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Freundeskreis Halbe. Am 13.Februar 2007 erließ das Polizeipräsidium Frankfurt / Oder in ein und derselben Verfügung zuerst ein Verbot der für den 03.März 2007 angemeldeten Halbe-Demonstration und gleichzeitig noch einen „vorsorglichen Auflagenbescheid“. Schon dass sie gleichzeitig einen „vorsorglichen Auflagenbescheid“ erlassen, zeigt, wie wenig Vertrauen sie in ihr Verbot haben. Im Grunde genommen nichts als Verschwendung von Steuergeldern.
Natürlich wird das Verbot angefochten. Die Anfechtung wird noch dieses Wochenende oder spätestens Anfang nächster Woche erfolgen. Auch Teile des Auflagenbescheides werden angefochten. Das Polizeipräsidium Frankfurt / Oder war so frech, das Absingen der ersten Strophe der Nationalhymne – „Deutschland, Deutschland über alles….“ – zu verbieten. Das lassen wir uns natürlich auf keinen Fall gefallen !
Wir werden alle Kameraden über den weiteren Ablauf möglichst zeitnah in Kenntnis halten.
Mit kameradschaftlichem Gruß
Freundeskreis Halbe
Weitere Informationen unter: http://www.fkhalbe.net




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