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maxh8

Berlin-Tiergarten: Neuer Prozeßtermin für Gerd Walther (22.02.08)

February 22nd, 2008 · Post your comment (71 Comments)

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Um zahlreiches Erscheinen wird gebeten: 26. Februar 2008, um 14 Uhr, im Amtsgericht Tiergarten, Wilsnackerstraße 4, 10559 Berlin, im Saal C 106. U-Bahn-Station: U9 “Turmstraße”

Ergänzungen: Der erste Verhandlungs-Tag im zweiten “Berliner Auschwitz-Prozeß”: Der zweite Berliner Auschwitzprozeß wurde am letzten Dienstag (12.02.2008) im Amtsgericht Tiergarten in Berlin eröffnet. Daß es sich wohl eher wie bei allen bisherigen Holocaustprozessen um einen “Scheinprozeß” handeln wird, wurde sofort bei der Prozeßeröffnung angedeutet, indem die Frau Richterin die Nennung sowohl ihres, als auch den Namen der Frau Staatsanwältin auf Befragen des Auschwitzprozeßführers Gerd Walther, nach der StPO auch “Angeklagter” genannt, verweigerte. Die Frau Richterin verwies auf den Eröffnungsbeschluß des Hauptverfahrens, aus dem der Name der Richterin hervorgehe. Nach Vorhaltung des Angeklagten Gerd Walther, daß er überhaupt keinen Eröffnungsbeschluß erhalten habe, wurde ihm dieser jetzt erst im Gerichtssaal ausgehändigt. Damit konnte der polnische Name der Richterin, Pelcz, eruiert werden (gesprochen: “Peltsch”). Leider konnte trotz vielfachen Bemühens die Bedeutung des Namens “Pelcz” nicht ermittelt werden. Die Frau Staatsanwältin, eine Asiatin, blieb namenlos, sie blieb aber auch bedeutungslos, denn sie konnte in keiner Phase des Prozesses eingreifen. Erstens kam sie wegen eines unaufschiebbaren Antrages des Angeklagten (Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen eines nicht zu behebenden Verfahrenshindernisses gemäß § 260 (3) StPO, dem Fehlen einer Verteidigung) des Prozeßführers Gerd Walther nicht zur Verlesung der Anklageschrift und zweitens ist ihr offenkundig die Begründung dieses Antrages auf den Magen geschlagen. Ihr wurde jedenfalls blitzartig übel, und sie bat Frau Richterin Pelcz (gesprochen “Peltsch”) um Entbindung von ihren staatsanwaltlichen Pflichten!! Die Sitzung wurde daraufhin unterbrochen. Nach langem Hin und Her wurde dann Staatsanwalt Kroll - nach eigenen Angaben kein Oberstaatsanwalt - aber Dezernatsleiter in der Rubrik “Holocaust”, in den Ring geschickt. Man wechselte also mitten in der laufenden Verhandlung den Staatsanwalt aus!! Das ist einmalig!! Daß Frau Richterin Pelcz wohl gleich am Anfang des Prozesses mit einer Art “Geheimprozeß” lieb- äugelte, ging aus ihrer Anordnung hervor, daß die im Zuschauerraum befindlichen Prozeßbeobachter nicht mitschreiben durften. Ein Zuhörer wurde von ihr auch tatsächlich aus dem Saal ausgeschlossen, da er sich weigerte, auf sein Recht, mitzuschreiben, zu verzichten. Das hatte dieser nicht einmal beim strengen Dr. Ullrich Meinerzhagen aus Mannheim erlebt. Ein klarer Verstoß gegen das Prinzip der Öffentlichkeit nach der StPO!! Ein weiteres Indiz, daß gleich von Anfang an auf einen Geheim- oder Scheinprozeß von Seiten des Gerichts orientiert wurde, erkannte man in dem Einschüchterungsversuch der Frau Pelcz, Gerd Walther nicht richtig zu Wort kommen lassen zu wollen. Walter konnte so gut wie nie ausreden, er wurde immer wieder von der Richterin oder vom Staatsanwalt unterbrochen. Der Versuch schlug jedoch im Laufe eines Wortgefechtes fehl.

Im Kampf um das Wort stand es erst einmal 1:0 für Gert Walther - besser gesagt, 1:0 für die Öffentlichkeit. Im Saal waren ganze acht Zuschauer anwesend - aber das ist immerhin besser, als gar niemand. Obwohl im Vorfeld des Prozesses auf den Prozeßtermin hingewiesen wurde, und viele Leute auch per e-Post eingeladen wurden, kamen nur ganze acht Personen zum Prozeß. Platz wäre für ca. 40 Leute gewesen! An dieser Stelle ist unbedingt die Bedeutung der Öffentlichkeit zu würdigen. Ohne sie hätte das Gericht eine Art “Geheimprozeß” durchsetzen können. Außerdem stärkt jeder einzelne Zuhörer die Kampfmoral des Angeklagten und damit die Energie derjenigen Prozeßführer, die die Freiheit des Deutschen Volkes vor Gericht vertreten. Jeder einzelne Deutsche im Zuschauerraum ist somit Teil des Prozesses und Zeuge einer Scheinverhandlung. Jeder, der diesmal nicht dabei war, sollte einmal in sich gehen und sich selbst fragen: “War es moralisch vor mir selbst gerechtfertigt, nicht zum Prozeß zu kommen?”

Neben Indizien, daß zum zweiten Mal auch in Berlin ein Scheinprozeß geplant ist, gibt es auch Anhaltspunkte, daß aus Frau Pelcz schnell ein “Herr Nein” werden wird (die Welt kennt den von Günter Deckert geprägten Begriff bezüglich seiner Prozeßberichte von den Verfahren gegen Ernst Zündel und Germar Rudolf), also jemand, der stets alle Anträge des Angeklagten ablehnt, egal zu welchem Thema. Drei Anträge Walthers, (a) den auf Einstellung des Verfahrens wegen Anwaltsmangel i. S. § 137 StPO und (b) wegen der richterlichen Störung der Öffentlichkeit, sowie den Antrag, (c) den erlassenen Haftbefehl, dessen Vollzug im Moment lediglich ausgesetzt und mit wöchentlichen Meldungen bei der Polizei verbunden ist, aufzuheben, wurden schon mal abgelehnt. Also, es bleibt für den Angeklagten alles beim Alten…

Dann kam die große Stunde der “politischen Sowjetunion”!! Sie fragen sich sicher, was die untergegangene Sowjetunion 2008 hier in Berlin zu suchen hat? Staatsanwalt Kroll kam endlich zur Verlesung der Anklageschrift. Diese ratterte er emotionslos herunter, als würde er täglich 20 solcher Schriften im Vorbeigehen verlesen. In ihr ging es im wesent- lichen um sogenannte “Handlungen der in § 6 (1) des Völkerstrafgesetzbuches bezeichneten Art, die unter der Herrschaft des Nationalsozialismus begangen” worden sein sollen und um den im § 130 BRD-StGB genannten Begriff von “Nationalsozialistischen
Verbrechen”. Beide Begriffe meinen im Grunde das gleiche und stellen die Bezugstat des Verfahrens, die Walther geleugnet haben soll, dar. Gleich zu Beginn der sich anschließenden Einlassung des Prozeßführers Gerd Walther forderte er Herrn Kroll auf, dieser solle einmal mindestens eine einzige konkrete Handlung, die er dem National- sozialismus vorwirft, begangen zu haben, also ein “nationalsozialistisches Verbrechen”, benennen und beschreiben. Nach langem Drehen und Winden wollte der Staatsanwalt auch antworten. Ihm wurde aber von der Richterin Pelcz der Mund verboten. Auch dies ist einmalig! Die richterliche Schweige- anordnung animierte Walther zu der Frage, ob er sich denn heute im Kino befinde, in dem der Film “Das Schweigen” gezeigt werde. Da Walther aber auf eine Antwort des Staatsanwaltes beharrte, trat dieser die geistige Flucht in die Sowjetunion an. Er warf die Frage auf, ob Walther nicht erst mal psychiatrisch untersucht werden müsse, da er sich in diesem Verfahren ziemlich ungewöhnlich verhalte (gemeint ist damit das Verhalten Walthers, auf die Fragen der Richterin niemals mit “ja” oder “nein” zu antworten). Antwort Walther: “Na prima, das ist die Sowjetunion, Herr Kroll. Sie bejahen im Grunde meine eingangs auf- geworfene Frage, ob die BRD nicht schon in der jüdisch-bolschewistischen Sowjetunion angekommen ist, wie sie in dem Buch “Der Archipel Gulag” von Alexander Solschenizyn, das dort auf dem Tresen vor den Augen der Richterin liegt, beschrieben wird”.

Nicht zuletzt daraufhin verließen sowohl Staats- anwalt als auch Richterin das “Psychothema” und schlugen vor, sich dem “konkreten Sachverhalt” zuzuwenden. Diese Anregung wurde von Walther lebhaft begrüßt und wendete sich nun der in der Anklageschrift am Anfang genannten “Bezugstat”, nämlich “den nationalsozialistischen Verbrechen”, zu. Frau Pelcz wurde von Walther am hypothetischen Fall des Klaus Wowereit erläutert, was denn eine “Bezugstat” ist. Wenn er beispielsweise wegen Beihilfe zum Mord an Klaus Wowereit angeklagt worden wäre, er, Walther, aber beweisen könne, daß Klaus Wowereit vor kurzem noch lebend auf der Love Parade gesehen worden ist, würde Walther von der Richterin freigesprochen werden, da e diese tat eben nicht begangen hatte. Die Frau Richterin Pelcz stimmte den Aussagen Walthers zu. Als Walther dann aber von der Bezugstat “Mord an Wowereit” zur Bezugstat “nationalsozialistische Verbrechen” überleitete, wurde die Sache wieder heiß. Frau Richterin Pelcz wollte von der konkreten, also von der Bezugstat des tatsächlichen Falles hier, nichts mehr wissen.

In der Erkenntnis, daß Walther ja als Angeklagter und Verteidiger in Personalunion vor ihr stand, er also mangels Anwältin auch die Funktion eines Verteidigers wahrnahm, versuchte sie ihn als eine Art virtuellen Zwangspflichtverteidiger à la Bettina Mernitz bei der verräterischen “Verteidigung” von Sylvia Stolz in Mannheim zu behandeln, indem die Frau Richterin Walther bei seiner Einlassung zwingen wollte, mit der Mitte der Anklageschrift anzufangen, “… weil sie eben dort beginne”. Daraufhin wurde die Anklageschrift auf dem Tresen vor der Richterin in Augenschein genommen. Selbst bei diesem Beweisstück - man traute seinen Augen kaum - behauptete Frau Pelcz, die Anklageschrift beginne in der Mitte des Schriftstücks. Als der Staatsanwalt mit ansehen mußte, wie Walther die Richterin mit seiner eigenen Anklageschrift in die Enge getrieben hatte, eilte Staatsanwalt Kroll Frau Pelcz wieder mit der “Psycho-Keule” zu Hilfe. “Offensichtlich ist (Walther) doch psychopathisch krank”. Wenn also ein normaler Mensch, ein “Nicht- PISA-Geschädigter” von einem Blatt etwas genau ablesen und dabei auch noch zwischen Anfang, Mitte und Ende unterscheiden kann, gehöre er nach Ansicht von OMF-BRD-Juristen in eine psychiatrische Anstalt gesteckt. Dies ist die moderne Auferstehung der Sowjetunion. Mit dieser skandalösen Erkenntnis über die deutsche Holocaustjustiz wird der Prozeß in Berlin fortgesetzt werden. Kommentar: Es ist bemerkenswert, daß der Prozess insgesamt fünf mal (!) unterbrochen werden mußte. Es ist bemerkenswert, daß der Angeklagte den Eröffnungsbeschluß des Gerichtes zu seinem Prozeß erst während der Verhandlung (!!) ausgehändigt bekommt, und das auch nur auf Nachfrage!! Es ist bemerkenswert, daß in einer laufenden Verhandlung plötzlich der Staatsanwalt ausgewechselt wird. Als Grund wird eine “plötzliche Erkrankung” der Staatsanwältin angegeben. Dies ist bisher einmalig!! Es ist bemerkenswert, daß die Zuhörer im Saal seit neuestem nicht mehr mitschreiben dürfen!! Man will damit Berichte über die Prozesse (wie diesen hier) verhindern. Eine Begründung dafür wurde nicht genannt. Es ist bemerkenswert, daß die Richter zwar diesen Beschluß des Schreibverbotes fällen, aber nicht sagen können oder wollen, warum sie das tun, und nicht sagen können oder wollen, in welchem Gesetz das genau steht (die Richterin verwies lediglich auf die Strafprozeßordnung).

