist. Hauptsache, dass sie damals eliminiert wurde.
35 Werner // Jul 2, 2009 at 16:52
“Südtiroler” (29), Du bist ein Lügner!!!
http://www.oe24.at/welt/weltpolitik/Misshandlungsvorwuerfe_gegen_Carabinieri_0485053.ece
36 Südtiroler // Jul 2, 2009 at 17:34
@Werner
Zufällig bin ich aus dieser Gegend und kenne die betroffenen Jugendlichen persönlich, die isch Grossteils alle zur Punk-Szene zählen, als komme mir doch nicht mit Lügner und dergleichen.
http://antifameran.blogspot.com/2009/06/brutales-vorgehen-der-carabinieri-in.html
Hier wurden die Vorfälle zum ersten mal behandelt und auch die Fotos in den Medien stammen von dieser Gruppe. So haben sich die Vorfälle wirklich zugetragen und nicht wie sie von manchen politischen Gruppen dargestellt werden.
Übrigens siehts du auf dem ersten Foto auch den Iro des Jugendlichen.
Und jetzt kusch! Lasse dich doch weiter von den Medien manipulieren.
37 hauke haien // Jul 2, 2009 at 17:35
Wieso wurde der Fall ueberhngenaupt vom Gericht angenommen?
Kommt man jetzt wegen jedem Unsinn vor Gericht?
H.H.
38 Nikolaus Be // Jul 2, 2009 at 17:52
Karl Liebknecht und Rosa Luxemburg zählten ohne Zweifel zu den radikalsten Elementen des bolschewistischen Umsturzversuchs in Deutschland ab 1918. Die zeitgeschichtliche Verklärung der Luxemburg drückt sich auch durch die häufige Wiedergabe des Zitats “Freiheit ist immer nur die Freiheit des Andersdenken” aus. Dieses Luxemburg-Zitat soll suggerieren, sie sei eine Art Vertreterin bürgerlich-demokratischer Grundsätze u. eine Vorkämpfern für Meinungsfreiheit gewesen. Das ist vollkommen falsch! Luxemburg war Kommunistin u. kämpfte für das Ziel der Dikatatur des Proletariats. Was das bedeutet hat man im Sowjetreich unter Lenin, Trotzki, Stalin und Nachf. erfahren müssen. Im Revolutionsjahr 1917 stand die Internationalistin Luxemburg auf der Seite Lenins und der Bolschewiki (radikale Fraktion der russischen Sozialdemokraten) in ihrem Kampf gegen die “Menschewiki”, die den gemäßigten Flügel vertraten. Erst als die Revolution begann ihre eigenen Kinder aufzufressen, erhob Luxemburg vorsichtig nachdenkliche Worte. Das Zitat stammt aus ihrer 1922 posthum veröffentlichten Schrift “Die russische Revolution”. Darin findet sich ein Artikel aus dem Jahr 1917, wo Luxemburg im Hinblick auf den sich verschärfenden Kampf der Bolschewiki gegen die gemäßigten Menschewiki und sich abzeichnende erste Fraktionskämpfe innerhalb der Bolschwiki selbst(!) schrieb: “Freiheit nur für die Anhänger der Regierung (Anm.: die bolschewistische!), nur für die Mitglieder einer Partei… ist keine Freiheit. Freiheit ist immer nur Freiheit des Andersdenkenden…”. Luxemburg trat also in Wahrheit für demokratischen Diskurs innerhalb der bolschewistischen Partei, für verschiedene Meinungen innerhalb derselben, aber eben nicht für demokratische Rechte von Nichtkommunisten ein.
Quelle: Kosiek/Rose, Der Grosse Wendig, Richtigstellungen zur Zeitgeschichte, Bd. 1, Grabert-Verlag, 3. Auflage 2007, Seite 276 – 277
39 Waldbruder // Jul 2, 2009 at 19:01
Ein sehr guter Artikel auf der NPD-Seite, sowohl die Situation in der Lichtenberger Bezirksverordnetenversammlung als auch die Bürgerkriegssituation 1919/19 wurden zutreffend und verständlich analysiert.
Wenn LINKE lesen könnten, würden Sie sich schamrot unter ihren Stein verkriechen. Aber es scheint eher so zu sein:
1. Viele LINKE können nicht lesen.
2. Falls LINKE lesen können, verstehen sie das Gelesene oft nicht.
3. LINKE, die lesen und verstehen, haben ausnahmslos kein Schamgefühl.
Andererseits: Sonst wären sie keine echten LINKEn.
