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| Verteidiger Herbert Schaller |
Verteidiger Herbert Schaller
„Das ist ein Politprozess!“
Im Prozess um fünf Österreicher die gegen das NS-Verbotsgesetz verstoßen haben sollen, griff Verteidiger Herbert Schaller gestern am ersten Prozesstag die Staatsanwaltschaft an. Dies ist kein Strafverfahren sondern ein „Politprozess“: „Es sei in Diktaturen üblich, politisch Andersdenkende als Kriminelle zu behandeln.“
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| Verteidiger Andreas Maulhart mit den Angeklagten |
Den Männern wird zur Last gelegt, den Bund freier Jugend (BfJ) im Zeitraum von Oktober 2001 bis Januar 2003 “auf Basis von NS-Gedankengut” geschaffen und ihn als Leiter, dessen Stellvertreter und “Propagandachef” geleitet haben. Staatsanwalt Franz Haas will darin den Strafbestand “der dauerhaften Wiederbetätigung und Propaganda die verfassungsmäßige Struktur der Republik Österreich durch eine Volksgemeinschaft nationalsozialistischer Prägung ersetzen zu wollen” ausfindig gemacht haben.
Als Vorwand für die angebliche Wiederbetätigung muss auch ein Treffen vom März 2007 in St. Johann herhalten. Seinerzeit feierten 60 Teilnehmer den „Tag der Volkstreuen Jugend“. Die Polizei löste die Veranstaltung auf und beschlagnahmte Bücher, CDs und Transparente.
Keine kriminellen Handlungen – aber dennoch drohen den Angeklagten im Fall eines Schuldspruchs im Sinne der Anklage zehn bis zwanzig Jahre Haft! Wird eine „besondere Gefährlichkeit der Täter“ festgestellt droht sogar eine lebenslange Haftstrafe!
Verteidiger Herbert Schaller betonte gestern, dass die Angeklagten sich „nie gegen den Staat gewendet“ haben. Sondern lediglich ehrenamtlich politisch arbeiten, was in einer Demokratie ja durchaus möglich sein sollte, ohne sich gleich vor einem Geschworenengericht verantworten zu müssen die allenfalls an die stalinistischen Schauprozesse erinnern.
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| Die Angeklagten |
Das Wiederbetätigungsgesetz sei ein “längst verblichenes Ausnahmegesetz”. Demokratie müsse von linksextrem bis rechtsextrem alles zulassen, so Schaller. Er argumentierte zudem, die Bestimmung des Verbotsgesetzes, die in diesem Prozess zur Anklage verwendet werde, sei von namhaften Juristen als eine Strafbestimmung ohne Tatbild, uferloser Weite und ohne rechtsstaatliche Garantien gerügt worden.
Auch der zweite Verteidiger, Andreas Mauhart, betonte, dass die Angeklagten harmlos seien. Sie hätten lediglich eine Jugendgruppe gebildet. “Man findet in der Anklage nicht einen Menschen, der verletzt worden ist”, so der Verteidiger.
Die fünf Angeklagten sind im März 2007 verhaftet und in Untersuchungshaft genommen worden. Im September ist der Haftbefehl außer Kraft gesetzt worden, weil die Dauer der Haft nicht im Verhältnis zur eigentlichen Tat stünden. Ob das Gericht der Auffassung der Untersuchungsrichter folgen wird, zeigt sich in den kommenden Prozesstagen – Fortsetzung am 17. Juli.
Siehe auch
Die Presse 13.05.08







22 responses so far ↓
1 Rolf // May 15, 2008 at 2:24
Das is schon nen starkes Stueck, dass 5 hochanstaendige lediglich ihr Vaterland liebende junge Maenner 10-20 Jahre und mit Moeglichkeit sogar LEBENSLAENGLICH eingesperrt werden sollen ohne irgend etwas verbrochen zu haben.
Wenn ich mich recht erinnere gab es Faelle in denen Serienmoerder, Bankraeuber oder wiederholte Kinderschaender, gar Kinderporno betreibende Maenner deutlich weniger Freiheitsenzug einzubuessen hatten.
Dieser Fakt zeigt, wie gefaehrlich wir in den Augen des Systems sind und wie laecherlich das System sich selbst macht.