Es ist bemerkenswert, daß es in Berlin im Jahre 2008 keine Mikrophone im Gerichtssaal gibt - man hat den Richter und den Staatsanwalt als Zuhörer im Saal oftmals nicht oder nur sehr schwer verstehen können. Ob das Absicht ist? Es ist bemerkenswert, daß die vorsitzende Richterin dem Staatsanwalt mehrmals den Mund verboten hat!! (”Nein, Herr Staatsanwalt, das tut gar nichts zu Sache; jetzt rede ich; ich führe hier den Prozeß!”). Soetwas haben wir noch nicht erlebt!! Es ist bemerkenswert, daß die Richterin den Angeklagten für “psychisch nicht normal” erklären will, also eine psychiatrische Zwangsuntersuchung anordnen will, nur weil dieser sich weigert, auf ihre Frage mit einem eindeutigen “ja” oder “nein” zu antworten. Der Angeklagte soll sich also (laut Denk- weise des Gerichts) selbst belasten und sein “Verbrechen” zugeben, dann wäre der Prozess in fünf Minuten zu Ende. Soetwas wünscht sich die Richterin. Aber gerade dies will der Angeklagte eben vermeiden!! Es ist bemerkenswert, daß die Richterin durch die penetrante Art des Angeklagten, ihr auf ihre Fragen nicht mit “ja” oder “nein” nicht zu antworten, fast zur Verzweiflung getrieben wurde. Dies ist aber für den Angeklagten nicht gut, da der Haß der Richterin auf den Angeklagten von Minute zu Minute größer wird. Es ist bemerkenswert, mitzuerleben, daß die Gerichte der BRD es tunlichst verhindern wollen, über den “Holocaust” und seine Ursachen und dessen tatsächlichen Verlauf zu sprechen - oder darüber gar wissenschaftliche Untersuchungen anzustellen. Es ist davon auszugehen, daß auch dieser Angeklagte ohne Anhörung, ohne Untersuchung und ohne Beweisaufnahme wegen § 130 verurteilt werden wird. Dies ist politisch so gewünscht und hat eben so zu erfolgen. Punkt! Aus! Ende! Es darf eben nicht sein, was nicht sein soll. Ob es in der Geschichte anders war, ganz anders war, oder eventuell anders war, oder eben nicht anders war, interessiert hier niemand. Daher der Vergleich der heutigen BRD mit der “stalinistischen Sowjetunion” durch den Angeklagten.



Tags: Termine

71 responses so far ↓

  • 1 nordpol // Feb 22, 2008 at 12:39

    Polacken-Richterin und asiatische Staatsanwältin ! ! ! ! ! Die BRD-Juden sind doch beim Vernehmen solcher Nachrichten am Abspritzen.

  • 2 Meckerer // Feb 22, 2008 at 12:43

    Der Prozess macht deutlich das Schein-Justiz-Personal ob Richterin oder Staatsanwältin aufgeboten wird damit sich die echte Justiz nicht damit bekleckern muß. Auch hier wird deutlich das Thema Holo wird gemieden und alles was dazu gehört. Auch ein Zeichen das die OMF-BRD mit Staatsgrundlage Holo intern an den durch Siegermächte dargestellten Geschichtsverlauf nicht so recht mehr glauben. Das Schreibverbot sagt ebenso alles. Die haben Angst, wenn das System untergeht rächen sich die unschuldig verurteilten und das zu Recht.
    Die ständige Drohung mit der Pschychiatrie kann man durchaus mit DDR und Sowjetunion vergleichen.
    Ich denke die deutsche Justiz sind einfach Knecht der Juden und USRaels werden bald andere Arbeit bekommen, wenn das Islam-Gesindel hier die Macht ergreift und die OMF-Justiz abrutscht.

  • 3 HUTTEN // Feb 22, 2008 at 13:54

    @Meckerer

    … schließe mich an … das ist doch unglaublich … werde mir frei nehmen und am Prozeß aufKREUZen …

  • 4 HUTTEN // Feb 22, 2008 at 14:03

    … und : was hat der Walther denn überhaupt angestellt ?
    … kann ich das nachlesen hier, irgendwo ?

  • 5 toterigel // Feb 22, 2008 at 14:12

    Jemand sollte mit Gerd Walther eine Befragung (= Interview) durchführen und ihn dabei filmen. Dabei kann es um den Prozess gehen und über alltägliche wichtige Dinge. Mit diesem Video, das man dann im Netz verbreiten wird, kann dann der Welt bewiesen werden, dass der Herr Walther eben nicht psychisch krank ist. Außerdem wird somit der Welt dargestellt, wie es Leuten in der BRD geht, die ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehmen wollen.
    Nicht viele werden sich diesen Text hier durchlesen, außer einige Exoten wie wir es sind. Mit der Verbreitung in Videoform erreicht man mehr Leute. Die Wahrheit setzt sich umso mehr durch, je mehr sie verbreitet ist.

  • 6 matzebrei // Feb 22, 2008 at 15:03

    Leider ist es - abgesehen von der weitestgehenden Richtigkeit seiner Ausführungen - enorm anstrengend, Herrn Gerd Walther längere Zeit zuzuhören (die arme Richterin…). Dies könnte ein Grund für die geringe Anteilnahme am Prozess sein.
    TROTZDEM:
    Alles Gute für Kameraden Walther!
    Angeklagt ist er - gemeint sind alle Volkstreuen!

  • 7 wolzow // Feb 22, 2008 at 15:07

    Die “Gutmenschen” sind in einem Dilemma, zum einen wollen sie einen rechtsstaatlich fairen Prozess gegen den Angeklagten führen und zum anderen den Holocash in keinster Weise angreifen. Auch einen Richter/in, der/die bereit ist die Verantwortung für eine wissenschaftliche Untersuchung anzuordnen, sucht man vergebens.
    Ich glaube kaum das es sich da um “Angst um Leib und Leben” handelt, oder den Verlust des Richterstuhls.
    Daher meine Frage:
    Wo ist der Richter der bereit ist einen klaren Prozess zum Holocash zu führen, der bereit ist Verantwortung zu übernehmen?
    Entweder sind alle brd- Richter Memmen (eher unwahrscheinlich) oder sie befinden sich in einer, dem normalen Volk nicht zu erklärender oder vorstellbarer, Abhängigkeit.
    Wird ein brd-Richter vor solchen Prozessen mit Schächtung, Klavierdraht oder Fleischerhaken gedroht? Mit Sippenhaft und bestialischer Folterung seiner Angehörigen? Was ist da los?
    Wenn der Holocaust so statt gefunden hat wie landläufig behauptet, dann wird auch eine richterlich angeordnete Untersuchung die Wahrheit feststellen, also warum dieser Zinnober? Woher die Angst vor der Verantwortung?
    Selbst wenn man einem gebildeten (deutschen) Richter ihm und seinem Volke das “jüngste Gericht” androhen würde, so müsste der Drohende doch beweisen das er auch wirklich dazu befähigt ist, oder tritt jeder brd- Richter vor Amtsantritt vor den leibhaftigen Jahwe?
    Es muss sich doch irgend ein atheistischer Richter finden der sich über den ganzen religiösen Kram hinwegsetzt und eine solche Untersuchung anordnet, damit ein für alle mal die sache aus der Welt geschafft wird.
    Das die Demokraten nicht langsam die Nase voll haben ständig solche Prozesse zu führen, verwundert doch etwas.
    Jeder normal geradeaus denkende Mensch, egal woher er kommt oder stammt, löst seine Probleme doch so schnell wie er kann und für immer, es sei denn das alle brd- Richter selbst aus der Klapse kommen.

  • 8 wolzow // Feb 22, 2008 at 15:35

    Problemlösung:
    Abschaffung aller Gesinnungsparagraphen, was soll schon groß passieren, 99% der Bevölkerung ist das doch eh Schnuppe und der restliche 1%er teilt sich zwischen Freude und Trauer.
    Man sollte folgenden Test machen:
    Öffentliche bundesweite Ausschreibung
    1. Holocaustzeitzeugenvortrag (wie viele gehen hin)
    2. Holocaustrevisionistenvortrag (wie viele gehen hin)
    Vergleich anstellen, prozentualen Anteil der Bevölkerung ausrechnen- fertig!
    Das Ergebnis kann ich schon jetzt schreiben:
    Die Bevölkerung der Bundesrepublik interessiert sich weder für das Eine noch das Andere.
    Die Gesinnungsparagraphen können getrost abgeschafft werden. Wer dran glaubt gut, wer nicht auch gut.
    Der Rest wird dann in Debattierklubs ausgekaspert und veröffentlicht:
    Bevölkerung wird sagen: “Hab ich mir das doch gedacht, das das Ganze eine Erfindung war.”, dann wird sie sich wieder ihrem Tagwerk widmen und fleißig weiter Steuern zahlen um U-Boote für Israel zu finanzieren.
    Beweis: Staaten in denen Revisionismus zum Thema erlaubt ist.
    Endlose Diskussionen ohne Ergebnis. Im norwegischen TV z.B. wird so etwas öffentlich diskutiert und die Einschaltquoten bei solchen Sendungen halten sich sehr in Grenzen. Ein SS-Veteran (KZ-Wächter) der Wiking (norweg. Beteiligung an der “Judendeportation- und Vernichtung”) äußerte sich mal in “Zündelmanier” zum Thema im TV, sogar sein Diskussionsgegner (Auschwitzhäftling)stimmte am Ende zu, das der Holo so nicht stattgefunden hat wie offiziell behauptet. Ende vom Lied: Weitere ergebnislose Diskussionen.
    Ich frage mich mittlerweile ernsthaft was das Ganze noch soll, wenn es den Großteil der Masse eh nicht interessiert und sie sich wie eh und je auch weiterhin von den Oberen knebeln lässt.
    Der Quatsch kostet doch nur Geld, Demokraten sind wirklich dümmer als ich dachte. Für uns springt Meinungsfreiheit heraus, wir verfolgen damit unser Ziel, nämlich die Freiheit des deutschen Volkes, auch wenn sich dieses herzlich wenig darum kümmert. Aber was haben die Demokraten davon, außer finanzielle Belastung durch HOLO-Verfahren und Inhaftierung? Kann mir das mal einer dieser Demokraten erklären?

  • 9 jochen // Feb 22, 2008 at 15:37

    Was darf man mit der deutschen Rechtssprechnung eigentlich noch erleben? Hier wird das Recht in einer nie gekannten Weise pervertiert.
    Und die Öffentlichkeit schweigt!
    All das wird man sich ganz genau merken.

  • 10 IBG // Feb 22, 2008 at 15:48

    Ich hoffe, dass dieser Walther eine saftige Freiheitsstrafe bekommt. Wer den nationalsozialistischen Massenmord an 6 Millionen Juden und etlichen tausend Oppositionellen, Homosexuellen, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas und Behinderten leugnet, verunglimpft das Andenken Verstorbener und betreibt widerwärtige Geschichtslügen, die alleine dem Zweck dienen, eine widerwärtige Weltanschauung, den Nationalsozialismus, wieder salonfähig zu machen. Dabei hat Walther noch Glück gehabt, dass mit ihm so milde umgegangen wird. Die Nazis haben die Geschwister Scholl für das Verteilen von Flugblättern enthauptet, während Walther den Luxus einer beheizten Zelle, warmen Essens und der Sicherheit auf körperliche Unversehrtheit genießt.