40 Adler // Jul 2, 2009 at 19:01
Liebknecht und Luxemburg waren Verräter, die im Interesse des internationalen Weltfinanzjudentums der kämpfenden deutschen Front in den Rücken gefallen sind! Ich will damit keinen Mord rechtfertigern, aber das alljährliche Spektakel der “Linken” (Lafontaine. Gysi und Co.) ist abartig…
41 Unterschicht aus Bayern // Jul 2, 2009 at 20:31
@Südtiroler
Ich kenne keinen nationalen Deutschen, der auf Katzlmacherkonzerte fährt. Außerdem wird den meisten Leuten hier klar sein, dass es DAS Verbrechen der Hitlerregierung war, 1939 Südtirol an die Römer zu verschachern.
Ansonsten finde ich den Artikel sehr ausführlich geschrieben.
42 Freischütz // Jul 2, 2009 at 20:51
@”Leave a Comment” # 26
Den Kommentar hättest du besser unterlassen, als dagelassen!
Schwachmaten-Kasperle.
43 Lodmund // Jul 2, 2009 at 20:56
@ 32: Lejbele: Bestreiten! In Guten Treuen bestreiten! Nicht: “Leugnen”. Ist das denn so schwer, Mauschel? “Bestreiten”, nicht “Leugnen”! – Wo ist der Blitz, der Euch mit seiner Zunge lecke? Wo ist der Wahnsinn, mit dem Ihr geimpft werden müsstet? – Ach nö, das war was anderes…
44 Jägermeister // Jul 3, 2009 at 3:23
@ hauke haien (37)
“Wieso wurde der Fall ueberhaupt vom Gericht angenommen?”
Vielleicht politische SED-PDS-LINKE-Justiz? Eingesickerte rote Maulwürfe und Schüler von Hilde Benjamin und Melzheimer?
45 Werner // Jul 3, 2009 at 4:54
Die Juden Rozalia Luksenburg aka Rosa Luxemburg, Ferdinand Lasalle und Eduard Bernstein waren sämtlichst SPD-Mitbegründer.
“Die SPD hat jüdische Wurzeln:
http://www.vorwaerts.de/artikel/die-spd-hat-juedische-wurzeln
46 G.B. // Jul 3, 2009 at 6:51
Kleine Hörbuchempfehlung mit der unvermeidlichen Lea Rosh als Sprecherin:
http://www.amazon.de/Die-Liebesbriefe-Rosa-Luxemburg/dp/3320021893/ref=sr_1_2?ie=UTF8&s=books&qid=1246604065&sr=8-2
47 Kampfgruppe Bitterfeld // Jul 3, 2009 at 7:43
Ein altes Thema.
Allerdings ist es eine Realität, dass Luxemburg von breiten auch unpolitischen Kreisen verehrt wird.
Ich frage mich also, warum die Schlachten von Gestern schlagen?
Letztlich geling es dem Juden nur, uns vom „Aktuellen“ abzulenken und uns in seine Spaltung von „Rechts und Links“ zu verfangen.
Wäre sie einen solche Kuh, wie es manchmal kolportiert wird, würde kein Mensch heute mehr über diese Dame reden.
Letztlich redet man über Liebknecht ja auch nur noch, weil er das gleiche Schicksal wie die Dame hatte.
Schlägst du meine Ikone, schlage ich deine und der Jidde als die „Quelle alles Bösen“ lacht und freut sich.
Der Prozess ist der eigentliche Skandal.
G.B 46
„mit der unvermeidlichen Lea Rosh als Sprecherin:“
Noch vor wenigen Jahren durfte und hat der Jude dieses Thema totgeschwiegen oder dagegen gehetzt (Kommunismusdebatte).
Wir helfen ihm jetzt dabei sich wieder an die Spitze zu setzten.
Plant da jemand schon wieder eine neue Opferdebatte?
Rosh diese Möchtegernjüdin mit dem obligatorischen „sh“, war doch eine der größten Hetzerin gegen alles was Luxemburg ausmacht.
48 Nikolaus Be // Jul 3, 2009 at 8:48
Adler 40
“will damit keinen Mord rechtfertigen”
Es war kein Mord ! Bitte den obigen Artikel, Zusammenfassung, Pkt. 14 – 16 genau lesen.