2 NPD KV UNNA / HAMM // May 15, 2008 at 5:38
In Ozeanien waren die Gedankenverbrechen besonders schlimm. Willkommen in Ozeanien 1984
http://www.npd-unna.de
3 BruceWillEs // May 15, 2008 at 5:47
Was soll denn Schaller als Verteidiger auch anderes sagen?
Außerdem lassen sich für nahezu jedes Gesetz “nahmhafte Juristen” finden, die es in Frage stellen.
Ich hoffe, dass die Angeklagten einer spürbaren Haftstrafe zugeführt werden.
4 griesgram // May 15, 2008 at 6:16
Austrofaschismus und Schuschniggs Erben lassen grüßen!
5 sachsenuwe // May 15, 2008 at 6:37
Hoffentlich gibts eine Solidemo an der bayr.-österr. Grenze!
Haltet durch Kameraden!
6 Freiheit für den BFJ // May 15, 2008 at 6:45
Zum Fernsehbeitrag:
http://your.orf.at/bheute/player.php…ffset=00:08:42
Zum Prozessbericht: http://patrioten-prozess.net/prozess/?p=23
Zur ganzen Geschichte: http://forum.thiazi.net/showthread.php?p=1188752#post1188752
Kontakt zu Kameraden aus der Ostmark: http://junge-aktion.com/
7 's Fritzle // May 15, 2008 at 7:58
„Es sei in Diktaturen üblich, politisch Andersdenkende als Kriminelle zu behandeln.“
Genau das ist die Strategie der linksbürgerlichen Spießer. Hinzu tritt noch die Psychiatrisierung. Wenn die Kriminalisierung nicht hinreicht, um den politischen Gegner auszuschalten, dann erklärt man ihn für geistig krank.
8 Freiheit für den BFJ // May 15, 2008 at 8:29
@BruceAntifasau
Schon mal etwas von Rittler und Platzgummer gehört? Nein? Dann wohl keine Ahnung vom Verbotsgesetz, aber große Fresse!
Univ.-Prof. Dr. Theodor Rittler, “Lehrbuch des österreichischen Strafrechtes”, 2. Auflage, zweiter Band, Besonderer Teil, Seite 355:
“Ein Strafgesetz von größter Unbestimmtheit und uferloser Weite, man kann sagen: ohne Tatbild. Alle rechtsstaatlichen Garantien fehlen. Dazu die drakonische Härte der Strafdrohung. Soll auch der darunter gezogen werden, der ein Winterhilfswerk organisiert oder in seinem Fabriksunternehmen eine Einrichtung nach dem Muster ‘Kraft durch Freude’ schafft?”
Univ.-Prof. Dr. Winfried Platzgummer, Universität Wien, in: “Österreichische Juristen-Zeitung”, Nr. 22/1994:
“Das ist nun freilich angesichts der hohen Strafdrohung ein Tatbild von größter Unbestimmtheit und uferloser Weite, und Rittler hatte sicher recht, wenn er das Fehlen aller rechtsstaatlichen Garantien beklagte.”
9 Hektor // May 15, 2008 at 10:56
@ Fritzle,
So ist das wenn die Irren das Zepter schwingen: Umkehrung der lebensrichtigen Verhaeltnisse.
Gibts da vielleicht mal Unterlagen worauf die Anklage ihren Unfug gruendet.
10 Redfox33 // May 15, 2008 at 10:57
http://ecdillingen.ec.funpic.de
Schau ins Gästebuch und schreibe einen Beitrag.
11 enzian // May 15, 2008 at 11:14
Die Ösis sollten sich mal lieber um die Keller in ihrem Land kümmern.
@ Bruce:
Gulagphantasien?
12 Freiheit für den BFJ // May 15, 2008 at 11:31
“Berichterstatter Dr. Gorbach: Hohes Haus! Es ist seit Jahren die Auffassung aller Parteien dieses Hauses, daß sieben Jahre nach Kriegsende die Ausnahmegesetze abzubauen beziehungsweise schließlich zur Gänze zu beseitigen wären. Dies umsomehr, als die Alliierten im Jahre 1946, als das Verbotsgesetz zur Beratung stand, durch mehr als sechzig Auflagen eine von den Parteien nicht gewollte Verschärfung der Behandlung der NS-Materie herbeigeführt haben. Nur so kam es zu der bekannten Fassung des Verbotsgesetzes vom Feber 1947, das mit Recht in vielen Belangen als ein Unrechtsgesetz bezeichnet wurde und begreiflicherweise heute noch so bezeichnet wird…” (97. Sitzung des Nationalrates der Republik Österreich, VI. GP., 18. Juli 1952, S. 3869.)