  • 11 griesgram // Feb 22, 2008 at 15:50

    Es gibt keinen Verteidiger, weil der sich, wenn er seiner anwaltlichen Pflicht nachkommt, sich selber strafbar machen würde.
    Keine Verteidigung ist jedoch ein nicht zu behebendes Verfahrenshindernis.
    Die “Justiz” macht sich selbst lächerlich.
    Wenn man schon in Berlin ist, könnte man doch auch Einladungen an Vertreter der russischen,kubanischen, iranischen und nordkoreanischen Botschaft verschicken.
    Die würden sich sicher gerne mal einen Schauprozess a la BRD ansehen.
    Wird ihren Regierungen doch immer von genau der BRD vorgeworfen.
    Ist nur so ne Idee…

  • 12 HUTTEN // Feb 22, 2008 at 16:13

    Rüstungsexport
    Deutschland liefert U-Boote an Israel

    Die rot-grüne Bundesregierung hat kurz vor ihrer Ablösung noch einmal Rüstungsexporte genehmigt. Deutschland will Israel zwei “Dolphin”-U-Boote liefern und dabei ein Drittel der Kosten selbst übernehmen. Die Gesamtkosten für die Kriegsschiffe aus deutscher Produktion belaufen sich den Berichten zufolge auf etwa eine Milliarde Euro.

    Von Otfried Nassauer für tagesschau.de

    U-Boot der ”Dolphin”-Klasse Großansicht des Bildes [Bildunterschrift: U-Boot der "Dolphin"-Klasse bei einer Erprobungsfahrt in der Kieler Förde (Archiv) ]
    Vor wenigen Wochen hat die Bundesmarine sie erstmals in Dienst gestellt: Zwei U-Boote mit einem weltweit einmaligen, Außenluft-unabhängigen Brennstoffzellenantrieb. Damit können die Boote weiter fahren, deutlich länger tauchen und sind viel schwerer zu entdecken als alle anderen konventionell angetriebenen U-Boote der Welt. Es sind hochmoderne High-Tech-Waffensysteme für den Krieg der Zukunft. Gerade das macht sie zu einem gefragten Exportartikel.
    Boote mit neuartigem Antrieb

    Als Abschiedsgeschenk der besonderen Art will die scheidende Bundesregierung offensichtlich zwei U-Boote mit diesem neuen Antrieb an Israel liefern. Den geheim tagenden Bundessicherheitsrat hat das Vorhaben schon passiert. Noch am Montag – rechtzeitig vor der Vereidigung der neuen Regierung – soll das Vorhaben im Auswärtigen Amt per Vertrag besiegelt werden, meldet das Nachrichtenmagazin “Der Spiegel”. Ein heikles, weil wohl umstrittenes Geschäft.

    Israel besitzt bereits drei deutsche U-Boote vom Typ Dolphin – ohne den neuartigen Antrieb. Geliefert wurden diese 1999 und 2000. Die Zusage für diese Boote gab die Bundesregierung 1991. Damals hatte Saddam Hussein mit deutscher Technik leistungsgesteigerte irakische Scud-Raketen während des Golfkrieges auf Israel abgeschossen. Die Gefahr bestand, dass Giftgas gegen Ziele in Israel zum Einsatz kommen würde.
    Zwei unterschiedliche Torpedorohre

    Diese U-Boote beruhen auf einem Design, das in den achtziger Jahren im Auftrag Israels bei deutschen Firmen entwickelt und später noch einmal überarbeitet wurde. Als technische Besonderheit besitzen sie zwei unterschiedliche Torpedorohre. Sechs Rohre mit dem Standard-Durchmesser von 533 Millimeter und vier Rohre mit einem Durchmesser von 650 Millimeter. Aus letzteren, so wurde immer wieder berichtet, wolle Israel auch weitreichende atomare Marschflugkörper mit bis zu 1.500 Kilometer Reichweite abschiessen. Ein erfolgreicher Test vor Sri Lanka wurde gemeldet. Israel wolle seine atomare Abschreckung um seegestützte Waffen mit größerer Reichweite ergänzen. Auch deshalb seien die deutschen U-Boote gleich nach ihrer Ankunft in Israel erneut und aufwändig umgebaut worden.

    Seit rund drei Jahren bemüht sich Israel um weitere Dolphin-U-Boote – nunmehr mit dem neuen außenluftunabhängigen Antrieb. Die israelische Marine will verstärkt in der Arabischen See und im Indischen Ozean kreuzen. Dort liegen heute jene Staaten, die Israel sicherheitspolitisch die größten Sorgen machen: Die islamische Atommacht Pakistan, Saudi-Arabien und nicht zuletzt der Iran, dem Israel unterstellt, Atomwaffen bauen zu wollen. Dafür benötige Israel mindestens zwei weitere U-Boote.
    Kosten von rund einer Milliarde Euro

    Diese soll das Land nun bekommen. Die beiden Boote kosten rund eine Milliarde Euro. Bis zu 330 Millionen Euro davon trägt der deutsche Steuerzahler. Den Rest soll Israel aufbringen – zum Beispiel durch Lieferungen an die Bundeswehr. Doch der Preis muss stutzig machen. Mit 500 Millionen Euro ist jedes der neuen Dolphin-Boot mehr als doppelt so teuer wie die früheren Boote. Der neue Antrieb und die Inflation alleine können die Differenz nicht erklären. Denn auch die Bundeswehr bekommt ihre neuen aussenluftunabhängigen U-Boote deutlich billiger. Und mit 330 Millionen Euro zahlt der deutsche Steuerzahler diesmal zwar angeblich nur ein Drittel der Kosten. Doch real sind dies nur etwa 100 Millionen weniger als damals, als Deutschland Israel zwei solche U-Boote vollständig schenkte.

    Trotz der besonderen Beziehungen Deutschlands zu Israel wird die neuerliche U-Boot-Lieferung an Israel Diskussionen hervorrufen: Sollte Deutschland mithelfen, wenn Israel sein umstrittenes Nuklearpotenzial ausbaut oder modernisiert? Der Glaubwürdigkeit der deutschen Vermittlerrolle im Streit um das Atomprogramm des Irans dürfte der neuerliche U-Boot-Deal mit Israel kaum dienlich sein.
    Immer wieder Streit um Rüstungsexporte

    Rüstungsexporte - gerade nach Israel - waren immer wieder umstritten: Wegen der Menschenrechtslage, der anhaltenden Besetzung palästinensischer Gebiete und der Auseinandersetzungen Israels mit den Palästinensern. Doch mit der Lieferung modernster U-Boote wird zugleich die Ausfuhr vieler einzelner, moderner Rüstungskomponenten und Technologien erstmals genehmigt. Präzedenzfälle entstehen, auf die sich Firmen, die später ähnliche Komponenten liefern wollen, jederzeit berufen können. Diese und andere Probleme dürften sowohl der alten als auch der Bundesregierung gegenwärtig gewesen sein, als sie beschlossen, den Vertrag still und leise zwischen ihren Amtsperioden durchzuwinken.

    Otfried Nassauer ist freier Journalist und Leiter des Berliner Informationszentrum für Transatlantische Sicherheit.
    Stand: 29.01.2006 10:55 Uhr

    Quelle :
    http://www.tagesschau.de/inland/meldung136402.html

  • 13 HUTTEN // Feb 22, 2008 at 16:16

    Deutsche U-Boote für Israel atomar bestückbar?

    Christopher Steinmetz

    èChristopher Steinmetz

    Am 12. Oktober 2003 veröffentlichte die Los Angeles Times einen Bericht über die Fähigkeit der israelischen Marine, von den drei in Deutschland gebauten U-Booten des Typs Dolphin Raketen mit atomaren Sprengköpfen zu verschießen. Damit rückte eines der kontroversesten Rüstungsexportgeschäfte Deutschlands wieder in den Blickpunkt. Zu Recht wurde die Frage aufgeworfen, ob die Bundesregierung damals (un-)wissentlich einen Beitrag zur nuklearen Proliferation im Nahen Osten geleistet hat. Inzwischen wurde außerdem bekannt, dass die israelischen Behörden derzeit “technische Vorgespräche” über den Bau von zwei weiteren U-Booten in Deutschland führen. Der weitere Verlauf dieser “Gespräche” ist nichts anderes als ein Gradmesser für die Glaubwürdigkeit der rot-grünen Rüstungsexportkontrollpolitik.

    Die Vorgeschichte

    1991 stimmte die Bundesregierung dem Bau von zwei U-Booten für Israel zu und bewilligte dafür etwa 880 Mio. DM aus dem Haushalt. Mitte der 90er Jahre folgte die Zustimmung für ein drittes U-Boot, diesmal mit einem Zuschuss von 220 Mio. DM. Basierend auf Entwürfen des Ingenieurskontors Lübeck (IKL) wurden damals die Rüstungsunternehmen Howaldtswerke Deutsche Werft (HDW) und Thyssen Nordseewerke (TNSW) mit dem Bau beauftragt. Die offiziellen israelischen Vorgaben für die U-Boote waren zwar anspruchsvoll, aber im Rahmen des Üblichen. Klein und leicht sollte es sein, geeignet für militärische Operationen in küstennahen flachen Gewässern, wie z.B. dem gesamten Mittelmeerraum oder Indischen Ozean. Vor allem ging es um seegestützte Aufklärungsfähigkeit und Kontrolle des Seeverkehrs. Das U-Boot sollte über leichte und schwere Torpedos verfügen und mit einer kleinen Besatzung auskommen. Und schließlich sollten auch Kampftaucher und andere Spezialeinheiten von den U-Booten abgesetzt werden können.

    Israelische Ingenieure beaufsichtigten das gesamte Vorhaben vor Ort und erarbeiteten gemeinsam mit den HDW-Ingenieuren technische Lösungen. Gemäß den israelischen Wünschen wurde eine komplett neue Bugsektion entworfen, die über zehn Torpedorohre mit zwei unterschiedlichen Kalibern verfügt (6x 533mm und 4×650mm). Dies war eine bis dahin in den westlichen Unterwasserwelten einmalige Konstruktion. Das Kaliber 650mm wurde bis dato nur von russischen U-Bootstypen verwendet, zum Abschuss von Schwergewichtstorpedos sowie für eine Reihe von offiziell als zur Bekämpfung von Unterseezielen deklarierten Raketen mit atomaren Sprengköpfen, wie z.B. die SS-N-16 (mit einer Reichweite von etwa 120 km).

    zum Anfang

    FF5/2003 Das 650mm Rätsel

    Defacto sind die israelischen Dolphin mit ihren 650mm Rohren neben den drei U.S. Seawolf U-Booten mit deren 760mm Rohren die einzigen U-Boote, die über ein Kaliber verfügen, für das im Arsenal der jeweiligen Marine eigentlich keine Waffen vorhanden sind. Dieses technische “Detail” wirft also unweigerlich die Frage nach dem geplanten Einsatzzweck der U-Boote auf. Es ist unwahrscheinlich, dass Israel eine den russischen U-Booten ähnliche Bewaffnung für ihre Dolphin anstrebte. Bereits Anfang der 90er Jahre war z.B. klar, dass Israel auch deutsche 533mm Schwergewichtstorpedos des Typs Seehecht (DM 2A3), finanziert durch U.S. Militärhilfe, erhalten würde. Ist Israel also in den 90er Jahren davon ausgegangen, in naher Zukunft über einen Flugkörper ausreichender Reichweite zu verfügen, um Landziele anzugreifen, und dessen Abschussbehälter nicht in ein 533mm wohl aber in ein 650mm Rohr passt?

    Nach Angaben der US-Streitkräfte soll die israelische Marine bereits im Jahr 2000 vor Sri Lanka den Einsatz seegestützter Marschflugkörper getestet haben. Solche Raketen können auch mit nuklearen Sprengköpfen bestückt werden. Darauf angesprochen, antwortete Eli Marum, Operationschef der israelischen Marine, im September 2002 mit einer Gegenfrage: “Sie wissen wer unsere Nachbarn sind. Glauben Sie, dass wir Langstreckenraketen testen sollten?”