Man muß den Roten, Grünen u.a. interessierten Kreisen nicht noch auf den Leim gehen u. “ihre” Toten mitbetrauern. Im deutschen Bürgerkrieg gab es zahlreiche Opfer der Kommune, über die der Mantel des Schweigens gehangen ist. Der Tod des Weltkrieg I – Fliegers und Freikorpsoffiziers Rudolf Berthold ist eine der ungesühnten Taten aus der Zeit des deutschen Bürgerkriegs vor 90 Jahren.
http://www.scherzers-militaer-nachrichten.de/nc/artikeldetails/browse/1/kategorie/abo/datum/2007/01/16/artikel/rudolf-berthold-hauptmann-rudolf-berthold-1891-1920/125/
Das ganze Ereignis ist eine Episode aus dem Kapp-Putsch im März 1920, sie wurde später auch als “Harburger Blutsonntag” bekannt. Ernst von Salomon, als Angehöriger des Freikorps Berthold dabei gewesen, hat das Geschehen in seinem Buch “Die Geächteten” (Teil 1 Die Versprengten, Kapitel Putsch) sehr plastisch beschrieben. Hier eine anderere, kurze Zusammenfassung:
“Am 15. März brachen in Leipzig, Magdeburg, Chemnitz, Halle, Kiel, Frankfurt am Main, Straßfurt, Hettstett und Bitterfeld Kämpfe aus. Im Verlauf des 16. März verschlimmerte sich die Lage. Es kam bereits überall zu spontanen Unmutsausbrüchen,”(Anm.: von SPD-Anhängern u. Gewerkschaften gegen den Kapp-Putsch) “die unverzüglich von den Spartakisten ausgenützt wurden. In Heimfeld bei Harburg sperrten die Mannschaften des 9. Genieregiments ihre Offiziere ein und verteilten Waffen an die Demonstranten. Ein Freikorps aus ehemaligen Baltikumkämpfern unter Hauptmann Berthold, einem schwerinvaliden Kampfflieger mit 55 Abschüssen, wurde in eine Schule eingeschlossen.”(Anm.: das Freikorps befand sich auf dem Bahntransport nach Hamburg, als der Zug unversehens Halt machte; so beschloß Berthold mit den Männern in besagter Schule zu übernachten) “Die meuternden Soldaten und die roten Milizen, unterstützt von mehreren tausend bewaffneten Demonstranten, griffen das Gebäude an. Die Freikorpsleute” (Anm.: rd. 700 an der Zahl) “mußten sich ergeben, als sie ihre Munition verschossen hatten und mehrere von ihnen bereits gefallen waren.”(Anm.: ihr Gepäck war im Zug geblieben, u. man hatte der Schule das Wasser abgedreht) “Die Angreifer stürzten sich nun auf die Entwaffneten,von denen mehrere verwundet waren. Als sich Hauptmann Berthold weigerte, seine Achselstücke und den Pour le Mérite abzunehmen,(!) wurde er getötet. Sein Körper lag nackt und blutüberronnen in einem Rinnstein. Sein Kopf war abtrennt, seine Arme waren vom Körper gerissen und seine Beine zermalmt. Die Volksmeute tanzte um den geschändeten Leichnam.”
aus: Dominik Venner, Ein deutscher Heldenkampf, Die Geschichte der Freikorps 1918 – 1923, “Söldner ohne Sold”, Arndt-Verlag, 1989
Die ganze Geschichte der Freikorps in Eigenberichten, mit zahlreichen Bildern von Führern, Männern u. den Schauplätzen des Kampfes im Reich u. der Grenzkämpfe, Karten u.a. Illustrationen, findet man in diesem Nachdruck:
http://www.militaerbuch.com/1f36b898a30c10a01/cd0a2398c2123131c/1f36b898a90a0fb30.php
Ohne die Freikorps wäre Deutschland den Bolschewisten schon nach dem I. WK in die Hände gefallen.
VERGESST SIE NICHT !
Nach dem II. WK konnte der Kommunismus nur mithilfe der Roten Armee einen Teil Deutschlands erobern u. sich etablieren. Vielleicht ist es gerade dieser Umstand, warum die Roten heute am Mythos Luxemburg u. Liebknecht festhalten – weil sie sonst nichts vorzuweisen haben !
49 Levi Scholl // Jul 3, 2009 at 9:26
Lodmund,
Nein, sogar als christlicher Mensch und Deutscher jüdischer Abstammung bin ich gegen die Holocaustleugnung, die nicht Holocaustbekämpfung, sondern Leugnung ist. Sogar Eichmann hat ja ausgesagt, oder angenommen, daß es Gaswagen gab und hat in Treblinka Leute vor anderen hergetrieben gesehen (nackt). Also? Oder glaubte Eichmann nur Nachkriegspropaganda in Argentinien? War er ein Bürokrat der Verschleppung und sonst nichts?