Nationalrat Migsch, SPÖ, laut “Wiener Zeitung”, 19.7.1952: “Das NS-Gesetz, das niemand hier im Haus gewollt hat, ist uns von den Alliierten aufgezwungen worden.” Nationalrat Alfred Maleta, ÖVP, laut “Wiener Zeitung”, 3.3.1957: “Das im Jahre 1947 verabschiedete NS-Gesetz ist dem Buchstaben nach österreichisches Recht, doch es ist ein Gesetzeswerk gewesen, dem deutlich der Stempel der damaligen vierfachen Besetzung Österreichs, der fremden Kontrolle und Bevormundung unserer Gesetzgebung aufgedrückt war.” (Zit. nach: Dieter Stiefel, “Entnazifizierung in Österreich”, Europaverlag, Wien 1981, S. 113.)
Die Behauptung, das NS-Verbotsgesetz wäre unter dem unmittelbaren Eindruck furchtbarer NS-Verbrechen zustandegekommen, ist unwahr, auch wenn sie noch so oft wiederholt wird. (Z. B. jüngst in: “profil”, 13.1.1997, S. 44: “Das Entsetzen stand Pate für die enorm hohen Strafdrohungen bei jeder Art der Wiederbetätigung.”) Hingegen heißt es in “Rechtsextremismus in Österreich nach 1945″, Wien 1979, herausgegeben vom “Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes” (DÖW), auf Seite 393:
“Von der amerikanischen Besatzungsmacht in den Jahren 1946 bis 1948 durchgeführte Meinungsumfragen zeigen, daß die Vergangenheit noch lange nicht bewältigt war. Damals gaben nur durchschnittlich 42 % der Wiener an, daß der Nationalsozialismus eine schlechte Idee gewesen sei.”
Univ.-Prof. Dr. Gschnitzer, später ÖVP-Staatssekretär, sprach am 13.2.1948 als Rektor der Universität Innsbruck im Vortragssaal der dortigen Handelskammer:
“… Von aller Ungerechtigkeit, Unmenschlichkeit, Unklugheit abgesehen, ist das NS-Gesetz als Selbstmord des Bürgertums entlarvt… und das NS-Gesetz ist ein Sklavereigesetz. Darum gebe ich die Parole: keine Reform. Abschaffung des NS-Gesetzes! Zurück zum Grundsatz: gleiches Recht für alle als unerläßliche Grundlage eines freien, demokratischen Rechtsstaates.” (”Tiroler Tageszeitung”, Innsbruck, 14.2.1948.)
Österreich ist das einzige Land der Erde, in dem ein stalinistisches Gesetz erst vor wenigen Jahren erweitert und verschärft wurde. Dies geschah aufgrund der Vorarbeit antifaschistischer Organisationen sowie der Israelitischen Kultusgemeinde und unter Mitwirkung von außerparlamentarischen Linksradikalen im Justizausschuß des Nationalrats. (Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes, “Tätigkeitsbericht 1991″, in: “Jahrbuch 1992″; Dokumentationsarchiv des österreichischen Widerstandes/Israelitische Kultusgemeinde Wien/Gesellschaft für politische Aufklärung (Hrsg.): “Justiz und nationalsozialistische Wiederbetätigung. Protokoll der gleichnamigen Tagung” (15.5.1990), Wien; Bericht des Justizausschusses vom 5. Februar 1992; Stenografisches Protokoll der 59. Sitzung des Nationalrates vom 26. Februar 1992.)
13 Freiheit für den BFJ // May 15, 2008 at 11:35
Em. o. Univ.-Prof. Dr. Hans R. Klecatsky, Justizminister von 1966 bis 1970 (ÖVP), urteilt über das NS-Verbotsgesetz so:
“Was mich so maßlos empört, ist, daß man politische Gespenster erzeugt. Und die werden verfolgt, und hinter diesem Paravent, den man hier aufstellt, werden die Probleme, die wirklich unser Volk betreffen, ungelöst gelassen… Dieses Gesetz widerspricht auch der Menschenrechtskonvention, nur wird das niemand aufgreifen, fürchte ich. Man müßte, um ein ordnungsgemäßes Strafrecht zu schaffen, das auch dem berühmten Grundsatz ‘nullum crimen sine lege’ entspricht, das, was man treffen will, die Tathandlung, richtig umschreiben. Nicht so, wie jetzt, daß ein nebuloser Tatbestand mit allem möglichen ausgefüllt wird!” (Gespräch mit Prof. Klecatsky in: “Fakten”, Postfach 34, 2100 Korneuburg, Nr. 38/1995, S. 1.)