    Mit diesen und anderen ambivalenten Stellungnahmen fördern die israelische Regierung und die Armee die Spekulationen über die atomare Kapazität der U-Boote. Es gilt seit vielen Jahren als offenes Geheimnis, dass Israel über boden- und luft-gestützte Atomwaffenarsenale verfügt und auch bereit ist, diese einzusetzen. Mit atomar bewaffneten U-Booten wäre die nukleare Triade perfekt und Israel hätte eine gesicherte Zweitschlagsfähigkeit. Schon am 1. Dezember 1990 hatte der ehemalige Kommandeur der israelischen Marine, General Major Avraham Botzer in der Fernsehsendung “A New Evening” (1. Programm) gesagt: “Diese U-Boote müssen Mittel des Staates Israel sein. (…) Überall auf der Welt dienen U-Boote als Teil des Abschreckungssystems gegen nicht-konventionelle Kriegführung. (…) Sie sind ein Weg, um zu garantieren, dass der Feind sich nicht herausgelockt fühlt, präemptiv mit nicht-konventionellen Waffen zuzuschlagen und doch ungestraft davonzukommen.

    Allerdings kann aus israelischer Sicht eine seegestützte nukleare Abschreckung nur dann ein strategisches Element darstellen, wenn es auch gegen weiter entfernte potentielle Gegner einsetzbar ist. Die Flugkörper müssten eine Reichweite von über 500 km haben, damit sie ohne Risiko für die eigene Bevölkerung einsetzbar wären. Die von der L.A. Times in diesem Kontext genannten amerikanischen Sub-Harpoon Raketen mit einer Reichweite von max. 200 km kämen daher nicht in Frage. Tomahawk-Marschflugkörper mit einer Reichweite von etwa 2.500 km wären dagegen sehr wohl geeignet. Allerdings reichen für deren Abschuss die 533mm Rohre aus, und die USA haben außerdem entsprechende Anfragen Israels bereits abgelehnt. Der Zweck der 650mm Torpedorohre gibt also weiter Rätsel auf. Ein Rätsel, an deren Auflösung sich die Bundesregierung Ende der 90er noch nicht beteiligen wollte - trotz der Mitverantwortung für den Bau und die Finanzierung der drei U-Boote. Auf Nachfrage der damaligen MdB Beer (Bündnis90/Die Grünen) im Jahr 1999, erklärte die Bundesregierung nur lapidar, dass man über den Verwendungszweck dieser Rohre keine Informationen habe und im übrigen diese Rohre für die Auslieferung an die israelische Marine mit Führungsschienen auf 533 mm verkleinert wurden.

    Absichtliche Sorglosigkeit?

    Das Verhalten der Bundesregierung kann unter dem Gesichtspunkt der Nichtweiterverbreitung im günstigsten Fall als fahrlässig bezeichnet werden. Alleine die Tatsache, dass Israel lediglich der C-Waffenkonvention unterschrieben hat und noch kein ABC-Kontrollabkommen ratifiziert hat, hätte zu einer genaueren Prüfung des Sachverhalts führen müssen. Die Bundesregierung hätte das Risiko minimieren müssen, dass die U-Boote als atomare Trägerplattform eingesetzt werden können. Ohne eine eindeutige diesbezügliche Zusicherung Israels hätten die U-Boote auch von der rot-grünen Bundesregierung nicht ausgeliefert werden dürfen.

    Doch wie zweischneidig selbst letztere Auflage gewesen wäre, zeigt sich auch in der gegenwärtigen Diskussion um eine mögliche Lieferung von zwei weiteren Dolphin an Israel. Auch hier müsste die Bundesregierung vorher zweifelsfrei ausschließen können, dass die U-Boote mit Nuklearwaffen bestückbar wären. Da dies aber letzten Endes technisch immer möglich ist, müsste eigentlich eine kategorische Absage auch an technische Vorgespräche erteilt werden. Jenseits einer kategorischen Absage birgt jede weitere Diskussion den Keim für eine spätere Qualifizierung der Genehmigungsentscheidung. Trotz des Wettrüstens im Spannungsgebiet des Nahen Ostens wird dann nichts mehr einer Lieferung von weiteren “konventionellen” Dolphin U-Booten im Wege stehen - natürlich mit entsprechenden “Zusicherungen” und “Garantien” Israels.

    Christopher Steinmetz ist freier Journalist und Mitarbeiter des Berliner Informationszentrums für Transatlantische Sicherheit.

    Quelle :
    http://www.friedenskooperative.de/ff/ff03/5-53.htm

  • 14 Individualistin // Feb 22, 2008 at 16:33

    @ IBG : February 22nd, 2008 at 15:48 - ” … ”

    Deine Strafe dürfte nicht gerade unerklecklich sein,
    wenn das Lügenkonstrukt aufgedeckt sein wird.

    Sonderparagraph für Lügenverbreiter Deiner Sorte.

    .

  • 15 wolzow // Feb 22, 2008 at 16:45

    @IBG: I-nduziertes B-lödes G-elaber, mehr braucht dazu nicht fest gestellt zu werden.

    Gibt es eigentlich eine seriöse Quelle zum:
    “nationalsozialistischen Massenmord an 6 Millionen Juden und etlichen tausend Oppositionellen, Homosexuellen, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas und Behinderten”

    Ich meine Internierungslisten, Schießkladden, Schießbücher, Fahrpläne, Abrechnungen……usw.

    Desweiteren wurde mir eine Frage noch nie beantwortet:
    Warum tätowiert man Menschen die dem Tode geweiht sind und man sie im Nachhinein verbrennen will? Wozu die umständliche Art des tätowierens?
    1. dauert zu lange
    2. Wo ist die Abrechnung der Tinte?
    3. Warum ist bei vorhanden Tattoos (”Überlebende Opfer”) immer die gleiche Handschrift zu sehen? (Gab es nur einen “SS- Obertätowierbannführer” im ganzen Reich?)

    Beantwortet erst einmal alle Fragen, dann dürft ihr gerne holoprozessieren so viel ihr wollt.

  • 16 SFB // Feb 22, 2008 at 17:17

    Griesgram, das ist eine sehr gute Idee von dir. Die Emailanschriften der Botschaften findet man auch im Internet.

  • 17 Meckerer // Feb 22, 2008 at 17:31

    @HUTTEN :
    wäre ich in Berlin würde ich mir so einen Scheinprozess auch ansehen. Einfach um Anwesenheit zu zeigen und Solidarität mit dem Angeklagten.
    Darum wird krampfhaft festgehalten am Holo und allen damit verbunden Lügen auf denen die OMF aufgebaut ist.
    Wenn diese OMF wirklich Charakter hätte würden sie eben bei solchen Prozessen nicht Schein-Juristen - Strohpuppen die null Ahnung haben vorschieben. Eine Asiatin ohne Namen als Staatsanwältin und ausgerechnet eine Polin als Richterin. Da muß sich an Kopf greifen.
    Der Untergang kommt bald dafür sorgen schon der Islam… den ich aber auch nicht will. Aber der Feind meines Feindes ist mein Freund wie überall in der Welt, als Sprungbrett und wie es andere Staaten und Organisationen auch machen.

  • 18 Meckerer // Feb 22, 2008 at 17:41

    @wolzow :
    Leider habe ich im Net viele jüdische Zeugen gelesen die sagen das der Holo so nicht stattgefunden hat und das eben vom Besatzerkonstrukt und den verhaßten Juden so festgelegt wurde. Deshalb auch im GG und §130, Wiese und Wiesenthal haben das alles gedreht, haben 20 x überlebt angeblich, waren in jedem Lager usw. sind dafür noch mit dem BVK belohnt worden und zahlte an Israel für 6 Mio. und baut Israel auch waffentechnisch auf mit Atom-U-Booten und die Juden lachten nach dem Vertrag mit OMF und fragten sich wo sie jetzt noch mals einen Dummen finden der nochmals für 6 Mio. zahlt.
    Deshalb werden nur Marionetten bei den Prozessen beteiligt weil studierte Juristen in der OMF wissen auch Bescheid was wahr ist und was nicht, halten aber dank bester Bezahlung den Mund.

  • 19 's Fritzle // Feb 22, 2008 at 17:59

    wolzow February 22nd, 2008 at 15:07: “Es muss sich doch irgend ein atheistischer Richter finden der sich über den ganzen religiösen Kram hinwegsetzt… ”

    Oder ein religiöser Richter, der weiß, daß der “Holocaust” das heilige jüdische Brandopfer für Jahwe ist, das von Goyim schon allein deswegen nicht vollzogen werden kann, weil es eben Goyim sind.

  • 20 Carsten // Feb 22, 2008 at 18:11

    “Ihr wurde jedenfalls blitzartig übel, und sie bat Frau Richterin Pelcz (gesprochen “Peltsch”) um Entbindung von ihren staatsanwaltlichen Pflichten!! Die Sitzung wurde daraufhin unterbrochen. Nach langem Hin und Her wurde dann Staatsanwalt Kroll - nach eigenen Angaben kein Oberstaatsanwalt - aber Dezernatsleiter in der Rubrik “Holocaust”, in den Ring geschickt. Man wechselte also mitten in der laufenden Verhandlung den Staatsanwalt aus!! Das ist einmalig!! Daß Frau Richterin Pelcz wohl gleich am Anfang des Prozesses mit einer Art “Geheimprozeß” lieb- äugelte, ging aus ihrer Anordnung hervor, daß die im Zuschauerraum befindlichen Prozeßbeobachter nicht mitschreiben durften. Ein Zuhörer wurde von ihr auch tatsächlich aus dem Saal ausgeschlossen, da er sich weigerte, auf sein Recht, mitzuschreiben, zu verzichten. Das hatte dieser nicht einmal beim strengen Dr. Ullrich Meinerzhagen aus Mannheim erlebt.”

    Das hat in erster Linie nichts mit dem Prozeß zu tun, sondern heutzutage ganz allein mit der Unfrauenschaft der psychopathischen Erziehung der Psychopathinnen, sprich Emanzentums - darin heißt es: “Ich bin Frau, ich darf alles, ich habe immer recht, ich brauche kein Benehmen, keinen Anstand.”
    Es ist der künstlich gestaltete “Kampf” der Geschlechter in Deutschland.

  • 21 Carsten // Feb 22, 2008 at 18:11

    oh warum ist das rot?

    Gastbeitrag

  • 22 Léon D. // Feb 22, 2008 at 18:16

    @wolzow :
    February 22nd, 2008 at 16:45

    “SS- Obertätowierbannführer”

    Köstlich!!!

    Bei “I-nduziertes B-lödes G-elaber” ist das einzig Tragische, dass es tatsächlich solches Gewürm gibt, welches diese Schei**e tatsächlich glaubt und nicht zu knapp.
    Und diese Nährkulturen dürfen auch noch an die Wahlurne…

    GruSS!

    Léon

  • 23 wolzow // Feb 22, 2008 at 18:56

    @Meckerer :
    Kann man, wenn es um das Schicksal des eigenen Volkes geht gegen einen “Bakschisch” (denn mehr ist es in diesem Falle nicht) den Mund halten und damit Volksverrat begehen?
    @’s Fritzle :
    Daher wird erzählt das zwar die SS vergast haben soll, aber jüdische Häftlinge gezwungen wurden ihre eigenen Volksangehörigen zu kremieren. Durch diesen Zwang dürfte es aber dann auch wiederum kein Brandopfer sein.
    Der Richter darf in diesem Falle natürlich auch religiös sein, nur ist hier das Problem der weltlichen und religiösen Rechtssprechung zu sehen. Da könnten die Holocash- Interessengruppen ja sagen (jüdische Rabulistik und Chuzbe) es handele sich um ein religiöses urteil, nicht aber um ein geltendes weltliches. Die Jungfrau von Orleans wurde weltlich ja auch frei gesprochen so weit ich weiß, kirchlich jedoch landete die arme Frau auf dem Scheiterhaufen.
    Hier könnte der Jude in seiner ewigen Rabulistik nach dem Prinzip “Teile & Herrsche” jeweils das eine mit dem anderen Urteil aufwiegen, daran hatte ich gar nicht gedacht, als ich meine Kommentare schrieb.
    Was Deutschland dann also bräuchte, wären dann ein weltliches Urteil durch einen streng religiösen Richter, oder besser ein weltliches und ein kirchliches Urteil mit gleichem Wortlaut.
    Jetzt sind die Juraprofessoren gefragt, oder das Militär zur endgültigen Problemlösung.
    Danke für Ihren Hinweis auf das religiöse Problem der Sache.

  • 24 H. Wallacher // Feb 22, 2008 at 19:15

    wer im Gerichtssaal noch fehlte wuerde Frau Hilde Benjamin sein (DDR Oberste Richterin) , obwohl ihr Geist klar im Saal gefuehlt wurde.