Der Bischof Williamson der Piusbruderschaft hat die Zahlen geleugnet und herabgewürdigt. Eine Zahl von 300.000 Juden die in deutschen Lagern ums Leben gekommen sind, kommt mir sehr unrealistisch vor.
Auch der Feuerhagel-Holocaust durch Einsatzgruppen im europäischen Osten, wo unschuldige jüdische Frauen, Greise und Kinder ermordet wurden und in Massengräber hineingekippt (ich habe die Zeugen, alles Polen und Ukrainer und fürwahr keine Israelsympathisanten, selber gehört).
Das hat es gegeben.
Allerdings ist die antikatholische Hetze in unseren Medien in Deutschland auch nicht angebracht.
50 Sache des Volkes // Jul 3, 2009 at 12:25
Jörg Hähnel ist freizusprechen. Die Tat war schon damals keine Straftat, weshalb Hähnel im Nachhinein auch keine Strattat gebilligt haben kann.
Allerdings weiß man jetzt, w0 Hähnel und Lux im Falle einer sozialistischen Revolution stehen werden. Auf Seiten des Großkapitals! Jetzt weiß die Antifa, daß es richtige Faschisten gibt, die zu bekämpfen sind, die auch zu töten sind, weil sonst in einer sozialistischen Revolution die Faschisten die Sozialisten und Antifaschisten töten werden. Das ist die Logik des Bürgerkrieges!
51 Ernst Moritz // Jul 3, 2009 at 16:17
Die menschewistischen Kommunisten von Rosa Luxemburg bis Gregor Gysi.
Der „Demokratische Sozialismus“ wurde von ehemaligen menschewistisch-trotzkistischen KPD-Abweichler und späteren angloamerikanischen Agenten nach 1945 in der SPD propagiert, um diese auf einen internationalistischen sozialistischen und antistalinistischen „Dritten Weg“ umzuprogrammieren. Der Berater von Willy Brandt war der jüdische Politologie an der Westberliner FU Richard Rex Löwenthal.
Seine interessante Biographie hier:
http://www.waswarlinks.de/personen/loewenthalrichard.html
Sein Genosse aus der KPD und der menschewistisch-trotzkistischen Untergrundorganisation NEU BEGINNEN (http://de.wikipedia.org/wiki/Neu_Beginnen )war der jüdische Politologieprofessor an der Columbia und Freien Universität Ossip K. Flechtheim
http://de.wikipedia.org/wiki/Ossip_K._Flechtheim
Beide Umerzieher propagierten ihren deutschen Schülern den „Dritten sozialistischen Weg“, den internationalistischen „Demokratischen Sozialismus“, als Gegenideologie zum Nationalsozialismus und Nationalkommunismus.
Bei Wiki wird dieser „Demokratische Sozialismus“ so vorgestellt:
http://www.rosalux.de/cms/index.php?id=3013
Löwenthal veröffentlichte unter dem Tarnnamen „Paul Sering“ 1946 im Nürnberger Nest-Verlag unter der US-Lizenz US-E149 sein „Jenseits des Kapitalismus“, wo er den „Dritten Weg“ mit dem „Demokratischen Sozialismus“ beschrieb.
Hier ein Auszug:
52 Glappo Monte // Jul 3, 2009 at 17:14
Wer sich darüber aufregt, daß man Gestalten wie Liebknecht und Luxemburg füsiliert hat, sollte bedenken, daß abertausende deutsche Soldaten im Weltkrieg für Ihre Heimat ihr Leben ließen. (Deren Andenken wird in der BRD verunglimpft. Siehe die Schändung von Gefallenenehrenmälern). Was will man von den Nachfolgern der “organisierten Reichsfeinde” (Zentrum, Freisinn, Sozialisten) auch anderes
erwarten.
Ich warne allerdings ausdrücklich davor, Rosa III. (Sarah Wagenknecht) nun in den Landwehrkanal zu befördern. [Übrigens ist Rosa II. Clara Zetkin - Anm. des Verf.]
Es ist bedauerlich, daß in den Wirren des Novemberumsturzes, irregeleitete Arbeiter von Freikorpsleuten erschossen wurden. Liebknecht und Luxemburg wurden zu Recht erschossen – diese Meinung habe ich vor Jahren vertreten und vertrete Sie heute noch.
Gibt es eigentlich eine Treueplicht gegenüber Leuten, die Verräter ehren??