14 JN BaWü / Stützpunkt Schwäbisch Hall // May 15, 2008 at 12:00
Solidarität mit unseren gefangenen Kameraden ! ! !
Nun sind wir nun Endgültig in “Georg Orwell´s 1984″ angekommen. Für “Gedankenverbrechen” drohen bis zu 20 Jahre Haft!
Wann wenn nicht jetzt? Widerstand JETZT!
15 Rurik // May 15, 2008 at 16:13
Was lehrt uns das? – Österreich ist ebensowenig ein Rechtsstaat wie die Bunzelplik. Beides sind Siegerkonstrukte zur Endlösung der Deutschenfrage! Dagegen hilft nur nationaler Widerstand auf beiden Seiten des Inn!
16 diese Verknüpfungen sind auch erreichbar! // May 15, 2008 at 17:04
Fernsehbeitrag:
Direktverweis
http://your.orf.at/bheute/player.php?id=ooe&day=2008-05-14&offset=00:08:42
Direktverweis in Kurzform
http://tinyurl.com/6l7f2l
oder über
http://your.orf.at/bheute/player.php?id=ooe&day=2008-05-14
–> „Wiederbetätigungsprozess Wels“ anklicken
17 's Fritzle // May 15, 2008 at 18:40
Freiheit für den BFJ May 15th, 2008 at 11:31: “Berichterstatter Dr. Gorbach: Hohes Haus! …”
Hohes Haus! Daß ich nicht lache. Haushohes Lügengebäude (!) von mir aus.
18 Anonymous // May 15, 2008 at 19:01
Neonazi-Prozess: Verteidiger am Wort
Der Verteidiger dreier Angeklagter, Herbert Schaller, bezeichnete das Wiederbetätigungsgesetz als “längst verblichenes Ausnahmegesetz”, das einst unter dem Druck der Besatzungsmächte vom Parlament beschlossen worden sei.
Bei dem Prozess in Wels werde versucht, junge Menschen, die nicht nur die Folgen einer verfehlten Politik zu tragen hätten, auch noch mundtot zu machen.
Die Aktivisten seien “junge Menschen, die das Schicksal ihres Volkes in die Hand nehmen wollen”. Sie würden ehrenamtlich politisch arbeiten und ihre Freizeit dafür opfern. “Ich bin fassungslos, dass so etwas ein Verbrechen ist.” Demokratie müsse von linksextrem bis rechtsextrem alles zulassen, so Schaller weiter. “Wir wollen nicht von Ausländern überrannt werden”, das sei gemäß dem Weltmenschenrechtsvertrag “erlaubte Politik”, stellte der Verteidiger fest. Die Angeklagten würden sich lediglich mit einfachen politischen Fragen beschäftigen, aber nicht im nationalsozialistischen Sinn wiederbetätigen und dürften dafür nicht kriminalisiert werden. Nationalismus heiße nicht, andere Völker zu hassen, sondern das eigene zu lieben. Wenn sie gegen einen “Türkensturm” eintreten würden, sei damit lediglich der EU-Beitritt der Türkei gemeint. Wenn sie gegen die “Zinsknechtschaft” ablehnen würden, sei damit der Turbokapitalismus gemeint.
Auch der zweite Verteidiger, Andreas Mauhart – er vertritt zwei Beschuldigte – stellte die Frage, ob er verhaftet werden könne, wenn er sage, die Wohnqualität in einem Hitler-Bau sei gut oder er fahre gerne auf der – in der NS-Zeit erbauten – Autobahn von Linz nach Wien. Die Beschuldigten hätten lediglich eine Jugendgruppe gebildet und 1.000 Stück Druckwerk bestellt sowie selbst verteilt. “Man findet in der Anklage nicht einen Menschen, der verletzt worden ist.”