  • 25 Meckerer // Feb 22, 2008 at 19:32

    @wolzow :
    Diese Justiz-Sklaven der OMF-Juden-Republik wollen sich einfach ihr Leben NICHT versauen, das ist die Chance dieser OMF und deshalb wird diese Schicht nicht nur gut bezahlt sondern auch in allem gefördet, hohen Pensionsanspruch dazu usw.
    Sie haben Recht Wolzow, aber der es macht rutscht ab zum Harzt4 und ist erledigt. Wir brauchen Hilfe von außen…
    Diese OMF weiß ganz genau die Bürger haben Angst vor Gefängnis und Strafe und das ist eben deren Gunst. Deshalb wird der Holo von diesem Besatzerkonstrukt-Juden-OMF-Mafia NIE untersucht, weil es so bleiben muß wie es ist.

  • 26 W.Hamburg // Feb 22, 2008 at 20:20

    Schade das Berlin zu weit für mich ist.BRD Gesinnungsgerichtsprozesse dürfen nicht unbemerkt stattfinden, und brauchen eine breite Öffentlichkeit um wirksam bekämpft zu werden.Der Zuschauerraum sollte schon voll sein.
    Das Einladen diverser Botschafter ist eine sehr gute Idee.Wenn nur einer kommt,nimmt so ein Prozess schon einen ganz anderen Charakter an.

  • 27 visitor // Feb 22, 2008 at 21:17

    Horst Mahler hatte zurecht geurteilt, dass der Kampf um die Wahrheit vor den Gerichten stattfinden muss, dies sei die Frontlinie. - Genaugenommen ist es keine Frontlinie sondern schon eine Rückzugslinie eine Auffangstellung - Schliesslich handelt es sich um ein Dogma oder genauer gesagt ein Tabu - immerhin ist ein Dogma scharf definiert ein Tabu im Ungewissen des graugenhaften unbestimmten. Wie will man vor Gericht über ein Tabu darüber disputieren in dem Augenblick ist es kein Tabu mehr. Schon die Tatsache dass darüber offensichtlich zunehmend Gerichte befinden müssen zeigt, dass die Hauptkampflinie gefallen ist und die Tatsache, dass im Justizwesen wohl die zweite Garde “naive Gläubige” oder fest entschlossene Fanatiker in die Pflicht genommen werden bestätigt das. Es ist anzunehmen dass die Mehrzahl der Richter das System durchschaut haben - schliesslich sind diese in der Regel anlytisch geschult und zu logischem Denken fähig auch wenn es heist Judex non calculat was in diesem Fall sicher hinderlich ist. Ich bin kein Jurist, würde mir aber wünschen,. das die obersten Gerichte BVG und BGH gezwungen würden sich mit der Materie im Detail zu beschäftigen - hochqualifizierte von sich selbst überzeugte Richter müssten aus den Höhen der Grundsätzlichen Überlegungen in die Tiefe der merkwürdigen Offensichtlichkeiten mit mutierenden Einrichtungen - die offensichtlich mal da sind oder nicht mit mutierenden offensichtlichen Zahlen die sich Vergrössern aber vor allem - glücklicherweise - verringern rumplagen.

  • 28 Nationaler Antirassist // Feb 22, 2008 at 21:57

    @IBG
    Ich will nicht darüber streiten was vor 50 Jahren geschehen ist. Denn keiner von den Menschen die damals starben ,ob in Dresden , Danzig oder Dachau wird durch rechtes oder linkes Gelaber wieder auferstehen. Wenn aber linke Gutmenschen sich zurecht über Genozide in dieser Welt aufregen , warum dann nur über das was hellhäutigen Menschen angetan wurde. Was habt ihr getan als der Genozid in Ruanda stattfand. Was tut ihr gegen den Völkermord im Sudan ? Wo bleibt eure Empörung über den Beginn des Völkermords in Kenia ? Sind euch eure schwarzen Freunde so egal oder seid ihr vielleicht doch verkappte Rassisten. Sammelt ihr schon jetzt Geld um in 50 Jahren mal wieder ein Mahnmal zu errichten? Mahnmale sind Denkmale welche daran erinnern das man nicht rechtzeitig daran gedacht hat zu mahnen. Es ist wichtig jetzt auf dieser Welt Genozide zu stoppen. Ihr braucht keine Angst vor den “bösen Nazis” zu haben da sich das deutsche Volk und damit auch die “bösen Nazis” in den nächsten Jahren “assimiliert” haben werden.

  • 29 griesgram // Feb 22, 2008 at 22:04

    @SFB
    Die Einladungen müssen natürlich vom “Angeklagten” -oder soll man ihn lieber Apostaten, Ketzer o.ä. nennen?- kommen.

  • 30 wolzow // Feb 22, 2008 at 22:22

    @Meckerer :
    Dann handelt es sich also um staatlich finanzierte Korruption auf mittlerer, hoher und höchster Ebene zum Machterhalt der bundesrepublikanischen Xenokratie.
    1997/98 habe ich mich ausgiebig mit Korruption in Südosteuropa (Schwerpunkt bulgarisch/türkisch/griechisches Grenzgebiet) auseinandergesetzt. Letztes Jahr war ich aufgrund der EU- Mitgliedschaft Bulgariens wieder da unten und konnte feststellen, dass die Korruption auf niederer Ebene fast vollständig “ausgerottet” war, hingegen die Korruption auf mittlerer, hoher und höchster Ebene de facto legalisiert wurde (EU- Gesetze/ Richtlinien).
    So werden z.B. aus verschiedensten Gründen richterlich beschlagnahmte Kfz der Polizei und Justiz zur Verfügung gestellt. Ich gebe Ihnen Recht, warum sollte dies im EU- Land brd anders sein. Ihren Ausführungen nach, bedarf es also eines politischen Beschlusses für die brd- Richterschaft in Sachen unabhängige wissenschaftliche Forschungen zu den wahren Vorgängen des Holocaust aktiv zu werden. Für Meinerzhagen wäre es durchaus kein Problem gewesen eine solche Untersuchung an zu ordnen, wenn das “Handikap” “obere Bestimmung und Bezahlung” nicht wäre.
    Die Justiz der brd ist also doch nicht so “unabhängig” wie sie selbst gerne von sich behauptet.
    Kurz, die Richter sind sich einfach zu bequem in dieser Sache Verantwortung zu übernehmen. Die Übernehmen ja noch nicht einmal Verantwortung wenn sie Kinderschänderrückfalltäter frei sprechen, wieso sollten sie es dann ausgerechnet in dieser brisanten Sache tun.
    Ich nenne Ihnen an dieser Stelle mal das Wort “Kanzlerakte”, möglicherweise gibt es auch eine “Richterakte”, immerhin sind die Herrschaften fein raus, denn keines der Urteile “Im Namen des Volkes” gegen mich oder mir bekannte Personen wurde je von einem der verhandlungsführenden Richter persönlich unterzeichnet. Was im Umkehrschluss bedeutet, dass alle Urteile eigentlich ungültig sein müssten, also nicht vollstreckt hätten werden dürfen. Da dies gängige Praxis zu sein scheint, müssen wir uns wohl noch einige Zeit mit der derzeitigen offiziellen Holoca$hversion abfinden.
    Verwunderlich ist aber denn noch das sich keiner der Richter bisher auf einen Vergleich eingelassen hat, also rein auf Faulheit und Bequemlichkeit lässt sich das Phänomen nicht fest machen. (Vergleiche entstehen oft in Prozessen, wenn der Richter keine Lust mehr hat sich mit einer bestimmten Materie zu beschäftigen, etwas was die (Logen-) Brüder offiziell nicht zugeben wollen)
    Interessant ist dies aber insofern, das ein Vergleich zumindest die “Offensichtlichkeit” zu 50% unterminieren dürfte, ein Teilsieg (für uns), aber warum lässt sich kein Richter darauf ein, denn Schaden kann dies ihm persönlich nicht.

  • 31 Antibla // Feb 22, 2008 at 23:06

    OT.

    Vor kurzem gab es noch 5 Augenzeugen für eine Brandstiftung.
    Heute ist nichts mehr davon übrig:

    http://www.youtube.com/watch?v=J1F9zU7LICA

    Mädchen nehmen Brandstifter-Aussagen zurück

    Fast drei Wochen nach der Brandkatastrophe in Ludwigshafen spricht immer weniger für eine Brandstiftung. Zwei türkische Mädchen, die ursprünglich einen Brandstifter beobachtet haben wollten, zogen ihre Aussagen zurück.
    http://www.swr.de/nachrichten/rp/-/id=1682/nid=1682/did=3123504/1h4l9ra/index.html

  • 32 griesgram // Feb 22, 2008 at 23:55

    Hier, aus gegebenem aktuellem Anlaß, noch ein KZ Gräuelmärchen, wie man es als BRD Insasse ja schon von anderer Gelegenheit als “offenkundige Tatsache” zu kennen hat.

    http://video.google.de/videoplay?docid=9022337190221762301

    Dumm, daß der General als Umerziehungsopfer das Gutmenschengeschwätz vom “mutigen Wahrheitsagen”, was den Generälen der Wehrmacht ja bekanntlich völlig abging, nun ernst genommen hat.

  • 33 Faktor Deutschland // Feb 23, 2008 at 0:26

    Gebt mal bei Google ein - Die verbotene Wahrheit.Es ist sehr aufschlußreich!Wenn die Wahrheit raus kommt.bricht dieses Lügengebäude zusammen!!

  • 34 frei // Feb 23, 2008 at 4:27

    “nordpol”Polacken-Richterin und asiatische Staatsanwältin ! ! ! ! ! Die BRD-Juden sind doch beim Vernehmen solcher Nachrichten am Abspritzen.”

    Die Richterin ist die polnische Volksdeutsche.

    So genannte”asiatische Staatsanwaltin”-wer ist?

    Und-wenn-wie schreibt”meckerer”-”die deutsche Justiz sind einfach Knecht der Juden und USRaels werden bald andere Arbeit bekommen, wenn das Islam-Gesindel hier die Macht ergreift und die OMF-Justiz abrutscht”

    und bla-bla-bla-bla-wenn das ist so-was ist ganz Luege-was ist-Leipzig 12 Januar 2008,Magdeburg 19 Januar 2008,Muenchen 6 Februar 2008,Dresden 13 Februar 2008,Dresden 16 Februar 2008 und so?!!!

    Wenn wirklich die deutsche Justiz waere”knecht der juden und usrael”-was es wurde?

    Wo ist die logik?!!!!!!!

  • 35 2. Münchner // Feb 23, 2008 at 4:42

    Na, in diesem Artikel (und im Prozess, wenn der Artikel wenigstens teilweise die Wahrheit spricht) geht`s ja ganz wild durcheinander:

    “Kein Eröffnungsbeschluss”
    Fehlt der Eröffnungsbeschluß, kann bis zur Berufung/Revision lediglich die Aussetzung der Hauptverhandlung beantragt werden. Das Gericht hat auf diese Möglichkeit hinzuweisen. Wird die Aussetzung nicht beantragt, kann die Hauptverhandlung ohne weiteres fortgesetzt werden.

    “Antrag auf Einstellung des Verfahrens wegen eines nicht zu behebenden Verfahrenshindernisses gemäß § 260 (3) StPO, dem Fehlen einer Verteidigung”
    Unsinn. Grundsätzlich muß sich kein Angeklagter durch einen Anwalt verteidigen lassen. Nur wenn ein Fall der sog. notwendigen Verteidigung (§ 140 ff StPO) vorliegt, ist ein solcher erforderlich. In diesem Fall wäre dem Angeklagten ein Verteidiger durch das Gericht zu bestellen. Ein “nicht zu behebendes Verfahrenshindernis” kann im Fehlen eines Verteidigers niemals gesehen werden. Wie leicht ersichtlich, behebt die Bestellung eines Verteidigers das Verfahrenshindernis.

    “Man wechselte also mitten in der laufenden Verhandlung den Staatsanwalt aus!! Das ist einmalig!!”
    Pffff … die Auswechslung ist völlig unproblematisch. Theoretisch könnte der Staatsanwalt beliebig oft ausgetauscht werden. Staatsanwälte sind weisungsgebunden. Durch deren Auswechslung kann dem Angeklagten folglich kein Nachteil entstehen; der Staatsanwalt trägt so vor, wie er angewiesen wurde.