53 Werner // Jul 4, 2009 at 5:29
# 52, haben Sie schon einmal mit Logik versucht?
Wen soll denn die polnische Jüdin Rozalia Luksenburg aka Rosa Luxemburg (siehe # 45) verraten haben?
Verrat kann doch wohl nur am eigenen Volk begangen werden. Hat Luksenburg/Luxemburg das jüdische Volk verraten? Ganz im Gegenteil: Sie handelte auftragsgemäß in dem Sinne, das Jahwe die Zerstörung und Zersetzung nichtjüdischer Volksgemeinschaften befiehlt!
Jeder artfremde Jude, Türke oder sonstige Kanacke, der heute auf deutschem Boden das Entstehen einer Volksgemeinschaft ethnisch Deutscher bekämpft, sei es direkt oder indirekt durch den Einsatz seiner “Samenkanone”, begeht keinen “Verrat”, sondern er führt gegen uns Krieg. Er ist der äussere Feind. Würden wir ihn als “Verräter” anerkennen, hieße dies, ihn als einen der Unseren zu akzeptieren. Wollen Sie das wirklich?
54 Glappo Monte // Jul 4, 2009 at 16:21
#53
Sie haben durchaus Recht.
Ich hätte besser schreiben sollen: ” …Volkszerstörer ehren sowie Landesverrat für eine Tugend ansehen und selbst begehen. ”
Die Rädelsführer des Novemberumsturzes waren größtenteils Volksfremde. Doch ohne Mithilfe deutscher Volksverräter wäre es nicht gegangen (Genau wie heute.).
Man muß es der Luxemburg noch zugute halten, daß sie – im Gegensatz zu ihren deutschen Helfern – keinen Verrat am EIGENEN Volke begangen hat. Doch sie hat dem Deutschen Volke Schaden zugefügt, hingerichtet wurde sie zu Recht.
Mitnichten will ich fremdblütige Feinde als Unsrige erachten.
Jedoch muß ALLEN Feinden die Stirne geboten werden.
55 Vagabund // Jul 5, 2009 at 6:52
@ Schriftleitung:
“Nichtsdestotrotz” ist ein Wort und wird folglich zusammengeschrieben!
Übrigens ist es ein sprachlicher Witz (wie “verschlimmbessern”) von Studenten aus dem 18. oder 19. Jahrhundert und läßt sich, dann korrekt, immer mit “nichtsdestoweniger” ersetzen.
Compadre, es mag dir noch nicht aufgefallen sein, wir hatten inzwischen eine Rechtschreibreform, die dazu geführt hat, daß jetzt jeder so schreibt, wie er es für richtig hält. WArum sollten wir da eine Ausnahme machen. Sollte es dir nicht gefallen, kein Problem, schalt eine Seite, die sich VAGABUNDIA.INFO nennt, schreib dort so, wie du es für richtig hältst. Ansonsten kannst du ja auch die Fehler mit dem Rotstift am Monitor anstreichen, wenn du möchtest.
Die Schriftleitung
56 Tsokos Nuntschako // Jul 7, 2009 at 14:50
Die Frage ist doch vielmehr: Starb Roza Luksenborger oder lebt sie ewig weiter, ohne Hände, Kopf und Füße, als unidentifizierte Wasserleiche, im Institut für Rechtsmedizin der Berliner Charité?
http://www.zeit.de/online/2009/23/rosa-luxemburg-leiche
57 Nazilla // Jul 16, 2009 at 13:22
Guter Kommentarstrang hier.
Wirklich Lehrreich !
Schade nur das die Kuh bis bis Heute einfluß auf unser Leben hat.
“In der von ihr geleiteten “Roten Fahne” sprach sie sich eindeutig für die Kontrolle der Presse durch die revolutionärren Kräfte aus und billigte die Besetzung der Redaktion und Druckerei des reaktionären “Berliner Lokal Anzeigers”, der gegen die revolutionären gehetzt hatte,durch empörte Arbeiter und Matrosen. Eine so gefährlicge Waffe lenger in den Händen der Feinde der Revolution zu lassen, schrieb sie am 6.1. im Zentralorgan der KPD, hieße in der Tat die lebenswichtigsten Interessen der Revolution zu verraten. Ganz im bolchewistischen Sinne war Rosa Luxemburg der Meinung, daß die Interessen der Revolution vor dem Prinzip der Pressefreiheit rangieren müssen.” (Aus einem DDR Schulbuch)
Da fällt mir auch sofort van der Leyen ein.
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