Mauhart bemühte sich, die Harmlosigkeit des BfJ und seiner Mandanten herauszustreichen. Österreich habe sich durch sie nicht in der Gefahr eines Umsturzes befunden, in der Art, “dass dann Menschen mit Hakenkreuzfahnen in Linz, Oberösterreich und Wien marschieren”. Einer habe lediglich die Rechtsberatung des BfJ gemacht. Er habe Artikel per E-Mail gesendet bekommen und geprüft. Dabei sei es nicht um den Inhalt gegangen, sondern meist um Rechtschreibfehler und Ähnliches. Leider könne er das nicht beweisen, weil ihm der beschlagnahmte E-Mail-Verkehr zunächst gar nicht und dann nur verschlüsselt zur Verfügung gestellt worden sei, kritisierte Mauhart die Ermittlungsarbeiten.
Sein zweiter Mandant, der als “Sportwart” fungiert habe, sei laut Anklage für das “Kampftraining” zuständig gewesen. Tatsächlich sei er Vorturner in einem Turnverein gewesen und deshalb ersucht worden, ein Fitnessprogramm für die anderen zu erstellen, es habe auch Besuch in einem Fitness-Center gegeben. Dort hätten die Teilnehmer bei einem “Tae-Bo-ähnlichen Quatsch” mitgemacht. “Meine Mandanten werden sich nicht schuldig bekennen und ich bin überzeugt, dass auch das Beweisverfahren nichts anderes ergeben wird”, gab sich der Verteidiger optimistisch.
Quelle:
http://www.salzburg24.at/news/tp:salzburg24:salzburg-news/artikel/neonazi-prozess-verteidiger-am-wort/cn/news-20080514-03565624
19 Schörner // May 15, 2008 at 20:40
BruceWillEs
Warum?
20 Freiherr von Boeselager // May 15, 2008 at 20:41
@Rolf
“Das is schon nen starkes Stueck, dass 5 hochanstaendige lediglich ihr Vaterland liebende junge Maenner 10-20 Jahre und mit Moeglichkeit sogar LEBENSLAENGLICH eingesperrt werden sollen ohne irgend etwas verbrochen zu haben.”
Hochanständig, nichts verbrochen haben, ich lach mal ne Runde ab.
21 wolzow // May 15, 2008 at 23:45
@Freiherr von Boeselager :
Ja was haben die Jungs denn verbrochen?
Ist das bilden von Vereinen mittlerweile unter Strafe gestellt? Solche Gesetze gab es ja noch nicht mal in der DDR.
…und wovor hat denn die FDGO denn Angst? Sind wir nicht alles nur dumme “Nazis” und bescheuerte “Rechte” ohne Basis im Volk?
Wenn wir doch keine Freunde haben, wie sollen wir an die Macht kommen?
Die FDGO widerspricht sich hier selbst, oder sie hat wirklich Angst vor einem IV. Reich.
Wo sind denn die viel und oft versprochenen Gegenargumente?
Wenn die Argumente ausgehen, wird eingesperrt. Das gab es schon mal, in der DDR, nur mittlerweile doppelt und dreifach schlimmer.
Sind die tollen FDGO dekadenten und degenerierten westlichen Wertegesellschafter plötzlich begeistert von der unfreien DDR, oder gar dem “Nacht und Nebel”- Gestaporeich, dessen Methoden sie 100fach strenger anwenden und zeitgleich auf Teufel komm raus verachten.
Schizophren, das sagte uns ein DDR-Staatsbürgerkundelehrer über die westlichen “Werte”- ICH DENKE HEUTE: ER HAT RECHT GEHABT!
Gegenargumente! Ich warte!
22 Kommentar_adS // May 16, 2008 at 18:47
an wolzow
„Ja was haben die Jungs denn verbrochen?
Ist das bilden von Vereinen mittlerweile unter Strafe gestellt?”
Niemand von den Angeklagten hat einen Verein namens Bund freier Jugend (BFJ) gebildet!
Der Bund freier Jugend (BFJ) war und ist ein rechtliches nichts. Es gab nur ein Internetportal namens b-f-j.de.
Die Zeitschrift “Jugend Echo”, im Netz sind Ausgaben unter http://www.jugend-echo.net abrufbar, wurde schon vor längerer Zeit an Leute in Rumänien abgegeben.
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