    “… daß die im Zuschauerraum befindlichen Prozeßbeobachter nicht mitschreiben durften … die Richterin verwies lediglich auf die Strafprozeßordnung.”
    In der Strafprozessordnung steht dazu nix … wenn`s so war, liegt ein Verstoss gegen § 169 GVG (Öffentlichkeit der Verhandlung) vor. Häufig sind Details eines Strafverfahrens für die zivilrechtliche Auseinandersetzung wichtig, z.B. für einen durch Betrug Geschädigten … infolgedessen ist die Mitschrift grundsätzlich zuzulassen. Grenze: § 176 GVG … soweit sieht altermedia das schon richtig, aber natürlich ist das Verfahren deshalb nicht einzustellen.

    “Staatsanwalt Kroll kam endlich zur Verlesung der Anklageschrift. Diese ratterte er emotionslos herunter, als würde er täglich 20 solcher Schriften im Vorbeigehen verlesen.”
    Na logo langweilt den Staatsanwalt die Verlesung der Anklageschrift, weil er`s jeden Tag mehrfach macht … soll er dabei heulen?

    ”Nein, Herr Staatsanwalt, das tut gar nichts zu Sache; jetzt rede ich; ich führe hier den Prozeß!”
    Kein Problem. Das Gericht führt die Verhandlung. Wenn der Staatsanwalt Blech redet, kann ihm das Wort entzogen werden.

    “Es ist bemerkenswert, daß die Richterin den Angeklagten für “psychisch nicht normal” erklären will, also eine psychiatrische Zwangsuntersuchung anordnen will …”
    Da ist absolut nix bemerkenswert. Meiner Ansicht nach ist die “psychiatrische Zwangsuntersuchung” in den Fällen einer Anklage wegen § 130 StGB, inbesondere § 130 III StGB, zwingend anzuordnen, weil “offenkundig” ist, daß beim Angeklagten was im Argen ist, vgl. Mahler und Stolz. Unterläßt das Gericht eine derartige Untersuchung, wird das Urteil wegen mangelhafter Sachverhaltsaufklärung angreifbar.

  • 36 jochen // Feb 23, 2008 at 9:19

    @ HUTTEN

    Stellt Deutschland für die verschenkten U-Boote auch die Besatzung? Kommen wir auch für Wartung und Treibstoff auf?

  • 37 Steinmeier // Feb 23, 2008 at 10:39

    @ wolzow

    “Aber was haben die Demokraten davon, außer finanzielle Belastung durch HOLO-Verfahren und Inhaftierung? Kann mir das mal einer dieser Demokraten erklären?”

    Nein.

    Ihnen das zu erklären, wäre bereits gegen das Interesse der Bundesrepublik Deutschland. Seien Sie aber versichert, dass die Bundesregierung das in ihrer Macht stehende tut, um den von Ihnen angeprangerten unhaltbaren Verhältnissen im norwegischen Fernsehen - im Einvernehmen mit unseren norwegischen Partnern - nunmehr rasch Einhalt zu gebieten.

  • 38 Steinmeier // Feb 23, 2008 at 10:56

    Übrigens erwägen führende Politikerinnen nunmehr, auch “DDR-Verherrlichung” bzw. “Verhöhnung von SED-Opfern” im Strafrecht zu würdigen. So einleuchtend und vernünftig dieser Vorschlag zunächst auch erscheint, um der ewigen Hetze gegen Wolfgang Thierse endlich Einhalt zu gebieten - ich vermute, dass der CSU-Generalsekretärin Christine Haderthauer damit kein Erfolg beschieden sein wird.

    http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,537237,00.html

  • 39 Fan von Galileo Galilei // Feb 23, 2008 at 10:57

    @IBG,
    „Wer den nationalsozialistischen Massenmord an 6 Millionen Juden und etlichen tausend Oppositionellen, Homosexuellen, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas und Behinderten leugnet, verunglimpft das Andenken Verstorbener und betreibt widerwärtige Geschichtslügen, die alleine dem Zweck dienen, eine widerwärtige Weltanschauung, den Nationalsozialismus, wieder salonfähig zu machen.“
    Vielen Dank!!!!!
    Können wir gar nicht oft genug hören. Wir möchten immer wieder die Begründung hören, warum wir in einer BDDR leben, welchen Kolonialherren wir das verdanken und warum das immer mehr Menschen verstehen.
    Wo ist eigentlich unser @Feldhase, oder @Gott, oder, oder Sie könnten uns einfach besser unterstützen.
    Reif wäre die Zeit ja schon, aber zusätzliche Motivation schadet nie!

  • 40 Harold Graf // Feb 23, 2008 at 10:58

    wolzow :
    ..oder den Verlust des Richterstuhls.

    Wie kann man etwas verlieren, das man gar nicht hat?

    ……Wo ist der Richter der bereit ist einen klaren Prozess zum Holocash zu führen, der bereit ist Verantwortung zu übernehmen?

    Es gibt nicht einen einzigen rechtmäßigen Richter der OMF-brd!

    …Wird ein brd-Richter vor solchen Prozessen mit Schächtung, Klavierdraht oder Fleischerhaken gedroht?

    Alle Richter und Staatsanwälte der so genannten brd, sind keine Amts- sondern Privatpersonen und das ist ihnen sehr wohl bekannt.

    …..Selbst wenn man einem gebildeten (deutschen) Richter …

    Es gibt zur Zeit keine Deutschen Richter!

    Es gilt der Artikel 2 Absatz1 des Überleitungsvertrages, der besagt, dass alle Rechte und Pflichten der Besatzungsbehörden weiterhin in Kraft bleiben, unabhängig davon, ob andere Gesetze etwas Anderes besagen oder nicht.(Dieses bestätigt auch das Gesetz zur Bereinigung des Besatzungsrechts §3 vom 30.11.2007) Bundesgesetzblatt 2007, Teil1 Seite 2614
    Es gilt also Kontrollratsgesetz Nr.4, in Kraft seit 2. November1945, dieses besagt:
    Das in Deutschland das Gerichtsverfassungsgesetz vom 27.01.1877 in der Fassung vom 22. März 1924 Reichsgesetzblatt I /299 anzuwenden ist!
    Nach diesen Gerichtsverfassungsgesetz, hier der besatzungsrechtliche geänderte § 19.
    Deutsche genießen nicht das Recht der Exterritorialität!
    Man unterliegt als Deutscher ausschließlich diesen Gerichtsverfassungsgesetz.
    Daher ist nachzuweisen, das Richter (und Staatsanwälte) auf der Grundlage, dieses Gerichtsverfassungsgesetzes (in der Fassung von 1924) § 2-6 zum Richter ernannt worden sind, sowie die Befugnis des Ernennenden.

    Des weiteren müssen sie nachzuweisen, das es sich bei dem Gericht, um ein Staatsgericht nach § 15 dieses Gerichtsverfassungsgesetzes handelt.

    Da weiterhin Militärgesetz Nr.2 gilt, haben Sie Ihre Vereidigung auf das deutsche Recht (Rechtsstand vom 22.05.1949) und das alliierte Besatzungsrecht nachzuweisen, nach Artikel V 8.und 9., um für Deutsche zuständig zu sein.
    Nach Punkt 9. Militärregierungsgesetz Nr.2 benötigen sie eine Genehmigung, um als Richter, Notar oder Rechtsanwalt tätig zu sein.
    In der russischen Besatzungszone, in der wir uns befinden, ist diese Genehmigung nach SMAD Befehl Nr.16 einzuholen und durch sie nachzuweisen.

    Da fragt man sich doch, welches Spiel spielen die Verantwortlichen der „rechten“ Parteien und auch die „rechten“ Medien? Wer sind dessen Auftraggeber?

  • 41 Harold Graf // Feb 23, 2008 at 11:06

    Wer sich nicht länger für dumm verkaufen lassen will, von links und rechts, sollte sich einmal genauer informieren.

    Vom Autarken Leben finden bundesweit regelmäßig Vorträge statt!

    Die Firma BRD
    http://www.der-runde-tisch-berlin.info/firmabrdgmbh.htm

    Völkerrechtslage in Deutschland auf folgender Seite

    http://www.autarkesleben.com/

    http://www.euroausstieg.de.ms/

    http://www.teredo.cl/

    http://www.brd-matrix.de/

    http://www.menschenrechte.de.tl/

    Das Besatzungskonstrukt BRD existiert nicht mehr

    http://www.waldi-in-concert.de/page_1147286367515.html

    http://www.zeb-org.de/
    Rechtliches zur ehemaligen Bundesrepublik Deutschland

    http://nwo-fighter.info/blog/rechtliches-zur-ehemaligen-bundesrepublik-deutschland/

  • 42 Die andere Steuernummer // Feb 23, 2008 at 11:40

    Ich bin auch kein Jurist, weiss aber soviel dass das Strapazieren der Prozessordnung in der BRD staendige Praxis ist, insbesondere wenn typisch linke Anwaelte, Staatsanwaelte und Richter nach ihrer Gesinnung handeln und nicht nach Sinn und Buchstaben des Gesetzes. In Erinnerung kommt da die Duldungspraxis der Asylantraege. Obwohl bekanntlich nur ein ganz geringer Anteil der Ayslantraege begruendet ist, gibt es Moeglichkeiten zur Genuege die Sachen aufzuschieben bis Fristen verstreichen. Nichts anderes machen linke Anwaelte, und linke Staatsanwaelte und Richter lassen gewaehren. Und nichts anderes passiert bei Asylprozessen in den Verhandlungen.
    Wenn ich mich richtig erinnere waren in den 90er Jahren etwa die Haelfte der anhaengigen Rechtssachen Aufenthaltsklagen. Man weiss auch wie die Richterschaft auf OLG-Ebene und hoeher, wie es in der repraesentativen Demokratie festgelegt ist, durch den Parteienkluengel ernannt wird. Jede Revision kann im Prinzip in letzter Instanz nach politischer Gesinnung beinflusst werden. Die Rechtssprechung in einschlaegigen Gerichtsbezirken wie Bremen, Hamburg oder Berlin ist bekannt. Herr Gysi oder Stolpe duerften nach den Spielregeln der Demokratie wegen ihrer Spitzeltaetigkeit keine Aemter innehaben, daher klagen sie einfach in Hamburg wo sie wissen dass die Hochroben ihnen einen Persilschein unterschreiben.

    Interessant ist der Vorfall mit der asiatischen Staatsanwaeltin. Vielleicht hat sie wirklich aus persoenlicher Einsicht die Notbremse gezogen. Die angeklagten Reichsbuerger fordern die Richter und Staatsanwaelte stets auf sich als befangen zu erklaeren. Die Vorgabe von Krankheit kann in diesem Sinne geuebte Zivilcourage sein, allerdings koennte sie sich so nur bis zum naechsten Termin retten. Warten wir ab.

    Oder haben wir es mit neuestem Erfindungsreichtum der Prozessordnung zu tun. Eigentlich koennte der Prozess nicht stattfinden, wenn ich es richtig verstanden habe steht dem Angklagten kein Pflichterteidiger zur Verfuegung der bei einem Strafverfahren zwingend vorgeschrieben ist. Ausserdem ist ihm die Anklage oder Teile davon gar nicht zugestellt wurden, oder so aehnlich. An der Stelle wo der Angeklagte diese Punkte vortragen koennte, zur Lasten der Staatsanwaeltin, ist diese augenblicklich unpaesslich. Stattdessen kommt nun ein anderer Staatsanwalt, der kann nun ersteinmal die Akten studieren und das wird dauern. Ausserdem, wie es der Zufall so will, ist er Spezialstaatsanwalt mit othodoxem Holocaust-Glauben. Es gibt Zufallsverfahren nach dem Staatsanwaelte und Richter eigentlich ausgewaelt werden, aber irgendwie sind es doch immer wieder die gleichen.

    Das ist wie mit mit den Dispensationen im Judentum. Am Sabbat darf man nicht arbeiten, eigentlich. Man kann aber Arbeiten von einen Goy verrichten lassen, dieser ist ein Tier welches die Gesetze Jahwes nicht befolgen muss, ja duerfte. Man kann Jahwes Gesetze auch austricksen, denn entweder ist Jahwe voll bloed oder er merkt es nicht. Bekannt ist wie man eine Chawrusse bildet um eine Kuh zu melken. Er kommt ein Yidd und verliert einen Eimer, ein zweiter Yidd stellt ihn dahin wo die Kuh ist und ein Dritter weiss wie die Kuh sich selbst melkt.

    Noch ein Verweis, Flucht uebers Klofenster.

    Warum laesst Monika Pelcz einen kriminellen Auslaender auf die Besuchertoilette? Ist sie eine linke Intensivdemokratin??

    http://www.politikforen.de/showthread.php?t=27876

  • 43 wolzow // Feb 23, 2008 at 12:51

    @Steinmeier: Erst einmal werden die Norweger Sie ins Achtung stellen, da Sie nicht zu verhindern gewusst haben das die “Neonazi”- Kleidung die norwegische Staatsflagge “missbraucht”.

    “Ihnen das zu erklären, wäre bereits gegen das Interesse der Bundesrepublik Deutschland.”

    Sie weigern sich also Ihren Bürg….ähh Insassen zu erklären warum Sie so handeln wie sie handeln?
    Typisch für Euch verlodderte Satrapen im Gewand der Dämonkratie. Ihr sagt das immer, es ist so wie es ist und wir können es auch nicht ändern. Ich formuliere um:

    Lieber Herr Steinmeier,

    Sie als einer meiner Volksvertreter sagen mir jetzt bitte warum Sie so handeln wie Sie handeln, schließlich hat Sie das deutsche Volk ja gewählt und dadurch sind sie uns allen zur Rechenschaft pflichtig, das ist Gesetz Herr Steinmeier, auch Sie müssen sich daran halten.
    Bitte erklären Sie uns allen hier Versammelten was es mit der so genannten KANZLERAKTE auf sich hat, was diese beinhaltet und warum jeder Kanzler der brd an diese bis zum Jahre 2099 gebunden ist, sein wird.
    Ihre Ausflüchte wie: “Es ist so wie es ist und wir können das auch nicht ändern.” Lassen wir hier nicht gelten, sagen Sie uns dann lieber wer das ändern kann, wenn nicht Sie- WER DANN?

    Einer Ihrer BND/MAD- Offiziere hat das Wort “Kanzlerakte” veröffentlicht, leider ist es mir nicht gelungen heraus zu finden was es damit auf sich hat, nun wende ich mich an Sie lieber Herr Steinmeier, fragen Sie bitte Ihre “Chefin” was sie vor ihrem Amtsantritt unterzeichnet hat.
    Wir setzen vollstes Vertrauen in Sie und Ihre Fähigkeiten. (Wenn Sie versagen, werden auch Sie eines Tages zur Rechenschaft gezogen, denken Sie bitte daran.)
    Hochachtungsvoll

  • 44 GBI // Feb 23, 2008 at 13:55

    “Nazis haben die Geschwister Scholl für das Verteilen von Flugblättern enthauptet”

    Nicht für das Verteilen von Flugblättern sondern für den offenen Aufruf zu u.a. Sabotage, Hochverrat und, besonders schwerwiegend, Landesverrat. Wäre in den Flugblättern nur Kritik am Regime geäußert worden wären sie zu dieser Zeit vermutlich mit dem Leben davon gekommen. Es gab ähliche Fälle bei denen mehrjährige Haftstrafen verhängt wurden. Aber da wurde eben auch nicht zu Sabotage, Hochverrat und Landesverrat aufgerufen! Sicher ist das Todesurteil sehr hart gewesen aber auch in den alliierten Staaten wären während des Krieges solche Aufrufe WENIGSTENS mit langjähriger Haft bestraft worden; in der UdSSR wäre das Todesurteil dafür noch sicherer gewesen als im Reich.

  • 45 frei // Feb 23, 2008 at 16:16

    Noch etwas-die National-Socialisten die Demos planen-natuerlich sie die Stadtverwaltung oder Kreisverwaltungsreferat i=und die Polizei informieren.

    Zum Beispiel,eine Stadt die NS Demo verbietet.Sofort ein Gericht diese Demo erlaubt.

    Ueberall in der BRD!

    Das ist”die Justiz-knecht der juden und usrael”?

    Die NS oder Autonome Nationalisten die turden oder juden oder antifosen niederschlagen-die Justiz verklagt und beurteilt-zu-zum Beispiel-zu einem Jahr oder ein Jahr Bewarung!

    In die USA wenn ein White Power oder so was einen nigger oder kommi niederschagt-er kann ohne problemen 30-40 Jahre gefaengniss kgiegen!

    Verstehen Sie alle-wo die Justiz ist knecht der juden?

    Und verstehen was ist die deutsche Justiz?

  • 46 Kämpfer // Feb 23, 2008 at 18:43

    Lesen

  • 47 Kämpfer // Feb 23, 2008 at 18:44

    http://vho.org/index.html

  • 48 Steinmeier // Feb 23, 2008 at 18:55

    Sehr geehrter Herr wolzow,

    ich freue mich Ihnen mitteilen zu können, dass heute die Grenzschutzabteilung der Bundespolizei und der Zoll angewiesen wurden, bei Ihrer nächsten Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für Ihre auf Einladung unseres Staates erfolgende Verbringung an einen Ort zu sorgen, an dem die Organe unserer Rechtspflege die von Ihnen aufgeworfenen Fragen im detaillierten Zwiegespräch mit Ihnen erörtern können, um endlich für alle Seiten Klarheit zu schaffen.

    In der Hoffung, Ihnen gedient zu haben
    Steinmeier

  • 49 Verschwörer // Feb 23, 2008 at 18:56

    @frei

    Verstehen Sie alle …

    Ich verstehe Sie leider nicht. Haben Sie den Text mit Babel Fish ins Deutsche übersetzt?
    Es klingt jedenfalls sehr lustig - obwohl es das sicher nicht sein soll.
    Dann sollten Sie Ihren Kommentar doch lieber auf Englisch veröffentlichen.

  • 50 Eine andere Feldpostnummer // Feb 24, 2008 at 9:46

    Was wird nur für ein Gewese um diese Prozesse gemacht, es stellen sich doch nur 3 Fragen*:

    - Ist der Täter im juristischen Sinne zurechnungsfähig?

    - Wie eindeutig viel die Leugnung aus? Vllt. müssen auch noch andere Paraprgaphen bemüt war, wenn sich der Täter besonders “farbig” äußerte

    - War eine Öffentlichkeit gegeben?

    Was werden dort noch groß Prozesstage verschwendet, so einen Prozess kann man gut an einem Tag durchführen, das würde nur Geld sparen und die Belatung der Gerichte vermindern.

    Auf irgendwelche Dummdreistigkeiten der Verteidigung wie des Täters ist der 130er die einzig denkbare Antwort. Über die Kugelgestalt der Erde oder Reichsflugscheiben wird in Gerichten auch nicht groß diskutiert, allenfalls als Anzeichen einer geistigen Verwirrung, ganz nämlich ist es mit der Shoa, da ging die Idee der Richterin die wohl eher selten einen solchen Fall bearbeitet in die richtige Richtung.

    Demnächst kommt noch ein Nazi daher und entrüstet sich warum er bitte für Mord verurteilt wäre, weil das Opfer nach seinem Dafürhalten doch gar kein Mensch sei und es also lediglich Sachbeschädigung wie es eben bei Tieren die Regel ist, vorliegen könne.**

    *Ja eben und die sind bei Lichte betrachtet schon viel zu viel. Am besten ist es man besinnt sich wieder auf die Traditionen der Großen Französischen Revolution und begnügt sich nur mit der namentlichen Feststellung der Identität und schafft Verteidigung, Berufung und ähnlichen Quatsch gleich ab, das ist eben echte demokratische Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. - Schriftleitung Altermedia

    ** Nur müßte dazu erst einmal ein echter politischer Mord vorliegen und keine windige Mordgeschichte, der man erst im Nachhinein ein politisches Mäntelichen verpaßt hat, nur weil sich ein paar Asoziale gegenseitig das Licht ausgeknipst haben. - Schriftleitung Altermedia

  • 51 Tor user // Feb 24, 2008 at 11:11

    Hallo

    I’m in Berlin and would like to show on Tuesday. Do I need o bring my passport for entering the “Hall of Justi.. ehmm”?

    Thank you!

  • 52 Beifallklatscher // Feb 24, 2008 at 11:13

    Gut Feldpost

    Aber wozu Prozeß?
    Strafbefehl reicht doch schon und dann Sicherheitsverwahrung
    Auch dein Tipp mit Psychiatrieren ist schon erprobt.
    Also pack´mers an.

    Rot Front

  • 53 Gunvald Larsson // Feb 24, 2008 at 14:59

    Für den Prozess gegen “andere Felddummquatscher” wird noch nicht mal eine Stunde gebraucht, inkl. Pausen.

  • 54 wolzow // Feb 24, 2008 at 16:18

    @Steinmeier:
    Vielen Dank für Ihr Entgegenkommen in dieser Sache. Ich freue mich, dass Sie sich bereit erklärt haben mir durch die Organe der brd die gewünschten Informationen zukommen zu lassen.
    Ich sehe dem detaillierten Zwiegespräch in positiver und hoffnungsvoller Erwartung entgegen.
    Hochachtungsvoll

  • 55 Léon D. // Feb 24, 2008 at 16:53

    @Gunvald Larsson :
    February 24th, 2008 at 14:59

    Hehe, deswegen heißt das auch “kurzer Prozess”…

    GruSS!

    Léon

  • 56 wolzow // Feb 24, 2008 at 21:33

    @Steinmeier:
    Hier mal ein paar Tipps zur Auffrischung Ihrer Gehirnzellen:
    Generalmajor Komossa
    http://de.wikipedia.org/wiki/Gerd-Helmut_Komossa
    “Kanzlerakte” (Geheimer Staatsvertrag vom 21.5.1949)

    Scheißegal
    Sie können wählen, was Sie wollen - es ändert sich nichts!
    Der vom revolutionären Straßenkämpfer zum Bundesaußenminister der BR Deutschland aufgestiegene »Joschka« Fischer hat durch sein Amt nun ein Geheimwissen, von dem wir dummen Bürger nichts ahnen.
    Wir wundern uns, wie sich ein Mensch so wandeln kann, seine politischen Grundsätze so umkehren kann.
    Wir erinnern uns, daß er wenige Tage vor Amtsantritt mit seinem Chef Gerhard Schröder zur Führungsmacht nach Washington reiste und Herrn Clinton besuchen durfte - (oder mußte?).
    Wohlgemerkt:
    Erst nach diesem USA-Besuch wurden der Kanzler und seine Minister im Bundestag zu Bonn vereidigt.
    Was bei diesem Besuch in den USA vor dem Amtsantritt besprochen, unterschrieben oder zugesagt wurde, wissen wir dummen Bürger nicht.
    Einmal aber ließ Fischer -versehentlich oder absichtlich? - etwas von dem durchblicken, was er weiß. In der »Welt am Sonntag« vom 1.4.1999 hob er für einen Moment den Schleier seines Geheimwissens.
    Fischer wörtlich:
    “Wir würden Milosevic retten, wenn Deutschland jetzt ausscheren würde. Wir würden das Bündnis sprengen, uns isolieren und eine fatale, schlimme und furchtbare Fehlentscheidung treffen.
    Die Bundesrepublik Deutschland handelt im Bündnis, wie schon unter den Vorgängerregierungen, und so wird es auch bleiben. Dafür sind wir gewählt.
    In der Verfassung ist vorgesehen, daß wir im Namen des ganzen Landes handeln - abhängig und kontrolliert von der Mehrheit im Bundestag. Wenn sich diese Mehrheiten verändern sollten, mag es eine andere Koalition geben. Aber es wird keine andere Politik der Bundesrepublik Deutschland geben. Dazu steht zuviel auf dem Spiel. Das wissen alle Beteiligten.”
    Welches Geheimwissen treibt ihn, vor »fatalen, schlimmen und furchtbaren« Folgen zu warnen,wenn die Wähler eines Tages nicht mehr -wie bisher - eine »andere Koalition« wählen sollten, sondern mit Mehrheit endlich eine andere Politik wollen?

  • 57 GBI // Feb 25, 2008 at 2:30

    Ich habe mir gerade noch einmal alle 6 Flugblätter durchgelesen. Vor dem damaligen historischen Hintergrund sind die Todesurteile vollkommen logisch.

  • 58 Thorhammer // Feb 25, 2008 at 2:55

    @Feldjuden

    “Was wird nur für ein Gewese um diese Prozesse gemacht, es stellen sich doch nur 3 Fragen*:
    - Ist der Täter im juristischen Sinne zurechnungsfähig?”

    Die 1. Frage lautet: Hat es überhaupt die geleugnete Tat gegeben?

    Erst wenn diese Tat *bewiesen* ist, stellen sich weitere Fragen. Diese Tat ist aber auschließlich durch widerlegte Zeugenbehauptungen und eindeutige schriftliche Fälschungen “bewiesen” worden.

    Diese Art “Beweis” beweist dann nur Eines: Die Tat kann gar nicht geleugnet werden, da sie nicht stattgefunden hat.

    Nun wein dich mal beim Zentralrat aus.

  • 59 GBI // Feb 25, 2008 at 3:10

    “Vor dem damaligen historischen Hintergrund sind die Todesurteile vollkommen logisch.”

    Bin schon ein wenig groggy und meine Ausdrucksweise ist nicht ganz zielsicher. Ich meinte die Todesurteile sind nicht nur logische Konsequenz sondern absolut gerechtfertigt. Hans und Sophie Scholl wollten die Niederlage Deutschlands, haben zur Sabotage der Kriegsanstrengungen aufgefordert, die Bedrohung durch den Bolschewismus verharmlost und ganz allgemein die Feindmächte begünstigen wollen. Man könnte Ihnen vielleicht zugute halten, daß sie so wie viele andere “Widerstandskämpfer” glaubten die Feindmächte kämpften gegen Hitler und den NS und nicht Deutschland. Gerade mit dem Wissen von heute aber kann ich nicht anders als die Todesurteile als gerechtfertigt betrachten, eine Sichtweise die der BGH bis zu seiner Unterwanderung durch die 68er auch geteilt hat.

  • 60 GBI // Feb 25, 2008 at 3:31

    @Larsson

    Schaun wer mal. Bei den vielen Tatbeständen kann das schon eine Weile dauern, das schafft man nicht in einer Stunde.

  • 61 Miraculi // Feb 25, 2008 at 8:36

    Zu einem weiteren der Sorte deutsche “Widerständler”, welcher den NS UND
    den ganzen Krieg UND die (Hunger-)Jahre danach, tatsächlich überlebt hat:

    Eugen Gerstenmaier, Bundestagspräsident ab 1954, während des Krieges Mitglied der
    “Bekennenden Kirche” im “Widerstand”, schrieb am 21. März 1975 in der “Frankfurter Allgemeinen”:

    “Was wir im deutschen Widerstand während des Krieges nicht wirklich begreifen wollten,
    haben wir nachträglich vollends gelernt:
    dass der Krieg schließlich NICHT gegen Hitler, sondern gegen Deutschland geführt wurde”.

    Hätte er nur ab und zu auch einmal seine Augen & Ohren geöffnet, dann hätte
    seine hohlen Birne wohl nicht erst 30 (!) Jahre später ein Licht erleuchtet.
    Allerdings: Besser manch Einsicht kommt (zu!) spät, als nie.

    Die alliierte (Hetz-)Presse hat übrigens das Attentat vom 20. Juli 44 einstimmig verurteilt.
    Vor allem weil dieses schief ging und die Deutschen sich nicht planmäßig gegenseitig abmetzelten.
    Ebenso verrieten die Alliierten gleich danach die meisten Mitglieder der Verschwörung an die Gestapo,
    da jene eh nur Mittel zum Zweck waren, damit Deutschland von Innen heraus, sich selbst vernichten sollten.

    Manch Typen wie dieser Gerstenmaier saß selbst Jahrzehntelang auf einer seehr langen Leitung, bis es im
    Oberstübchen “Klick” machte, dass jener nur ein Handlanger, für die Vernichtung des eigenen Volkes war.
    Zum “Dank” wurde er immerhin Bundestagspräsident. Andere hat man lieber mit BVKs u.a. “Blech” überschüttet!

  • 62 Eine andere Feldpostnummer // Feb 25, 2008 at 10:06

    @schriftleitung

    ” Nur müßte dazu erst einmal ein echter politischer Mord vorliegen und keine windige Mordgeschichte, der man erst im Nachhinein ein politisches Mäntelichen verpaßt hat, nur weil sich ein paar Asoziale gegenseitig das Licht ausgeknipst haben. - Schriftleitung Altermedia”

    Da haben sie mich missverstanden, es geht nicht um einen “politischen Mord” einen solchen Straftatbestand gibt es nicht, sondern um eine “Offenkundigkeit” der Tat.

    Wenn sie hier Argumentieren dass die Leugnung der Shoa, als best´ untersuchtes Ereignis der Geschichte in das zudem sehr viele Menschen verwickelt waren, wegen ein paar Dilettanten und deren Werken straffrei sein muss, müsste auch an Mord an N”W”´ler straffrei bleiben so ich nur fähig bin den Begriff der Menschenrechte zu modifizieren, nehmen wir eine Unterscheidung zw. einer “biologischen Menschlichkeit” (die für den N”W” gilt) und einer “tatsächlichen Menschlichkeit” die nicht durch die Geburt sonder durch xxx erreicht würde.

    Ein solches Buch kann man schreiben wenn man sich etwas Mühe gibt - wäre der Mord dann eine “Gesinningsterror” nur weil sich die Welt weigert meine offensichtlich richtigen Gedanken zur Kenntnis zu nehmen, rein logisch wäre dem wohl so.

    @Thorshammer

    Unterstellungen ich hätte irgendeine religiös-geistige Beschädigung weise ich zurück.

    Es steht jedem Frei die Shoa wissenschaftlich zu widerlegen, er muss lediglich z.b. in den USA veröffentlichen, das würde eine enorme Diskussion auslösen. Bis jetzt ist kein Werk entstanden dass auch nur primitivsten Maßstäben die jedem Studenten dieser Disziplinen vorgeschrieben würden, erfüllt hat. Die Zeugenaussagen sind zudem nur eine Illustration kein Beleg, jeder Bulle kann ihnen etwas über die Objektivität der menschlichen Wahrnehmung die nun ein Mal durch Ausschluss vieler Informationen und Abgleich mit gemachten Erfahrungen krass verzerren kann, erzählen.

  • 63 Eine andere Feldpostnummer // Feb 25, 2008 at 10:07

    @GBI Zu Anfang, was würde mir der Neo-Volksgerichtshof eigentlich vorwerfen?

  • 64 GBI // Feb 25, 2008 at 10:37

    Och da kommt einiges zusammen, Feindbegünstigung, Volksverrat, Volksverleumdung, Heimtücke, Verunglimpfung des deutschen Soldaten usw. das wird zusammen mit einigen anderen zwar ein Tatbestand ex post facto aber da sie ja keine Probleme mit dem Nürnberger Rachetribunal und seiner Vorgehensweise haben dürfte das kein Problem für sie sein.

  • 65 GBI // Feb 25, 2008 at 10:39

    Aber keine Bange andere Postfeldnummer, ich bin mir sicher wenn es mal soweit ist werden sich sicher wenigstens ein Dutzend freundliche “Nazis” finden, mit denen sie heute noch bei Altermedia gemütlich plaudern die ihren Kopf allein schon aus nostalgischer Verbundenheit retten werden.

  • 66 Eine andere Feldpostnummer // Feb 25, 2008 at 13:51

    @GBI

    Wie sollte ich “Feinde” begünstigen wenn ich in Deutschland für die Deutschen gegen den Faschismus kämpfen während die NPD mit dem Iran und der KDS mit Nordkorea kolaboriert - schon mal angedacht wie sich ein Nationaler Techniker im AKW auswirken könnte?

    Volksverrat? Häh? Ich versuche ja gerade das Volk von seiner Dezimierung durch die Faschisten (wer kam den 33 in zu aller erst in die KZs?) zu bewahren.

    Volksverleumdung? Nö, ich habe mich immer für eine unaufgeregte Anerkennung der soziologisch und psychologisch nachgewiesenen Ausprägungen der Sozialisation ausgesprochen und sehe mich durchaus als einen Menschen der aus seiner Herkunft heraus handelt.

    - Heimtücke? Feldi ist immer Feldi, wo soll da die Heimtücke sein?

    - Verunglimpfung des xxx Soldaten? Nur weil ich auf einer Einzelfallprüfung hinarbeite wo das möglich ist? Das haben doch auch sie z.b. bei den Foltervorgängen der USA im Irak gewollt - oder war ihnen die Ehre des US-Soldaten da mehr wert, als das individuelle Fehlverhalten?

    Diese Punkte treffen auf sie allesamt stärker zu als auf mich, sie haben 12 von vielen hundert (mindestens Jahren) hysterisiert und die Zeit die Deutschland von einer Regionalmacht mit allgemeiner Anerkennung auf Kulturellem wie Wissenschaftlichen Gebiet - bei allen Fehlern die das Gebilde hatte - zu 2 unbedeutenden Staaten absinken lies als die ihre gewählt.

    Da sieht man wieder mal dass es ihnen nur um die formaljuristische Zustimmung für den inneren Schweinehund geht und um nichts mehr - typisch Nazi eben.

  • 67 Gunvald Larsson // Feb 25, 2008 at 17:26

    @GBI :

    “Bei den vielen Tatbeständen kann das schon eine Weile dauern, das schafft man nicht in einer Stunde.”

    Ich schon. 55 Min. davon rechne ich als Pause ab.

  • 68 Lodmund // Feb 25, 2008 at 22:08

    Ein Straftäter ist Feldsüffel (noch) nicht. Es handelt sich um Verhältnisschwachsinn nach Bleuler, zuzüglich Encephalopathia alcoholica - vulgo: Knolle weichgesoffen.

  • 69 GBI // Feb 25, 2008 at 23:12

    “Diese Punkte treffen auf sie allesamt stärker zu als auf mich, sie haben 12 von vielen hundert (mindestens Jahren) hysterisiert und die Zeit die Deutschland von einer Regionalmacht mit allgemeiner Anerkennung auf Kulturellem wie Wissenschaftlichen Gebiet - bei allen Fehlern die das Gebilde hatte - zu 2 unbedeutenden Staaten absinken lies als die ihre gewählt.”

    Heben Sie sich Ihr Plädoyer für den Prozess auf. Im übrigen habe ich schon an verschiedenen Stellen geschrieben daß ich, nur weil ich ein weitaus objektiveres Bild vom Dritten Reich und seinen unbestreitbaren Leistungen habe, dieses NICHT als mein unmittelbares Vorbild gewählt. Auch wenn ich kein Monarchist bin, der absolute Höhepunkt der deutschen Geschichte und mit weitem Abstand die glücklichste Epoche unserer Geschichte waren die glorreichen Jahre des Zweiten Reiches und ich stehe zum Kaiserreich ohne wenn und aber. Ich strebe aber als republikanischer Etatist eine Art Ersatzkaiserreich an, eine autoritäre Präsidialrepublik.

  • 70 GBI // Feb 25, 2008 at 23:15

    “die Zeit die Deutschland von einer Regionalmacht”

    das habe ich geflissentlich überlesen. Das Deutsche Reich WAR de facto eine Weltmacht. Nur eine Weltmacht konnte zwei gegen sie angestrengte und erbarmungslos geführte Vernichtungskriege, an denen sich drei Weltreiche beteiligten (im Ersten Weltkrieg sogar vier), so lange durchhalten und beide fast gewinnen. Das was man in England als den Zweiten 30jährigen Krieg bezeichnet hat die deutsche Weltmacht vernichtet, nicht der NS, er war nur Vorwand.

  • 71 Beobachter // Feb 26, 2008 at 9:24

    Es ist egal wie die Richterin heißt. “Pelcz” gibt es nicht in Berlin und Umgebung, nur “Pelczynski” und Ableitungen von diesem slawischen Namen, wie z.B. Peltz…

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